Mehrfamilienhaus / ChargeOne

Servus allerseits,

wir wohnen in einer Neubausiedlung von 500 Wohnungen in Berlin und haben aktuell nur die Information, dass wir in der Tiefgarage über ChargeOne-Karte laden können. Die Information kommt von der Hausverwaltung. Gleichzeitig steht auf der Wallbox etwas von eCharge+-App.

Mein Problem: Ich finde null über Tarife von ChargeOne oder eCharge+.

Ich glaube, dass ich gerade noch zu sehr im Dunkeln stehe bei dem Weg in ein E-Leben.

Kann mir jemand ein Licht anmachen oder den Weg zum Licht nennen?

Besten Dank und schöne Grüße, Dirk

58 Antworten

😕 Das auch:
...von der Abzweigdose der Leuchtstoffröhren ein...

Nein das natürlich nicht! Sag mal, wie deutsch seid ihr eigentlich, also wie groß ist denn der Stock im Arsch. Es ist doch offensichtlich, das dies Spaß war mit der Abzweigdose der Leuchtstoffröhren.
Herr im Himmel, geht ihr in den Keller zum Lachen 😁
Also ich bitte euch.

Im Foren ist es halt nun mal schwierig Humor zu erkennen der ist sehr individuell.
Das Hahaha kann auch problemlos als Umgehung der Hürde gesehen werden.

Aber mit den Smileys wird es dann doch etwas klarer, dafür sind sie auch da.

Okay, jetzt wisst ihr es ja 😁 ich klaue kein Strom... und es soll auch keine Animation zum Stromdiebstahl gewesen sein.

Ein schönes Wochenende.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 5. November 2023 um 11:11:32 Uhr:


...
Daher halte ich das Konzept öffentliches Laden via eines MSP in einer privaten Anlage für nicht richtig. Du zahlst am Ende immer den Gewinn des Vermittlers dazwischen mit.

Ich würde versuchen eine eigene Wallbox an den eigenen Stellplatz zu bekommen. Das ist erlaubt in Deutschland.

Ja, ohne die Zwischenschaltung eines solchen Dienstleisters hätte man günstigere kWh-Preise, eben wie Haushaltsstrom oder Fahrstrom. Aber wahrscheinlich finanziert der Anbieter über den Aufschlag seine Kosten für die Abrechnung mit den einzelnen Nutzern - umgeht man ihn, muss die Hausverwaltung sich um die Abrechnung kümmern und will dafür auch bezahlt werden.

Oder kann man in einer großen TG, wo die begrenzte Leistung des Hausanschlusses kein unkontrolliertes Laden an allen Plätzen gleichzeitig zuläßt (auch wenn tatsächliche Überlastung nicht so wahrscheinlich ist) und ein Lastmanagement läuft, eine eigene Wallbox mit Stromtarif und -abrechnung direkt bei den Stadtwerken (o.ä.) hinbekommen?

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 5. November 2023 um 11:58:12 Uhr:


...
Die Vermutung habe ich auch. Und ich tippe auf 50 Cent/kWh aktuell. Aber da unklar ist wie lange wir dort wohnen und es auch erstmal nur ein plugin ist, sehe ich das noch entspannt.

Ab ungefähr 60 Cent/kWh ist bei mir das Laden des plug-ins finanziell nicht mehr lohnend. Bleibt aber noch der bessere Komfort beim Fahren und Vorklimatisieren, weshalb ich auch bei geringen Mehrkosten noch aufladen würde.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 5. November 2023 um 14:55:13 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 5. November 2023 um 11:11:32 Uhr:


...
Daher halte ich das Konzept öffentliches Laden via eines MSP in einer privaten Anlage für nicht richtig. Du zahlst am Ende immer den Gewinn des Vermittlers dazwischen mit.

Ich würde versuchen eine eigene Wallbox an den eigenen Stellplatz zu bekommen. Das ist erlaubt in Deutschland.


Ja, ohne die Zwischenschaltung eines solchen Dienstleisters hätte man günstigere kWh-Preise, eben wie Haushaltsstrom oder Fahrstrom. Aber wahrscheinlich finanziert der Anbieter über den Aufschlag seine Kosten für die Abrechnung mit den einzelnen Nutzern - umgeht man ihn, muss die Hausverwaltung sich um die Abrechnung kümmern und will dafür auch bezahlt werden.
Oder kann man in einer großen TG, wo die begrenzte Leistung des Hausanschlusses kein unkontrolliertes Laden an allen Plätzen gleichzeitig zuläßt (auch wenn tatsächliche Überlastung nicht so wahrscheinlich ist) und ein Lastmanagement läuft, eine eigene Wallbox mit Stromtarif und -abrechnung direkt bei den Stadtwerken (o.ä.) hinbekommen?

Ja, klar.
Das eine ist das Lastmanagement, welches die Strommenge unter den Wallboxen aufteilt. Also wer bekommt man Strom. Das gibts statisch, dann wird eine Leistung der Garage zugeteilt die wird unter den ladenden Autos verteilt. Oder das gibt es dynamisch, dann wird die Last des Wohngebäudes mit einberechnet. Also wenn alle abends kochen bekommt die Garage weniger und wenn alle nachts schlafen bekommt die Garage mehr Leistung. Das hat alles nichts mit dem Stromvertrag zu tun.
Deine Wallbox kannst du auf deinen Zähler klemmen und darauf läuft dann dein Haushaltsstrom.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 5. November 2023 um 11:11:32 Uhr:



Ich würde versuchen eine eigene Wallbox an den eigenen Stellplatz zu bekommen. Das ist erlaubt in Deutschland.

Kannst du mir dazu noch mehr Informationen geben? Welches Gesetz sagt das aus? Es ist immerhin schon eine Wallbox vorhanden.

@TaifunMch

§ 20 (2) WEG (WEMOG)

Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,
3. dem Einbruchsschutz und
4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

§ 554 (1) BGB (Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz)

Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.

Kostenvoranschlag einholen und mit dem alternativen Lade Möglichkeiten gegenrechnen.

Schließlich muss die individuelle Anschluss Lösung aus eigener Tasche bezahlt werden, auch der Rückbau wenn der Vermieter eine eigene Lösung hat und umsetzt.

Es besteht nun mal die "Gefahr" dass in Eigentümerversammlungen oder eben von Vermietern in einigen Jahren Nägel mit Köpfen gemacht wird, und dann steht man mit seiner vorab-Investition komplett im Regen.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 6. November 2023 um 23:21:50 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 5. November 2023 um 11:11:32 Uhr:



Ich würde versuchen eine eigene Wallbox an den eigenen Stellplatz zu bekommen. Das ist erlaubt in Deutschland.

Kannst du mir dazu noch mehr Informationen geben? Welches Gesetz sagt das aus? Es ist immerhin schon eine Wallbox vorhanden.

Es ist schon eine Wallbox vorhanden an deinem Stellplatz? Wem gehört die denn?
Ist der Stellplatz dein Eigentum oder gemietet?

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 7. November 2023 um 04:11:52 Uhr:


Es besteht nun mal die "Gefahr" dass in Eigentümerversammlungen oder eben von Vermietern in einigen Jahren Nägel mit Köpfen gemacht wird, und dann steht man mit seiner vorab-Investition komplett im Regen.

Welche Gefahr siehst du da konkret?

Verpflichtung zum Rückbau.

Rückbau kann dann doch nur eine andere Wallbox sein, also der Tausch gegen eine Gemeinschaftslösung. Da halte ich das Risiko für Überschaubar. Wallbox + ein oder zwei Elektrikerstunden.

Kommt drauf an wo du mit deinem Kabel hin musst, respektive der Energieversorger.

Eine Gemeinschafts Lösung mit Lade-Management kann ganz anders aussehen.

Verstehe nicht, was du meinst. Das Stromkabel, welches er vom Verteilerkasten zum Stellplatz hat, bleibt doch gleich. Da muss der Strom durch. Bei einem Lastmanagement kommt doch nur eine Datenleitung für das Steuersignal zusätzlich dazu.

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