Mit Wohnwagen in den Graben auf der BAB gerutscht - Was ist nun zu kontrollieren?
Hallo zusammen,
nachdem mein Bruder im BMW–Forum bereits zu diesem Thema gepostet hat, möchte ich mich an die Leute vom Wohnwagen–Forum wenden. Sachverhalt ist, dass wir letztes Wochenende eine Begegnung mit einem Reh auf der Autobahn hatten!
Aber der Reihe nach: wir (mein Bruder & ich) kommen mal wieder am Sonntag spät abends mit dem Wohnwagen im Schlepptau vom Nürburgring zurück. Zwischen Rasthof Bedburger Land und Dreieck Jackerath kommt auf der BAB61 plötzlich gegen Mitternacht ein Reh auf die Fahrbahn. Abstand ca. 10 Meter. Eigentlich soll man ja draufhalten, jedoch war die spontane Reaktion ein starkes Bremsmanöver und ein Ausweichen auf die linke Spur. Dank absolvierten Fahrsicherheitskurs hat das auch prima geklappt und das Auto konnte wieder auf der Fahrbahn ausgerichtet werden. Jedoch war das wohl zu viel für den Wohnwagen, welcher sich ca. 2 Sekunden später begann querzustellen. Trotz heftiger Bremsung konnte man ihn nicht mehr unter Kontrolle bringen und er begann den BMW (E46 – 320i-Touring) in eine 180° Drehung nach rechts zu versetzen. Eine Kontrolle über das Gespann war nicht mehr möglich und es rutschte mit dem Wohnwagen voran in Fahrtrichtung. Das Ganze landete ziemlich unsanft im Straßengraben neben der rechten Spur.
Zum Glück gab es in diesem Bereich keine Leitplanke sondern einen flachen Graben, der dann zu einem Hügel parallel zur BAB anstieg. Der weiche Boden (Wiese) hat hier eine Menge Restgeschwindigkeit rausgenommen. Nicht desto trotz schlug die linke hintere Ecke des Wohnwagens im Erdhügel ein und bremste so das Gespann. Der Wohnwagen und der BMW waren bis zur Hälfte des Rades ins Erdreich eingesunken. Nebenbei wurde noch ein Leitpfosten plattgemacht. Der Wohnwagen blieb die ganze Zeit mit der Anhängerkupplung verbunden. Zum Glück gab es keine Verletzten. Die BAB war kaum befahren und wir konnten die Unfallsicherung selbst vornehmen.
Am Wohnwagen entstand ein Schaden, welcher jedoch nicht so groß ist, als zunächst beim Aufprall angenommen. Lediglich eine verbogene Felge (neue Felge ist bestellt), eine Beule (die ich bereits wieder weitestgehend ausgebeult habe und eine nach oben gebogene Kederleiste im Heck, welche ein wenig die Außenhaut aufgerissen hat bzw. ein Riss in der Plastikverkleidung sind die Folge. Sollte aber nicht der Akt sein bzw. wird (hoffentlich) nächste Woche repariert und man wird optisch bestimmt nicht mehr viel sehen.
Der Aufprall im Erdhügel erfolgte im relativ flachen Winkel (eigentlich schon fast parallel zur Fahrbahn) was sicher Schlimmeres verhindert hat. Die Restgeschwindigkeit war immerhin noch bei ca. 40-50 km/h, soweit ich das überhaupt noch beurteilen kann.
Leider standen wir nun entgegengesetzt zur Fahrtrichtung, so dass die BAB später kurzfristig komplett gesperrt werden musste, damit der BMW und danach der Wohnwagen vom ADAC aus dem Graben gezogen werden konnten. Der Wowa wurde wieder angekuppelt (musste nur zum Bergen abgehangen werden) und die Fahrt konnte weitergehen. Wir hatten nur noch ca. 20 km bis zum Ziel.
Am Auto selbst waren während der Fahrt keine Geräusche oder Beeinträchtigungen festzustellen. Lediglich der Wohnwagen klang merkwürdig blechern (in etwa wie ein unbeladener Autoanhänger), was sicher der leicht lädierten linken Felge geschuldet war. Diese war so verbogen, dass sie sichtbar eierte. Das haben wir natürlich erst am nächsten Tag im Hellen gesehen, sonst hätten wir uns zweimal überlegt, ob wir den Wohnwagen in diesem Zustand nach Hause fahren.
Das vorübergehend montierte Ersatzrad läuft nun am Wowa übrigens wunderbar. Das heißt es eiert nicht und läuft gerade. Auch merkwürdige Geräusche bleiben aus, sodass wir nun hoffen, dass die Achse usw. nichts abbekommen hat. Meine technisch versierten Bekannten haben mal unter den Wohnwagen gesehen, konnten jedoch keinen Defekt feststellen. Jedoch mache ich mir etwas Sorgen um die nachgerüstete abnehmbare Anhängerkupplung (Westfalia) vom Zugfahrzeug. Es ist zwar außen am Kupplungskopf und -hals keine Beschädigung zu sehen aber wie sieht es mit dem Anbauteil unter der Stoßstange aus? Kann ein derartiger Aufprall bzw. aprupte Bremsung (der BMW wurde ja rückwärts rutschend erst durch den im Hang eingeschlagenen WoWa zum Stillstand gebracht) sich auf die tragenden Teile unter der Stoßstange auswirken? Könnte hierdurch ggf. sogar ein Schaden am Rahmen des BMW verursacht werden? Wie kann man das prüfen?
Was sollten wir ggf. am Wowa noch checken lassen bzw. welche Möglichkeiten gibt es zur Nachprüfung? Was ist mit der Deichsel oder der Antischlingerkupplung?
Der ADAC-Mensch meinte, dass die Deichsel aus seiner Sicht schief ist. Wir konnten jedoch nichts derartiges erkennen. Auch meinen technisch versierten Bekannten mit Wohnwagen-Erfahrung ist nichts aufgefallen. Welche technischen Möglichkeiten gibt es die Deichsel zu prüfen, ob diese noch gerade ist?
Kann der Auflaufdämpfer Schaden genommen haben? Schließlich ist der BMW ja nicht gerade sachte auf den WoWa aufgerutscht, als dieser sich in den Hang bohrte. Wie kann man einen derartigen Schaden prüfen?
Ich würde mich über kompetente Antworten freuen.
Gruss, Marco
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber es ist doch eigentlich recht einfach:
1. Schaden der Versicheurng melden und abwarten was die sagen.
2. Wenn die Versicherung eine Regulierung ablehnt, dann Einschaltung eines Anwaltes prüfen.
3. Falls die Versicherung nicht zahlen möchte, weil es vielleicht auch ein Unfall verursacht durch überhöhte Geschwindigkeit oder Sekundenschlaf sein könnte, dann würde ich zu einem Sachverständigen gehen. Keiner kann hier, aufgrund von Bildern sagen, wie gefährlich der Schaden ist/sein kann. Die "Gefahr" bei einemSachverständigen ist, dass er aus Vorsichtsgründen, da er ja in die Bauteile nicht "hereinsehen" kann, einen Austausch von Teilen empfiehlt.
Z. B. wird nach einem starken Heckaufprall in der Regel die Anhängekupplung mit Abauteilen getauscht, da man (auch wenn an ihr keine Beschädigungen zu entdecken sind) Haarrisse im Teil nicht ausschließen kann. Genau das gleiche Problem hast du bei Lagern etc. Ein Gutachter muss anhand des Unfallhergangs die Belastung sowie eventuelle Folgeschäden beurteilen.
19 Antworten
Hallo,
wenn ich mir die Fotos anschaue, dann kann ich keine Schäden entdecken, die nach einem schweren Aufprall mit 50 km/h zu erwarten wären.
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung war die Geschwindigkeit beim Aufprall in die Böschung so gering, bedingt durch die vorherige Geschwindigkeitsreduzierung im weichen Bankett bzw. Muldenbereich, daß nicht unbedingt gravierende Schäden an der AHK und der Zugdeichsel die Folge sein müssen.
Natürlich sollten alle Bauteile von einem Fachmann beurteilt werden, aber das sollte jemand sein, der nicht an der Reparatur verdient und er sollte auch nicht in Beamtenmentalität an die Sache herangehen, denn dann muß garantiert alles erneuert werden, was mit der Zugvorrichtung in Verbindung steht, auch wenn nichts zu entdecken oder zu vermuten ist.
Liebe Grüße
Herbert
Zunächst erstmal danke für Eure Einschätzungen.
Der Versicherung wurde der Schaden noch nicht gemeldet, da auch nach meinem Wissen diese nur reguliert, wenn Reh-Reste am Auto bzw. auf der Fahrbahn erkennbar sind, was nicht der Fall ist. Derzeit sind wir dabei mit örtlichen Händlern zu sprechen, um den WoWa da mal vorzustellen. Die Reparatur der sichtbaren offenen Stellen werden wir mit fachkundigen Bekannten selbst in Angriff nehmen.
@Oetteken: die ca. 50 km/h bezogen sich auf die Anfangsgeschwindigkeit beim rückwärtigen Einfahren in den Graben. Der Wohnwagen rutschte einerseits mit dem linken Rad und andererseits mit der linken unteren Kante durch den Graben. Das rechte Rad rutschte nur über die noch einigermaßen feste Wiese. Das linke Rad hat sich ins Erdreich hineingeschoben, ebenso die linke untere Kante. Hinter dem Wohnwagen wurde, wie mit einem Bulldozer, ein kleiner Erdwall aufgehäuft. Ob die Räder des rückwärtsziehenden Wohnwagens beim Bremsen blockiert haben kann ich nicht beurteilen.
Auf der BAB waren deutliche Bremsspuren ca. im 45°-Winkel zum Fahrbahnrand zu sehen und das ABS war beim Seitlichrutschen des PKWs funktionslos. Es hat heftig gequitscht. Ob die Bremsspuren jetzt vom rückwärtsrutschenden WoWa oder vom Zugfahrzeug kommen kann nicht mehr beurteilt werden. Ich gehe davon aus, dass sie vom Zugwagen sind. Die Geschwindigkeit vor der 180°-Drehung dürfte so um geschätzte 60-80 km/ gelegen haben, da ja beim Ausweichmanöver schon ordentlich heruntergebremst wurde. Der seitliche Hanganstieg hat zusätzlich abgebremst, da sowohl das linke Rad des Wohnwagens (eierte danach ordentlich - erst am nächsten Tag bemerkt) als auch beide linken Räder des BMW an diesem entlangschabten. Die linken Reifen des BMW waren am nächsten Tag platt, weil zwischen Reifen und Felge soviel Erde und Wiese gesteckt hatte, dass hier die Luft entwichen ist.
Um eine komplette Überprüfung kommst du wohl nicht herum, die Schäden finde ich schon "mehr".
Was anderes ist die Haftungsfrage.
Melde deiner Versicherung diesen "Wildunfall".
Wenn du dasselbe der Polizei bei der Unfallaufnahme gesagt hast, MUSS diese einen "Wildunfall" aufnehmen, es gibt dann nur einen Vermerk auf dem Formular i.S.v.
..." keine Haar/Blutspuren festgestellt"
...."kein totes Tier entdeckt"
etc.
Die Versicherung muss diesen Vorgang dann als "Wildunfall" behandeln.
OB daraus eine 100% Haftung entsteht steht wieder auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von cptrips
Um eine komplette Überprüfung kommst du wohl nicht herum, die Schäden finde ich schon "mehr".Was anderes ist die Haftungsfrage.
Melde deiner Versicherung diesen "Wildunfall".Wenn du dasselbe der Polizei bei der Unfallaufnahme gesagt hast, MUSS diese einen "Wildunfall" aufnehmen, es gibt dann nur einen Vermerk auf dem Formular i.S.v.
..." keine Haar/Blutspuren festgestellt"
...."kein totes Tier entdeckt"
etc.Die Versicherung muss diesen Vorgang dann als "Wildunfall" behandeln.
OB daraus eine 100% Haftung entsteht steht wieder auf einem anderen Blatt.
Absolut korrekt. Jeder Reparaturversuch verschlechtert die Chancen auf Regulierung. Weil dann der Schaden schon verändert wurde.
Und Sicherheit geht immer vor Geld sparen. Es kann auch Euch treffen auf der nächsten Fahrt.
UNO
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Sorry, aber es ist doch eigentlich recht einfach:
1. Schaden der Versicheurng melden und abwarten was die sagen.
2. Wenn die Versicherung eine Regulierung ablehnt, dann Einschaltung eines Anwaltes prüfen.
3. Falls die Versicherung nicht zahlen möchte, weil es vielleicht auch ein Unfall verursacht durch überhöhte Geschwindigkeit oder Sekundenschlaf sein könnte, dann würde ich zu einem Sachverständigen gehen. Keiner kann hier, aufgrund von Bildern sagen, wie gefährlich der Schaden ist/sein kann. Die "Gefahr" bei einemSachverständigen ist, dass er aus Vorsichtsgründen, da er ja in die Bauteile nicht "hereinsehen" kann, einen Austausch von Teilen empfiehlt.
Z. B. wird nach einem starken Heckaufprall in der Regel die Anhängekupplung mit Abauteilen getauscht, da man (auch wenn an ihr keine Beschädigungen zu entdecken sind) Haarrisse im Teil nicht ausschließen kann. Genau das gleiche Problem hast du bei Lagern etc. Ein Gutachter muss anhand des Unfallhergangs die Belastung sowie eventuelle Folgeschäden beurteilen.