maximale Punkte pro Verkehrsdelikt
Hi,
ich habe diese Woche ein nettes Gespräch in einer Kneipe mitgehört und war etwas verwundert:
Angeblich hat ein LKW Fahrer aufgrund eines zu langen LKW und ebenfalls zu langen Anhänger 14 Punkte auf einmal kassiert. Angeblich wurde der LKW von der Spedition bestellt und niemand hat bemerkt, dass er zu lang ist. Das sollte doch in den Papieren vermerkt sein.
Desweiteren wurde nur der Fahrer bestraft und der Disponent nicht.
Kann es nun wirklich sein, dass:
1. nur der Fahrer bestraft wird.
2. aufgrund eines LKW, der angeblich zu lang gekauft wurde(und keiner will es gemerkt haben) der Fahrer 14 Punkte auf einmal bekommt. 7 für den LKW und 7 für den Anhänger (weil angeblich der ja ein eingenes Kennzeichen hat)
Mir kommt die Geschichte etwas komisch vor😕
Außerdem muss der Fahrer zur medizinisch pyschologischen Beratung. Er meinte wirklich MPA und nicht MPU. Dies wurde von seinem Begleiter auch hinterfragt.
Grüße
globalwalker
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Also für mich Sind die Erzählungen des Truckerfahrers Stammtischlatein - es ist einfach zu vieles nicht richtig.
Mehrere "Dauerdelikte" während einer Fahrt können nur als Tateinheit bestraft werden, dass heißt, dass die schwerste Tat bestraft und das hierfür im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelbußgeld angemessen erhöht wird (Dauerdelikte sind dabei alles, was zwangsläufig während der gesamten Fahrt vorgelegen hat, z.B. abgefahrene Reifen, Überladung, falsche Fahrzeuglänge und HU überzogen). An Punkten gibts dann auch nur genau dass, was im Bußgeldkatalog für diese schwerste Fahrt vorgesehen ist.
Anders ist es, wenn mehrere "Einzeltaten" während einer Fahrt nacheinander begangen werden. Dann liegt Tatmehrheit vor, wie neo49 schon richtig erklärt hat. Ich kenne da ein Beispiel, wo jemand erst zu schnell fuhr, dann rechts überholte und schließlich nochmal zu schnell fuhr (auf einer Strecke von 25 km, dokumentiert mit Videowagen). Wenn diese Verstöße in einem Bußgeldverfahren geahndet werden, kann für jeden Verstoß eine eigenständige Strafe festgelegt werden - und für jede Strafe gibts dann auch die dafür im Bußgeldkatalog vorgesehenen Punkte.
Wichtig ist allerdings, dass alle Einzeltaten in einem einheitlichen Bußgeldverfahren abgearbeitet werden. Wenn (wie in dem von mir o.g. Beispiel geschehen), mehrere verschiedene Verfahren eingeleitet werden, obwohl von einer einheitlichen prozessualen Tat auszugehen ist, kommt es zu einer unzulässigen Doppelverfolgung. In obigem Beispiel hatte der Fahrer einen klugen Anwalt: Der riet ihm, den "preiswertesten" Bußgeldbescheid (war glaube ich das Rechtsüberholen) zu akzeptieren und nur gegen die anderen Bescheide Einspruch einzulegen. Ergebnis: Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitungen war er freizusprechen, da niemand wegen ein- und derselben Tat (im prozessualen Sinn) mehrfach bestraft werden darf.
Die Gerichte versuchen allerdings, derart ungewollte Ergebnisse durch eine enge Rechsprechung zur prozessualen Tat zu vermeiden. Eine solche liegt demnach nur vor, wenn die einzelnen Verstöße auf einem einheitlichen Tatentschluss beruhen - und das kann man auslegen, wie man will. Eine interessante Zusammenstellung von Urteilen hierzu gibt es hier:
www.verkehrslexikon.de/Module/Tateinheit.htm
Ich löse mal etwas auf. Mein Trauzeuge hat mir letzte Woche diese Story erzählt. Wenn ich gleich geschrieben hätte, dass er mir solch eine Geschichte erzählt hat, wären hier gleich solche Vorwürfe gekommen, dass ich es ja selbst sein könnte.
Ich danke euch allen nochmals für eure Antworten, die sich mit meinem Gefühl decken😉
Grüße
globalwalker