Mal so gesagt
Möchte nur sagen, dass es solche und solche Biker gibt. Die einen überholen vor der roten Ampel trotz Platzmangel sowie STVO widrigen Verhaltens, die anderen, eigentlich sympathischen Biker bedanken sich, wenn man sich von ihnen in Kolonne überholen lässt. Da kommt einem das teilweise ohrenbetäubende Geknatter nicht so laut vor.
41 Antworten
Es wird unterschieden zwischen rechts überholen und rechts vorbeifahren. Ist nicht dasselbe.
Vorbeifahren gilt aber für mein Verständnis nur für stehende und/oder parkende Fahrzeuge, oder bin ich da auf dem Holzweg?
Zitat:
@kawastaudt schrieb am 5. August 2024 um 08:47:06 Uhr:
Vorbeifahren gilt aber für mein Verständnis nur für stehende und/oder parkende Fahrzeuge, oder bin ich da auf dem Holzweg?
Kolonnenfahren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten in den Fahrspuren. Bis 60 km/ mit einem max. Unterschied von 20 km/h. Diese Situation gerichtsfest festzustellen, ist schwierig.
Zitat:
@NockesKarre schrieb am 5. August 2024 um 08:43:23 Uhr:
Es wird unterschieden zwischen rechts überholen und rechts vorbeifahren. Ist nicht dasselbe.
Das ist richtig. Kurzum ist es aber so, dass - außerorts - die Situation relativ einfach ist: Rechts vorbei geht es nur auf dem Beschleunigungsstreifen, bei zähfließendem Verkehr bzw. Stau und dann auch nur bei geringer Differenzgeschwindigkeit (bis zu 20km/h).
Bei normalem Autobahngeschwindigkeit also auch nur mit, z.B. Richtgeschwindigkeit von 130km/h, rechts an jemandem "vorbei zu fahren" der nur 110km/h fährt, ist eben kein Vorbeifahren, sondern ein rechts überholen, da die Voraussetzung des zähfließenden Verkehrs nicht erfüllt wird.
Das ist zwar doof, aber so ist es nunmal.
Moin!
Zitat:
@Dynamix schrieb am 5. August 2024 um 08:16:10 Uhr:
Zum überholen gehört es für mich immer noch irgendwie an jemandem faktisch vorbeigezogen zu sein. Dazu ist es ja nicht einmal gekommen.
Du hattest den Überholvorgang noch nicht abgeschlossen, diesen aber durchaus schon begonnen. Daher ist es ja, deiner Beschreibung nach, überhaupt erst möglich gewesen, dass du rechts neben ihm warst und dann auf den Standstreifen ausweichen musstest, weil der plötzlich nach rechts rüberziehen wollte.
Hätten wir noch 10 Sekunden gewartet, wäre der Überholvorgang auf der rechten Spur ja auch abgeschlossen gewesen.
Dem Abschluss des eingeleiteten Überholvorgangs bedarf es nicht.
@Dynamix schrieb am 5. August 2024 um 08:16:10 Uhr:
Aber gut, nicht jede Verkehrsregel ist auch wirklich sinnig.
Beispiel Beschleunigungsspur:
Auch hier bin ich vollkommen bei dir. Und auch ich würde über das Ende des Beschleunigungsstreifens hinaus weiterfahren, wenn es notwendig ist. Ändert das aber was daran, dass ich mich in der Sekunde rechtswidrig verhalten würde? Nö.
Es gibt ja, das weiß jeder der ein wenig unterwegs ist, genügend Verkehrssituationen, wo ein rechtskonformes Verhalten eher gefährdend sein könnte, als das Hinwegssetzen über bestimmte Regelungen. Das schützt halt nur nicht vor einer Strafe, im Fall der Fälle.
Joa, ist halt blöd aber was willste machen? Im Zweifel dann lieber die Strafe als schwer verletzt oder tot. Als Motorradfahrer bist du in solchen Situationen halt immer derjenige der den kürzeren zieht.
Das Weiterfahren über den Beschleunigungsstreifen hinaus auf dem Standstreifen wird als Notmaßnahme in der Fahrschule gelehrt.
Ich kenne es auch von keiner Fahrschule so das wirklich einer sagt "bleib stehen". Weder bei meinen Führerscheinen, noch bei Bekannten. Wie gesagt, selbst die Polizei und die Autobahn GmbH schreiben das auf FB und Co. und die sollten es ja eigentlich so propagieren wie aus dem Lehrbuch. Aber wenn selbst die diese Regel für schwachsinnig halten, wäre es durchaus mal ne Idee das zu überdenken 😉
Zitat:
@NockesKarre schrieb am 5. August 2024 um 13:25:47 Uhr:
Das Weiterfahren über den Beschleunigungsstreifen hinaus auf dem Standstreifen wird als Notmaßnahme in der Fahrschule gelehrt.
... verbunden mit dem Hinweis, dass du in der Prüfung damit durchfällst. Gute Fahrlehrende weisen einen natürlich auf relevante Unterschiede zwischen der "reinen Lehre" und "echtem Fahren" hin. Gleichwohl, in der Fahrprüfung gilt es die Vorschriften einzuhalten.
Ob man sie selbst einhält oder nicht - das muss jeder (ggf. situativ) selbst wissen. Aber auch bitte den Folgen leben, ohne zu jammern.
Zitat:
@Dynamix schrieb am 05. Aug. 2024 um 13:51:24 Uhr:
Ich kenne es auch von keiner Fahrschule so das wirklich einer sagt "bleib stehen".
Ich kenne das aber noch genau so aus meiner Fahrschulzeit und habe auch genau das erlebt, als mich mein Fahrlehrer am Ende des Beschleunigungsstreifen mit seiner Pedalerie im BMW 324td zum Stehen gebracht hat. Da war die Welt aber auch noch schwarz/weiß und die Gummistiefel aus Holz.
Die wird es bestimmt auch geben, ich hab bisher nur keinen gesehen. Die Fahrlehrer mit denen ich darüber gesprochen habe sagten auch alle einhellig das deren Prüfer einen deshalb auch nicht durchfallen lassen weil die auch an Ihrem Leben hängen.
Bringt aber auch nix sich hier jetzt im Kreis zu drehen.
Zitat:
@NockesKarre schrieb am 5. August 2024 um 13:25:47 Uhr:
Das Weiterfahren über den Beschleunigungsstreifen hinaus auf dem Standstreifen wird als Notmaßnahme in der Fahrschule gelehrt.
Ist das so?
Meine Frage an den Fahrlehrer wäre dann erstmal, wieso er dem Schüler keine angemessene Geschwindigkeit auf dem Beschleunigungsstreifen anweist, schließlich erfolgt die Beurteilung einer Situation nicht erst, wenn ich schon mitten drin bin. Also könnte ich hier von vorausschauendem Fahren schon nicht mehr reden, bzw. das als Mangel in der Ausbildung feststellen.
Hier in Bayern beobachte ich verstärkt den Trend, sich beim Abbiegen bei nur einem Fahrstreifen mittig zu halten und ja keinen Platz für andere Fahrzeuge zu lassen. Das macht auch bei der Fahrschulausbildung nicht halt. Dazu befragt räumte der Fahrlehrer ein, dass er darauf nicht geachtet hätte, weil der umgebende Verkehr zu stark war. Auf den Vorhalt, dass das eine Stopkreuzung war, bei dessen Halt er das einzige Fahrzeug an diesem Zeitpunkt war, kam keine Antwort mehr.
Selbiger Fahrlehrer wurde nur einen Tag später wegen Überfahren genau des Stopschilds mit Bußgeld belegt, weil er wie der Rest des Ortes auch, da einfach ohne Anzuhalten rum ist... Tja.
Eine Notmaßnahme ist eine Notmaßnahme. Wenn da drei LKW hintereinander keinen Platz lassen, muss man sich entscheiden. GAS oder Vollbremsung. Wenn an der Auffahrt nur das Schild Autobahn steht, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, hat man freie Fahrt mit Richtgeschwindigkeit. Da kommt man dann mit 150 km/h auf dem Beschleunigungsstreifen an und oben folgt damm ein 100 km/ h Schild. Hier dann in den fließenden Verkehr einfädeln kann zu solchen Aktionen führen.
Wenn man schon stehen bleibt, sollte man am Anfang des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben und nicht an dessen Ende.
Wobei du dann mit Sicherheit den geballten Zorn des deutschen Autofahrers auf dich ziehen wirst 😉