Mehr personen mit nehmen als erlaubt
Hallo,
ich fahre einen VW T3 Britsche Doka LKW zulassung.
und meine frage ist durch die LKW zulassung sind nur 2 Sitz Plätze
eingetragen was passiert wenn ich mehr Leute mit nehm, Sicherheitsgurte
sind vorhanden für mehere personen. Ich bin in der Probezeit.
MFG wasch-werk
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Die Versicherung wird zwar auch die " nicht zugelassenen Personen " entschädigen, nur wird da der volle Betrag, von dem Fahrer zurück verlangt.
Es ist ja immer lustig, wenn sich jemand bemüßigt fühlt Beiträge zu erstellen, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind...😁
Auch wenn es sich Deinem Vorstellungsvermögen entzieht, aber selbst Versicherungsgesellschaften sind in Deutschland an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Desshalb können die vom Fahrer auch verlangen was die wollen, ohne rechtliche Grundlage muß der garnix zahlen. Und diese rechtliche Grundlage ist in dem geschiderten Szenario aber auch nicht im Ansatz gegeben.
So, und jetzt versuch mal Deine Beratungsresistenz abzulegen und künftig nicht mehr solchen Unsinn zu verzapfen...😉
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
nehmen wir an ein Unfall passiert und 6 Leute verletzen sich
es hätten aber nur 3 mitfahren dürfen
ja was is dann
Verstehe ich jetzt nicht?
Wieviel Leute darfst Du denn verletzen, wenn Du wegen Glätte in eine Bushaltestelle rutscht, nur so viele wie das schädigende Fahrzeug Sitzplätze hat?
Die Deckung bei Personenschäden ist doch nicht von der Sitzplatzzahl abhängig, sondern von der vertraglich vereinbarten Maximalsumme für Personenschäden.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Das ist der identische Fall, wenn ich in einem PKW, der für vier Personen zugelassen ist, fünf Leute mitnehme....
Sicher nicht.
Im "Normalfall" sind bei einer 4-Sitzer Zulassung auch nur 4 ordnungsgemäße Sitzplätze mit Gurten vorhanden, der "überzählige" Mitfahrer hat keinen (technisch) zulässigen Sitzplatz/ kann sich nicht ordnungsgemäß anschnallen.
Hier sind neben dem Fahrer noch 5 weitere (technisch) zulässige Sitzplätze verfügbar (vermutlich), aber nur einer zusätzlich außer dem Fahrerplatz eingetragen.
Geht doch hier schon mit der Fragestellung los, welcher eine dieser 5 Sitzplätze ist nun der Zulässige und welche 4 sind es nicht? Reise nach Jerusalem: wer sitzt hier auf einem falschen Stuhl?
Und wenn man nur eine Person mit nimmt, auf welchem Platz muss diese Person sitzen?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Im "Normalfall" sind bei einer 4-Sitzer Zulassung auch nur 4 ordnungsgemäße Sitzplätze mit Gurten vorhanden, der "überzählige" Mitfahrer hat keinen (technisch) zulässigen Sitzplatz/ kann sich ordnungsgemäß anschnallen.
....da hast Du natürlich vollkommen Recht.... Somit ist der vorliegende Fall weniger schwerwiegend, als mein Vergleichsbeispiel....
Vielleicht steh´ ich auch nur aufm Schlauch, aber mir fällt kein Grund ein, warum der Versicherer nicht zahlen oder regressieren sollte....
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Vielleicht steh´ ich auch nur aufm Schlauch, aber mir fällt kein Grund ein, warum der Versicherer nicht zahlen oder regressieren sollte....
Es wäre nicht das erste Fahrzeug, was erst "nackig" gemacht wurde, um eine steuerliche LKW-Einstufung zu bekommen und danach zwar verbotener Weise, aber dennoch technisch völlig einwandfrei zurückgebaut ist.
Eine "rechtswidrige Vorsatzhandlung" mag schon sehr wahrscheinlich vorliegen, bezieht sich aber "nur" auf den Bereich der KFZ-Steuer.
Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Sitze/ Gurte technisch korrekt montiert sind.
Der "fehlerhafte" Eintrag in den KFZ-Papieren oder eine korrekt sitzende und angeschnallte Person ist kein grob fahrlässig erzeugter Unfallauslöser, ein Schaden muss regresslos ersetzt werden.
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Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
.....ein Schaden muss regresslos ersetzt werden.
....das war es was ich wissen wollte.... 🙂
Was hier manche Leute für Vorstellungen haben.
Keine ABE, kein Versicherungsschutz ??
Und was noch ?
Wird nach einem Unfall dann die Bonität des Halters geprüft, ob er der überhaupt die Krankenhaus kosten tragen kann ? und wenn nicht werden sie einfach liegen gelassen, und der Halter bekommt 3 Tötungsdelikte an den Hals ?
Bullshit
In Deutschland haftet die Haftpflicht Versicherung, niemals der Halter oder Fahrer, egal was für ne Scheisse man anstellt. Es kann nur passieren das diese einen dann in Regress nimmt, bis zirka 5000 €.
Und das ist ein Bruchstück von durchschnittlichen Unfallkosten mit Personenschäden.
Bei unglaublich hoher Fahrlässigkeit kann dann auch Anzeige usw. nachfolgen, aber Haftet wird man für den Schaden nie. Ausser du baust den Unfall absichtlich.
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Entschädigungsleistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:
Gesetzliche Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (alt: 2,5 Mio, 500.000, 50.000) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden[1]
50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.
Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst über die Höhe der Differenz.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 € je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei.
@ TE. Ohne Quellen würde ich mir von an deiner Stelle von uns Usern gar nichts einbläuen lassen.
Ich denke dass Risiko liegt vor allem bei der Steuer. Und Steuerhinterziehung ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt 😁 Aber wie geagt, ich lege dafür meine Hand nicht ins Feuer.
Edit://
Zitat:
- Sobald die Ladefläche kleiner als die dem Fahrgastraum vorbehaltene Fläche ist, ist es steuertechnisch kein LKW mehr. Das heißt nicht, dass es nicht in der Zulassung noch ein LKW sein könnte. Aber wenn die LKW-Steuer günstiger ist, ist es Steuerhinterziehung.
Hab ich auch noch gefunden. Klingt ganz plausibel.
Felyxorex, kleiner Gedankenfehler, hier geht es nicht um Personen die der Fahrer bei einem Unfall mit seinem Fahrzeug verletzt, sondern um Personen, die in seinem Fahrzeug sitzen und bei einem Unfall verletzt werden, den er verschuldet hat. Die Versicherung wird zwar auch die " nicht zugelassenen Personen " entschädigen, nur wird da der volle Betrag, von dem Fahrer zurück verlangt.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Felyxorex, kleiner Gedankenfehler, hier geht es nicht um Personen die der Fahrer bei einem Unfall mit seinem Fahrzeug verletzt, sondern um Personen, die in seinem Fahrzeug sitzen und bei einem Unfall verletzt werden, den er verschuldet hat. Die Versicherung wird zwar auch die " nicht zugelassenen Personen " entschädigen, nur wird da der volle Betrag, von dem Fahrer zurück verlangt.
MfG aus Bremen
Selbst kleiner Denkfehler.
Es ist völlig egal wie wer zu Schaden kommt. Ob im Auto oder draussen..
Ich stell mir das gerade so vor, wie der 600'000€ in Raten abbezahlt. Die Zeiten sind in Deutschland vorbei.
Ausser du bietest mir mal ne Quelle für so abstruse Behauptungen, dann glaub ich dir gerne 😁
Die Obergrenze für Regressforderungen der Kfz-Versicherung beträgt bei mir 5000 Euro. Ich werde jetzt aber nicht meinen Vertrag hier einscannen und anheften. Stattdessen werde ich eine Quelle liefern:
http://www.motor-talk.de/forum/regress-hoechstsumme-t1512694.html
Der aufmerksame Leser wird merken, dass wir uns im Kreis drehen :-)
Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
Die Obergrenze für Regressforderungen der Kfz-Versicherung beträgt bei mir 5000 Euro. Ich werde jetzt aber nicht meinen Vertrag hier einscannen und anheften. Stattdessen werde ich eine Quelle liefern:http://www.motor-talk.de/forum/regress-hoechstsumme-t1512694.html
Der aufmerksame Leser wird merken, dass wir uns im Kreis drehen :-)
Eben, aber anscheinend weiss niemand genau wie es ist, mehr Leute mit zunehmen. Anruf bei der Polizei oder beim FA ? die freuen sich bestimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Die Versicherung wird zwar auch die " nicht zugelassenen Personen " entschädigen, nur wird da der volle Betrag, von dem Fahrer zurück verlangt.
Es ist ja immer lustig, wenn sich jemand bemüßigt fühlt Beiträge zu erstellen, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind...😁
Auch wenn es sich Deinem Vorstellungsvermögen entzieht, aber selbst Versicherungsgesellschaften sind in Deutschland an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Desshalb können die vom Fahrer auch verlangen was die wollen, ohne rechtliche Grundlage muß der garnix zahlen. Und diese rechtliche Grundlage ist in dem geschiderten Szenario aber auch nicht im Ansatz gegeben.
So, und jetzt versuch mal Deine Beratungsresistenz abzulegen und künftig nicht mehr solchen Unsinn zu verzapfen...😉
Leute, die Lösung ist sehr einfach:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php
und:
Bußgeldkatalog
Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
Personenbeförderung, Sicherungspflichten
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen 5 €
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_24.php
Also: keine Probleme beim Führerschein auf Probe, da weder A- noch B-Vergehen.
Das war doch die Frage.
Frohe Weihnachten euch allen !
@ TE: Schau mal den letzten Absatz deines Scheines an. Bei meinem 7 sitzigen Multivan sind auch nur 2 Sitzplätze eingetragen, in dem unteren Absatz steht dann " auch mögl. 3-9 Sitzplätze" .
Zudem darf der TE unter besonderen Umständen auch Leute auf der Pritsche mitnehmen ( aber max 9 inkl. Fahrer ).
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
@ TE: Schau mal den letzten Absatz deines Scheines an. Bei meinem 7 sitzigen Multivan sind auch nur 2 Sitzplätze eingetragen, in dem unteren Absatz steht dann " auch mögl. 3-9 Sitzplätze" .
Zudem darf der TE unter besonderen Umständen auch Leute auf der Pritsche mitnehmen ( aber max 9 inkl. Fahrer ).
Vorsicht mit solchen Aussagen !
Bereits seit 2006 ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche verboten. Außer die Personen arbeiten dort, was äußerst selten ist, oder außerhalb des öffentlichen Verkehrs auf einer Baustelle.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21 Personenbeförderung
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
@ TE: Schau mal den letzten Absatz deines Scheines an. Bei meinem 7 sitzigen Multivan sind auch nur 2 Sitzplätze eingetragen, in dem unteren Absatz steht dann " auch mögl. 3-9 Sitzplätze" .
Zudem darf der TE unter besonderen Umständen auch Leute auf der Pritsche mitnehmen ( aber max 9 inkl. Fahrer ).
Bitte richtig lesen ! Danke.