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Motorvlogs

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 5:42

Ich weiß nicht ob ich hier im Forum die richtige Kategorie habe, wenn nicht dann bitte verschieben.

 

Ich sehe öfters mal Motorvlogs von Motorräder, Roller etc. Mir fällt auf dass keiner von denen die Kennzeichen im Netz verpixelt.

Ist das bei Motorvlogs anders als bei Dashcam Videos?

8 Antworten

Du meinst Motovlog?

am 5. Januar 2021 um 7:54

Nö, er meint Motorvlogs. z.B. jenen: https://www.youtube.com/channel/UCcLEob_psw777IrpnLeazCA

Das Verpixeln ist eigentlich nicht notwendig. Um potentiellem Ärger zu entgehen, machen es aber die meisten, weil die DSGVO ein Kennzeichen als persönliches Datum sieht. Es gibt aber keine abschließende Rechtsprechung darüber, daher ist das eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 08:54:04 Uhr:

Nö, er meint Motorvlogs.

Es heißt nicht Motorvlogs. Dieser eine "user", "Darsteller" oder was auch immer derjenige ist nennt sich so.

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 9:14

Ob mit oder ohne "R", ihr wisst aber was ich meine.

Danke für die Info, habe mich schon länger darüber gewundert

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 08:54:04 Uhr:

Nö, er meint Motorvlogs. z.B. jenen: https://www.youtube.com/channel/UCcLEob_psw777IrpnLeazCA

Das Verpixeln ist eigentlich nicht notwendig. Um potentiellem Ärger zu entgehen, machen es aber die meisten, weil die DSGVO ein Kennzeichen als persönliches Datum sieht. Es gibt aber keine abschließende Rechtsprechung darüber, daher ist das eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Es gibt genug Youber die dafür Anzeigen kassiert und auch Bußgelder bezahlt haben.

(Fahrnünftig, German Truck Driver, Highway Star, Unterlassungsklage Van Apian und so weiter und so weiter)

Das verpixeln IST NOTWENDIG. Bei der ersten Anzeige kommt man vielleicht noch mit ein paar hundert oder ein paar tausend Euros weg. Vielleicht Ein Monatsgehalt, oder zwei.

Ignoriert man es weiterhin wird es entschieden teurer.

Warum die Vlogger da bisher Glück haben, keine Ahnung. Vielleicht gute Anwälte, who knows.

Praxis ist ja auch, dass es gerade für die Vlogger fast nicht machbar ist in ein 20 Minuten Video noch etwa 20 Stunden Arbeit zu stecken um es zu verpixeln. So viel Stunden hat der Tag nicht.

Für die kleineren Vlogger ist es halt Hobby.

Realistisch gesehen müssten die es einstellen und Nachts schlafen zu können.

Bei den etwas größeren die davon leben gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

a) Berufliche Laufbahn beenden oder stark gefährden durch Umschwenken auf andere Inhalte

b) halt auf Risiko gehen. Ist halt so, da hängt die Existenz dran vielleicht auch die Jobs noch von Angestellten, viel Wahl ist da nicht. Die meisten riskieren das halt. Jep, man kanns von den Angestellten pixeln lassen. Aber realistisch kann man ungefähr rechnen, wenn man nicht mit der Holzhammermethode verpixelt ist eine Minute Video ca. 1h Zeitaufwand zum pixeln. Zwei Angestellte Vollzeit nur fürs Pixeln bezahlen ist a) teuer und b) da muss man überhaupt erstmal wen finden der in der Lage ist stupide 40h Wochen lang nur zu pixeln. Das ist vom Kopf her extrem anstrengend weil monoton.

Bevor jetzt Leute kommen und sagen, die könnten ja auch richtig arbeiten gehen. Sowas ist auch Arbeit, meist sogar die bedeutend zeitaufwändigere, jeder der etwas mit Webvideoproduktion, Online-Marketing und Social Media zu tun hat weiß das. Da gibt es keine 40h-Wochen sondern 7x12h-Wochen. Entweder man lebt es oder man lässt es bleiben. Und gerade die größeren beschäftigen wiederum oft mehrere Mitarbeiter und schaffen damit schlichtweg auch wieder weitere Arbeitsplätze.

 

Ich empfinde es eh als ungerechtigkeit. Wenn es "journalistisch" ist ist es erlaubt. Ist es nicht journalistisch ist es verboten. Wer definiert jetzt was journalistisch ist? Warum ist es da kein Problem? Zählt Datenschutz nicht mehr?

n Kai Pflaume hampelt da lustig auf YT rum und besucht andere Youtuber. Dutzende Kennzeichen. Keinen juckts. Das was der macht ist nicht journalistisch, das kann man keinem erzählen.

Große normale Youtuber wie MonatanaBlack fahren/laufen durch die Stadt und filmen. Keinen juckts. Und das ist nun auch alles, aber garantiert kein journalistischer Inhalt.

 

Die allergrößte Farce ist ja sowieso, dass sämtliche Politiker z.b die für die DSGVO gestimmt haben gegen diese andauernd selbst verstoßen. Man muss nur mal diverse Social-Media-Profile anschauen. Eigentlich ein Witz. Oder Parteifilme. Kennzeichen, Kennzeichen, Kennzeichen wenn s mal draußen auf der Straße stattfindet. Selbst dafür stimmen aber selbst drauf scheißen weils verpixeln ja Arbeit ist. Das sind mir die allerliebsten.

Und die zweite Farce ist, obwohl es EU-Richtlinie ist wird überall anders entschieden.

NRW-Bußgelder sind geringer. Beim erstmaligen Verstoß meist 3-stellig.

NDS-Bußgelder sind hingegen ziemlich hart, da geht es direkt um Montatsgehälter.

Und sei es nur ein Kennzeichen eines Anhängers der 5 Meter neben der Straße steht und vor für 1 Frame die Verpixelung verrutscht ist. Egal, fettes Bußgeld.

In Polen z.b wird sowas gar nicht erst befolgt und alle machen was sie wollen.

Obwohl dort das gleiche Recht gilt. EU-Recht steht über nationalem REcht.

Fair ist das nicht weil permanent überall mit zweierlei Maß gemessen wird.

Zwischen Youtubern, Zwischen Youtube und Medien, Zwischen Youtube und Politik, Zwischen den einzelnen Bundesländern, zwischen den EU-Staaten. Das ist eine absolute Wettbewerbsungleichheit auf dem Rücken derer die in dem Bereich beruflich tätig sind.

Wenn man unter anderem damit Geld verdient kotzt einen dieses Wirrwarr einfach nur an.

 

WENN man jetzt meint, dass jedes Kennzeichen jedes Autos das rein zufällig am Rande eines Videos mal durchs Bild fährt verpixelt werden muss. Wenn man das will, ja, dann ist das ja auch okay.

Aber dann sollte doch auch bitte für alle das Gleiche gelten.

 

Aber wenn da draußen in der Webvideoproduktion am Ende einer 2h am Video cuttet und der andere 25h obwohl es der gleiche Inhalt ist ist das unfair.

Zitat:

@Leon596 schrieb am 5. Januar 2021 um 12:32:26 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 08:54:04 Uhr:

Nö, er meint Motorvlogs. z.B. jenen: https://www.youtube.com/channel/UCcLEob_psw777IrpnLeazCA

Das Verpixeln ist eigentlich nicht notwendig. Um potentiellem Ärger zu entgehen, machen es aber die meisten, weil die DSGVO ein Kennzeichen als persönliches Datum sieht. Es gibt aber keine abschließende Rechtsprechung darüber, daher ist das eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Es gibt genug Youber die dafür Anzeigen kassiert und auch Bußgelder bezahlt haben.

(Fahrnünftig, German Truck Driver, Highway Star, Unterlassungsklage Van Apian und so weiter und so weiter)

Das verpixeln IST NOTWENDIG. Bei der ersten Anzeige kommt man vielleicht noch mit ein paar hundert oder ein paar tausend Euros weg. Vielleicht Ein Monatsgehalt, oder zwei.…

Bußgelder bezahlt? Sicher nicht. Wenn überhaupt, wären das Geldbußen, aber dafür gibt es keine Grundlage. Bezahlt werden Abmahnungen regelmäßig dann, wenn man weiteren Ärger und Kostenrisiko vermeiden will, eine Rechtsgrundlage ist dafür noch nicht geschaffen.

Bei dem Fall wo ich selbst genauere Informationen zu habe war es ein Bußgeldbescheid im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gemäß Artikel 83. Abs. 5 lit. a-DS-GVO

Vowurf gemäß Artikel 83. Abs. 5 lit. a-DS-GVO in Verbindung mit Art 83. Abs2 Satz 2 DS-GVO

Ist hier sogar zu finden wo die EU-Weiten Verstöße gegen GDPR und DSGVO gelistet werden.

https://enforcementtracker.com/

Es wurde am Ende als Ordnungswiederigkeit und nicht als Straftat gewichtet.

Okay, dann ist es ne Geldbuße. Meinetwegen.

Ich hätte es jetzt umgangssprachlich als Bußgeld bezeichnet, ich bin aber auch kein Jurist.

Wenn das für dich dann kein Bußgeld oder keine Geldbuße ist weil es dafür keine Grundlage ist... okay.

Hätte dann aber auch erwartet.... dass nicht fett Bußgeldbescheid oben drüber steht.

 

Aber was weiß ich schon.

Vielleicht haben die sich verschrieben als Bußgeldbescheid oben drüber stand und wollten eigentlich Abmahnung schreiben :D:D:D

 

Im Fall NRW war der Betrag ziemlich klein gewesen. 200€ + Gebühren.

Laut Art. 83 Abs 5 DSGVO geht der vorgeschriebene Bußgeldrahmen bis 20 Millionen Euro.

Unter Berücksichtigung von Art 83 Abs2 DSGVO war 200€ dabei die unterste Grenze des Bußgeldrahmens.

 

Würde dann aber bei wiederholter Tat sicherlich teurer ausfallen.

NDS waren die Beträge hingegen um einiges höher soweit mir das bekannt ist.

Die Post kam jeweils von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

 

Eine Abmahnung (samt Unterlassungserklärung) hatte nur eine der genannten 4 Personen bekommen und da ging es ursprünglich jedoch nicht um Kennzeichen sondern darum, dass es in einem konkreten Fall nicht ausreichend war bei einer betroffenen Person nur das Gesicht zu zensieren da über Kleidung und Ort des Geschehens eine Zuordnung der Person wohl doch möglich gewesen ist. Das läuft aber alles noch, Ergebnis offen.

Da ging die Anzeige aber von einer Privatperson aus.

Bei den anderen genannten Personen kam Post von dem/der Landesbeauftraten/m für ...... der jeweiligen Länder.

Zitat:

@Leon596 schrieb am 5. Januar 2021 um 12:32:26 Uhr:

Das verpixeln IST NOTWENDIG. Bei der ersten Anzeige kommt man vielleicht noch mit ein paar hundert oder ein paar tausend Euros weg. Vielleicht Ein Monatsgehalt, oder zwei.

Ignoriert man es weiterhin wird es entschieden teurer.

Fremde Daten (hier: Kennzeichen) müssen unkenntlich sein.

Wer sein eigenes Kennzeichen nicht verpixelt, handelt mMn nur leichtsinnig.

Die Kennzeichen in vielen Avataren sind "zum Glück falsch" und passen auf kein Auto.

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