Möchte von Huk Allgemeine zur Huk 24 weil ich mehr gefahren bin als kalkuliert

die sache ist die: bin momentan bei der huk allgemeine, die sind schon sehr günstig und würde auch nicht wechseln aber ich bin sehr viel mehr gefahren (7000 km!) als ich kalkulierte. Daher würde ich gerne wechseln.

Aber was wenn ich einfach zur Huk 24 gehe, wenn ich da jetzt meinen aktuellen abweichenden Km-Stand angeben, muß ich damit rechnen dass die diese an die Huk Allgemeine weiterleiten oder so?

24 Antworten

Von Strafzahlung ist überhaupt nicht die Rede! Es werden die zuviel gefahrenen Kilometer halt nachberechnet - so viel wird's also nicht sein. Jedenfalls weniger als die Zeit, die du hier im Forum deswegen verbringst - auf den Stundenlohn umgerechnet, den du sonst so verdienst.
Was ist also das Problem?

~

Zitat:

Original geschrieben von Award1111


nein, bei der neuen (Hannoversche) werde ich die richtige km laufleistung pro jahr angeben. Habe ich dann dennoch mit einer Strafzahlung zu rechnen oder wie war das jetzt gemeint? Muß ich dann jetzt bevor ich zur anderen gehe der Huk mitteilen dass ich einiges mehr gefahren bin, weil die Hannoversche in die von Versichereren geteilte Datenbank Ausschau halten kann?

Oh man, lass dir kein Blödsinn erzählen, die Versicherer teilen sich keine Datenbank, wer erzählt hier solche Märchen, das einzige worüber Versicherer per Datenbank miteinander kommunieren sind die Versichererwechselbestätigungen über den GDV & da gehts um den SFR & nicht um weiche Tarifmerkmale... 🙄

wechsel zur Pfefferminzia oder wohin auch immer, geb dort deinen derzeitigen KM-Stand & deine zu erwartende Jahresfahrleistung an & gut is...

@Neckarwelle

entweder drücke ich mich unverständlich aus oder du liest meine beiträge nicht richtig.

mir geht es um den fall wenn ich meiner jetztigen versicherung "vergesse" anzugeben dass ich mehr gefahren bin als ich an laufleistung pro jahr angegeben hatte, um die mehr gefahrenen km nicht nachzahlen zu müßen. bei der neuen versicherung werde ich dann aber natürlich den aktuellen km stand sowie die realitätsnahe leistung pro jahr angeben.

So wie ich das mitbekommen habe meint aber Pepsi15 dass ich trotzdem mit einer Strafe in Höhe von 2500 € rechnen müßte (weil alle Versicherer irgendwie einen gemeinsame Datenbank führen würden), jetzt abgesehen davon dass ich durch einen Unfall auffliege.

Es wäre also nett wenn Pepsi15 dazu kurz nochmal kurz Stellung nehmen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Award1111


@Neckarwelle

entweder drücke ich mich unverständlich aus oder du liest meine beiträge nicht richtig.

mir geht es um den fall wenn ich meiner jetztigen versicherung "vergesse" anzugeben dass ich mehr gefahren bin als ich an laufleistung pro jahr angegeben hatte, um die mehr gefahrenen km nicht nachzahlen zu müßen. bei der neuen versicherung werde ich dann aber natürlich den aktuellen km stand sowie die realitätsnahe leistung pro jahr angeben.

So wie ich das mitbekommen habe meint aber Pepsi15 dass ich trotzdem mit einer Strafe in Höhe von 2500 € rechnen müßte (weil alle Versicherer irgendwie einen gemeinsame Datenbank führen würden), jetzt abgesehen davon dass ich durch einen Unfall auffliege.

Es wäre also nett wenn Pepsi15 dazu kurz nochmal kurz Stellung nehmen würde.

...deine Beiträge wurden schon richtig gelesen.

Fakt ist : Du hast Deine VS beschissen indem du einen günstigeren Beitrag durch deine angeblich niedrige KM Jahresfahrleistung erhalten hast.Willst diesen Beschiss nicht melden=nicht nachzahlen.

Schade das in Deinem Fall ein Datenaustausch so wohl nicht stattfindet.

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Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wenn man in einem Jahr mal ausnahmsweise viel gefahren ist, so kann man das durchaus rückwirkend melden.
Ab dem Zeitpunkt der Meldung kommt dann die Einstufung in die neue Kilometerklasse.
Man muß also nicht nachzahlen.
Insofern würde der Verbleib bei der HuK vermutlich kein Problem darstellen.

Klar sollte auch sein;
Wer 7.000 km angibt und bereits jetzt sieht, daß er sehr viel mehr gefahren ist, wird sich nicht herausreden können wenn die Sache auffliegt (meist bei Unfällen, zum Kontrollieren kommt keiner heraus).
Da wird eine Nachzahlung und eine Vertragsstrafe fällig.

Da steht bereits wonach der TE in Folge gefragt hat.

Sehr geschmunzelt habe ich als ich vom TE las:
"realitätsnah Angebe".
Das zeigt die unveränderte Absicht zur Falschangabe der erwarteten Laufleistung. 😠

ehm realitätsnahe ist für dich falschangabe, gute nacht sach ich nur.

Zitat:

Original geschrieben von Award1111


mir geht es um den fall wenn ich meiner jetztigen versicherung "vergesse" anzugeben dass ich mehr gefahren bin als ich an laufleistung pro jahr angegeben hatte, um die mehr gefahrenen km nicht nachzahlen zu müßen.

Du willst es nicht kapieren, daher äußere ich mich nicht weiter dazu.

Angst vor Strafzahlungen haben, aber die paar Euro Nachberechnung scheuen. Gute Nacht ebenfalls.

~

Zitat:

Original geschrieben von Award1111


ehm realitätsnahe ist für dich falschangabe, gute nacht sach ich nur.

realistische Einschätzung = korrekt

realitätsnahe = unrealistisch, aber in Nähe der Realität.

Auf gut Deutsch:
Du möchtest unverändert beshicen, nur nicht mehr so heftig. 😉

mal ne andere Frage, was regt ihr euch über den TE so auf. Hatte letztens auch nen Versicherungsfuzzi an der Strippe, der meinte, dass ich ja die km Leistung bei mir was runtersetzen könne, dann wäre er auch günstiger.
 
Fakt ist. Wechselt er den VR, teilt der alte dem neuen den km Stand nicht mit.

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


mal ne andere Frage, was regt ihr euch über den TE so auf. Hatte letztens auch nen Versicherungsfuzzi an der Strippe, der meinte, dass ich ja die km Leistung bei mir was runtersetzen könne, dann wäre er auch günstiger.

Warum meinte der Versicherungsfuzzi das?

Weil er die paar EURO mitnehmen wollte.
Wohl wissend, dass die Falschangabe alleine zu Lasten des Kundenfuzzis gehen ...

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