Manipulationen an Tachos künftig strafbar!

Manipulationen an Tachos künftig strafbar

Berlin (dpa) - Wer Auto-Tachos manipuliert und so Gebrauchtwagen-Käufer oder Versicherungen täuscht, muss künftig mit saftigen Strafen rechnen. Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder Geldstrafen werden auch fällig bei Manipulationen an Geschwindigkeitsbegrenzern in Lastwagen oder Bussen.

Das Straßenverkehrsgesetz werde entsprechend geändert, teilten die Bundesminister für Verkehr und Justiz, Manfred Stolpe und Brigitte Zypries (beide SPD), am Freitag mit.

Die nach dem Gesetzentwurf geplante Strafbarkeit bei Tacho-Manipulationen bezieht sich laut Stolpe nicht nur auf die Eigentümer der Fahrzeuge. «Auch Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, werden wir künftig hart bestrafen.» Zypries sagte, Käufer von Gebrauchtwagen würden damit künftig besser geschützt. «Einschlägige Internetseiten werben sogar damit, dass das Manipulieren am Kilometerzähler straffrei ist. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor.»

(auszugsweise)

erschienen am 22.04.2005 um 20:26 Uhr
© Hamburger Abendblatt

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von der_Derk


Hm, ich sollte nicht mehr so viel rückwärts fahren, das verfälscht den tatsächlichen Kilometerstand 😁

Andere Frage ist, ob der Rückwärtsgang überhaupt dafür ausgelegt ist >10.000 km zu verkraften....

Zitat:

Original geschrieben von Bleifußindianer


Dieser Aufmacher hat garantiert NULL mit dem Gesetzestext zu tun. Wer Tachos manipuliert und so Gebrauchtwagen-Käufer oder Versicherungen täuscht, beging schon immer einen Betrug!

Das Tachodrehen alleine war dagegen nur straflose Vorbereitungshandlung. Darauf soll nun die Strafbarkeit vorverlagert werden.

Genau da liegt mein Problem (wenn auch eher theoretisch - mein Tacho hat gerade mal 112112km so ungefähr, der sollte noch ne Weile halten) - wenn man den Tachostand der tatsächlichen Laufleistung anpasst, dann ist das weiterhin nicht strafbar? Oder doch?

MfG, HeRo

P.S: @Rückwärtsgang: Sicher, dass der Tacho da nicht auch vorwärts zählt? (gleich mal 200m rückwärtsfahren, um das auszuprobieren) Der Tacho zeigt ja auch eine positive Geschwindigkeit an - hmm, wahrscheinlich hängt das davon ab, ob mechanischer Tacho mit Welle oder elektronischer Tacho...

Ich denke, ein Problem könnte der Tachotausch oder die -reparatur geben. Wenn man es dokumentiert, also beim Verkauf ausdrücklich vermerkt, kann man wohl kaum von Betrug reden.
Weiß da jemand etwas genaues?

Auf Werkstattrechnungen steht eigentlich immer der aktuelle Tachostand drauf. Also einfach die Rechnung mit dem Tachotausch verwahren und dem Käufer zeigen.
Tachostand auf der Rechnug + Tachostand im Wagen = Laufleistung des Autos.

Nebenbei wird niemand gezwungen, die Laufleistung eines Autos im Kaufvertrag aufzuführen. Ob der Käufer das Auto dann noch haben will, ist eine andere Sache... 😉

Ähnliche Themen

Das Problem wird nach wie vor die Nachweisbarkeit sein. Beispiel:
Ich fahre einen Golf3. Mein Wagen hat jetzt (laut Tacho) 146000 km runter. Was hindert mich daran, mir jetzt bei ebay einen für mich passenden Tacho (gibt davon etwa ständig 50 Stück im Angebot) mit 80000 km zu ersteigern? Die beiden Tachos auszutauschen ist kein Problem. Ein Anfänger würde das in 15 min schaffen. Der Gesetzgeber hat wieder einmal so ein Lari-fari-Gesetz auf den Weg gebracht. Er hätte gleichzeitig den Handel mit gebrauchten Tachos (die nicht vom Fachhändler stammen) untersagen sollen. Und noch dazu natürlich die Geräte/Software zur Manipulation elektronischer Streckenzähler!

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


P.S: @Rückwärtsgang: Sicher, dass der Tacho da nicht auch vorwärts zählt? (gleich mal 200m rückwärtsfahren, um das auszuprobieren) Der Tacho zeigt ja auch eine positive Geschwindigkeit an - hmm, wahrscheinlich hängt das davon ab, ob mechanischer Tacho mit Welle oder elektronischer Tacho...

Ja, in meinem Falle zählt der tatsächlich rückwärts - und auch die Tachonadel bewegt sich dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Klappt aber nur bei den alten Tachos mit Wellenantrieb, und auch da nicht bei allen.

Aber stimmt schon, prozentual fällt das nicht weiter ins Gewicht. Da ist die standard-Tachoabweichung schlimmer, 100 angezeigte Kilometer sind je nach Auto und Bereifung auch eher 95 gefahrene.

Ohne tiefere juristische Kenntnisse könnte ich mir vorstellen, daß der Tachoumbau ohne Angleichung ebenfalls als "Manipulation" gewertet wird. So gesehen bleibt der Tachohandel selber legal.

Zitat:

Original geschrieben von der_Derk


Ohne tiefere juristische Kenntnisse könnte ich mir vorstellen, daß der Tachoumbau ohne Angleichung ebenfalls als "Manipulation" gewertet wird. So gesehen bleibt der Tachohandel selber legal.

Das wäre aber absoluter Blödsinn, wäre somit mein damaliger Umbau des Tachos auf einen Tacho mit Drehzahlmesser in meinem damaligen E30 ebenfalls illegal gewesen, da ich den KM-Stand natürlich nicht angeglichen hatte.

Der Tatbestand des vorsätzlichen Betruges war ja auch schon vorher gegeben, was letztlich heisst, dass sich diejenigen, die auch vorher schon betrogen haben, von der neuen Gesetzeslage nicht abschrecken lassen werden, da sich für sie ja faktisch nichts ändert.
Wer aber, so wie ich, seinen Tacho selbst umbaut, weil er die Werkstattkosten sparen will, macht sich künftig strafbar? Kann jawohl nicht sein.

PS: als ich den BMW verkauft habe, habe ich dem Käufer (den ich naürlich über den Tausch in Kenntnis gesetzt hatte) den Originaltacho auch noch extra mitgegeben, war für ihn ok 😉

Tja, ich denke über Tachoumbau hat sich auch keiner Gedanken gemacht. Der neue Gesetzentwurf dreht sich ja in erster Linie um das gewerbliche Rückdrehen.

Da Du den Käufer seinerzeit über den tatsächlichen Kilometerstand informiert hast, war das rechtlich gesehen (wie auch sonst) ja auch in Ordnung. So wird es heute auch noch sein - nur wenn wir mal weiterdenken: Angenommen, das gewerbliche Rückstellen zum Zwecke des besseren Gebrauchtwagenverkaufs wird damit erfolgreich unterbunden, dann ist der nächste Schritt doch, daß solche Firmen die Tachos nicht mehr im Fahrzeug anpassen, sondern das ganze als Ersatzteilverkauf deklarieren. Bin gespannt, was darauf hin für ein Gesetzes-Schnellschuß kommt... 🙄

Ich tippe, naiv wie ich bin, auf die oben erwähnte Methode. War also nicht als momentan gültige Rechtslage gemeint... 😉

Gruß

Derk

Logisch - aber dennoch verläßt der Anbieter die Legalität, wenn er eine "Reparatur" anbietet, obwohl nichts kaputt ist. Wenn man auf bestimmte Zeitungsanzeigen wie "mit uns drehen Sie richtig" oder "Tachojustierung schnell & preiswert" ein paar Polizeibeamten ansetzt, ist das Spiel ruckzuck aus.

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen