Mantageanleitung !!! HILFE!!

VinFast

Hallo Leute

ich habe da eine Frage an die Leute die wissen wie man eine Unterbodenbeleuchtung montiert?? Vielleicht hat jemand die Mantageanleitung oder weiß wie es geht. Bohren? Kleben? oder wie macht man das??? Wie sicher sind die neon dann gegen Diebstahl????

Danke für jeden Tip!!

cu
Alkatrasman

12 Antworten

Zitat:

Wie sicher sind die neon dann gegen Diebstahl????

Auf jeden Fall nicht so fest montieren, weil Dich gewisse Grüne Herren dazu auffordern könnten, sie ratz-fatz wieder selbst abzuschrauben.

Gruß
Kaleidos

Blau mänchen

Hallo

ja da hast du recht aber ich dachte das ich es vielleicht nur mit einem spezialschüssel abmontieren kann.

Weiß jemand wie man die Neon befestigt??? Schrauben? Kleben? Schweissen?

Vielleicht hat jemand eine Mantageanleitung von so einer Bodenbeleuchtung und kann sie mir per eMail schicken.

Danke für alle Tips

cu
Alkatrasman

Hallo alkatrasman,

die "Unterbodenbeleuchtung" stellt seit Juli einen ERHEBLICHEN FAHRZEUGMANGEL dar, beim TÜV gibt es keinen Stempel mehr und die Polizei kann dir den Wagen wegen "erheblicher Fahrzeugmängel" an Ort und Stelle stilllegen.
Es es das wert? Das an Ort und Stelle von der Polizei beschlagnahmte Auto wird zur Kfz-Verwahrstelle geschleppt, vom TÜV begutachtet, es entstehen Kosten von ca. 300-500 € und, und und ...
Die Auslegung "Veränderungen an der lichttechnischen Einrichtung" von gering zu erheblich erfolgte aufgrund der Vielzahl der unbelehrbaren Lampenhinschrauber.
} Bei geringen Mängeln fordern dich die Grünen Männchen zum Abschrauben auf, bei erheblichen Mängeln nehmen die dein Auto mit ... Da ist nichts mehr mit ratz-fatz! {

Illegal

@ Axsimuc

Ich weiß aber das thema hatten wir hier im Forum eigentlich viel zu oft, aber ich schreibs halt nochmal hin.

Die "Unterbodenbeleuchtung" ist legal und man kann sie sogar von Tüv eintragen muss aber nicht sein. Die Veränderung der Lcihttechnischen anlage wie du sagt ist nur auf die Vorne und nach hinten bezogenen lichtquellen. Die "Unterbodenbeleuchtung" darf montiert werden sie darf aber nur an gehen wenn die Türe offen ist und dann wird sie zur "AUSSTIEGSLEUCHTE". Da die Ausstiegsleuchte bekanntlich nicht ilegal ist wird der TüV und die Polizei nicht machen. Natürlich wenn du das Licht wärend der Fahrt an hast und dich die Polizei anhält bist hast am Ars... aber ich schalte Sie mir ja am Türkontakt an und der Rest ist halt Risiko.

Ich hoffe das ich dir damit mein Standpunkt verdeutlicht habe und du weißt wie ich über die Sache denke.

cu
alkatrasman

Mir ist bekannt, daß im Motor-Talk-Forum sehr viele unbelehrbare Verkehrsteilnehmer herumgeistern, die gerne Lehrgeld zahlen, weil es cool ist, sich an nichts und schon garnicht an Verkehrsregeln zu halten, im Falle des Erwischtwerdens dann aber gleich mit "Hilfe, ich brauch eure Hilfe ..." schreien.

Nach StVZO § 49a ff ist die Unterbodenbeleuchtung eine lichttechnische Anlage an einem Kraftfahrzeug. Auch wenn sie mit einen Türkontakt gesteuert wird, ist es keine Ausstiegsleuchte, da sie den Sinn und Zweck einer Ausstiegsleuchte nicht erfüllt. Der Anbau (und Betrieb) dieser Leuchte ist im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen. Da seit kurzem die Veränderung an einer lichttechnischen Anlage ein schwerer Fahrzeugmangel ist, werden etliche Ignoranten in Zukunft zur Freude vieler Grünen Männchen (GM) ein nicht unerhebliches Lehrgeld zahlen. Früher galten diese Funzeln als geringe Mängel, und über diesen Kinderkram haben viele GM und TÜVler hinweg gesehen.

}Ferner muß jede am Kraftfahrzeug befindliche lichttechnische Anlage bauartgeprüft sein, z.B. durch eine E-Nummer oder Wellenlinie. Wo ist denn die am Neonstab?{

Noch mehr Meinungen gibt es hier:
www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-15794

PS: Schraubt euch doch ein Blaulicht aufs Dach, angesteuert über den Türkontakt oder Standlicht und sagt, es ist ein Suchscheinwerfer. Is noch kuhler!!!

Ubb

@Aximuc

Das kann schon sein, aber auch AutoBild hat ein Artikel veröffentlicht der besagt das eine Unterbodenbeleuchtung üder anschluss an den Türkontakt legal sei. Ich auch jemanden der so eine ubb über Türkontakt beim Tüv eingetragen hat.

Ich weis das jeder Denkt "der ist doch voll der angeber" aber so ist es nicht. manche leute Tunen ihre karre bis zu 200 PS und mehr, die sind dann bei der nächsten kurve gegen den Baum gefahren. Mein Auto ist 12 Jahre alt und ich will kein Tuning sondern möchte etwas Farbe und das ist halt BLAU.

Eigentlich ist es dir doch egal ob mich die grünen Anhalten ich wollte hier nur wissen wie die Neon anmontiert werden und nicht "Hilfe, was mach ich jetzt" weil mich die Grünen angehalten haben.

Ich schätze mal nicht das du so eine Montageanleitung hast, oder doch?

cu
Alkatrasman

Moin,

Die Montage würde ich vom Auto abhängig machen, und den Möglichkeiten die ich zur Verfügung habe. Schweißen würde ich nicht machen. Schrauben und Schellen sind meiner Ansicht das Mittel der Wahl. Aber achte darauf, das die Schrauben die du reindrehst, nicht "edler" als das Material des Autos sind, außerdem gut abdichten der Schraubstellen. Sonst hast du bald Löcher im Auto.

Zum rechtlichen ... Ab einem gewissen Stichdatum, ist sämtliche Beleuchtung, die das Erscheinungsbild eines PKW verändert, ein erheblicher Mangel. Dabei isses egal wo sie sitzt. Selbst gekoppelt mit dem Türeinstieg ist es so, da es wohl in letzter Zeit zuviele Menschen gab, die da Scheiße gemacht haben, und einen zusätzlichen Schalter eingebaut haben um dieses Problem zu umgehen. Klar, dir wird hier direkt die Absicht unterstellt gegen das Recht zu verstoßen, aber das ist im Moment wohl unwichtig.
Hersteller und Tuner bauen sowas dennoch rechtlich konform ein, allerdings sind deren Beleuchtungen mit Steuergeräten/Licht oder sonstwelchen Sensoren gekoppelt. Es ist daher für den Laien nicht ohne weiteres Möglich dieses zu manipulieren.

Ich persönlich würde es also sein lassen. Aber das soll bitte jeder für sich entscheiden. Es ist weder mein Geld, noch ist es mein Auto. Einen Rat geben iss schön und gut. Aber niemand stellt hier doch wirklich die allerletzte moralische Instanz dar, oder ?

MFG Kester

Meinung

@ Rotherbach

Vielen Dank für deinen Beitrag und deine Meinung. So stell ich mir eine richtige Unterhaltung zwischen Leuten im Forum vor.

Wenn es sicher ist das es ein schwerigeder mangel ist, ist hier die frage ob man es zu Showzwecken einwenden kann. z.B. Parkplatz ausserhalb der Strasse??

Ich weiß alles was eingebaut ist muss funktionieren und wenn es funktioniert ist es illegal.

Leider kann ich mein vorhaben nicht mehr unterbrechen da ich viel zu viel Geld und Zeit investiert habe um das auszugeben. Ich werde wohl versuchen mich nicht zu erwischen und beim TÜV die Teile abmontieren.

Hat vielleicht jemand schon eine Ubb mit LEDS versucht. Würde gerne wissen wie er das gelöst hat.

cu
Alkatrasman

Was ist eigentlich so toll an dieser strom/spritfressenden Vegasbeleuchtung?

Nur weil das in einem bestimmten Film mal gezeigt worden ist? Die hatten auch pinke Sparcos mit Plüschüberzug, das find ich mal geil...

Ich kann die Polezeier da schon verstehn, würd ich auch durchdrehen, wenn einer mit Blaulicht kommt aber kein Arzt ist...

Die Polizei hat mehr Macht über dein Auto als der TÜV-Prüfer, da kann was noch so oft eingetragen oder vom TÜV genehmigt sein, wenns denen nicht gefällt, nehmen die deine Dorfdisco mit...
da kannste auch noch so viele Berichte gelesen haben, das ist TATSACHE !

hi

also ich hab zwar TFATF und vielleicht auch die Idee von dennen abgeschaut, aber es gefällt mir etwas inviduelles an meinem Auto zu haben, nicht um damit anzugeben sondern einfach was besonderes zu haben.

Vielleicht verstehen mich viele nicht wie ich das machen kann aber es gefällt mir. Ich habe auch eine Fußraumbeleuchtung und eine Kofferraumbeleuchtung und möchte mit Tachobeleuchtung und Ubb weiter machen.

cu
Alkatrasman

Moin,

also auf Privatgelände, ausserhalb der STVO/STVZO kannst Du in einen Fiat Panda auch einen V8 Mittelmotor einbauen. Da kannste machen was Du willst (solange es nicht gegen anderes Recht verstößt, selbstredend). Das Fahrzeug darf nur nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, wenn es dem gültigen Recht nicht entspricht. Achtung ! Auf Parkplätzen an deren Einfahrt steht "Hier gilt die STVO" hast Du sicherlich auch verloren! Weiterhin muss dieses Gelände vom öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt sein (Schranke, Warnband o.ä.)

In einigen Fällen, gilt das Zulassungsrecht bei EZ des Fahrzeugs. Allerdings gibt es Ausnahmen, wo diese Variante flachfällt. Hierunter fällt z.B. auch die Beleuchtung. Nicht darunter fällt z.B. die Abgasanlage, ältere Autos dürfen daher tatsächlich ohne rechtliche Konsequenzen lauter sein als moderne Vertreter (Stichtag ist hier eine Novelle von 1984, wenn ich mich nicht irre). Ebenso sind Autos vor 1969 (o.ähnlich) von der AU/ASU befreit, sofern sie nie eine gemacht haben.

Wenn Du jetzt z.B. ein zweites Auto besitzt, und dein Auto z.B. als Werbeträger/Showfahrzeug nutzt (Disco, Veranstalter, Tuner oder weiß der Teufel was) kannst du auch eine Sondergenehmigung für Überführungsfahrten beantragen (Das wäre dann eine Dauerrotenummer). Wie teuer diese ist und was man an Auflagen dafür erfüllen muss, weiß ich nicht. Du mußt dann nur ein Fahrtenbuch führen und darfst halt net zum Spaß damit rumfahren. Ob du solche eine Genehmigung allerdings als Privatbesitzer bekommst, weiß ich nicht, bezweifel ich aber stark. Allerdings könnte man da mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. Das kostet einen Anruf oder einen Besuch.

@shatskef : Wie gesagt, dir muss sowas nicht gefallen. Solange wie ein Mensch verantwortungsvoll mit seinen Klamotten umgeht, und andere damit nicht belästigt oder störrt, kann jeder mit seinem Eigentum tun und lassen was er für richtig hält. Ich kann ebenfalls sehr gut verstehen, das im öffentlichen Verkehrsraum, solche Spielereien nicht mehr geduldet werden sollen. Es nervt mich auch. Aber auf Treffen und Privatgelände, kratzt mich das überhaupt nicht. Auch Du wirst deine Hobbies haben, die Ich oder sonstwer nicht nachvollziehen wird können.

MFG Kester

- Wenn die Neonbeleuchtung nach ECE-Regelung 37 und der StVZO gebaut und als Ausstiegsleuchte angebracht ist, ist sie legal. Aber hier?
- Ein Tipp auf das nicht legale Anbringen einer Sache an einem Kraftfahrzeug ist u.a. "Verleitung eines Verkehrsteilnehmers zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit/Straftat ..." und strafbar. Daher gebe ich nicht solche Tipps.
- Niemand hat etwas gegen eine Verschönerung seines Wagens, Geschmack ist eben verschieden, es beginnt bei der Häckelhülle für die Klorolle über den Fuchsschwanz bis zum Komplettumbau (mit allen TÜV-Eintagungen).
- Wenn von den Behörden ein ca. 12 Jahre altes Auto mit einer Laufleistung von > 200.000 km begutachtet wird (egal, aus welchem Anlaß), wird der Wagen einer Gesamtbegutachtung unterzogen. In 99% aller Fälle bekommt man nach ca. 3 Wochen sein Fahrzeug zwangsabgemeldet und als Schrotthaufen (u.a. mit heraus gerissener Innenverkleidung, defekter(n) Bremse(n) und losem Auspuff) zurück, obwohl noch viele Monate "TÜV" auf dem Wagen waren. Gegen diese Behördenwillkür anzustinken ist sinnlos, nur dies wissen auch die Behörden. Daher meine Frage: Ist es dies Wert, nämlich die GM mit dem Neonlicht wie die Fliegen anzulocken?

Hier wird man schlau:
www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=434&_language.de

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