Mit Sattelzug nach München

Nabend,

hab da mal ne Frage bezüglich der durchfahrt von München über den Mittleren Ring.
Darf ich da mit nem Sattelzug Richtung A 95 durch München über den mittleren Ring fahren?
Bin im Lieferverkehr unterwegs und hab im Bereich Obersendling nen Baumarkt anzufahren...
Darf ich da die Route noch fahren?

Merci für Eure Antworten

Kone

Beste Antwort im Thema

ich zitiere mal eben die Polizei München dazu

und der Link der IHK dazu sollte die Fragen dann gänzlich ausräumen Fahrverbot München sehr schön vor allem welcher Transit möglich ist auf der Grafik

„Lieferverkehr im Sinne dieses Planes ist der gewerbliche und private Lieferverkehr
über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zu oder von in der Landeshauptstadt
München liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften"

Obersendling gehört zu München, ergo müsstest du fahren dürfen

Lkw-Durchfahrtsverbot in München ab 1. Februar 2008

Die Durchfahrt durch das Stadtgebiet der Landeshauptstadt München für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ist verboten, insbesondere wird der Mittlere Ring für diese Fahrzeuge gesperrt.
Die Ableitung des Lkw-Durchgangsverkehrs, d.h. aller Lkw, die nur Durchfahrtsverkehr darstellen und kein Ziel im Stadtgebiet haben, erfolgt soweit möglich auf kürzestem Wege zurück auf die Autobahnen. Der Lkw-Verkehr wird soweit möglich auf der A 99 um das Münchner Stadtgebiet geleitet.

Lediglich die Fahrbeziehungen von der A 995 (München Giesing) zur A 95 (Garmisch) bzw. von der A 95 (Garmisch) zur A 96 (Lindau) werden zugelassen, da hier eine Alternativroute fehlt.

Bei Sperrung von Autobahnabschnitten, die eine Umleitung des Autobahnverkehrs über das Stadtgebiet München erfordern, ist mit einvernehmlicher Schaltung der entsprechenden Wechselwegweiser auf den Autobahnen und/oder mit Maßnahmen des Verkehrswarndienstes der Polizei die Missachtung der Sperrbeschilderung und der Vorhinweisbeschilderung auf den Autobahnen gewollt. In diesen Fällen unterbleibt eine Überwachung der Sperre.

Im Stadtgebiet München werden nur die Hauptzufahrten zum Mittleren Ring mit dem Verkehrszeichen Z 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) und dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ versehen.

Lieferverkehr im Sinne des Luftreinhalte-/Aktionsplans ist der gewerbliche und private Lieferverkehr über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zu oder von in der Landeshauptstadt München liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften.
Unter diesen Begriff fallen neben dem privaten und gewerblichen An- und Abtransport von Waren und Gütern, also dem gewöhnlichen Lieferverkehr, insbesondere Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleistungen, sowie Bau- und Montagefahrzeug.

Ausnahmen:
Nicht vom Durchfahrtsverbot betroffen sind Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Landeshauptstadt München ihren Firmensitz haben, Wohnmobile und Pkw mit Anhängern.

Ausgenommen sind beispielsweise auch:

* Ausbildungs- und Prüfungsfahrten durch Fahrschulen zur Erlangung eines Führerscheins, dabei handelt es sich um Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Auf den Betriebssitz der Fahrschulen oder den Wohnort des Fahrschülers kommt es dabei nicht an. (Regierung von Oberbayern 23.1-3611.2-M-ST-6-05 vom 14.02.2008).

Ergänzt wird die Beschilderung durch ca. 28 Vorweghinweisschilder auf den Autobahnen und Zulaufstrecken im Landkreis.

Die Ableitung von Lkw, welche die Vorwegweisung missachtet haben, erfolgt auf möglichst kurzem und direktem Weg zu den nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen (AS).

Eine tabellarische Übersicht aller Standorte der Sperr- bzw. Vorhinweisbeschilderung ist in der Anlage 3 des Luftreinhalte-/Aktionsplans dargestellt. Eine Übersichtskarte mit den Schilderstandorten befindet sich in der Anlage 4.

Um die Zahl der Sperrschilder und damit den Beschilderungsaufwand zu minimieren, werden vorerst nur die verkehrsreichsten und besonders von Schwerlastverkehr betroffenen Zulaufstrecken zum Mittleren Ring beschildert (Primärnetz der Sperrbeschilderung).

Die Ahndung ergibt sich aus dem Verstoß gegen Zeichen 253 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Bußgeldkatalog weist unter Kennzahl 141160 ein Verwarnungsgeld von EUR 20 aus.

Die Maßnahme dient der Verbesserung der Luftqualität. Ziel ist eine Absenkung der jährlichen Überschreitungshäufigkeit des PM10-Tagesmittelwertes. An der Landshuter Allee wurde dieser im Jahr 2006 92-mal überschritten, zulässig wären höchsten 35 Überschreitungen.

Betrachtet man ein realistisches Ableitpotenzial von 10 bis 15%, so ergibt sich bei einer Ableitung der Lkw über 3,5 t eine Verminderung der jährlichen Überschreitungshäufigkeit z.B. an der Landshuter Allee von 8 – 15 Tagen.

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ich zitiere mal eben die Polizei München dazu

und der Link der IHK dazu sollte die Fragen dann gänzlich ausräumen Fahrverbot München sehr schön vor allem welcher Transit möglich ist auf der Grafik

„Lieferverkehr im Sinne dieses Planes ist der gewerbliche und private Lieferverkehr
über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zu oder von in der Landeshauptstadt
München liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften"

Obersendling gehört zu München, ergo müsstest du fahren dürfen

Lkw-Durchfahrtsverbot in München ab 1. Februar 2008

Die Durchfahrt durch das Stadtgebiet der Landeshauptstadt München für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ist verboten, insbesondere wird der Mittlere Ring für diese Fahrzeuge gesperrt.
Die Ableitung des Lkw-Durchgangsverkehrs, d.h. aller Lkw, die nur Durchfahrtsverkehr darstellen und kein Ziel im Stadtgebiet haben, erfolgt soweit möglich auf kürzestem Wege zurück auf die Autobahnen. Der Lkw-Verkehr wird soweit möglich auf der A 99 um das Münchner Stadtgebiet geleitet.

Lediglich die Fahrbeziehungen von der A 995 (München Giesing) zur A 95 (Garmisch) bzw. von der A 95 (Garmisch) zur A 96 (Lindau) werden zugelassen, da hier eine Alternativroute fehlt.

Bei Sperrung von Autobahnabschnitten, die eine Umleitung des Autobahnverkehrs über das Stadtgebiet München erfordern, ist mit einvernehmlicher Schaltung der entsprechenden Wechselwegweiser auf den Autobahnen und/oder mit Maßnahmen des Verkehrswarndienstes der Polizei die Missachtung der Sperrbeschilderung und der Vorhinweisbeschilderung auf den Autobahnen gewollt. In diesen Fällen unterbleibt eine Überwachung der Sperre.

Im Stadtgebiet München werden nur die Hauptzufahrten zum Mittleren Ring mit dem Verkehrszeichen Z 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) und dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ versehen.

Lieferverkehr im Sinne des Luftreinhalte-/Aktionsplans ist der gewerbliche und private Lieferverkehr über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zu oder von in der Landeshauptstadt München liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften.
Unter diesen Begriff fallen neben dem privaten und gewerblichen An- und Abtransport von Waren und Gütern, also dem gewöhnlichen Lieferverkehr, insbesondere Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleistungen, sowie Bau- und Montagefahrzeug.

Ausnahmen:
Nicht vom Durchfahrtsverbot betroffen sind Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Landeshauptstadt München ihren Firmensitz haben, Wohnmobile und Pkw mit Anhängern.

Ausgenommen sind beispielsweise auch:

* Ausbildungs- und Prüfungsfahrten durch Fahrschulen zur Erlangung eines Führerscheins, dabei handelt es sich um Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Auf den Betriebssitz der Fahrschulen oder den Wohnort des Fahrschülers kommt es dabei nicht an. (Regierung von Oberbayern 23.1-3611.2-M-ST-6-05 vom 14.02.2008).

Ergänzt wird die Beschilderung durch ca. 28 Vorweghinweisschilder auf den Autobahnen und Zulaufstrecken im Landkreis.

Die Ableitung von Lkw, welche die Vorwegweisung missachtet haben, erfolgt auf möglichst kurzem und direktem Weg zu den nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen (AS).

Eine tabellarische Übersicht aller Standorte der Sperr- bzw. Vorhinweisbeschilderung ist in der Anlage 3 des Luftreinhalte-/Aktionsplans dargestellt. Eine Übersichtskarte mit den Schilderstandorten befindet sich in der Anlage 4.

Um die Zahl der Sperrschilder und damit den Beschilderungsaufwand zu minimieren, werden vorerst nur die verkehrsreichsten und besonders von Schwerlastverkehr betroffenen Zulaufstrecken zum Mittleren Ring beschildert (Primärnetz der Sperrbeschilderung).

Die Ahndung ergibt sich aus dem Verstoß gegen Zeichen 253 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Bußgeldkatalog weist unter Kennzahl 141160 ein Verwarnungsgeld von EUR 20 aus.

Die Maßnahme dient der Verbesserung der Luftqualität. Ziel ist eine Absenkung der jährlichen Überschreitungshäufigkeit des PM10-Tagesmittelwertes. An der Landshuter Allee wurde dieser im Jahr 2006 92-mal überschritten, zulässig wären höchsten 35 Überschreitungen.

Betrachtet man ein realistisches Ableitpotenzial von 10 bis 15%, so ergibt sich bei einer Ableitung der Lkw über 3,5 t eine Verminderung der jährlichen Überschreitungshäufigkeit z.B. an der Landshuter Allee von 8 – 15 Tagen.

Ja, ich muß da in die gesperrte Zone rein.
Muß in Obersendling einen Baumarkt anliefern.

Danke für Deine Antwort !!!

Gruß

Kone

Obersendling liegt außerhalb des Ringes aber gehört zu München also sollte es keine Probleme gemäß oben dick geschriebenem geben

Diese maßnahme dient ja der verbesserung der luftqualität in Münschen, und gilt für LKW über 3,5t. Was wäre denn wenn ich jetzt ein Elektroantrieb habe? Es gibt ja manche 5t kipper oder so die einen elektroantrieb haben, diese würden die Luft in Münschen ja nicht belasten, sind aber nicht von der Regelung ausgeschloßen...

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moin,

warum fährst dann nicht die westumfahrung und dann über pasing rein und nach obersendling, da auf der a9 eh immer stau ist und aufm mittleren ring auch (frühs) bist doch da außenrum schneller

Servus Matze,

so mit der großen Ortskenntniss von München bin ich nicht vertraut. :-)
Aber ich denk mal das morgens um 5 Uhr noch nicht so viel Verkehr sein wird :-))))

Trotzdem danke für den Tipp

Kone

servus,

bitte immer gern um fünf uhr frühs is noch alles klar normalerweise 😁 ...

aber um 5 uhr früh nen baumarkt beliefern????? 😁

jo, ab 5 Uhr. So ist mein Plan zumindest.
Mach um 5e gleich meine 45 Min. Pause, ab 6 Uhr kann ich dort abladen.
Muß dann auf Wolfratshausen und Miesbach noch weiter. Dann kann ich schön Richtung Heimat fahren bis zur nächsten längeren Pause weist :-)
Heimat = nördliche Oberpfalz :-)

Kone

Servus!

Zu welchem Baumarkt musst Du denn??
Vielleicht zum OBI in die Meglingerstrasse??
Wenn ja, dann ist es besser Du kommst ziemlich früh, weil Du bei denen über den Kundenparkplatz musst!!

Da ist dann ab 8.00Uhr mächtig was los!!

Gruß Eric (der leider in München und Oberbayern alle Baumärkte kennt🙁🙁🙁)

nördliche oberpfalz hmm ....
hört sich an wie interpares

jo eric,

genau da muß ich hin :-)
denk 5 Uhr ist ne gute Zeit für die Ankunft....

interpares ??? ich versteh nur bahnhof 😁

gruß

kone

Interpares= i&m Bauzentrum

jetzt sag nicht du kennst interpares mobau nicht ???? 😁

ähm *tüdel* 😁

ne, kenn ich schon...
aber weit dran vorbei mit deiner schätzung....
fahr bei einem erdenwerk lkw... :-)

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