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Maximale Dachgepäckträgerlast

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 18:34

Hallo Community-Mitglied,

wieviel Last verträgt ein Dachgepäckträger für den Corsa B 1.2 16V?

Meine Frau und ich möchten damit einen Umzug von Nordfriesland nach Italien machen und wollen/müssen jeden Zentimeter und jedes Kilo nutzen.

Wie darf man die Ladung überhaupt verstauen - sind nur bestimmte Formate / Boxen zugelassen oder gibt es bestimmte Rahmenvorschriften?

Danke für etwaige Auskünfte

trichter777

Beste Antwort im Thema
am 30. Januar 2009 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von trichter777

Liebe Beitragschreiber,

ist ja toll das Interesse von euch und vielen Dank auch für eure Mühe beim Recherchieren.

Es spricht wohl auch mehr für eine Verzweiflungsidee, auf den Kleinwagen noch was draufzupacken.

Die Mietpreise finde ich für die Strecke (ca. 1600 km) wirklich gesalzen: 3 Tage langer Sprinter ca. 1500 Euro, aber das gehört eigentlich nicht zu diesem Thema.

Weiß zufällig jemand eine günstigere Möglichkeit, wie man eine Einrichtung (mehr Bücher und Kleinkram als Möbel) von Eiderstedt in die Toskana verfrachtet?

Herzlichen Gruß

trichter777

Also wenn ich das Sixt eingebe, kostet der Sprinter für drei Tage 323,98€ (inkl. 900km, Winterreifen und VK). Wenn da jetzt noch 1000km dazu kommen (um das Auto in Dtl. wieder abzugeben), kommen nochmal 240€ dazu...

Wären round about 565€ und kein Stress :)

Ansonsten vielleicht eine Spedition anfragen?

Gruß

milliway42

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am 27. Januar 2009 um 20:12

Was dein Dachgepäckträger verträgt ist erst mal Zweitrangig. Schau mal lieber nach wie hoch die zulässige Dachlast deines Autos ist.

Gruß

Frank

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1.

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

2.

ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

3.

einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

 

Dann kommt (wie von Frank) erwähnt deine Dachlast ins Spiel.

P.S Nen Corsa B ist für so etwas nicht wirklich geeignet.

7,5 t Koffer mieten und Corsa rein fahren. Den Rest vom Stauraum mit Hab und Gut auffüllen. Das dürfte sinvoller sein.

Gruß,

Joschi

am 27. Januar 2009 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

P.S Nen Corsa B ist für so etwas nicht wirklich geeignet.

7,5 t Koffer mieten und Corsa rein fahren. Den Rest vom Stauraum mit Hab und Gut auffüllen. Das dürfte sinvoller sein.

Gruß,

Joschi

Gute Idee. :D

Hallo,

Dachlast beim Corsa - null Ahnung (schätzungsweise maximal 50 kg????). Bei Fahrten in Italien muß man bei nach hinten herausragenden Dachlasten eine 50 x 50 cm große (rot-weiß gestreifte) Warntafel an der Ladung anbringen. Wenn die Ladung über die gesamte Breite des Autos geht, müssen zwei Tafeln angebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Dachlast sollte 75 Kg sein, müsste ich in den Papieren mal nachsehen.

in meiner originalen bedienungsanleitung vom Corsa B 1996 wird für die "Limusine" eine zulässige Dachlast von 100kg geschrieben ( S.155). Also incl Trägersytem. Unter fahrhinweisen wird von einer maximalen Geschwindigkeit von 120km/h geschrieben.

Empfehlung: Die maximale Last NICHT ausnutzen, je nach technischem Gesamtzustand des Fahrzeuges ( Stoßdämpfer, Domlager, Reifen, Bremsen.....) würde ich auch eine Strecke nach Italien lieber 2mal fahren. Oder Anhänger, oder MietLKW oder oder oder....es gibt immer mehrere Möglichkeiten.

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 16:05

Liebe Beitragschreiber,

ist ja toll das Interesse von euch und vielen Dank auch für eure Mühe beim Recherchieren.

Es spricht wohl auch mehr für eine Verzweiflungsidee, auf den Kleinwagen noch was draufzupacken.

Die Mietpreise finde ich für die Strecke (ca. 1600 km) wirklich gesalzen: 3 Tage langer Sprinter ca. 1500 Euro, aber das gehört eigentlich nicht zu diesem Thema.

Weiß zufällig jemand eine günstigere Möglichkeit, wie man eine Einrichtung (mehr Bücher und Kleinkram als Möbel) von Eiderstedt in die Toskana verfrachtet?

Herzlichen Gruß

trichter777

Evtl von nem Bekannten oder so größeres Auto samt Anhängerkupplung leihen und irgendwo nen Hänger mieten könnte nen Versuch wert sein.

am 30. Januar 2009 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von trichter777

Liebe Beitragschreiber,

ist ja toll das Interesse von euch und vielen Dank auch für eure Mühe beim Recherchieren.

Es spricht wohl auch mehr für eine Verzweiflungsidee, auf den Kleinwagen noch was draufzupacken.

Die Mietpreise finde ich für die Strecke (ca. 1600 km) wirklich gesalzen: 3 Tage langer Sprinter ca. 1500 Euro, aber das gehört eigentlich nicht zu diesem Thema.

Weiß zufällig jemand eine günstigere Möglichkeit, wie man eine Einrichtung (mehr Bücher und Kleinkram als Möbel) von Eiderstedt in die Toskana verfrachtet?

Herzlichen Gruß

trichter777

Also wenn ich das Sixt eingebe, kostet der Sprinter für drei Tage 323,98€ (inkl. 900km, Winterreifen und VK). Wenn da jetzt noch 1000km dazu kommen (um das Auto in Dtl. wieder abzugeben), kommen nochmal 240€ dazu...

Wären round about 565€ und kein Stress :)

Ansonsten vielleicht eine Spedition anfragen?

Gruß

milliway42

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