Mit dem Auto durch ein geschlossenes Garagentor, ein Fall für die Haftpflicht des Unfallgegners
Hallo zusammen, bin neu hier und habe direkt ne schöne Story mit einer Frage an Euch:
Mir ist jemand mit seinem Auto durch mein Garagentor gefahren. Mein Garagentor ist jetzt Schrott! Ein Gutachter der KFZ-Versicherung hat sich den Schaden vor Ort angeschaut und ein Gutachten erstellt. Als ich heute bei der Versicherung des Unfallverursachers nach dem Gutachten gefragt habe, haben die mir erzählt, dass das Gutachten fertig sei, sie aber noch den Zeitwert des Garagentores ermitteln müssten. Als ich das gehört habe, war ich ziemlich geschockt. Die Versicherung behauptet jetzt, Sie würden nur den Zeitwert erstatten. Wie wollen die denn den Zeitwert überhaupt ermitteln, außerdem gibt es doch keinen Gebrauchtmarkt für Garagentore? Hierbei komm noch hinzu, dass es ein Sondermaß hat und an die bauseits vorhandene Öffnung angepasst wurde.
Über Tipps, wie ich mich verhalten soll wäre ich sehr dankbar. Ich sehe es doch nicht ein, der Geschädigte zu sein und dann für die Neuanschaffung noch drauflegen zu müssen. Was soll ich denn machen wenn Sie Versicherung sagt, Ihr Tor ist 20 Jahre alt, der Restwert beträgt 100 €, ein neues Tor in der Größe kostet über 5t € (Angebote liegen vor). Schließlich kann ich hier ja nicht einfach ein Gebrauchtes kaufen und einbauen, das ist einfach unmöglich. Ich habe nur die Möglichkeit der Neuanschaffung.
Beste Antwort im Thema
§ 249 BGB ist das Grundprinzip des Schadensersatzrechts. Danach ist der Schädiger grundsätzlich verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Vom Grundsatz her soll der Geschädigte durch den Schadensersatz nicht schlechter, aber eben auch nicht besser stehen, als er ohne das schädigende Ereignis stünde. Der Schädiger muss also vorrangig Ausgleich in Natur leisten. Du kannst - musst aber nicht - verlangen, den Geldbetrag zu erhalten.
Also fordere die Versicherung auf, entsprechend § 249 BGB den Zustand herzustellen, der vor dem Unfall war. Wie sie das dann macht, ist ihre Angelegenheit. Setze ihr dazu eine angemessene Frist (kalendermäßig bestimmt).
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken gehst Du dann zum nächsten Anwalt und klagst den Betrag ein, der für die Ersatzvornahme - sprich Reparatur - nötig ist. Kostenvoranschlag und notfalls ein gerichtlich bestellter Sachverständiger. Der wird kaum argumentieren, dass Du durch ein neues Tor bereichert wärest, da diese Dinger eigentlich ewig halten und keinem Verschleiß unterliegen.
Dein Kardinalfehler - wird übrigens oft gemacht - war die Besichtigung durch den Sachverständigen der Versicherung. Was meinst Du denn wohl, wessen Interessen der vertritt? Deine???
Gruß
Peter
22 Antworten
Es ist sogar noch weitergehend:
Wer jemandem Schadenersatz schuldet, schuldet diesem den Zeitwert.
Das ist unabhängig von einer eventuell bzw. verpflichtend abgeschlossenen Versicherung.
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Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Es ist immer noch so.Kfz Haftpflicht zahlt den Zeitwert.
Neuwert die Gebäudeversicherung.
[/quotWenn KFZ Anprall in der Gebäudeversicherung mitversichert ist.
Es sollen ja noch alte Tarife im Verbraucherkreis vorhanden sein.
Ich hatte privat 2011 einen sehr ähnlichen Fall, dabei habe ich beim Zurücksetzen das Garagentor eines Nachbarn beschädigt.
Dieses stammte aus den 90er Jahren (So ein "Rolladentor" mit Antrieb, ich glaube die heißen Sektionaltor).
Beschädigt waren "nur" zwei der Lamellen (gesamt sind das so ca. 10 oder 12).
Ergebnis war, dass meine Versicherung (ein Unternehmen aus Coburg) ein neues Tor ohne Abzüge ersetzt hat, da eine Instandsetzung unwirtschaftlich gewesen wäre.
Man hätte die beiden Lamellen zwar wohl einzeln ersetzen können, zusammen mit der dann durch Lackierung nötigen Farbangleichung hätte das aber scheinbar den Preis eines neuen Tores überschritten Damals mussten beide Optionen per KVA eingereicht werden.(so mein Nachbar, ich selbst habe mich darum nicht weiter gekümmert).
Erneuert (und bezahlt) wurde allerdings nur das Tor (also der Rolladenpanzer wenn man so will), nicht die Führungsschienen oder Antrieb u.s.w..
Somit waren auch keine Putzer, Fliesen, Maurerarbeiten nötig.
Möglicherweise war die Versicherung der Ansicht, der neue Panzer alleine stelle keine Wertsteigerung dar.
Wie weiter oben schon geschrieben wurde.
Eine Reparatur wird immer in voller Höhe bezahlt.
Folgt dann auch draus, dass wenn ein neues Tor weniger kostet, als die Reparatur, dann wird auch ein neues Tor komplett bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Eine Reparatur wird immer in voller Höhe bezahlt.
wenn sich daraus eine Wertverbesserung ergibt nicht unbedingt...