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Muss man bei Diebstall solange auf das Geld warten ?

Themenstarteram 13. April 2009 um 21:07

Hallo ,

ich hab da mal ne Frage

Und zwar jemanden wurde ein Fahrzeug geklaut , also ab zur Polizei und Versicherung.

Die Polizei hat gesagt, die "fahneden" jetzt 4-6 Wochen nach dem Fahrzeug, falls es bis dahin nicht gefunden wird bekommt man einen Nachweis das die Ermittlung erfolglos eingestellt wurde.

Damit kann man dann zur Versicherung un die erstatten dann einem das Geld (wenn Teilkasko).

Grob überschlagen kann man sagen es dauert ca. 8 Wochen bis man das Geld für sein gestohlenes Fahrzeug hat.

Jetzt kommt die eigentliche Frage, wieso muss man die 4-6 Wochen abwarten+ die zeit die die Versicherung braucht um das Geld zu überweisen?

- Man muss doch das Fahrzeug nicht annehmen wenn es gefunden wird, damit könnte doch alle mögliche gemacht worden sein.

- Man ist doch Versichert damit es mir in so einem Fall nicht schlechter geht als vorher, man kann doch jetzt nicht 8 Wochen ohne Fahrzeug dastehen, man kann ja darauf angewiesen sein (Arbeit usw.).

Kann man eigentlich darauf bestehen das der Schaden sofort behoben wird (sprich sofort das Geld überwiesen wird)? Oder auf einen Leihwagen für die Zeit die man auf das Geld warten muss ?

Dies ist ein rein Fiktiver Fall und kam beim Bier ins gespräch, also soll hier keine Rechtsberatung werden, was man ja auch nicht darf.

 

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2009 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von Magoja

Vielleicht sind sie wirklich zahlungsunfähig. R&V hängt auch eine Bank hinter. Vielleicht brauchen sie erst das Geld vom Staat.

Tschüß

Bevor man so einen "Schwachsinn" verbreitet sollte man sich erst mal informieren.

Gruß

Frank, der nicht bei der R&V täig ist.

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Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

 

- Man ist doch Versichert damit es mir in so einem Fall nicht schlechter geht als vorher, man kann doch jetzt nicht 8 Wochen ohne Fahrzeug dastehen, man kann ja darauf angewiesen sein (Arbeit usw.).

Denkfehler.

Du hast eine Kaskoversicherung, damit Du nicht schlechter gestellt bist als ohne Versicherung.

 

Wie würdest Du ohne Kasko dastehen?

Ohne Auto und mit einem Loch im Geldbeutel.

 

Wie stehst Du mit Kasko da?

Jemand erstattet (unter bestimmten, vertraglichen Voraussetzungen) den Wert Deines geklauten Autos.

 

So wird da ein Schuh draus.

Alles andere sind wohl etwas überzogene Anforderungen an die Aufgabe  einer Kasko-Versicherung.

 

Hafi

am 14. April 2009 um 8:03

Bei einer Totalentwendung steht in den Bedingungen (je nach Versicherung und AKB) drinnen: "blabla....2 oder 4-Wochenfrist nach Erhalt aller Unterlagen muss die Versicherung zahlen wenn alles klar" <---nur mal so grob zusammgefasst.

Das heisst, dass alle Unterlagen (Kfz-Brief, Schein oder jetzt Zulassungsbescheinidung Teil I + II, die Schlüssel, Insepktionsrechnungen, Anschaffungsrechnungen usw. usw.) erstmal bei der Versicherung eingehen müssen + die S-Anzeige natürlich und wenn alles komplett ist beginnt diese Frist zu laufen.

Hast Du diverse Fragen nicht beantwortet (km-Stand, Vorschäden oder oder oder) sind die Unterlagen nicht vollständig = keine Frist läuft.

Das mal so grob ohne gross näher in´s Detail zu gehen dazu.

Dann heisst es ja nicht wenn es abgeschickt ist, dass es gleich angekommen ist und sofort bearbeitet wird. Das erlebe ich immer öfter, dass Leute Montags zur Post gehen und Mittwochs anrufen und fragen wo die Kohle ist. Die Post wird auf die einzelnen SB´s zusortiert und dann muss man sich der Sache noch annehmen. Es ist ja nicht so, dass die Leute im Büro sitzen und auf die Arbeit warten. Allgemein kann man wohl sagen, dass die Versicherungen ein wenig "Arbeitsvorräte" haben :D

Dann gibt´s die üblichen Sachen bei Totalentwendungen die noch erledigt werden müssen (Schlüsselgutachten, Wertermittlung, evtl. kommt ein Aussendienstmitarbeiter raus, Ermittlungsakte angefordert usw. usw.).

:)

am 14. April 2009 um 10:34

Da gab es doch mal nen schönen Fall im Fernsehen, von einem Versicherungsfritzen der Betrügern auf der Spur ist.

Zum Fall:

Ein Mittsechziger meldet seiner Versicherung den Diebstahl seines 2jahre alten Wagens (in der weissen Vorausicht er hätte ja zig jahre brav bezahlt und nie einen Schaden gehabt, das die Versicherung ohne Murren bezahlt) nach 2 Wochen kommt der Gutachter und will sich den Vorfall nochmal schildern lassen und natürlich bei der Gelegenheit gleich mal die Papiere zeigen lassen und welch wunder "der Brief lag zufällig im Auto", weil er was eintragen lassen wollt beim Tüv. Der Gutachter misstrauisch geworden, na gut kann ja mal passieren, der Gutachter ihn aber erst mal vertröstet von wegen Wartezeit. Daraufhin fuhr der Gutachter zum Händler um sich nen Preis nennen zu lassen was der Wagen noch wert ist, auf dem Weg durchs Dorf guckt er Zufällig in ne Seitenstraße und sieht ein Auto auf das die Beschreibung passt und was zufällig auch noch die selben Kennzeichen hat wie der Entwendete Wagen, Polizei angerufen und eine Beschlagnahmung (oder Verwahrung) veranlasst, dann zum Händler gefahren und wer sitzt da am Tisch der Geschädigte und hat grade nen Vertrag für nen Neuwagen unterschrieben (der vom Geld der Versicherung bezahlt werden sollte) Ende vom Lied, Anzeige wegen Versicherungsbetrug , altes Auto wiederbekommen und noch nen neues dazu bzw. auf den Kosten sitzen geblieben weil als der Händler das erfuhr hat er den Vertrag nicht zurückgezogen ("Vertrag ist Vertrag")

Und was hat dieser Fall mit der Frage des TEs zu tun? Ich hoffe nicht das du ihm irgendwelchen unlauteren Absichten unterstellen magst...

Themenstarteram 14. April 2009 um 13:19

Also muss die Ermittlung der Polizei abgeschlossen sein, sonst sind nicht alle Papiere bei Versicherung und die macht dann noch nichts ?

Aber wenn das Fahrzeug auftaucht, binnen der 4 oder 6 Wochen müste man das doch nicht zurücknehmen oder doch?

Ich persönlich würde das Fahrzeug nicht mehr wollen wer weis was damit gemacht wurde ?

P.S. Ich habe keine Fahrzeug was gestohlen wurde und kenne auch keinen, diese diskusion kam beim Bier zustande also alles frei erfunden. Wir haben uns nur über die Fragen unterhalten wie ich sie hier gestellt habe.

am 14. April 2009 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Also muss die Ermittlung der Polizei abgeschlossen sein, sonst sind nicht alle Papiere bei Versicherung und die macht dann noch nichts ?

Aber wenn das Fahrzeug auftaucht, binnen der 4 oder 6 Wochen müste man das doch nicht zurücknehmen oder doch?

Ich persönlich würde das Fahrzeug nicht mehr wollen wer weis was damit gemacht wurde ?

Nein die Ermittlungen müssen nicht unbedingt abgeschlossen sein. In diversen Fällen schon aber meistens nicht. Die Versicherung arbeitet logischerweise schon vorab (Wertermittlung, Schlüsselgutachten, diverse andere Sachen) und alles zusammen ergibt dann das "Regulieren wir" oder "noch nicht...wir brauchen definitiv noch die Akte".

Wenn das Kfz auftaucht innerhalb der Frist bist Du verpflichtet es zurückzunehmen (bedingungsgemäß). Natürlich wird das Kfz auch erstmal begutachtet und die entstandenen Schäden (neues Zündschloss, eingeschlagene Scheibe...und solche Dinge) werden dann von der Versicherung bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Ich persönlich würde das Fahrzeug nicht mehr wollen wer weis was damit gemacht wurde ?

Sei froh, wenn es nur mal ein Fahrzeug sein sollte und nicht Deine Bude bzw. Haus / Wohnung.

Wenn Du weisst, dass jemand mal in Deiner Unterwäsche gewühlt hat......viele ziehen deswegen aus / um. Gerade wenn´s ne Mietwohnung ist.

am 14. April 2009 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Und was hat dieser Fall mit der Frage des TEs zu tun? Ich hoffe nicht das du ihm irgendwelchen unlauteren Absichten unterstellen magst...

Nein will ich nicht unterstellen, aber mir ist grade aufgefallen das noch was gefehlt hat.

Nämlich der Kommentar vom Gutachter:

Es gibt eine Ermittlungszeit und solange die nicht abgeschlossen ist hat der geschädigte keinen Anspruch auf die Kostenerstattung, sollte der Wagen in der Zeit gefunden werden muss der Geschädigte den Wagen zurück nehmen, deshalb ist in diesen fall der Geschädigte auf beiden Autos sitzen geblieben.

Hallo,

ich habe gerade so ein Fall und man fühlt sich echt verarscht und beleidigt von der Versicherung. In meinem Fall die "Kravag" und "R&V". Nicht zu empfehlen, lieber etwas mehr bezahlen. Jetzt bin ich schlauer.

Also,Du mußt bis 4 wochen nach der schriftl. Abgabe der Schadensmeldung Dein Fahrzeug zurücknehmen, danach kannst Du entscheiden, ob du möchtest.

Ich warte jetzt schon 3 Monate und die Vers. hat nicht mal gesagt, ob sie den Fall anerkennen, dabei ist Alles klar. Vor 6 Wochen kam schon das Schreiben vom Staatsanwalt, daß das Verfahren eingestellt wurde, aber diese Schweine lassen sich Zeit.Nach meiner Beschwerde beim Vorstand hieß es, daß sie in Kürze entscheiden - war vor 2 Wochen. In den Versicherungsbedingungen steht eine Formulierung:

" Haben wir den Schaden anerkannt...." Der Fehler ist nur, daß die Vers. den Schaden anerkennt, wann sie wollen und solange zahlen die nicht.

Sie schreiben auch, daß frühstens nach Ablauf der 4 Wochen gezahlt wird. Alles schön und gut, solange sie es nicht anerkennen, kannst Du zappeln. Immer regelmäßig Beitrag gezahlt, über 10 Jahre mit 2 Autos bei der " Kravag" nie wieder.

Tschüß

Hast du wirklich alle Dokumente und Angaben bei der Versicherung schon abgegeben? Es ist im Forum immer eine einseitige Sache, jeder schildert den Fall aus seiner Sichtweise. Warum sind bei dir 2 Versicherungen daran beteiligt?

Ich möchte dir aber nichts unterstellen, mir ist es jedoch auch schon passiert das ich manche Sachen vergessen habe oder es liegen geblieben ist!

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Magoja

Hallo,

ich habe gerade so ein Fall und man fühlt sich echt verarscht und beleidigt von der Versicherung. In meinem Fall die "Kravag" und "R&V". Nicht zu empfehlen, lieber etwas mehr bezahlen. Jetzt bin ich schlauer.

Also,Du mußt bis 4 wochen nach der schriftl. Abgabe der Schadensmeldung Dein Fahrzeug zurücknehmen, danach kannst Du entscheiden, ob du möchtest.

Ich warte jetzt schon 3 Monate und die Vers. hat nicht mal gesagt, ob sie den Fall anerkennen, dabei ist Alles klar. Vor 6 Wochen kam schon das Schreiben vom Staatsanwalt, daß das Verfahren eingestellt wurde, aber diese Schweine lassen sich Zeit.Nach meiner Beschwerde beim Vorstand hieß es, daß sie in Kürze entscheiden - war vor 2 Wochen. In den Versicherungsbedingungen steht eine Formulierung:

" Haben wir den Schaden anerkannt...." Der Fehler ist nur, daß die Vers. den Schaden anerkennt, wann sie wollen und solange zahlen die nicht.

Sie schreiben auch, daß frühstens nach Ablauf der 4 Wochen gezahlt wird. Alles schön und gut, solange sie es nicht anerkennen, kannst Du zappeln. Immer regelmäßig Beitrag gezahlt, über 10 Jahre mit 2 Autos bei der " Kravag" nie wieder.

Tschüß

hier wäre sicherlich schön, wenn sich auch die andere Seite mal zu Wort melden würde.

 

Wenn du nach drei Monaten noch kein Geld hast, dann wird es dafür schon triftige Gründe geben........

 

Und wenn du gegenüber der Versicherung so vulgär gegenüber trittst wie du hier hier im Forum schreibst, erklärt das auch vieles.......

am 17. April 2009 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

 

Aber wenn das Fahrzeug auftaucht, binnen der 4 oder 6 Wochen müste man das doch nicht zurücknehmen oder doch?

Ich persönlich würde das Fahrzeug nicht mehr wollen wer weis was damit gemacht wurde ?

Warum solltest du es NICHT zurücknehmen müssen? Es ist Dein Auto und es ist wieder da. Kein Schaden, keine Versicherungsleistung.

 

Amen

Hallo,

Die " Kravag" arbeitet mit der " R&V" zusammen und den Schaden bearbeitet die R&V. Die Zusammenhänge mit den Vers. weis man nicht. Vielleicht wurde die Kravag geschluckt und darf übers Geld nicht entscheiden. Ich habe alle Unterlagen gleich der Vers. zugeschickt. Sie beharrten auf einen alten Diebstahl vor über 15 Jahren. Habe Ihn im Formular angegeben, weil man ehrlich ist,habe aber keine Unterlagen mehr. Die Vers. hat auch nachgeprüft, aber die Polizei hat auch nichts über diesen Diebstahl mehr.Dem Mitarbeiter der Vers. interessierte hauptsächlich dieser Diebstahl. Das hat mit den heutigen Fall nichts zu tun und schon zu lange her. Vielleicht suchen sie einen Grund, um nicht zahlen zu müssen.Nur es ist schon eine Beleidigung, weil sie dich verdächtigen, wohl selbst den Wagen im Keller versteckt zu haben. Auch zahlen sie kein Vorschuß, den sie in den Versicherungsbedingungen anpreisen, wenn die Berechnung länger dauert. Da kommt wieder der Spruch, daß sie es noch nicht anerkannt haben.Auch wenn man sagt, daß man das Auto benötigt, interessiert nicht, auch wenn ich damit für ältere Leute einkaufen fahre und andere Sachen.

Den Ausdruck bei der letzten Antwort, müßt Ihr schon entschuldigen, aber ich kann das langsam nicht anders ausdrücken.Es ist halt eine " Schweinerei".

Wenn, dann sollen sie sagen, daß sie nicht zahlen wollen, dann kann man sich einen Rechtsanwalt nehmen und einklagen. So muß man erst auf das Ergebnis warten.

Tschüß

Hallo,

Wenn das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen, nach Abgabe der schriftl. Schadensmeldung,gefunden wird, mußt Du es zurücknehmen. Danach kannst Du wählen. Können Beschädigungen aufgetreten sein, die die Vers. beheben lassen muß.

Ich hatte gleich nach der polizeil. Anzeige die Vers. informiert, 24 h- Service, und nach 1 Woche gefragt, wo die Schadensmeldung bleibt, die sie mir zuschicken wollten. Nach 2 Wochen, wo der Diebstahl war,hatte die Vers. dann mein Schadensprotokoll. So waren es schon 6 Wochen Zeit für die Vers.

Ich hätte es auch zurückgenommen, wenn es nicht ausgeschlachtet wäre.

Noch zu dem anderen Kollegen:

Gründe gibt es bestimmt. Bei mir nicht, denn das Auto würde mir geklaut, ich habe den Schaden. Der Vers. habe ich schon über 10 Jahre 2, manchmal 3 Versicherungen bezahlt und das pünktlich.

Vielleicht sucht die Vers einen Grund, um nicht zahlen zu müssen, aber da gibt es nichts. Oder die Vers. ist zahlungsunfähig. Das werden sie mir auch nicht mitteilen.

Ich bin jetzt schon soweit, daß ich auch mit einer negativen Antwort einverstanden bin, dann kann ich wenigstens einen Anwalt losschicken.

Tschüß

Warum schreibst du in 2 Stunden Abstand so ziemlich das gleiche? Ohne die Gegenseite, sprich die Versicherung, zu hören wird sich hier keiner eine Meinung zu bilden können. Auch der Diebstahlschaden ohne Belege ist etwas dubios... Ganz ohne Grund wird die Versicherung hier sicherlich nicht zögern!

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