mir wurde reingefahren, habe gutachen, was nun?

Mercedes E-Klasse W210

vorweg hoffe ich das ich hier mit meiner frage richtig bin.

hallo,
vor 3 tagen ist mir ein mädchen ins auto gefahren. daten sind ausgetauscht und und und ...
auto ist nicht in der werkstatt wird auch nicht hingebracht ich möchte mir das geld natürlich auszahlen lassen und repariere es selber.
ich habe meiner versicherung nicht bescheit gesagt da mir alle sagen ich müsste das nicht tun sondern das mädchen muss ihrer bescheit sagen
bin 1 tag später zum einen vom (freund) empfohlenden gutachter er hat seine arbeit gemacht und schickt das gleiche gutachten zu der versicherung von dem mädchen
der gutachter meinte " die verischerung drücken gerne den preis und ich als geschädigter bekomme nicht immer den preis der mir dann zusteht" somit soll ich mir einen rechtsanwalt nehmen ( den die andere versicherung zahlt) und der klärt das für mich das ich mein geld bekomme was mir zusteht somit ich bin am gleichen tag dahin hab ihr das geschildert morgen schick ich die vollmacht ab.
gestern habe ich das gutachten erhalten, und was folgt nun? was muss ich jetzt machen???

vielen dank im vorraus!!

Beste Antwort im Thema

Nimm einen Rechtsanwalt und dann ist gut. Alles Andere ist gefährlich. Die Versicherung zieht Dich über den Tisch. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

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Na siehst Du, alles halb so wild. Dann gib Deine Bankverbindung auch noch Deinem Anwalt, und der wird sich dann um alles kümmern. Kann in so einem Fall eine feine Sache sein. Und alle Fragen zu diesen Dingen kann er Dir auch am besten beantworten. Nur die Ruhe. ;-)

Dir nen Anwalt zu nehmen, war die richtige Entscheidung. Das mache ich nach mehrmaliger leidvoller Erfahrung jetzt auch immer so. Der Rest ist nicht mehr Dein Problem. Warte einfach auf den Zahlungseingang und mach Dir solange ein Fläschchen Wein auf. ;-)

Grüße Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Dirk E.


Na siehst Du, alles halb so wild. Dann gib Deine Bankverbindung auch noch Deinem Anwalt, und der wird sich dann um alles kümmern. Kann in so einem Fall eine feine Sache sein. Und alle Fragen zu diesen Dingen kann er Dir auch am besten beantworten. Nur die Ruhe. ;-)

Dir nen Anwalt zu nehmen, war die richtige Entscheidung. Das mache ich nach mehrmaliger leidvoller Erfahrung jetzt auch immer so. Der Rest ist nicht mehr Dein Problem. Warte einfach auf den Zahlungseingang und mach Dir solange ein Fläschchen Wein auf. ;-)

Grüße Dirk

hehe mensch mit dem beitrag hab ich ein richtig ruhiges gefühl

gut nur noch anrufen und dann heißt es warten...

ICH DANKE FÜR ALLE BEITRÄGE!!

Warum muß man jede Frage /Antwort immer Zitieren??
Da wird das lesen langweilig.

Zitat:

Original geschrieben von w201190



Zitat:

Original geschrieben von Dirk E.


Und den Rest sollte jetzt Dein Anwalt machen. Dafür hast Du ihn schließlich. ;-)
also, ich ruf meine versicherung morgen an sag denen bescheit.
morgen schick ich die vollmacht ab, ruf den rechtsanwalt nochmal an sag ihr bescheit.

und was mach ich mit der kontoverbindung? keiner hat die jetzt?

danke

Deine Versicherung weis schon Bescheid. Das wird alles automatisch gemeldet. Wenn es auch keiner glaubt.

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Zitat:

Original geschrieben von w201190



Zitat:

Original geschrieben von Dirk E.


Und den Rest sollte jetzt Dein Anwalt machen. Dafür hast Du ihn schließlich. ;-)
also, ich ruf meine versicherung morgen an sag denen bescheit.
morgen schick ich die vollmacht ab, ruf den rechtsanwalt nochmal an sag ihr bescheit.

und was mach ich mit der kontoverbindung? keiner hat die jetzt?

danke

DEINE Kontoverbindung braucht ausser Deinem Rechtsanwalt niemand. Abgerechnet wird über diesen.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan



Zitat:

Original geschrieben von w201190


also, ich ruf meine versicherung morgen an sag denen bescheit.
morgen schick ich die vollmacht ab, ruf den rechtsanwalt nochmal an sag ihr bescheit.

und was mach ich mit der kontoverbindung? keiner hat die jetzt?

danke

Deine Versicherung weis schon Bescheid. Das wird alles automatisch gemeldet. Wenn es auch keiner glaubt.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan



Zitat:

Original geschrieben von w201190


also, ich ruf meine versicherung morgen an sag denen bescheit.
morgen schick ich die vollmacht ab, ruf den rechtsanwalt nochmal an sag ihr bescheit.

und was mach ich mit der kontoverbindung? keiner hat die jetzt?

danke

DEINE Kontoverbindung braucht ausser Deinem Rechtsanwalt niemand. Abgerechnet wird über diesen.

Mir war gerade danach.

Zitat:

Original geschrieben von w201190


rechtsanwalt habe ich ja eingeschaltet die dürfte sich auch schon mit der versicherung von dem mädchen in verbidung gesetzt haben nur braucht sie diese vollmacht.

habe ich denn soweit alles richtig gemacht? steht noch etwas wichtig aus? was habe ich dringend noch zu machen?
vielen lieben dank im vorraus!!!

Du hast alles richtig gemacht. Halte dich an deinen RA. Das Geld wandert von der Versicherung zum RA, der wiederum überweist dir das Geld, wenn du deinem RA die Bankverbindung gibst.

*********************************************************************

Ein paar allgemeine Tipps (nicht zum Fall, sondern nur generell):

  1. Kosten vom RA: Solange man keine Schuld trägt, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den eigenen RA übernehmen. Also immer einschalten, damit man auf Augenhöhe mit der Versicherung boxt. Ansonsten wird man in der Regel übervorteilt, sprich mit den Ohren auf den Tisch gelegt.
  2. Mehrgleisige Kommunikation: Nach dem Einschalten vom eigenem RA wird mit der gegnerischen Versicherung nicht mehr gesprochen und auch keine Formulare ausgefüllt. Bei Anrufen wird auf den RA verwiesen. Weitere Vorgehensweise immer mit dem eigenen RA absprechen.
  3. Abzug der MwSt. bei fiktiver Abrechnung: Dies ist korrekt. Ausgezahlt bekommt man nur netto (Gutachten). Nun kommt aber das große Aber => Wenn man nun in Eigenregie den Unfallschaden repariert/reparieren lässt, kann man alle Rechnungen, die damit zusammenhängen (Teile/Lohn/Lackierung) einreichen und bekommt für diese Summen die MwSt. erstattet. Wer es nicht glaubt, bitte keine Glaubenskriege hier entfachen, sondern einfach mal seinen RA befragen oder sich im Internet schlau lesen.
  4. Nutzungsausfall/Mietwagen: Für die Zeit der Reparatur steht einem ein Nutzungsausfall (oder Mietwagen) zu. Bei fiktiver Abrechnung und Reparatur in Eigenregie darauf achten, dass man dies auch belegen kann. Im Gutachten ist eine Richtschnur angegeben, z.B. bei kleinen Schäden mit Lackierung 2-3 Tage. Das sollte später belegbar sein, z.B. durch Bestätigung des Lackierbetriebs.
  5. Auswahl des Gutachters: Hier fängt die Schwierigkeit an. Viele Gutachter arbeiten auch für Versicherungen, z.B. bei Begutachtung von Kaskoschäden. Das ist von außen nicht sichtbar. Sie nennen sich alle "unabhängig". Aber sogenannte "versicherungsnahe" Gutachter sind bei der Kalkulation oft nicht so sehr genau. Ein wenig Spielraum (natürlich nach unten) ist immer (Teile, Auswahl der Werkstatt für die Zugrundelegung der AW-Höhe, usw.). Am besten seinen RA befragen. Ein guter RA, speziell FA für Verkehrsrecht, kann dann meistens eine gute Empfehlung geben.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ich gehe auch nicht auf den aktuellen Fall ein. Dies spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder, die auf jahrzehntelanger Erfahrung mit Versicherungen beruht, die aber dennoch natürlich völlig ohne Belang ist.

Zitat:

Original geschrieben von drago2


Auf alle Fälle musst Du den Unfall auch deiner Versicherung melden, auch wenn Du keine Schuld hast.

Auf Grund der allgemeinen Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr ergibt, ist dies sehr sinnvoll!

Hintergrund: Der Haftpflicht-Gedanke soll dich vor unerlaubten Taten schützen, die einen Schaden verursachen.
Aber was ist mit Schäden, die aus erlaubten Taten entstehen?
Dieses zahlt zwar auch die Haftpflicht jedoch unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr/Betriebshaftpflicht.
Einfach ausgedrückt: wenn "das Mädl" intelligent ist und einen guten Anwalt hat werden die dich auf Schadensersatz verklagen im Sinne der Betriebsgefahr, die von dir und deinem Fahrzeug ausgeht (wissen nur Gott sei Dank die wenigsten).
dh.: du wirst verklagt nur weil du mit deinem Auto an diesem Tag zu dieser Zeit auf dieser Starße gefahren bist und "das Mädl" dich nur so anfahren konnte (wenn du zuhause geblieben wärst hätte sich dich nicht anfahren können). Und das alles, obwohl du nichts falsch gemacht hast!

That's life!

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Martin E240T



dh.: du wirst verklagt nur weil du mit deinem Auto an diesem Tag zu dieser Zeit auf dieser Starße gefahren bist und "das Mädl" dich nur so anfahren konnte (wenn du zuhause geblieben wärst hätte sich dich nicht anfahren können). Und das alles, obwohl du nichts falsch gemacht hast!

That's life!

das gibt es wirklich? ich will es nicht glauben!!!!!😕

wo endet denn dann so eine geschichte? wenn ich dann im gegenzug wieder "das mädl" anzeige, weil sie ja am straßenverkehr auch teilgenommen hat, und somit mich erst anfahren konnte...... ich bin völlig verwirrt!!!! das klingt schwer nach der endlosen frage nach "huhn oder ei".......😕

Zitat:

Original geschrieben von Martin E240T



Zitat:

Original geschrieben von drago2


Auf alle Fälle musst Du den Unfall auch deiner Versicherung melden, auch wenn Du keine Schuld hast.
Auf Grund der allgemeinen Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr ergibt, ist dies sehr sinnvoll!

Hintergrund: Der Haftpflicht-Gedanke soll dich vor unerlaubten Taten schützen, die einen Schaden verursachen.
Aber was ist mit Schäden, die aus erlaubten Taten entstehen?
Dieses zahlt zwar auch die Haftpflicht jedoch unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr/Betriebshaftpflicht.
Einfach ausgedrückt: wenn "das Mädl" intelligent ist und einen guten Anwalt hat werden die dich auf Schadensersatz verklagen im Sinne der Betriebsgefahr, die von dir und deinem Fahrzeug ausgeht (wissen nur Gott sei Dank die wenigsten).
dh.: du wirst verklagt nur weil du mit deinem Auto an diesem Tag zu dieser Zeit auf dieser Starße gefahren bist und "das Mädl" dich nur so anfahren konnte (wenn du zuhause geblieben wärst hätte sich dich nicht anfahren können). Und das alles, obwohl du nichts falsch gemacht hast!

That's life!

Grüße

Sorry, aber ich kann es mir nicht verkneifen.

DAS IST SCHWACHSINN

. Mach dem Jungen doch nicht noch mehr Angst als er eh schon hat. Der Schaden wird abgewickelt wie Millionen andere vorher auch.

Dazu hat er einen Ra. Ebenso muß er KEINEN Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Aber ich glaube das hat im sein Ra. schon gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan


DAS IST SCHWACHSINN
Mach dem Jungen doch nicht noch mehr Angst als er eh schon hat. Der Schaden wird abgewickelt wie Millionen andere vorher auch.

Hallo

ich will "dem Jungen" keines Falls Angst machen.

Ich wollte ihm damit nur sagen, dass es ein sehr guter Rat von "drago2" war, die eigene Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen (was übrigens bei den meisten Versicherungen in den Versicherungsbedingungen sowieso verlangt wird).

Nur so kann er alles dafür tun, dass

Zitat:

Original geschrieben von schneefan


[d]er Schaden [...] abgewickelt [wird] wie Millionen andere vorher auch.

Tut er das nämlich nicht und es kommt zu dem von mir geschilderten Fall hat er zusätzlich auch noch ein Problem mit seiner eigenen Versicherung.

Nun mehr dazu, ob

Zitat:

Original geschrieben von schneefan


DAS [...] SCHWACHSINN

ist wie du meinst oder nicht.

Leider oder Gott sei Dank wissen 99% aller Fzg.-Halter nichts von der Gefährdungshaftung die aus der Betriebsgefahr ensteht, was nicht heißt, dass sie nicht trotzdem jeden treffen kann, ob vorteil- oder nachteilhaft.

Hierzu sollte man ("schneefan" eingeschlossen) mal das StVG näher studieren, denn schon alleine aus $7 Abs. 1 und 2 StVG geht hervor, dass die Haftung verschuldensunabhängig ist: "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird."

http://bundesrecht.juris.de/stvg/__7.html

"Höhere Gewalt" im rechtlichen Sinne liegt z.B. vor, wenn du das Schadensereignis nicht hast kommen sehen oder nicht abwenden können. Hierzu wird dir von den meisten Juristen folgendes Beispiel genannt: "man fährt Schritttempo in einer Allee und es fällt jemand vom Baum direkt auf die Motorhaube - alles anderes gilt als vorherseh- oder abwendbar".
(wird auch hier sehr gut auf den Punkt gebracht: http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsGefahr.php)

Wer sich noch für weitere rechtliche Situationen und Schadenshaftungsansprüche interessiert ist mit dieser Zusammenfassung nicht schlecht bedient:
http://de.wikibooks.org/.../...C3%A4hrdungshaftung_beim_Verkehrsunfall

Grüße

PS: Sorry aber ich kann's mir (auch) nicht verkneifen: Schwachsinn ist immer eine Wissensfrage!

ich habe heute mit meinem rechtsanwalt telefoniert, ich soll einfach nur noch warten bis das geld drauf ist DAS WARS den rest macht sie

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