Mit Umweltplakette geparkt, trotzdem Bußgeldbescheid

Hallo,

ich parkte in Berlin vorschriftsmäßig. Trotzdem wird mir folgender Vorwurf gemacht:
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270,1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).
$ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVO, $ 49 StVO; $ 24 StVG; 153 BKat

Mein Auto ist 4 Monate alt und die Umweltplakette ist vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe angebracht.

Jetzt meine Frage nur an die, die sich schon mit diesem Thema beschäftigt haben, damit die ganze Diskusion aus diesen Thread http://www.motor-talk.de/.../...rkt-bussgeldbescheid-t3986426.html?... vermieden wird.

Gibt es eine Chance für mich das Gegenteil zu beweisen, z.B. durch Personen aus der Familie, die bezeugen können, das die Plakette schon immer an der Windschutzscheibe war? Offensichtlich ist hier dem Mitarbeiter vom Ordnungsamt ein Fehler unterlaufen. Vielleicht war er abgelenkt und hat deshalb mein Fahrzeug irrtümlicherweise aufgeschrieben.

Gab es schon so einen Fall beim Amtsgericht Berlin?

Danke für eure Antworten
Gruß vom Dittschee

Beste Antwort im Thema

zunächst einmal:

war der Strafzettel/Vorwurf am Fahrzeug befestigt oder kam er mit der Post ?
stimmen alle übrigen Angaben außer Nummernschild auch, z.B. Fahrzeugtyp ?

folgendes ist mir passiert:
Anzeige wegen abgelaufenem TÜV, mein Nummernschild ABER anderer Fahrzeugtyp, wenig später noch eine strafbewehrte Aufforderung vom Landratsamt zur Vorführung NACH TÜV-Erneuerung sonst Fahrzeugstilllegung.
Ein FAX mit meinem Fahrzeugschein hat für die Polizeibehörde die Angelegenheit erledigt. Eine Weitermeldung zum Landratsamt erfolgt nicht, darum müsse ich mich separat kümmern.
FAX mit denselben Informationen ans Landratsamt plus Hinweis, daß die Polizei ihren Irrtum erkannt hat und das LRA ja wissen sollte, daß ich ein anderes Fahrzeug fahre als auf der Anzeige vermerkt.
Antwort vom Landratsamt: Vorführung MIT erneuertem TÜV, sonst zwangsweise Stilllegung.
Den Rest hat dann mein Anwalt erledigt, mit solchen Betonköpfen setze ich mich nicht auseinander.

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zunächst einmal:

war der Strafzettel/Vorwurf am Fahrzeug befestigt oder kam er mit der Post ?
stimmen alle übrigen Angaben außer Nummernschild auch, z.B. Fahrzeugtyp ?

folgendes ist mir passiert:
Anzeige wegen abgelaufenem TÜV, mein Nummernschild ABER anderer Fahrzeugtyp, wenig später noch eine strafbewehrte Aufforderung vom Landratsamt zur Vorführung NACH TÜV-Erneuerung sonst Fahrzeugstilllegung.
Ein FAX mit meinem Fahrzeugschein hat für die Polizeibehörde die Angelegenheit erledigt. Eine Weitermeldung zum Landratsamt erfolgt nicht, darum müsse ich mich separat kümmern.
FAX mit denselben Informationen ans Landratsamt plus Hinweis, daß die Polizei ihren Irrtum erkannt hat und das LRA ja wissen sollte, daß ich ein anderes Fahrzeug fahre als auf der Anzeige vermerkt.
Antwort vom Landratsamt: Vorführung MIT erneuertem TÜV, sonst zwangsweise Stilllegung.
Den Rest hat dann mein Anwalt erledigt, mit solchen Betonköpfen setze ich mich nicht auseinander.

Hallo Leute,

danke erstmal für die vielen Antworten.

Eine Anwort war für mich besonders interessant, nämlich die von Hugaar.
Auf meine Anhörung wird als Beweismittel nur die Aussage des Mitarbeiter/in des Ordnungsamtes aufgeführt. 🙄

Ich brauche Bedenkzeit 😉

Ich halte euch auf dem laufenden.

Gruß Dittschee

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



An den TE, eigentlich gibt es eine Art Quittung der Plakette. Diese ist ja auf einem Träger aufgebracht und dieser Träger sollte(!) als Nachweis aufgehoben werden DAS du eine Plakette hast. Ist die Plakette NICHT mehr auf dem Träger ist davon auszugehen, das sie irgendwo auf einer Scheibe "pappt".

Du hast nur einen kleinen Denkfehler:

auf der Trägerfolie befindet sich nicht das zugehörige Kennzeichen = kein direkter Nachweis möglich!

Du kannst dir bei jeder Autoglaserei zig Trägerfolien holen, bringt nur nichts.

Was etwas bringen würde ist eine ggf. vorhandene Rechnung für die Plakette.

Das Problem ist dann aber noch: du musst nachweisen, dass die Plakette geklebt war. Den der Besitz ist nunmal leider nicht wirklich ausreichend.

Kurze Ist-Meldung in meiner Sache:

- noch ist kein weiteres Schreiben im Bußgeldverfahren angekommen = wird wohl eher nichts mit der Einstellung vor Weihnachten.

- war letzten Mittwoch wieder in Leipzig; hatte zur Sicherheit nen netten Zettel im Auto liegen "Umweltplakette befindet sich oben mittig auf der Frontscheibe; bitte genauer schauen bzw. auch diesen Bereich von Eis befreien"; hat scheinbar etwas genutzt, ich hatte keine neue Werbung vom OA unter dem Scheibenwischer, das Auto hinter mir mit tatsächlich fehlender Plakette hat einen Werbezettel der schönen Messestadt Leipzig erhalten.

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So, endlich ist die Sache durch!

Heute kamen Brief aus Leipzig:
Das Verfahren ist eingestellt.
Die Angestellte der Stadt hat eingeraeumt, dass sie das Kennzeichen nicht richtig lesen konnte ("da Disco ihre Plakette im getönten Teil der Scheibe befindet"😉.
Auch wird mir nahegelegt den Anbringeort der Plakette zu überdenken!
(Werd ich bestimmt nicht, ist ja nicht mein Auto!)

Jetzt könnte man natürlich darüber nachdenken ob man nach dies zweifelhaften und offensichtlich falschen Verdächtigung das Porto zurück verlangt?

Im Gegenteil würde ich noch einen drauf setzen und das OA darauf hinweisen, dass es nirgendwo eine Vorschrift für den Anbringungsort der Umweltplakette gibt. Da sollten DIE sich erst einmal informieren und nicht so großkotzig auftreten.
Wie ich das hasse, das die Mitarbeiter mit Hoheitsrechten glauben alles zu wissen, nur weil sie ja "eben erst von einer Schulung kommen". Auch auf einer Schulung werden nicht immer alle Vorschriften etc. weiter vermittelt, auch wenn man das annehmen müsste.

Meine Plakette klebt an der Heckscheibe, damit eine nachfahrende Polizeistreife - ohne mich anhalten zu müssen - erkennen kann, dass ich es mit der Umwelt genau nehme.🙂🙂🙂😁😁

Update

Ich habe die Anhörung mit dem Vermerk zurück geschickt, das die Umweltplakette seit dem Kauf des Neuwagens, ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht ist. Danach kam die Aufforderung, einen Nachweis vom Erwerb der Umweltplakette einzusenden. Das war gar nicht so einfach, weil die Plakette einfach dabei war und auf der Rechnung nicht aufgeführt wurde. Schließlich habe ich dann doch noch eine Textpassage in eines der Briefe vom Autohaus gefunden, wo die Plakette erwähnt wird. Das habe ich hingeschickt. Seitdem nichts wieder gehört.

Es ist manchmal doch ganz gut, jedes noch so
unbedeutende Schriftstück aufzuheben. 😎
Damit hat das Ordnungsamt wohl nicht gerechnet. 😁

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Im Gegenteil würde ich noch einen drauf setzen und das OA darauf hinweisen, dass es nirgendwo eine Vorschrift für den Anbringungsort der Umweltplakette gibt. Da sollten DIE sich erst einmal informieren und nicht so großkotzig auftreten. …

Natürlich gibt es eine Vorschrift! Schau in die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, § 3, Absatz 2, letzter Satz.

Hier

nachzulesen.

Zitat: Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Wenn sich die Plakette also im getönten Bereich der Scheibe befindet, kann das als nicht ordnungsgemäße Anbringung ausgelegt werden. Je nach Farbe der Tönung kann dann eventuell nicht zwischen Rot und Grün unterschieden werden. Der Ort ist also ganz eindeutig mit "Innenseite", "Windschutzscheibe" und "deutlich sichtbar" definiert. Wo genau das an deinem Auto ist, musst du selbst herausfinden.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Im Gegenteil würde ich noch einen drauf setzen und das OA darauf hinweisen, dass es nirgendwo eine Vorschrift für den Anbringungsort der Umweltplakette gibt. Da sollten DIE sich erst einmal informieren und nicht so großkotzig auftreten. …
Natürlich gibt es eine Vorschrift! Schau in die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, § 3, Absatz 2, letzter Satz. Hier nachzulesen.

Zitat: Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Wenn sich die Plakette also im getönten Bereich der Scheibe befindet, kann das als nicht ordnungsgemäße Anbringung ausgelegt werden. Je nach Farbe der Tönung kann dann eventuell nicht zwischen Rot und Grün unterschieden werden. Der Ort ist also ganz eindeutig mit "Innenseite", "Windschutzscheibe" und "deutlich sichtbar" definiert. Wo genau das an deinem Auto ist, musst du selbst herausfinden.

Windschutzscheibe - die Heckscheibe schützt mich doch auch vor Wind (ja ja ich weiß ...)

Man kann zwar evtl. nicht zwischen Rot und Grün unterscheiden - dafür tragen die Plaketten aber auch zusätzliche fette Kennziffern über dem Kennzeichenfeld. Rot = 1 / Gelb = 2 / Grün = 3 }> das könnte man den Kontrolleuren durchaus zumuten, zusätzlich zur Farbe auch die zugehörigen Nummern zu kennen.

Man sollte die Plakette jetzt vielleicht nicht unbedingt bewusst in einen getönten Bereich kleben. Gut, unten rechts stört sie mich jetzt nicht, ist ja außerhalb des Hauptsichtfeldes. Aber hinterm Spiegel wäre sie mir auch lieber gewesen, aber sie war halt schon dran, als ich den Wagen gekriegt habe.

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