Mal ne Frage zur Führerscheinklasse B

Hallo ich hätte mal ne Frage zu der zulässigen Gesamtmasse die ich Ziehen darf. Laut meinen Führerschein Klasse B darf ich 3500 kg nicht Überschreiten. Aber ich fahre einen Audi A6 mit einen Zul Gesamtgewicht 2345 kg und der Wohnwagen 1200 kg nun die Frage was kann mir in einer Polizei Kontrolle passieren da es ja 3545 kg sind???????

Danke würd mich um Antwort freuen

17 Antworten

Hallo Andreas,

ich kann mich der Auffassung von Steve nur anschließen.
Das was die Mitarbeiter an mündlicher Auskunft geben ist ja sehr schön, die offizielle Beschreibung des Führerschein Klasse B besagt jedoch eindeutig, dass das zulässige Gesamtgewicht zur geltung kommt und nicht die tatsächlich Gesamtmasse.
Schau Dir die beschreibung des ADAC noch einmal an, das was die Dekra als OK bezeichnet nennt der ADAC schlicht weg eine Straftat.
Zitat:
"Bei schwereren Anhängern ist deshalb ein genauer Vergleich der Gewichtsangaben notwendig, um sich nicht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar zu machen."

Bei derzeitiger Sachlage würde ich selbst bei mündlicher Bestätigung durch die Polizei davon ausgehen, dass es folgen haben wird wenn man Dich kontrolliert. Schriftlich und von amtlicher Stelle gstempelt wirst Du diese Bestätigung aber vermutlich nicht bekommen.

Ist den der Anhängerführerschein so teuer und schwierig, dass sich das Suchen nach Alternativen überhaupt lohnt?

Gruß Manfred

Zitat:

Original geschrieben von WalkingElk


Bei derzeitiger Sachlage würde ich selbst bei mündlicher Bestätigung durch die Polizei davon ausgehen, dass es folgen haben wird wenn man Dich kontrolliert. Schriftlich und von amtlicher Stelle gstempelt wirst Du diese Bestätigung aber vermutlich nicht bekommen.

So sehe ich das auch!

Mit der Polizei ist es häufig wie mit den Werkstätten: Sie wissen nicht, was sie tun, aber so mancher ehrgeizige Polizist tut in jedem Fall etwas, weil er eine Rechnung stellen möchte.

Deshalb bin ich z. B. mit Wägepapieren vom TÜV und einer aktuellen Wägung und mit vom BMV herausgegebenen diesbezüglichen Vorschriften und Definitionen unterwegs.

Meine diversen Auskunftsverlangen bei unseren Beschützern in Grün waren da erfolglos.

Selbst die `Caravaning´ Zeitschrift hat zum Thema falsche Botschaften gedruckt - angeblich lt. Auskunft der Ordnungshüter.

Jüngstes Beispiel: Bei ATU unterhalte ich mich mit einem Techniker, der mir meine Spur einstellt über die gesetzlich zulässige Profiltiefe. Er gibt mir die 1.6 mm an, aber weitere Randbedingungen dazu, wie ich die in dieser Form auch schon gehört hatte.

Um wirklich zu hören, was Sache ist, rufe ich die örtliche Verkehrspolizei an und stelle die entsprechend Frage:

`Ach´, sagt er, `das ist alles so kompliziert heutzutage, da müsst man ja mit einem Anhänger von Verkehrsvorschriften rumfahren´.

`Wir machen das so, wenn wir sehen, dass die Reifen unter 1,6 mm sind, dann kriegt der erstmal ne Anzeige und wenn er die nicht akzeptiert, kann er ja Klagen oder Gutachter oder so.

`Ja und von den Randbedingungen´?

`Da kann sich dann ein Richter mit beschäftigen, wir könne nicht alles machen´.

Aha. Ich mache mit schlau, Google macht's möglich, und rufe den Ordnungshüter zurück. `Herr Tunichtgut (Name frei erfunden), ich hab's gefunden´!

Pause. `Ja, wenn es sie interessiert, sag ich es ihnen.´

`Hmmm´

`Na ja, ich kann’s auch sein lassen´.

`Na ja, dann sagen sie mal.´

`ooookkk, danke´.

Gruß, Tempomat

Na ja, was erwartet ihr eigentlich, das Fahrerlaubnisrecht wurde harmonisiert und ist jetzt viel übersichtlicher ....... ha ha ..... und in der EG doch noch nicht überall gleich.
Wer soll sich da auskennen und auswendig jede Frage sofort richtig beantworten können? In der Praxis stellen sich diese Frage doch so gut wie gar nie. Oder glaubt ihr, jeder Verkehrspolizist kontrolliert jeden Tag ein Gespann, wo der Fahrer nur Kl. B hat? Oder glaubt ihr, daß bei jeder Kontrolle auch jede Vorschriftswidrigkeit raus kommt?

Wer es genau wissen will, kann doch mal an den Bundesverkehrsminister mit Hinweis auf bisherige Falschauskünfte schreiben.

Das gleiche Thema mit den Reifen. 1,6 mm in den Hauptprofilrillen .... nachzulesen in § 36 StVZO. Ist das eindeutig beschrieben? Ich sage nein! Da es außerdem eh kaum geeichten Meßgeräte gibt, werden Reifen in der Praxis doch regelmäßig nur dann beanstandet, wenn gar nix mehr da ist.

pfisti

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