Muss ich den Fußgänger rüberlassen?
Muss ich den Fußgänger rüber lassen?
Eigentlich ja schon da ich abbiege und seinen Weg kreutze oder?(Es ist übrigens kein Zebrastreifen vorhanden und es gilt rechts vor links)
77 Antworten
OK es gilt rechts vor links und da der Zeichnung zu urteilen nach die Straße breit genug ist, komme ich beim Abbiegen nicht auf die Gegenfahrbahn und somit stören mich als Rechtsabbieger die von rechts kommenden Autos nicht (es sei denn einer von denen ist gerade am überholen).
So jetzt könnte ich rechts abbiegen, weil von links frei ist, darf es aber nicht weil der Fußgänger nicht kann weil von rechts noch Autos kommen.
Zitat:
@Glg11 schrieb am 2. Mai 2024 um 22:55:44 Uhr:
In entgegengesetzter Richtung würde er die Strasse gar nicht überqueren, also sinnfrei.
????
Klick michGruß
Uwe
Icn welcher gallerie oder Auktion kann man so klasse Kunstwerke eigentlich kaufen? 🙂
Vllt. sollte MT mal über eine Autkion der "Best Images" nachdenken 😁
Das Bild in meinem Link ist nicht vom TE, sondern die künstlich umgestaltete Version von mir. 🙂
Bild vom TE: Klick mich
Umgestaltete Version von mir: klick mich
Man sieht in der umgestalteten Version, dass man die Straße auch in der entgegengesetzten Richtung überqueren kann.
Gruß
Uwe
Ähnliche Themen
Ich wollte ihn doch wohl echt verschaukeln? Seit bitte wann haben FUßGÄNGER Vorrang vor Fahrzeugen - wenn kein Zebrastreifen vorhanden und keine Ampel etc?!
Logisch muss das Fahrzeug anhalten, läuft der Fußgänger bereits auf der Fahrbahn (weil man keine Vorfahrt erzwingen darf/soll/muss) - aber ... außer Pubertieren und Rentnern, die bösartig mit Krücke drohen und vorsätzlich ohne nach rechts und links auf die Straße latschen - hat der Fußgänger zu warten!
Nö, der Fußgänger hat nicht zu warten, er hat Vorrang. Das gilt auch, wenn man aus einem Kreisel rausfährt und du wirst es kaum glauben, auch wenn man einer eng abknickenden Vorfahrt folgt, denn man biegt ja ab, also hat der Fußgänger Vorrang.
Gruß
Uwe
Edit:
Klick michZitat:
Fußgänger
Gem. § 42 II Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 StVO ist auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Das heißt, der Fahrzeugführer der von A nach B fahren möchte hat Fußgänger welche die Straße B von C nach A überqueren wollen, passieren zu lassen. In der Praxis soll bei Einrichtung der abknickenden Vorfahrtsstrasse der Fußgängerquerverkehr über die Vorfahrtstrasse durch Stangen- oder Kettengeländer unterbunden werden, so dass es zu einer oben beschriebenen Situation gar nicht kommt.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 3. Mai 2024 um 15:11:38 Uhr:
Ich wollte ihn doch wohl echt verschaukeln? Seit bitte wann haben FUßGÄNGER Vorrang vor Fahrzeugen - wenn kein Zebrastreifen vorhanden und keine Ampel etc?!
Fußgänger haben immer Vorrang gegenüber Fahrzeugen die Abbiegen. Gilt sogar bei abknickener Vorfahrtsstraße.
PS: Uwe hat es gut beschrieben.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 3. Mai 2024 um 15:11:38 Uhr:
Ich wollte ihn doch wohl echt verschaukeln? Seit bitte wann haben FUßGÄNGER Vorrang vor Fahrzeugen - wenn kein Zebrastreifen vorhanden und keine Ampel etc?!
Logisch muss das Fahrzeug anhalten, läuft der Fußgänger bereits auf der Fahrbahn (weil man keine Vorfahrt erzwingen darf/soll/muss) - aber ... außer Pubertieren und Rentnern, die bösartig mit Krücke drohen und vorsätzlich ohne nach rechts und links auf die Straße latschen - hat der Fußgänger zu warten!
Nicht dein Ernst jetzt ? Aber passt schon in die Realität, ich überlege immer ob manche Verhalten Unwissen sind oder bewusste Regelmissachtung.
@Darkhexlein nicht dein ernst oder?
@Darkhexlein Eine Fahrschule hast Du aber schon einmal besucht, oder?
Leute, könnt ihr vielleicht mal aufhören mit dem Nachtregen. 🙁
Darkhexlein weiß jetzt, dass sie nicht richtig gelegen hat.
Gruß
Uwe
Daneben liegen ist eine Sache, der Schreibstil von Pubertieren und Rentnern, die bösartig mit Krücke... kommt da noch oben drauf, außerdem sollte man mal zugeben wenn man falsch liegt.
Ist aber wahrscheinlich wie im Straßenverkehr, da wird auch gerne schlecht gefahren, Leute die einen darauf hinweisen, will man aber nicht sehen.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 3. Mai 2024 um 17:31:18 Uhr:
Ganz Ehrlich und Hand aufs Herz, würdet ihr aus dem Stand nochmal die Prüfungen schaffen?
Nein meine ist 45 Jahre her, aber solche gravierenden Dinge sollten schon sitzen.