Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden
Ich mache es mal ein bisschen kurz:
Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.
Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.
Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.
Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.
Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.
Beste Antwort im Thema
Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !
Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !
...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)
Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)
P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)
543 Antworten
Sicher wird der Radfahrer durch diese Stange auf den Mindestabstand beim Überholen von min. 1,5 Metern hinweisen wollen.
Die Sache wird allerdings für den Autofahrer beim Überholen dieses Radfahrers sehr knifflig und für den Biker nicht ungefährlich.
Auch wage Ich es zu bezweifeln, daß eine solche Abstandsstange im Straßenverkehr zulässig ist.
Da würde Ich schon mal "rein aus Interesse" bei der Polizei oder den Behörden nachfragen.
Was steht da auf der Warnweste "Am Stau vorbei" ?!
Würde mich interessieren, ob der Radler auch seinen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhält, wenn Er am Stau "rechts" vorbei fährt.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. April 2018 um 10:45:18 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. April 2018 um 10:08:45 Uhr:
Das ist kein Erschweren oder Behindern, der Radfahrer wird entsprechende Erfahrungen mit extrem knappen Überholmanövern gemacht haben und verdeutlicht so die 1,5m Abstand, die beim Überholen gelten, aber nur von einem Bruchteil der Autofahrer eingehalten werden.
Die offene Frage ist jetzt ob die 1,5m jetzt ab der Stange gelten. 😉
Der Abstand ist ja im Vergleich zu Mehrspurigen Fahrzeugen 0,5m größer gewählt um ein Schwanken auszugleichen.
Wenn jetzt der Autofahrer knapp an der Stange vorbeifährt und der Radfahrer minimal schwankt haut's den halt auch auf die Schnauze.Gruß Metalhead
Das orangene Ding am Stangenende scheint mir flexibel zu sein.
Welcher Abstand nun gilt? Gute Frage. Dem Radler würde wohl reichen, wenn man so fährt, dass die Stange nicht berührt wird.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. April 2018 um 10:50:49 Uhr:
Was steht da auf der Warnweste "Am Stau vorbei" ?!
Würde mich interessieren, ob der Radler auch seinen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhält, wenn Er am Stau "rechts" vorbei fährt.
Da ist der nötige Abstand anders (und der Konflikt dann grad umgekehrt ;-) ) :
https://blog.zeit.de/fahrrad/2013/11/21/fahrradrecht-autos-ueberholen/
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. April 2018 um 10:25:37 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. April 2018 um 10:17:40 Uhr:
Das wäre mir ggf. sogar den Zeitaufwand einer Anzeigeerstattung wert.Solche Aussagen machen mich echt traurig. Jemanden anzeigen, der zu seinem eigenen Schutz handelt. Nur weil es ja sein könnte, dass das so nicht legal ist. Dass es die Konsequenz aus hundert- oder tausendfachem illegalen knapp überholen ist, spielt wohl keine Rolle.
Dass er als Langsamfahrer, der hinter sich den Rest der VT aufstaut, regelgerecht rechts ranfahren müsste, um den von ihm zu seiner "Sicherheit" verursachten Stau aufzulösen, würdest Du als Argument mit Allgemeinwohlinteresse gelten lassen?
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Sieht mir schwer nach selbsternanntem Verkehrserzieher aus. Wollen Andere erziehen und verhalten sich dabei selbst selten STVO-gerecht.
Der orange Teil des Abstandshalters dürfte rechtlich unproblematisch sein, aber dessen Verlängerung?
Eine Frage an den TE, hat sich der Radler am rechten Straßenrand gehalten oder eher mitten auf dem Fahrstreifen?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. April 2018 um 10:50:49 Uhr:
Die Sache wird allerdings für den Autofahrer beim Überholen dieses Radfahrers sehr knifflig und für den Biker nicht ungefährlich.
Wieso denn? Der gesetzl. Abstand ist 1,5 m und die Stange max. 1 m. Knifflig und gefährlich würde es nur, wenn du unterhalb des erlaubten Abstandes überholst.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 20. April 2018 um 10:59:01 Uhr:
Da ist der nötige Abstand anders (und der Konflikt dann grad umgekehrt ;-) ) :
https://blog.zeit.de/fahrrad/2013/11/21/fahrradrecht-autos-ueberholen/
Aus diesem Beitrag
Zitat:
Häufig wird vorgebracht, dass Radfahrer bei diesem Manöver die Außenspiegel abfahren oder die Seite verkratzen würden. „Das ist aber mehr urbane Legende als tatsächlich ein verbreitetes Problem“, sagt Krusch. Eine seitliche Berührung des Kfz oder gar ein Aufprall am Außenspiegel hätte für Radfahrer rechtliche, vor allem aber auch unmittelbare körperliche Folgen. „Online kursierende Videos von abgetretenen Spiegeln zeigen eher aufgeladene Situationen und aggressive Einzeltäter als alltägliche Überholvorgänge. In der Unfallstatistik oder Rechtsprechung ist jedoch kein grundsätzliches Problem wahrnehmbar“, erläutert der Anwalt.
Die Frage ist wie viele Schäden gar nicht erst gemeldet werden da es eh keinen Sinn macht eine Anzeige zu machen.
Mal wieder die klassische Frage: Warum macht er das? Sicher nicht, weil alle Autofahrer den Mindestabstand von 1,5 bis 2 m beim Überholen einhalten. Ich finde die Stange auch grenzwertig, aber wie so oft ist sie keine Provokation sondern eine Reaktion auf vielfaches Fehlverhalten von Autofahrern. Und ja, das gibt Radfahrern nicht das Recht, ohne Regeln zu fahren. Das ist wieder ein anderes Thema - wenn auch aus der gleichen Gruppe: Jeder macht sich seine Regeln, wie es ihm gerade passt mit der Begründung, andere würden sich ja auch nicht an die Regeln halten.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. April 2018 um 10:25:37 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. April 2018 um 10:17:40 Uhr:
Das wäre mir ggf. sogar den Zeitaufwand einer Anzeigeerstattung wert.Solche Aussagen machen mich echt traurig. Jemanden anzeigen, der zu seinem eigenen Schutz handelt. Nur weil es ja sein könnte, dass das so nicht legal ist. Dass es die Konsequenz aus hundert- oder tausendfachem illegalen knapp überholen ist, spielt wohl keine Rolle.
Man man man. Ich bin auch Radfahrer, wie die meisten Autofahrer auch. Trotzdem käme ich nie auf so eine schwachsinnige Idee. Sich selber schützen, wenn ich das schon wieder lese. Hängen die Leute dann bald auch Autoreifen an die Seiten ihrer Autos? Oder Rollen Fußgänger zur Sicherheit in ner Plastikblase durch die Gegend?
Ja auch mich überholen oft Autofahrer zu knapp. Na und? Nichts ist sicher im Leben und wer sich nicht in den Verkehr traut sollte nicht an ihm teilnehmen. Dafür fahr ich halt auch zu dicht zwischen an Ampeln wartenden Autos vorbei.
Ich würde den Typen jetzt nicht weiter beachten, was soll das auch bringen. Dass der TE dafür n extra Thread aufmacht mit Bildern spricht ja auch schon wieder Bände. Wahrscheinlich geht der Typ mit seinem Abstandsstöckchen auch auf die Toilette. Jeder wie er mag. 😁
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. April 2018 um 10:51:10 Uhr:
Das orangene Ding am Stangenende scheint mir flexibel zu sein.
Richtig.
Zitat:
Dem Radler würde wohl reichen, wenn man so fährt, dass die Stange nicht berührt wird.
Ja und dann schwankt er doch mal (Schlagloch ausgewichen) und kommt mit seiner Stange gegen das überholende Auto.
Dann haut es ihn richtig aufs Maul er steht auf und sagt "Sorry, meine Schuld"? Vermutlich ehr nicht. 😉
Ich glaube nicht daß das so erlaubt ist und sicherer wird man IMHO nur vom Gefühl her.
Dann schon ehr ein federgelagerter Draht mit einem Wimpel dran und nicht unbedingt gleich 1,5m lang.
Gruß Metalhead
Und wenn dabei ein Kratzer im Auto entsteht wird er wohl auch kaum sofort seine Daten rausrücken damit der Schaden abgewickelt werden kann.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. April 2018 um 10:59:10 Uhr:
Dass er als Langsamfahrer, der hinter sich den Rest der VT aufstaut, regelgerecht rechts ranfahren müsste, um den von ihm zu seiner "Sicherheit" verursachten Stau aufzulösen, würdest Du als Argument mit Allgemeinwohlinteresse gelten lassen?
Klar.
Ich kann die Handlungsweise des Radfahrers sehr gut nachvollziehen. Die überwiegende Mehrheit der Autofahrer hat vor allem innerstädtisch den Abstand beim Überholen entweder vergessen oder ignoriert ihn geflissentlich.
Ansonsten: Seid froh, dass er nur eine seitliche Stange hat. Es ginge auch anders:
https://laughingsquid.com/.../
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. April 2018 um 10:59:10 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. April 2018 um 10:25:37 Uhr:
Solche Aussagen machen mich echt traurig. Jemanden anzeigen, der zu seinem eigenen Schutz handelt. Nur weil es ja sein könnte, dass das so nicht legal ist. Dass es die Konsequenz aus hundert- oder tausendfachem illegalen knapp überholen ist, spielt wohl keine Rolle.
Dass er als Langsamfahrer, der hinter sich den Rest der VT aufstaut, regelgerecht rechts ranfahren müsste, um den von ihm zu seiner "Sicherheit" verursachten Stau aufzulösen, würdest Du als Argument mit Allgemeinwohlinteresse gelten lassen?
Muss er wirklich ?
Ich denke nicht. Jedenfalls kann man hier nichts dazu finden.
Von der Logik auch zu verstehen, da er sonst, da er lange nicht die Geschwindigkeiten von Autos erreicht, nur damit beschäftigt wäre Platz zu machen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. April 2018 um 11:31:04 Uhr:
Muss er wirklich ?Ich denke nicht. Jedenfalls kann man hier nichts dazu finden.
Von der Logik auch zu verstehen, da er sonst, da er lange nicht die Geschwindigkeiten von Autos erreicht, nur damit beschäftigt wäre Platz zu machen.
Ja, muss er wohl:
Zitat:
§5 StVO Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Da Fahrräder Fahrzeuge sind, gilt das auch für die "Radfahrenden".
Grüße vom Ostelch