Mehrwertsteuer nachfordern hier möglich?

Hallo zusammen,

nach einem Hochwasserschaden wurde festgestellt, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Die Brutto Reparaturkosten liegen dabei ca. 400 Euro über dem steuerneutralen Wiederbeschaffungswert (4500).

Mir wurde anschließend der WBW minus Restwert ausgezahlt. Passt für mich.

Ich konnte mein Auto reparieren und trocknen, da ich mit der Reparatur am selben Tag der Überflutung angefangen hatte, ist nichts geschimmelt.
Ein paar Ersatzteile musste ich trotzdem erwerben, insbesondere 3 Steuergeräte (Komfort, Airbag, Bluetooth), ist es möglich die angefallene Mehrwertsteuer (Rechnungen) noch nachzufordern, obwohl der Wiederbeschaffungswert steuerneutral war?

Ist es zusätzlich möglich die Arbeitspositionen, die in Eigenleistung durchgeführt wurden, nachzufordern, dafür gibt es natürlich keine Rechnungen?

Beispielsweise:

  • MITTELKONSOLE AUS-/EINBAUEN 179.95
  • BODENBELAG LOESEN-BEFESTIGEN 41.53
  • BODENBELAG AUS-/EINBAUEN 110.74
  • SITZE ZERLEGEN /-REINGEN 346.05
  • FAHRZEUG INNEN TROCKNEN PAUS. 75.00
  • INNENRAUM GERUCHS NEUTRALISIEREN 85.00
  • FZ. INNEN KOMPLETT REINIGEN 45.00
Leerer Innenraum
Leerer Innenraum
Gereinigter Beifahrersitz
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Ich lasse mich gerne überraschen und der TE wird uns bestimmt informieren.

So hab ein bisschen telefoniert, aber kein Sachverständiger will mir die Reparatur bestätigen, da die Folgeschäden nicht absehbar sind.

Mist.

Werde es erstmal mit Fotos versuchen.

Zitat:

@querys schrieb am 1. Oktober 2021 um 14:25:21 Uhr:


So hab ein bisschen telefoniert, aber kein Sachverständiger will mir die Reparatur bestätigen, da die Folgeschäden nicht absehbar sind.

Mist.

Werde es erstmal mit Fotos versuchen.

Geht's um deinen Golf?
Dann geh' zu einem Sachverständigen, der den Wagen noch nicht kennt.
Lass dir von dem entweder ein Kurzgutachten oder sogar ein Wertgutachten machen.
In Gummerbach z.B. gibt's nen Gutachter in der Nähe vom OBI.
Kurzgutachten kam 2014 um 150,-€ und enthält auch den momentanen Wert und Zustand.

Ne es geht um einen 2012er Ford Explorer und um meinen Audi A4 savant von 2005.
Der Golf stand zum Glück weit weg vom Hochwasser in einer trockenen Garage.

Man könnte natürlich scheinheilig sagen, mach mal ein Gutachten und den Hochwasserschaden verschweigen, aber so richtig bringt mich das wahrscheinlich nicht weiter

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Zitat:

@querys schrieb am 1. Oktober 2021 um 15:18:45 Uhr:



Man könnte natürlich scheinheilig sagen, mach mal ein Gutachten und den Hochwasserschaden verschweigen, aber so richtig bringt mich das wahrscheinlich nicht weiter

Das heisst dann Gebrauchtwagen-Bewertung und könnte, mit deiner Erlaubnis, von einem potentiellen Käufer gemacht werden.
Der "Käufer" weiss natürlich nichts von Vorschäden.

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