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Missachtung der Bestimmungen für Behindertenparkplätze.

Themenstarteram 12. März 2014 um 21:38

Obwohl es nicht gestattet ist, wird die Parkberechtigung von nicht Berechtigten, für eigene Zwecke benutzt (Einkäufe, Freizeit, u.s.w.) Wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten fühlen sich diese sehr sicher. Was sagen die Motortalker dazu?

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2014 um 6:43

Hallo Eisbein2359,

mit diesem Thread triffst du bei mir einen wunden Punkt, da ich selbst von dieser Situation betroffen bin. Ich bin Rollstuhl- und seit über 10 Jahren Autofahrer. Mich stören vor allem:

a) die fehlende Kontrolle, vor allem auf "Privatparkplätzen" wie in nahmhaften Einkaufszentren

b) die daraus resultierend teilweise fehlende "Strafverfolgung" (Ordnungswidrigkeitenanzeige)

c) die SEHR niedrigen Strafen (35 €) im europäischen Vergleich

d) die Ignoranz der Falschparker, wenn man Sie darauf anspricht und

e) die Ausreden, die man immer wieder hört

In einigen europäischen Städten gibt es deutlich sichtbare Zusatzschilder, wie "Wer hier parkt ist (geh-)behindert oder rücksichtslos". Andere riegeln bestimmte Plätze/Parkzonen mit Hilfe des EURO-Schlüsselsystems ab (z.B. im Wiener Zentrum).

Im ersten Schritt sollte der Bußgeldkatalog diesebzgl. überarbeitet und auf Euro-Niveau angehoben werden. Des Weiteren müsste es ein besseres Kontrollsystem geben und auch auf Kundenparkplätzen Ordnungshütern Rechte eingeräumt werden. Aber vor allem sollte Autofahrern mal erklärt werden, warum es diese Parkplätze gibt und das eine "Fremdbelegung" nicht die "feine Englische Art" ist.

Mir persönlich sage ich nur noch: Es gibt "Behinderungen" und "Behinderungen".

Ich hoffe, dass ich mit meinen Komentaren niemanden auf die Füße trete.

Gruß brennan

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Solange das Ganze nicht höher bestraft wird, meinetwegen auch mit Punkten in Flensburg, können wir uns hier doch nur den Frust von der Seele schreiben, bewirken tut es nichts, leider.

Themenstarteram 14. März 2014 um 22:55

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Warum wird hier wieder ein neuer Fred zu diesem Thema eröffnet ?

 

http://www.motor-talk.de/.../...ondern-notwendigkeit-t2560881.html?...

 

@Eisbein2359 sollte doch auch einmal erklären, woher er seine Erkenntnisse hat, dass

„die Parkberechtigung von nicht Berechtigten, für eigene Zwecke benutzt wird“ ?

Woran erkennst Du Nichtberechtigte? Daran, dass sie keinen Rolli benutzen? Wenn ja, ist das wohl ein mehr als schlechter Witz!

Hallo paule4711,

das von Dir angezeigte Thema endete 2013. An Hand der Beiträge ist festzustellen, das dieses Thema nie geschlossen werden dürfte. Zum Anderen habe ich diese Umfrage nicht ......

Ich selbst habe 100% und aG seit 5 Jahren. Da ich in einer Großstadt (Hamburg) wohne, kann ich auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen. Die Bestimmungen für den Erhalt dieser Vergünstigungen kenne ich in allen Facetten. Der Rolli ist kein Merkmal für die Berechtigung.

Die Erläuterungen zur Feststellung eines Nichtberechtigten können hier nicht gegeben werden.

Nur ein Beispiel: Feb.2014-Eine junge Frau, ca. 30 Jahre, steigt aus, nimmt ihren Kinderwagen aus dem Kofferraum, nimmt ihr Kind (ca.2 Jahre) aus dem Baggy vom Vordersitz und legt es in den Kinderwagen. Hinter der Windschutzscheibe die blaue Parkberechtigung. Ich war gerade auf dem Weg zu meinem Auto. Ich begegne ihr ca. 2m vor dem Auto und frage: " Sie sind wohl aber nicht behindert?" Antwort: "Nein, aber mein Kind" und verschwindet. Ok. Ich denke; seh dir doch mal den Ausweis an. Er lief ab im Mai 2014. Die Standardausstellung beläuft sich auf 5 Jahre. Kind ca. 2 Jahre + 1,3 Jahre Rest. Die Antragstellung der Behinderung müsste weit vor der Zeugung vonstatten gegangen sein. Ein Berechtigung für einen kürzeren Zeitraum werden nicht mit europäischen Parkausweis ausgewiesen.  Noch Fragen.

paule4711, du bist nicht der Einzige der Ahnung vorgibt. Die Verhaltensweise von Personen, die als nicht berechtigte bei der Benutzung der Parkberechtigung von Familienangehörigen, diese Sonderregelung für sich in Anspruch nehmen, ist sehr aufschlußreich. Es entwickeln sich wahre Hypochonder. Ein fälschlich angesprochener reagiert anders. Sie kennen das Problem, haben dafür Verständnis.

Meine Feststellung ist, dass es immens zunimmt, das die Parkausweise von Familienangehörigen als günstiger Parkausweis benutzt wird. Es wird sehr schnell erkannt, dass eine effektive Kontrolle dieser Genehmigung nicht stattfindet. Diese Leute sind mit einem besonderen Rundumblick ausgestattet. Sie steigen weder ein noch aus. wenn ein Kontrolleur in der Nähe ist.

Ich betrachte Deinen Beitrag als schlechten Witz. Ich kenne viele Leute die so reagieren.

Schönes Wochenende.

am 15. März 2014 um 8:48

Auch im ruhenden Verkehr sind die Zuständigkeiten klar geregelt. Die Überwachung obliegt primär den Ordnungsämtern. Dazu gehören auch Parkplätze mit dem Zusatzzeichen 1044-10 und 1044-11. Durch eine solche Beschilderung wird schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen das Parken erlaubt und gleichzeitig anderen verboten. Ein zur Nutzung notwendiger Parkausweis muß bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments hängt von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ab. Das Argument von @Eisbein 2350 ZITAT„Ich denke; seh dir doch mal den Ausweis an. Er lief ab im Mai 2014. Die Standardausstellung beläuft sich auf 5 Jahre. Kind ca. 2 Jahre + 1,3 Jahre Rest. Die Antragstellung der Behinderung müsste weit vor der Zeugung vonstatten gegangen sein“ZITAT ENDE ist daher nicht schlüssig. Es gibt auch Ordnungsämter die diese Parkausweise bei bestimmten Indikationen nach Rücksprache mit Ärzten für entsprechende Zeiträume ausstellen, ohne dass eine Berechtigung vom Versorgungsamt vorliegt. Parkplätze nur für Rollstuhlfahrer gibt es im öffentlichen Verkehrsraum dagegen nicht. Es gibt auch für Schwerbehinderte kein Recht auf einen Parkplatz; Ausnahme: bei bestimmten Verkehrssituationen vor dem Haus in dem man wohnt. Ebenso hat keiner das Recht, Verkehrsteilnehmer die auf Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen 1044-10 und 1044-11 ihr Fahrzeug abstellen mit Fragen zu belästigen – oder noch schlimmer: es zu zuparken oder zu beschädigen. Letzteres ist dann in jedem Fall eine Straftat.

Es gibt leider immer wieder Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt diese Parkplätze nutzen. Generalisieren ist aber auch in diesem Kontext falsch. Sie sind weder in der Mehrzahl, noch hat diese praxis zugenommen. Heutzutage muss man sich eh über jeden Verkehrsteilnehmer freuen der sich, sei es Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Überholen, Parken an die gültigen Regeln hält. Es hat den Anschein, als sehe jeder nur die Fehler der anderen. Soziales Verhalten - eh "Mangelware" in unserer Gesellschaft - ist im Straßenverkehr kaum anzutreffen – leider!

am 15. März 2014 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von Eisbein2359

Die Standardausstellung beläuft sich auf 5 Jahre.

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments hängt von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ab.

Danke Paule, genau das hatte ich mir beim Lesen dieser Zeilen nämlich auch gedacht.

Es fällt mir auf, dass in jedem Parkplatz-Thread irgendwann jemand daherkommt und behauptet, er könne durch bloßes Beobachten einer Person beurteilen, ob diese über einen gültigen Parkausweis verfügt. Wie bereits erwähnt, maße ich mir derartiges nicht an und kann mir auch kaum vorstellen, dass selbst ein amtlich bestellter Gutachter das könnte. Im geschilderten Fall würde mir z.B. nie in den Sinn kommen, an der Aussage der Mutter zu zweifeln. Aber vielleicht bin ja auch einfach nur zu gutgläubig, sorry...

Das Problem bei den EU-Ausweisen ist schlicht und einfach,dass das Foto auf der Rückseite des Ausweises angebracht ist.

Es wäre schon viel gewonnen, wenn verschärfter kontrolliert werden würde ob der ausliegende Ausweis den Benutzer berechtigt den Parkplatz zu benutzen.

In Innsbruck wurde das heuer von der Polizei gemacht.

4 Ausweise wurden eingezogen. 2 wurden unberechtigt verwendet.

Das waren Vorort je 70 €

am 15. März 2014 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

 

Es fällt mir auf, dass in jedem Parkplatz-Thread irgendwann jemand daherkommt und behauptet, er könne durch bloßes Beobachten einer Person beurteilen, ob diese über einen gültigen Parkausweis verfügt. Wie bereits erwähnt, maße ich mir derartiges nicht an und kann mir auch kaum vorstellen, dass selbst ein amtlich bestellter Gutachter das könnte. Im geschilderten Fall würde mir z.B. nie in den Sinn kommen, an der Aussage der Mutter zu zweifeln. Aber vielleicht bin ja auch einfach nur zu gutgläubig, sorry...

Genau das ist der Punkt. Es ist wenig zielführend derartige Erlebnisse so wenig, ja einseitig durchdacht zu bewerten, sie sogar zu generalisieren. Es ist ja unbestritten, dass Fehlverhalten im Bezug auf Behindertenparkplätze zu beobachten ist – das passiert aber im gesamten ruhenden Verkehr. Es wird ja auch kontrolliert - auf Behindertenparkplätze viel häufiger und schwerpunktmäßig. Zu erwarten, dass jeder dieser Standorte umfassend überwacht wird ist aber völlig überzogen. Auch macht es wenig Sinn, ertappte Falschparker anzusprechen. Derartige Konversation endet idR unerfreulich und trägt nicht zu einem besseren verständnis- und rücksichtsvollen Miteinander, auf das wir als Menschen mit Handicap mehr als Gesunde angewiesen sind, bei. Das Maßregeln dieser asozialen Zeitgenossen sollte man den Ordnungskräften überlassen, und durch verbale Abstinenz seine Nerven schonen.

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Auch macht es wenig Sinn, ertappte Falschparker anzusprechen.

Da kann ich dir nicht zustimmen.

Ich kann da von zumindest 2 positiven Beispielen berichten.

Das eine Mal hat sich der Herr bei mir vielmals entschuldigt und mir den vollen Einkaufswagen zu meinem weiter entfernten Fahrzeug geschoben und war mir beim Einladen der Waren behilflich.

Das 2. Mal - das Fahrzeug hatte ich eingeparkt - kam der Fahrer höflich auf mich zu und entschuldigte sich.

Er hatte durchaus Verständnis für meine Aktion.

Er hatte einen Hund im Auto daher hatte er das Auto im Schatten abgestellt.

 

am 15. März 2014 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Auch macht es wenig Sinn, ertappte Falschparker anzusprechen.

Da kann ich dir nicht zustimmen.

Sehr erfreulich für Dich, nur, jeder macht seine Erfahrungen. Vielleicht ist das auch von der Region wo man wohnt abhängig. Mein Resümee aus den über 40 Jahren, die ich auf diese Parkplätze angewiesen bin fällt eben so aus, wie ich es geschrieben habe – und natürlich soll und kann jeder auf solche Begegnungen so reagieren, wie er / sie es für angemessen hält.

am 15. März 2014 um 15:06

@ Paule

Ich hatte ja mein Erlebnis geschildert und heute Morgen wieder so eine Beobachtung gemacht, als jemand vom Behindertenparkplatz des besagten Supermarktes fort fuhr um gleich vor dem Parkplatz bei einem Bauern anzuhalten und in dem Wagen die Auslagen zu begutachten. Der gute Mann schien mir wenig behindert. So weit so gut.

Durch die Diskussionen hier im Forum habe ich allerdings gelernt - so wie du es ja auch schreibst - das es Behinderungen gibt, die man nicht sieht, aber trotzdem berechtigen den gekennzeichneten Parkplatz zu nutzen, auch wenn es für einen Aussenstehenden ziemlich unsinnig erscheint. Deshalb versuche ich bei jeder Begegnung meine Klappe zu halten und denke ständig dabei an die Worte, die Person könnte ja ...

Die gute Absicht, das eben nur "Berechtigte "dort parken sollen und ich eben darauf hinweise, bleibt dann eben im Ansatz stecken und die Hilfsbereitschaft Menschen mit Handikap gegenüber, könnte damit Schaden nehmen. Durch meinen Nebenjob habe ich ja auch gelernt, dass nicht jeder im Rolli auch fremde Hilfe in Anspruch nehmen möchte, um eben seine Selbstständikeit nicht zu verlieren. Zum "einsteigen" brauchen sie dann allerdings wieder fremde Hilfe. Du merkst auf was ich hinaus will?

Wenn sich jemand engagiert und die Rechte der Menschen mit Handikap gegenüber anderen Nichtbehinderten, verteidigen will, kann es passieren, dass er noch eins auf die Nase bekommt. Logisch, dass ich dann in Zukunft zurückhaltender bin und dann auch mal meine Hilfe verweigere. Es ist nicht immer einfach einen Mittelweg zu finden. Leider sind die Kontrollen durch Ordnungsbehörden wie der Lottogewinn. Wem ist am Ende damit geholfen? Die "Normalen" werden Gleichgültiger und die Menschen mit Handikap hilfloser wenn sie denn mal auf Hilfe angewiesen sind.

Jedenfalls werde ich mich hüten noch mal jemanden anzusprechen der offensichtlich falsch parkt. Soll der Rolli fahrer doch sehen wie er klar kommt ...

Nein, im Ernst. Ich liebe im wahrsten Sinne des Wortes diesen Job, der mich mit Menschen mit Handikap zusammen bringt. Es macht mir eine Menge Spaß und es ist so unbeschreiblich schön die "Normalität" und Launen der Menschen zu erleben.

Wenn du dann aber, wie ich ab Montag, 2 Mädels im Auto hast, die nicht laufen können, an ihrem Arbeitsplatz in einen Rolli umgesetzt, zu Hause aber die Treppe hoch getragen werden müssen und dann ist der gekennzeichnete und reservierte Parkplatz vor der Haustüre durch Falschparker besetzt, so das ich in 2. Reihe halten muß, die Ausreden der Falschparker hörst, kann ich schon verstehen dass der Papa da ausrastet. Ich grinse mir dann einen, weil ich in der Zwischenzeit den Verkehr auf der Durchgangsstraße blockiere. Ja, und dann darfst du hier noch die Bemerkung gefallen lassen, ich soll gefälligst dort parken wo Platz ist, und wenn es 500m weiter ist. Klar doch ... ich trage die Mädels dann wie ein Sack Zement nach Hause oder was? Toll!

Fazit, du wirst es (auch) nicht schaffen hier einen Konsens der Meinungen her zu stellen und jede Seite hat irgendwie Recht mit ihren Argumenten, weil sie eben die Situation der Anderen nicht versteht.

Noch eine Anmerkung: Bei Behinderungen spricht man NICHT von % sondern von Grad der Binderung! GdB :rolleyes:

Das hat uns mal der Senatsvorsitzende des Bundesarbeitsgericht in Erfurt bei einem Seminar eingebläut. Und wehe jemand sagte % ... dann gab's Haue! :D Wie war das Beispiel mit der Schwangeren? 50% schwanger??? ;) Und gerade als Mensch mit Handikap sollte man den Unterschied schon kennen. :cool:

am 15. März 2014 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

@ Paule

 

Fazit, du wirst es (auch) nicht schaffen hier einen Konsens der Meinungen her zu stellen und jede Seite hat irgendwie Recht mit ihren Argumenten, weil sie eben die Situation der Anderen nicht versteht.

Vielen Dank für Deinen ausführlichen und mich bewegenden Beitrag. Menschen wie Du sind ein Lichtblick - und Du hast völlig recht - leider!

am 15. März 2014 um 15:29

ICH ein Lichtblick??? Nein, ganz bestimmt NICHT! Weder bin ich ein Gutmensch noch sonst was. Nur versuche ich wirklich einen Mittelweg zwischen den Fronten zu finden. Leider ist es mir bisher noch nicht gelungen.

Vor einigen Wochen habe ich eine Tour von einem Kollegen als Urlaubsvertetung gefahren. Mit einer Mitfahrerin habe ich die ganze Zeit interessante Gespräche geführt. Sie sitzt seit der Geburt im Rolli.

Sie bestätigte mir meine Erfahrung, dass es auch unter uns Fahrern Leute gibt, die glauben sie würden Zement transportieren. Ok, sie benutzte ein andere Wort ... was ich mir hier aber verkneife zu schreiben.

Jedenfalls wurde meine Erfahrung bestätigt, dass zwischen Menschen mit Handikap und Nichtbehinderten Welten klaffen die nicht zu einander finden. Leider! Für mich kann ich sagen, ich versuche das mögliche auch wenn ich das unmögliche möchte aber nicht schaffe.

Themenstarteram 15. März 2014 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Auch im ruhenden Verkehr sind die Zuständigkeiten klar geregelt. Die Überwachung obliegt primär den Ordnungsämtern. Dazu gehören auch Parkplätze mit dem Zusatzzeichen 1044-10 und 1044-11. Durch eine solche Beschilderung wird schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen das Parken erlaubt und gleichzeitig anderen verboten. Ein zur Nutzung notwendiger Parkausweis muß bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments hängt von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ab. Das Argument von @Eisbein 2350 ZITAT„Ich denke; seh dir doch mal den Ausweis an. Er lief ab im Mai 2014. Die Standardausstellung beläuft sich auf 5 Jahre. Kind ca. 2 Jahre + 1,3 Jahre Rest. Die Antragstellung der Behinderung müsste weit vor der Zeugung vonstatten gegangen sein“ZITAT ENDE ist daher nicht schlüssig. Es gibt auch Ordnungsämter die diese Parkausweise bei bestimmten Indikationen nach Rücksprache mit Ärzten für entsprechende Zeiträume ausstellen, ohne dass eine Berechtigung vom Versorgungsamt vorliegt. Parkplätze nur für Rollstuhlfahrer gibt es im öffentlichen Verkehrsraum dagegen nicht. Es gibt auch für Schwerbehinderte kein Recht auf einen Parkplatz; Ausnahme: bei bestimmten Verkehrssituationen vor dem Haus in dem man wohnt. Ebenso hat keiner das Recht, Verkehrsteilnehmer die auf Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen 1044-10 und 1044-11 ihr Fahrzeug abstellen mit Fragen zu belästigen – oder noch schlimmer: es zu zuparken oder zu beschädigen. Letzteres ist dann in jedem Fall eine Straftat.

Es gibt leider immer wieder Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt diese Parkplätze nutzen. Generalisieren ist aber auch in diesem Kontext falsch. Sie sind weder in der Mehrzahl, noch hat diese praxis zugenommen. Heutzutage muss man sich eh über jeden Verkehrsteilnehmer freuen der sich, sei es Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Überholen, Parken an die gültigen Regeln hält. Es hat den Anschein, als sehe jeder nur die Fehler der anderen. Soziales Verhalten - eh "Mangelware" in unserer Gesellschaft - ist im Straßenverkehr kaum anzutreffen – leider!

Berichtigung: Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises und der europäischen Parkberechtigung sind bundeseinheitliche Bestimmungen zuständig. Für Alle. Es gibt nur ein Sozialgesetzbuch. Die Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung hat nichts mit der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises zu tun. Das sind zwei verschiedene Schuhe. Andere Genehmigungen, deren Dauer begrenzt sind, werden in anderen Formen (als gelber Parkausweis oder gesondertem Schreiben) ausgegeben. Jeder Bürger hat das Recht und teilweise auch die Pflicht, Andere auf die Verwerflichkeit ihrer Handlungsweisen hinzuweisen und auch Fragen zu stellen. Man darf diese Verfehlungen sogar fotografieren und zum Zweck einer Anzeige verwenden. Man kann diese Fotos, unter bestimmten Bedingungen, auch veröffentlichen. Siehe: Dummparker.de oder Kunstparker.de.

Der Ausdruck "generalisieren" ist vollkommen falsch. Das habe ich nie behauptet. Meine Feststellung war, dass sich das Ignorieren der Berechtigung der Behindertenparkplätze, erhöht hat. Es gibt für keinen Verkehrsteilnehmer ein Recht auf einen Parkplatz. Die Zurverfügungstellung von Parkplätzen ist eine staatliche Regelung im öffentlichen Verkehrsraum.

Nur begreifen das viele Verkehrsteilnehmer nicht. Nachschulungen wären sehr hilfreich.

--"Soziales Verhalten - eh "Mangelware" in unserer Gesellschaft - ist im Straßenverkehr kaum anzutreffen – leider!"--Darum geht es doch vom Grundsatz her. Die umfangreichen Beiträge in den Foren zeigen es doch deutlich. Von der Obrigkeit ist nichts zu erwarten. Die Verhaltensweise der Stadtspaziergänger, bei der Feststellung von Verfehlungen, beschränken sich meistens auf endlose Diskussionen. Eine Dokumentation zu erstellen ist?? Zu viel Aufwand.

Soll die Gruppe der Schwerstbehinderten alles hinnehmen, nur weil eine Gruppe von Ich-bezogenen die Sonderrechte für sich unberechtigt in Anspruch nehmen? Nur weil sie sich überhaupt nicht vorstellen können, was schwerstbehindert bedeutet. Die Ignoranten verlangen von Schwerbehinderten, dass sie nicht so kleinlich sein sollen. 50m weiter sind doch auch Parkplätze. Wissen die überhaupt, was 50m für einen Behinderten sind? Und dann kann man auf diesem Parkplatz nicht aussteigen, weil die Tür nicht richtig aufgeht. Oder wenn man auf einem Längsparkplatz im fließenden Verkehr aussteigen will. Das geht nicht so rasant wie bei einem Gesunden. Dann kommen die Rechteinhaber mit Vogel zeigen, Hupkonzert u.s.w.. Die Kurzparker sind die nächste Gruppe. Ich will nur schnell was holen. Was ist Schnell? 1 Minute oder eine halbe Stunde. Diese Zeit kann ja der Behinderte im Kiez herumfahren.

Nach fünf Jahren Erfahrung habe ich genug. Wenn ich einen Ignoranten zur Rede stelle, halte ich ihm sein Verhalten vor. Wenn es ihm nicht paßt, kann er mich anzeigen. Ich habe bis jetzt noch keine Anzeige erhalten. Ich bleibe immer konkret und höflich, dann haben diese Leute keine Angriffsfläche, außer ihr eigenes Fehlverhalten.

 

Themenstarteram 15. März 2014 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

 

Es fällt mir auf, dass in jedem Parkplatz-Thread irgendwann jemand daherkommt und behauptet, er könne durch bloßes Beobachten einer Person beurteilen, ob diese über einen gültigen Parkausweis verfügt. Wie bereits erwähnt, maße ich mir derartiges nicht an und kann mir auch kaum vorstellen, dass selbst ein amtlich bestellter Gutachter das könnte. Im geschilderten Fall würde mir z.B. nie in den Sinn kommen, an der Aussage der Mutter zu zweifeln. Aber vielleicht bin ja auch einfach nur zu gutgläubig, sorry...

Genau das ist der Punkt. Es ist wenig zielführend derartige Erlebnisse so wenig, ja einseitig durchdacht zu bewerten, sie sogar zu generalisieren. Es ist ja unbestritten, dass Fehlverhalten im Bezug auf Behindertenparkplätze zu beobachten ist – das passiert aber im gesamten ruhenden Verkehr. Es wird ja auch kontrolliert - auf Behindertenparkplätze viel häufiger und schwerpunktmäßig. Zu erwarten, dass jeder dieser Standorte umfassend überwacht wird ist aber völlig überzogen. Auch macht es wenig Sinn, ertappte Falschparker anzusprechen. Derartige Konversation endet idR unerfreulich und trägt nicht zu einem besseren verständnis- und rücksichtsvollen Miteinander, auf das wir als Menschen mit Handicap mehr als Gesunde angewiesen sind, bei. Das Maßregeln dieser asozialen Zeitgenossen sollte man den Ordnungskräften überlassen, und durch verbale Abstinenz seine Nerven schonen.

Wenn man alles hinnimmt und seinen Mund hält, kommt man nicht weit. Wenn ein Auto geklaut wird, na und? Wenn eine Schülerin belästigt (gemopt) wird, na und. Wenn eine Geldbörse geklaut wird, na und. Wenn einer vor die S-Bahn gestoßen wird, na und. Wenn einer totgetreten wird, na und. Wenn einer Vier Menschen tod fährt, na und. Wenn die Politik macht, was sie will, na und. Na und, immer dann wenn es einen nicht selber betrifft. Was ist aber, wenn es einen dann selbst erwischt? Na und. Ich schone meine Nerven. Die Ordnungsämter werden es eventuell richten oder nicht. Das rücksichtsvolle Miteinander endet dort, wo Nichtberechtigte die Rechte der Berechtigten beschneiden. Mal durchdenken.

Themenstarteram 15. März 2014 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

@ Paule

 

Ich hatte ja mein Erlebnis geschildert und heute Morgen wieder so eine Beobachtung gemacht, als jemand vom Behindertenparkplatz des besagten Supermarktes fort fuhr um gleich vor dem Parkplatz bei einem Bauern anzuhalten und in dem Wagen die Auslagen zu begutachten. Der gute Mann schien mir wenig behindert. So weit so gut.

Durch die Diskussionen hier im Forum habe ich allerdings gelernt - so wie du es ja auch schreibst - das es Behinderungen gibt, die man nicht sieht, aber trotzdem berechtigen den gekennzeichneten Parkplatz zu nutzen, auch wenn es für einen Aussenstehenden ziemlich unsinnig erscheint. Deshalb versuche ich bei jeder Begegnung meine Klappe zu halten und denke ständig dabei an die Worte, die Person könnte ja ...

Die gute Absicht, das eben nur "Berechtigte "dort parken sollen und ich eben darauf hinweise, bleibt dann eben im Ansatz stecken und die Hilfsbereitschaft Menschen mit Handikap gegenüber, könnte damit Schaden nehmen. Durch meinen Nebenjob habe ich ja auch gelernt, dass nicht jeder im Rolli auch fremde Hilfe in Anspruch nehmen möchte, um eben seine Selbstständikeit nicht zu verlieren. Zum "einsteigen" brauchen sie dann allerdings wieder fremde Hilfe. Du merkst auf was ich hinaus will?

Wenn sich jemand engagiert und die Rechte der Menschen mit Handikap gegenüber anderen Nichtbehinderten, verteidigen will, kann es passieren, dass er noch eins auf die Nase bekommt. Logisch, dass ich dann in Zukunft zurückhaltender bin und dann auch mal meine Hilfe verweigere. Es ist nicht immer einfach einen Mittelweg zu finden. Leider sind die Kontrollen durch Ordnungsbehörden wie der Lottogewinn. Wem ist am Ende damit geholfen? Die "Normalen" werden Gleichgültiger und die Menschen mit Handikap hilfloser wenn sie denn mal auf Hilfe angewiesen sind.

Jedenfalls werde ich mich hüten noch mal jemanden anzusprechen der offensichtlich falsch parkt. Soll der Rolli fahrer doch sehen wie er klar kommt ...

 

Nein, im Ernst. Ich liebe im wahrsten Sinne des Wortes diesen Job, der mich mit Menschen mit Handikap zusammen bringt. Es macht mir eine Menge Spaß und es ist so unbeschreiblich schön die "Normalität" und Launen der Menschen zu erleben.

Wenn du dann aber, wie ich ab Montag, 2 Mädels im Auto hast, die nicht laufen können, an ihrem Arbeitsplatz in einen Rolli umgesetzt, zu Hause aber die Treppe hoch getragen werden müssen und dann ist der gekennzeichnete und reservierte Parkplatz vor der Haustüre durch Falschparker besetzt, so das ich in 2. Reihe halten muß, die Ausreden der Falschparker hörst, kann ich schon verstehen dass der Papa da ausrastet. Ich grinse mir dann einen, weil ich in der Zwischenzeit den Verkehr auf der Durchgangsstraße blockiere. Ja, und dann darfst du hier noch die Bemerkung gefallen lassen, ich soll gefälligst dort parken wo Platz ist, und wenn es 500m weiter ist. Klar doch ... ich trage die Mädels dann wie ein Sack Zement nach Hause oder was? Toll!

 

Fazit, du wirst es (auch) nicht schaffen hier einen Konsens der Meinungen her zu stellen und jede Seite hat irgendwie Recht mit ihren Argumenten, weil sie eben die Situation der Anderen nicht versteht.

Noch eine Anmerkung: Bei Behinderungen spricht man NICHT von % sondern von Grad der Binderung! GdB :rolleyes:

Das hat uns mal der Senatsvorsitzende des Bundesarbeitsgericht in Erfurt bei einem Seminar eingebläut. Und wehe jemand sagte % ... dann gab's Haue! :D Wie war das Beispiel mit der Schwangeren? 50% schwanger??? ;) Und gerade als Mensch mit Handikap sollte man den Unterschied schon kennen. :cool:

Vielen Dank für diesen Beitrag.

Es stimmt: GdB 100. Das mit der Schwangeren ist vollkommen falsch verstanden. Es handelt sich hier um eine Mutter (nicht schwanger) mit Kleinkind, die selbst behauptet hat, dass die Parkberechtigung für ihr Kind gelte. Nach Blick auf ihre Parkberechtigung, Ablauf mitte 2014, Kind ca. 2 Jahre, meine gedankliche Schlussfolgerung, die Beantragung müsste vor der Zeugung des Kindes vonstatten gegangen sein. Wer die Prozedure von Beantragungen im Schwerbehndertenrecht kennt, weis wie lange dies dauert. Ist da etwas falsch dran? Man darf doch eigene Überlegungen anstellen. Wie bei jeder anderen Sache auch. Oder?

Themenstarteram 15. März 2014 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Zitat:

Original geschrieben von Eisbein2359

Die Standardausstellung beläuft sich auf 5 Jahre.

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments hängt von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ab.

Danke Paule, genau das hatte ich mir beim Lesen dieser Zeilen nämlich auch gedacht.

 

Es fällt mir auf, dass in jedem Parkplatz-Thread irgendwann jemand daherkommt und behauptet, er könne durch bloßes Beobachten einer Person beurteilen, ob diese über einen gültigen Parkausweis verfügt. Wie bereits erwähnt, maße ich mir derartiges nicht an und kann mir auch kaum vorstellen, dass selbst ein amtlich bestellter Gutachter das könnte. Im geschilderten Fall würde mir z.B. nie in den Sinn kommen, an der Aussage der Mutter zu zweifeln. Aber vielleicht bin ja auch einfach nur zu gutgläubig, sorry...

Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises kann unbegrenzt sein. Die Parkberechtigung im Regelfall 5 Jahre. In besonderen Einzelfällen kann die Dauer länger sein.

Sie ist in keinem Fall mit dem Schwerbehindertenausweis gekoppelt. Sie muss nach Ablauf der Gültigkeit neu verlängert werden. Es gibt jeweils einen neuen Ausweis mit neuen gesetzlichen Regelungen.

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