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MwSt. Probleme nach Unfall

Themenstarteram 19. Oktober 2015 um 8:45

Hey Community!

Folgendes Anliegen:

Ich hatte vor ca. einem Monat einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war.

Mein Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 8.300€.

Nun habe ich selber bei der Autosuche noch 1.700€ draufgelegt und suche demnach einen Wagen bis 10.000€.

Ich verstehe nun aber folgendes nicht.. Wie sieht es denn aus wenn ich ein Auto vom Autohaus kaufe, dessen MwSt. aber nicht ausweisbar ist?

Mein Anwalt schrieb folgendes:

"... sofern Sie beim Händler ein günstigeres Fahrzeug kaufen, erhalten Sie auch Mehrwertsteuer erstattet.

Sollte es sich dabei allerdings um ein (gebrauchtes) Fahrzeug handeln, dass der Händler selbst von einer Privatperson gekauft hat, bezeichnet man dieses als differenzbesteuert.

Sie erhalten dann nur die Mehrwertsteuer erstattet, die in dem Kaufpreis enthalten ist. Diese betrifft nur die Gewinnmarge des Händlers und wird in der Regel auf 2,4 % geschätzt. Die übrige Differenz zu 8300 EUR erhalten Sie dann nicht mehr."

Was ist also wenn ich mir einen Wagen kaufen wollen würde, der 10.000€ kostet, dessen MwSt. aber nicht ausweisbar ist? Bekomme ich dann trotzdem 8300€ von den gegnerischen Versicherung?

Mir ist nicht klar was differenzbesteuert bedeutet.

Ich danke schonmal für eure Hilfe!

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18 Antworten

Legal war die dritte Variante nicht, da Steuerhinterziehung. Kann dir aber egal sein, da ist der Händler verantwortlich.

Möglich auch, dass ein Selbstständiger den Wagen Inzahlung gegen hat. Ich habe einige Selbstständige als Kunden die nicht ihre Fahrzeuge leasen.

Kurz und knapp:

MwSt bekommst Du nur bezahlt, wenn sie angefallen ist. (§249 II BGB)

Wenn sie also in der Rechnung ausgewiesen ist.

Als Privat Person musst du die MWST Bezahlen

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