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möchte von 25kmh auf 45kmh was tun

Themenstarteram 23. April 2014 um 13:08

Hi Forum

ich habe eine Speedfight 2 und fahre momentan gedrosselt 25kmh

habe 25er und 45er Papiere und habe nächste woche meinen führerschein.

möchte ihn auf 45 machen. die versicherung ist klar, dass ich die wechseln muss aber was mache ich mit dem roller? zum tüv geht man ja eigentlich um die 45er papiere zu bekommen. nun habe ich sie ja aber schon. kann ich den einfach auf 45kmh drosseln und die papiere nehmen und losfahren? :)

bitte um schnelle antwort :-)

mfg max

Beste Antwort im Thema

Hallo,

seltener Fall aber auch schon erlebt. Schusseliger Tüv sein Dank. Im normalen Fall wird die 45er (COC) Bescheinigung (mit der werden die Roller an den Händler ausgeliefert und erst bei Kundenwunsch umgerüstet) vom Tüv eingezogen und durch die Aushändigung der 25er Papiere ( Prüfung $ 19.3.StvO) ersetzt. Jetzt hast du beide. Also Roller auf die 45er Version umrüsten( Händler weiß was er machen muß) Satteltasche, falls vorhanden, entfernen, 25 km/h Aufkleber( ist meist im Helmfach eingeklebt) entfernen. Dann zur Versicherung. Neues Versicherungskennzeichen holen. Das alte wird eingezogen weil die Daten auf dem Versicherungsbeleg geändert werden (kostet bei meiner Versicherung z.B. 5€) Achte darauf da dann Kleinkraftrad/Roller bis 45km/h angekreuzt ist. Der Versicherungsschein wird mit Ersatzkennzeichen gekennzeichnet.

Gruß

Jörg

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Zitat:

Original geschrieben von MaxClp

Nur frage ich mich ob es reicht wenn ich es so wie beschrieben mache aber nicht zum TÜVgehe.

Kurz und knapp: Das reicht nicht aus.

Themenstarteram 24. April 2014 um 7:51

Alles klar. Noch eins :-)

Was muss ich jetzt genau tun? TÜV oder einfach nur zur Zulassungsstelle ?

am 24. April 2014 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von MaxClp

Alles klar. Noch eins :-)

Was muss ich jetzt genau tun? TÜV oder einfach nur zur Zulassungsstelle ?

Erst zum TÜV dann zur Zulassungstelle

Themenstarteram 24. April 2014 um 10:04

Braucht man einen Termin oder kann man so vorbei fahren?

Suche Dir einen TÜV in Deiner Nähe, und frage dort nach, ob Du einen Termin brauchst. Ich bin sicher, daß sie Dir da weiterhelfen können.

Gruß NaviCacher.

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Zitat:

Original geschrieben von MaxClp

Danke für eure Beiträge.

Um eins klar zu stellen: Ich werde ab nächste Woche meinen Führerschein B besitzen.

Nur frage ich mich ob es reicht wenn ich es so wie beschrieben mache aber nicht zum TÜVgehe.

Habe ja wie gesagt 45er Papiere und 25er. Wenn ich wirklich zum TÜV muss, 1. was bringt mir das?

2.Wie teuer wäre das? 3. Braucht man einen Termin oder können diese das vorort durchführen und 4. darf ich die Drossel selber einbauen oder nicht?

Danke im Voraus :)

Willst du nicht verstehen ??

Dein Mofa ist beim Verkehrsamt (oder wie das heisst) als MOFA registriert, da nützt es dir garnichts wenn du Mopedpapiere zeigen kannst !! Der Polizeibeamte wird über Funk nachfragen, das geht nur wenige Sekunden, und er weiß dass du nur ein Mofa zugelassen hast aber falsche, ungültige Papiere vorzeigst !!

...und wenn du nun dein Mofa wieder als Moped betreiben willst, so muss das wieder auf dem Verkehrsamt entsprechend registriert werden !!!

kbw ;)

Moin, bei dem Quatsch was hier erzählt wird kann einen ja die Mütze hoch gehen.

Noch mal zum mitschreiben. Für Kleinkrafträder liegen bei der KFZ Stelle keine Daten vor. Daten haben die erst ab Leichtkraftrad also über 50ccm. Und wer das immer noch nicht schnallt darf gerne beim Landkreis

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Telefon: 04261 / 983-0 (Zentrale) anrufen und sich ebenfalls erkundigen (habe ich bereits im Vorfeld getan)

Noch mal zum Vorgang: 45er Roller kaufen, COC erhalten, Kaufvertrag erhalten - ab zur Versicherung Kennzeichen kaufen anschrauben fertig.

25er Roller kaufen geht genau so. Da wird der Roller vom Händler mit entsprechenden Papieren übergeben. Bei der Tüv Abnahme wird aber die COC der 45 er einkassiert und es gibt normaler Weise nur die neuen für 25 km/h

 

Zitat:

Original geschrieben von SymFlash

Auch wenn du beide Papiere besitzt, es haben nur die Mofapapiere Gültigkeit. Daher musst du zum TÜV den Roller als KKR abnehmen lassen und anschließend zur Zulassungstelle neue Papiere holen.

Solltest du angehalten werden, dürften sie feststellen, das der Roller als Mofa registriert ist, in dem Sinne Fahren ohne Führerschein und ohne gültige ABE.

Eine Kopie der COC ist nicht zulässig, es muss das original mit geführt werden.

So dann räumen wir auch gleich das zweite mal weg.

Es reicht eine beglaubigte Kopie. Ein original mitzuschleppen würde bei Verlust jedem Dieb die Türen öffnen. im Gegensatz zu den Motorrädern und Autos hat man bei der COC nur 1 Teil und ist der verloren fehlt jeder Eigentumsnachweis.

Beglaubigungen gibt es im Rathaus. Das Originale bleibt zu Hause. Eine Variante die ich schon seit über 6 Jahren praktiziere und auch im Ausland mit dem Roller keine Probleme hatte. Alles was die zuerst sehen wollten war der Versicherungsbeleg

Themenstarteram 24. April 2014 um 17:35

Erst einmal danke an alle und besonders Joggi.

Wenn du dir da ganz sicherbist glaubeich dir, nehme die drossel raus und nehme meine Papiere. natürlich vorerst versichern. Könntest du mir bitte einmal genau sagen, wo ich mir das nachfragen kann und was genau ich fragen muss?:) weil beim TÜV nach fragen wäre nicht so schlau denkeich. Die sagen dann eh jakomm hier her .....

Zitat:

Original geschrieben von MaxClp

Erst einmal danke an alle und besonders Joggi.

Wenn du dir da ganz sicherbist glaubeich dir, nehme die drossel raus und nehme meine Papiere. natürlich vorerst versichern. Könntest du mir bitte einmal genau sagen, wo ich mir das nachfragen kann und was genau ich fragen muss?:) weil beim TÜV nach fragen wäre nicht so schlau denkeich. Die sagen dann eh jakomm hier her .....

Hallo Max,

die COC nimmst du mit zur Versicherung. Dort vorlegen und den Roller als 45 km/h Kleinkraftrad versichern.

Des weiteren kannst du die von mir bekannt gebende Telefonnummer anrufen und dir das von mir geschrieben bestätigen lassen oder aber dich direkt an das Straßenverkehrsamt deines Landkreises wenden. Traust du dich da nicht anzurufen, PN an mich. Ich traue mich !

Bist du mit dem Roller unterwegs Personalausweis (nicht zwingend) , Führerschein, Versicherungsschein so wie die CoC dabei haben!

Zitat:

Original geschrieben von Joggi-2

 

Moin, bei dem Quatsch was hier erzählt wird kann einen ja die Mütze hoch gehen.

Noch mal zum mitschreiben. Für Kleinkrafträder liegen bei der KFZ Stelle keine Daten vor. Daten haben die erst ab Leichtkraftrad also über 50ccm. Und wer das immer noch nicht schnallt darf gerne beim Landkreis

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Telefon: 04261 / 983-0 (Zentrale) anrufen und sich ebenfalls erkundigen (habe ich bereits im Vorfeld getan)

Noch mal zum Vorgang: 45er Roller kaufen, COC erhalten, Kaufvertrag erhalten - ab zur Versicherung Kennzeichen kaufen anschrauben fertig.

25er Roller kaufen geht genau so. Da wird der Roller vom Händler mit entsprechenden Papieren übergeben. Bei der Tüv Abnahme wird aber die COC der 45 er einkassiert und es gibt normaler Weise nur die neuen für 25 km/h

Joggi, und WO rufen die Polizisten zum nachfragen an, wenn ihnen bei einer Mofa/Mopedüberprüfung etwas "verdächtig" vorkommt ??? :rolleyes:

kbw :rolleyes:

 

Hallo kbw,

du hast beim Roller ein Versicherungskennzeichen. Zentralverband hat deine Daten. Verliere mal dein Kennzeichen und rate wer dir schreibt.

Beim Kfz Kennzeichen geht das über die Zulassungsstelle des Landkreises weil dort hast du deine Fahrzeuge angemeldet. Das Mofa aber hast du nicht dort angemeldet! Sondern nur bei deinen Versicherungsmakler.

Zitat:

Original geschrieben von Joggi-2

Hallo kbw,

du hast beim Roller ein Versicherungskennzeichen. Zentralverband hat deine Daten. Verliere mal dein Kennzeichen und rate wer dir schreibt.

Beim Kfz Kennzeichen geht das über die Zulassungsstelle des Landkreises weil dort hast du deine Fahrzeuge angemeldet. Das Mofa aber hast du nicht dort angemeldet! Sondern nur bei deinen Versicherungsmakler.

Kein Mensch hat hier das Mofa-Kennzeichen mit der Zulassungstelle in Verbindung gebracht !!!

NUR DU !!!:mad:

Ich verliere nicht mein Kennzeichen !! Ich will wissen wen die mitten in der Nacht anrufen können, um eine Abfrage zu tätigen !! Es muss was geben wo alle Mofa/Moped-Kennzeichen zentral erfasst sind und alle Daten bei Tag und bei Nacht leicht und schnell abgefragt werden können !! Ein Computer ??? DAS meinte ich mit "Verkehrsamt oder was? " Niemand hatte was von ZULASSUNGSTELLE gesprochen !! (zumindest ich nicht) ;)

kbw ;)

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Zitat:

Original geschrieben von Joggi-2

Hallo kbw,

du hast beim Roller ein Versicherungskennzeichen. Zentralverband hat deine Daten. Verliere mal dein Kennzeichen und rate wer dir schreibt.

Beim Kfz Kennzeichen geht das über die Zulassungsstelle des Landkreises weil dort hast du deine Fahrzeuge angemeldet. Das Mofa aber hast du nicht dort angemeldet! Sondern nur bei deinen Versicherungsmakler.

Kein Mensch hat hier das Mofa-Kennzeichen mit der Zulassungstelle in Verbindung gebracht !!!

NUR DU !!!:mad:

Ich verliere nicht mein Kennzeichen !! Ich will wissen wen die mitten in der Nacht anrufen können, um eine Abfrage zu tätigen !! Es muss was geben wo alle Mofa/Moped-Kennzeichen zentral erfasst sind und alle Daten bei Tag und bei Nacht leicht und schnell abgefragt werden können !! Ein Computer ??? DAS meinte ich mit "Verkehrsamt oder was? " Niemand hatte was von ZULASSUNGSTELLE gesprochen !! (zumindest ich nicht) ;)

kbw ;)

Versuch es doch mal hier: http://www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html

am 24. April 2014 um 19:09

Bei der Zulassungstelle werden bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen keine Personen bezogenen Daten gespreichert. Man kann über die Zulassungstelle also kein Halter ermitteln. Die einzigen Daten die bei der Zulassungsteller erfasst werden ist die Fahrgestellnummer und die Bauart, also Mofa oder KKR und diese Daten gehen an das Kraftfahrtbundesamt.

Nur darüber kann die Polizei festellen ob sich um ein KKR oder Mofa handelt. Der Versicherungsschein gibt ja nur die Daten wieder, ich der Versicherungsgesellschaft übermittelt habe.

Zitat:

Original geschrieben von Joggi-2

 

Versuch es doch mal hier: http://www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html

Gell du willst die Leute vergackeiern !!! :mad:

Das nennt nur die Versicherungsgesellschaft, nichts aber über den Halter und das Fzg !!

...und dem TE zu suggerieren, wenn er auch 45er Papiere hat, kann er einfach DAMIT mit 45 kmh rumfahren, auch wenn das Mofa als Mofa angemeldet/versichert ist, er solle dann eben nur die 45er Papiere mitführen und ggf. vorzeigen ist einfach irreführend !!! Der TE ist dann der Dumme und bekommt Probleme mit seinem späteren Autoführerschein !

Fakt ist: Die Polizisten wissen in wenigen Sekunden als was das Fzg tatsächlich bei der Versicherung angemeldet ist !!

kbw

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