ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Möglicher Parkschaden verursacht, wie vorgehen?

Möglicher Parkschaden verursacht, wie vorgehen?

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 10:53

Hallo zusammen, ich war vor einer Weile am rückwärrsausparkieren mit meinem Auto und durch den Verkehr auf der Strasse abgelenkt und habe dabei vermeintlich ein parkiertes Auto touchiert (zu früh eingeschlagen). Bin mir aber nicht sicher ob ich ihn berührt habe, also etwa 50/50. Ich habe dann am Unfallauto ein Zettel rangemacht, dass ich ihn möglicherweise touchiert habe und die Person hat sich nun gemeldet, dass da ein Schaden sei.

Nun zu meiner Frage; Kann man da noch feststellen ob mein Auto verantwortlich für den Schaden ist? Ich hab nur haftpflichtversicherung, wie sieht das aus?

Danke für eure Antworten :)

Edit: ich hatte vor noch einen Kotflügel neu lackieren zu lassen der aber nicht auf der Unfallseite liegt, soll ich unter diesen Umständen noch damit warten?

Beste Antwort im Thema

Das mit dem Zettel war nicht in Ordnung, das weißt du hoffentlich.

Ich würde den möglichen Unfallgegner aufsuchen und eine Fahrzeuggegenüberstellung machen, dann sollte ersichtlich sein, ob der Schaden durch dich verursacht wurde.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 11. Juli 2019 um 21:47:46 Uhr:

Traurig, wenn Polizisten im Dienst Unsinn erzählen.

ich habe schon streifenpolizisten gesehen, die nicht einmal die straßenschilder richtig deuten konnten. es ging nicht einmal um was völlig wahnwitziges sondern um "einfahrt verboten".

https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...einfahrt-verkehrszeichen.php

fahrerflucht ist ein dehnbarer begriff. ein zettel ist so ohne weiteres auf jeden fall zu wenig. wo aber kein kläger, da kein angeklagter. wenn du dich mit den geschädigten so einigst, gibts auch kein stress mit der polizei.

ob das auto vorher nen schaden hatte oder nicht spielt doch gar keine rolle (höchstens, wievle der geschädigte denn bekommt). das fahrzeug hat an deiner touchierten stelle nun nen schaden und du hast es berührt. jede berührung von fahrzeugen erzeugt unmittelbar schäden, die dank toller stundensätze niemals unter 500€ davon gehen. und dann wurde wohl auch nur ne runde poliert ...

Ein Kläger ist nicht erforderlich. Es ist ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden MÜSSEN tätig werden.

Zitat:

@UliBN schrieb am 12. Juli 2019 um 20:14:44 Uhr:

Ein Kläger ist nicht erforderlich. Es ist ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden MÜSSEN tätig werden.

und wie bekommen die behörden davon kenntnis ? durch luft und liebe?

wenn der geschädigte sich so mit den schädiger einigt, bekommt doch gar keiner was von einer fahrerflucht mit.

Und das habe ich nirgendwo bestritten. Man sollte schon wissn,was in Offizialdelikt ist und dass es nicht irgendeiner Aktivität des Geschädigten selbst bedarf. Kenntnis vom Vorgang ist natürlich Voraussetzung egal auf welchem Weg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Möglicher Parkschaden verursacht, wie vorgehen?