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Mindesthöhe

Themenstarteram 22. August 2005 um 22:32

Ähm, vielleicht hatten wir das schon mal, aber wie hoch muss ein auto vorne jetzt mindestens sein? Oder liegt das im ermessen des Prüfers??

19 Antworten

Da gibt es glaub ich gar kein Maß aber frag einfach mal beim Tüv ´bevor du unangenehme Überaschungen erlebst.

Die Gesetzgebung ist schwammig... früher hatten einige TÜVs Gruben, die hatten einen 10 cm hohen Rand. Wer da nicht drüber kam hatte Pech, weil eine Minestfreiheit von 11 cm die Regel war.

Heute, im Zeitalter der Gewindefahrwerke gilt eigentlich nur noch die Mindesthöhe der Scheinwerfer. Ich kann Dir leider nicht sagen, wie hoch diese sein müssen, ist natürlich auch Auto spezifisch. Die Hondas hatten damit Probleme, da die Scheinwerfer relativ tief angebracht sind. Bei entsprechender Tieferlegung fielen diese unter diese Norm.

scheinwerfer

 

hi!

du must unterkante scheinwerfer bis boden 50cm haben..

nein, stimmt nicht ganz. von der unteren Lichtaustrittskante der Scheinwerfer bis zum Boden müssen 50cm sein.

Mindesthöhe Scheinwerfer:

 

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

 

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

Oh.. dann mess ich mal schnell bei mir nach.. :D

tüv

 

hi!

die tüver messen anderes.die messen einfach unterkantescheinwerfer.selber schon erlebt und da die am längeren hebel sitzen keine chance.wollste dann zum anderen tüv fahrn und wieder 33euro bezahlen?also wer unterkante scheinwerfer 50cm hat ist auf der sicheren seite.

Themenstarteram 23. August 2005 um 11:49

Also danke erstmal für die vielen, wenn auch unterschiedlichen Antworten.

Also hab ich ja dann kein Problem, hab mir nämlich ne neue Front angebaut und die is ziemlich tief... also ne kippenschachtel passt so gerade noch drunter.

Da der Wagen aber nicht tiefer ist als vorher, und meine Tieferlegung eingetragen ist, hab ich ja eigentlich nichts zu befürchten.

Mal schauen, was der Herr von der Dekra sagt...

Ich hab gedacht man muss nichts bezahlen, wenn man nicht drüber kommt, stimmt das???

Themenstarteram 23. August 2005 um 11:54

Das hab ich auf der Dekra page gefunden:

 

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

da steht doch "als Orientierung", ist also nur ne Empfehlung. damit kannst du sicher sein, auch über diese Geschwindigkeitshubbel rüber zukommen.

das mit den 11cm Bodenfreiheit unterschreiten einige Autos in der Serie schon.

es gibt doch auch nochmal eine Mindesthöhe für Nebelscheinwerfer oder, mein Tüv mensch hatte gesagt, die müssen mindestens 15cm hoch sein. Hat da jemand genaue Angaben? Zur normalen Bodenfreiheit, meinte der Prüfer man müsse über ein Kantholz drüber fahren können also ca. 10cm. Ein anderer Sagt zu festen Teilen, wie Rahmen, Aufhängung usw. 10cm und zu beweglichen Teilen 8cm. Am besten du gehst zu 10 verschiedenen Prüfer und du wirst 10 verschiedene Antworten bekommen, aber wenn die einer 46cm Leuchtweitenunterkante einträgt, und die Grünen meinen es sei trotzdem nicht legal hast du die Arschkarte...

Themenstarteram 24. August 2005 um 22:36

Freu, Front ist eingetragen... Der hat gar nicht wirklich auf die Höhe geachtet, hat mich sogar noch um den Bremsenprüfstand rumgelotst :)

Hat dran rumgewackelt und meinte, Ok, aber die machst du sowieso kaputt!!!

Naja, man wird sehen!

@xy_ungelöst

also meine Nebels sind definitiv tiefer als 15 cm, wohl eher so 12 cm oder so. der Tüver hat beim eintragen aber nix gesagt...

 

@CorsaRica

Poste doch mal ein Bild

fahrwerk

 

hi!

ich kann nur sagen unser tüver hier RWtüv trägt definitv nix mehr ein was unter 50cm unterkantescheinwerfer hat.

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