Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden

Ich mache es mal ein bisschen kurz:

Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.

Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.

Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.

Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.

Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.

Radfahrer in Dresden
Beste Antwort im Thema

Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)

Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)

P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)

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Werden vielleicht noch viel mehr Räder werden (und zusätzlich länger und breiter daherkommen, mit Anhänger oder 3-rädrig . . . oder gar Lastenrad mit Anhäger ;-) )
https://i.pinimg.com/.../256ec04d2fd609ca9925659f5ad95bb7.jpg
https://www.logistik-watchblog.de/.../...der-drei-weitere-staedte.html (GLS)
---> E-Lastenräder werden sogar gefördert !
https://aiomag.de/e-lastenfahrrad-staedte-zahlen-hohen-zuschuss-3417
http://www.e-lastenrad.de/lastenradpraemie
https://www.spektrum.de/kolumne/freude-an-der-last/1554966
Oder mit E-Anhänger, auch als E-Handwagen nutzbar :
https://pedelec-elektro-fahrrad.de/.../ (mit Video, interessant !)

Und vielleicht ist Überholen auch gar nicht mehr so oft möglich/nötig, wenn man verstärkt max. 20 oder 30 fahren darf :
http://www.spiegel.de/.../...-sich-nicht-mit-stadtleben-a-1199656.html

. . . auf ein friedliches, respektvolles Miteinander also !

Nachtrag/Antwort zu unten :
War ja klar, daß da gleich wieder die Zweifler und Bedenkenträger rumnööölen ;-)
Ach, keine Sorge, das wird sich schon entwickeln, was gut ist wird sich durchsetzen ---> Evolution. Der heutige Autoverkehr hatte ja auch genügend Zeit, und auch da gab's schon Bedenkenträger (Kaiser Wilhelm) :
https://www.aphorismen.de/zitat/134260

Und außerdem :
"Stau ist immer nur hinten blöd, ganz vorne geht's !" 😁
(Bodo Bach)

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 27. April 2018 um 10:45:52 Uhr:


. . . auf ein friedliches, respektvolles Miteinander also !

Privat mag das ja u. U. funzen; aber schau mal auf die ganzen Zustelldienste. Die E-Mobilität ist längst noch nicht so ausgereift, daß sie die gleiche Belastbarkeit hat, wie die noch herkömmliche Mobilität auf Basis der Kraftstoffe, was primär an den noch untauglichen Akkus und Batterien liegt.

Du brauchst in der Wirtschaft, die Zustelldienste zählen ja auch dazu, im Falle der E-Mobilität nicht mit Akkus kommen, die keine werktäglich 8 Stunden Dauereinsatz aushalten. Die großen Unternehmen mögen zwar Wechselstationen stemmen können oder sich auch Ersatzfahrzeuge hinstellen, aber ob sich das der sog. Mittelstand leisten kann, darf bezweifelt werden.

Die derzeitigen innerörtlichen 50 km/h sind schon ein Kompromiss, an dem man nicht rütteln sollte.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. April 2018 um 11:28:05 Uhr:



Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 27. April 2018 um 10:45:52 Uhr:


. . . auf ein friedliches, respektvolles Miteinander also !
Privat mag das ja u. U. funzen; aber schau mal auf die ganzen Zustelldienste. Die E-Mobilität ist längst noch nicht so ausgereift, daß sie die gleiche Belastbarkeit hat, wie die noch herkömmliche Mobilität auf Basis der Kraftstoffe, was primär an den noch untauglichen Akkus und Batterien liegt.

Du brauchst in der Wirtschaft, die Zustelldienste zählen ja auch dazu, im Falle der E-Mobilität nicht mit Akkus kommen, die keine werktäglich 8 Stunden Dauereinsatz aushalten. Die großen Unternehmen mögen zwar Wechselstationen stemmen können oder sich auch Ersatzfahrzeuge hinstellen, aber ob sich das der sog. Mittelstand leisten kann, darf bezweifelt werden.

Die derzeitigen innerörtlichen 50 km/h sind schon ein Kompromiss, an dem man nicht rütteln sollte.

Da scheinen die Deutsche Post und DHL wohl anderer Meinung zu sein. StreetScooter

Grüße vom Ostelch

Jou, so'n Ding sehe ich mittlerweile täglich.

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Und im Gegensatz zu den Ersten sollen die in letzter Zeit ausgelieferten qualitativ eher Suboptimal sein.
Dazu kommt das die Sesselfurzer in den Chefetagen die Kisten den Postboten auch dann vor den Latz knallen wenn die Reichweite theoretisch gerade mal so ausreichen könnte, im Ergebnis blieben dann im Winter Viele liegen, auch weil die Reichweitenanzeige etwas Optimistisch ausfällt.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. April 2018 um 12:09:46 Uhr:


Da scheinen die Deutsche Post und DHL wohl anderer Meinung zu sein. StreetScooter

Die sind wohl kaum mehr als Mittelstand zu bezeichnen. Oder?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 27. April 2018 um 18:47:10 Uhr:


[...] wenn die Reichweite theoretisch gerade mal so ausreichen könnte, im Ergebnis blieben dann im Winter Viele liegen, auch weil die Reichweitenanzeige etwas Optimistisch ausfällt.

Das kommt dann noch dazu, daß die erreichbaren Reichweiten zwischen Sommer und Winter erheblich voneinander abweichen können.

Zumal, bin ja selber Zusteller; was nützt ein E-Mobil, das 50 km schafft oder auch 60 km, wenn damit Zeiten der Vertretung nicht ebenfalls abgedeckt werden können? Die bislang längste Zustelltour incl. Vertretung waren über 160 km; das packt kein zustelltaugliches E-Mobil.

Wenn das Emobil ne Seitenstange hat, dann kannste die zum schieben verwenden. Wo ist da das Problem des Themas?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. April 2018 um 19:34:02 Uhr:


was nützt ein E-Mobil, das 50 km schafft oder auch 60 km, wenn damit Zeiten der Vertretung nicht ebenfalls abgedeckt werden können? Die bislang längste Zustelltour incl. Vertretung waren über 160 km; das packt kein zustelltaugliches E-Mobil.

.

Zitat:

Zusätzlich zu den weiterhin erhältlichen Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von rd. 85 km/h und einer Reichweite von 80 km wird es künftig auch bis zu 120 km/h schnelle Varianten mit einer Reichweite von 200 km geben. Außerdem wird die Deutsche Post in den nächsten beiden Jahren auch erstmals einige hundert Fahrzeuge des Typs StreetScooter WORK L mit Brennstoffzellen-Antrieb testen. Diese könnten Reichweiten über 500 Kilometer erreichen und damit ganz neue Nutzungs- und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen.

Quelle:

DHL

@tazio1935

Ok, stellen sich dann die Fragen nach Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten und danach, ob diese ein, bspw., mittelständiges Zustellunternehmen stemmen könnte.

Wenn man außerhalb des Kofferraums etwas transportiert, hat man auch eine rote Fahne oder nen Eimer dran. Da juckt es auch keinen.
Ich nenne es mal ein konsequentes Hinweisen des Fahrradfahrers auf einen Sicherheitsabstand, den der Autofahrer eh einhalten müßte. Das Problem liegt wohl eher darin, daß der Autofahrer nun nicht mehr selbst entscheiden kann, wie er überholt und das wurmt manche.

Wahrscheinlich hat der "Stangen-Radler" sowas schon hinter sich (und einfach keinen Bock mehr drauf) :
Radfahren in Deutschland : "Wiederkehrende Nahtod-Erfahrung"
https://www.tagesschau.de/inland/verkehrspolitik-101.html

Soo unberechtigt ist die "Seitenstangen-Aktion" doch gar nicht :
"Mehr als 90 Prozent der Befragten empfinden zu eng überholende Autos dabei als Hauptgefahr."
https://www.tagesspiegel.de/.../23702706.html

Hm. Gesetzlich gibts ja nicht mal 'n Mindest-Abstand. Kritisch finde ich, wenn überhaupt, nur die 18%, die 1m unterschreiten - joa, da könnte man mal überlegen. Aber sonst...
Kommt ja auch - oder vor allem - auf die Geschwindigkeitsdifferenz von Rad und Auto drauf an.
Wenn ich schon 30km/h fahre, was in 'ner Ebene nicht unüblich ist und ein Auto überholt mich mit 55km/h, sinds 25km/h Unterschied - da reicht mir ein Meter LOCKER. Klar, bei 'nem LKW darfs gern 1,5m sein. Aber im Detail wird das ja so nicht im Bericht alles erwähnt. Interessant ist, was nicht drin steht - wie so oft.
Oder wenn die Autos stehen... fahr' ich halt auch mal mit ~20km/h an denen vorbei - mit z.T. auch weniger als 1m Abstand.
Na - fahre jetzt bald 20 Jahre Rad.. irgendwas mache ich wohl, naja, nicht unbedingt richtig, aber auch nicht sooo falsch.

Es ist ein Mindestabstandf von 1,5m geboten.

https://anwaltauskunft.de/.../...ueberholen-wie-viel-abstand-muss-sein

Zitat:

1,5 Meter sind Pflicht

Die meisten Autofahrer entscheiden rein nach Gefühl, ob sie an einem Radfahrer vorbei­ziehen. Doch es gibt Vorschriften für den Überhol­vorgang. In § 5, Absatz 4 der Straßenver­kehrs­ordnung heißt es: „Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfol­genden Verkehrs ausge­schlossen ist. Beim Überholen muss ein ausrei­chender Seiten­ab­stand zu anderen Verkehrs­teil­nehmern, insbe­sondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, einge­halten werden.“

Wie groß der Abstand genau sein muss, definiert das Gesetz nicht. Dafür aber die Gerichte. „Die Recht­spre­chung geht davon aus, dass der Abstand beim Überholen eines Fahrrads mindestens 1,5 Meter betragen muss“, sagt Rechts­anwalt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrs­recht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Je nach Straßen- und Wetterverhältnissen, Geschwin­digkeit und Größe des eigenen Fahrzeugs können auch größere Abstände geboten sein. Das ist auch der Fall, wenn auf dem Fahrrad ein Kind trans­por­tiert wird – dann müssen Autofahrer nach einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Naumburg mindestens 2 Meter Abstand halten (AZ 12 U 29/05).

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:01:18 Uhr:


1,5 Meter sind Pflicht

Ist hier eigentlich auch der Radfahrer in der Pflicht, wenn er an der Ampelkreuzung bis ganz vor fährt ?
Wenn man danach geht, was an den meisten Kreuzungen abgeht, offenbar nicht. Da reicht ein Streifen von vielleicht 40 cm oder er weicht direkt auf den Fussweg aus.

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