Mii beim Händler gekauft, Start & Stop fehlt
Hallo zusammen,
ich brauche jetzt zur Abwechslung keine Beratung für den Kauf, sondern nach dem Kauf 😉.
Folgender Sachverhalt: Ich habe vor 2 Wochen einen Seat Mii als Tageszulassung gekauft, 1,5 Jahre alt mit 170km
Das Fahrzeug hat laut Inserat Start & Stop.
Bei der Probefahrt ist mir schon aufgefallen, dass der Motor nie ausging, auf Nachfrage erklärte mir der Händler, dass das schon sein kann, da der Motor evtl. die Betriebstemperatur noch nicht erreicht hatte und die sehr hohen Temperaturen, bzw. die auf Vollgas laufende Klimaanlage, Start & Stop verhindert hätten.
Auf Nachfrage, wo denn der Knopf für das manuelle deaktivieren ist meinte er, bei SEAT gibt's das nicht.
Ich habe mich mit der Erklärung zufrieden gegeben, da Start & Stop für mich nicht ausschlaggebend war.
Also den Kaufvertrag unterschrieben, und auch darin ist Start & Stop vermerkt.
Gestern habe ich das Fahrzeug geholt, auch gestern hat sich der Motor nie abgestellt, ein Blick in die Betriebsanleitung brachte dann Gewissheit: Der Mii mit Start & Stop hat einen Knopf zum manuellen deaktivieren, der fehlt aber bei meinem Mii.
Jetzt ist das einerseits keine Katastrophe, da mir Start & Stop wie gesagt nicht so wichtig ist, andererseits hat das Auto ganz klar einen Mangel. Wandlung kommt nicht in Frage, ich bin mit dem Fahrzeug zufrieden, ich möchte also eine Minderung des Kaufpreises.
Was wäre da eine faire und realistische Summe? Start & Stop hat 400€ Aufpreis beim Neuwagen, ausserdem laut Spezifikation 0,3l weniger Verbrauch auf 100km. Das sind bei 100000km und nem Benzinpreis von 1,30€ auch nochmal rund 400€.
Kann man das so rechnen, oder wird das komplett anders bewertet?
Beste Antwort im Thema
Im Gegensatz zur Ansicht von "guruhu" gibt es selbstverständlich noch die Wandlung, nur heißt sie heute "Rücktritt".
Im Gegensatz zur Ansicht von "jojo1956" hast Du auch nicht "Maximal Anrecht auf die Kosten einer Nachrüstung".
Verweigert der Verkäufer die beispielsweise, kann man durchaus darüber disktutieren, ob Du ein Rücktrittsrecht hast.
Unrichtig ist, wie auch "guruhu" treffend feststellt, auch die Ansicht von "Matsches", "braucht der Kunde dem Verkäufer nichts vorzuschlagen".
Du bist der Anspruchsteller, also musst Du auch Deine Forderungen formulieren (Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer zu).
Was man durchaus höflich, freundlich und stilvoll tun kann.
Passage entfernt- gamsrockl-MT-Mod
Hätte der Verkäufer "vorsätzlich getäuscht", würde er sich ja selbst ein Bein stellen.
Man kann, insbesondere, wenn man viele Marken verkauft, nicht immer jedes Details von jedem Baujahr jedes Modells im Kopf haben.
Nicht mal ich.
Der Verkäufer hat möglicherweise nicht sehr sorgfältig gearbeitet, dafür bleibt in der Hektik des Alltagsgeschäfts halt nicht immer die Zeit.
Und dafür zahlt er eben jetzt die Zeche.
So ist das im Rechtsstaat.
"Deshalb hol raus was du kriegen kannst!" ist schon sehr bezeichnend für die Einstellung vieler Zeitgenossen.
Rein praktisch: ich würde es so angehen, wie mein Vorredner "grilli" es beschreibt.
Und wenn Du Du dann Deine Ansprüche formulierst: 400.- abzüglich üblichem Rabatt (12% beim Neuwagen) und übliche Wertminderung bei Extras ergeben ca. 300.-
Plus eine Pauschale für nicht mehr stattfindende Sprit-Ersparnis von vielleicht nochmal 200.-
Ob Du das Auto tatsächlich 100.000 km fahren wirst, weiß ja kein Mensch.
Auf 500.- würde ich also erst mal bestehen.
Und mich zur Vermeidung eines Rechtsstreits maximal auf 400.- runterhandeln lassen.
Oder gleichwertige Sachleistung, zB. Reifen.
Damit sollten alle Beteiligten gut leben und sich danach noch in die Augen sehen können.
33 Antworten
Nein, kein Schreibfehler.
Aber das führt jetzt hier zu weit und bringt den TE nicht weiter.
Wenn er dann eines Tages zwecks Rücktritt vor den Kadi zieht, können wir das Fass wieder aufmachen.
Ich lass' es jetzt zu.
Und geh' lieber 1 Bier trinken.
Natürlich weiss ich das, ich war nur verwundert / entsetzt das hier jemand die *Bagatellgrenze* bei der eine Rückabwicklung nicht machbar ist auf 1 % herunterschrauben wollte. Das würde ja unendlich viele Rücktritte von Kaufverträgen geben und auch das Nachbesserungsrecht der Verkäufer unterlaufen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 18. Juli 2017 um 22:06:17 Uhr:
Zitat:
Ob es jetzt 1, 5 oder 10% sind weiß ich nicht. Das habe ich ungeprüft von dem hier geschriebenen übernommen. Ich hatte das jetzt so verstanden, als wüsstest du überhaupt nicht was der Vorgang dahinter ist.
Zitat:
@grilli9 schrieb am 18. Juli 2017 um 20:04:40 Uhr:
Alles Theorie---- - Wie heißt es so schön: Durchs Reden kommen die Leute zusammen. Ich denke in diesem Fall wird es auch so sein und daß ohne um die genaue Gesetzeslage bescheid zu Wissen od. Anwälte zu bemühen.
Genau das wäre der Plan, eine gütliche Einigung.
Ich möchte nur nicht unvorbereitet in das Gespräch gehen, denn für eine gütliche Einigung brauchts immer zwei. Und sollte der Händler sich komplett quer stellen, möchte ich wissen, womit ich Druck aufbauen kann.
Danke für eure Meinungen, ich bin denke ich erstmal versorgt.
Dann Wünsch ich Dir viel Erfolg bei der Umsetzung und daß die Sache zur Zufriedenheit ausgeht!😉
PS: Berichte wie es Ausging!