Mal ne Frage zur Führerscheinklasse B

Hallo ich hätte mal ne Frage zu der zulässigen Gesamtmasse die ich Ziehen darf. Laut meinen Führerschein Klasse B darf ich 3500 kg nicht Überschreiten. Aber ich fahre einen Audi A6 mit einen Zul Gesamtgewicht 2345 kg und der Wohnwagen 1200 kg nun die Frage was kann mir in einer Polizei Kontrolle passieren da es ja 3545 kg sind???????

Danke würd mich um Antwort freuen

17 Antworten

Hi

Ich denke das ist Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss, keine Ahnung was Dir dann passiert, aber gut ist es bestimmt nicht. Die Fahrt ist dann in jedem Fall zu ende.

Gruß
Steve

Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zitat von http://www.internetratgeber-recht.de/.../frameset.htm?...

Zitat:

§ 21 [Strafvorschriften; Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbotes]

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist ...

weiterhin gibt es eine ganze Menge Flensburger Punkte, einfach mal google fragen wie viele...

Ob das dann tatsächlich so durchgezogen wird, weiß ich nicht.

MfG, HeRo

Da hilft nur noch, den Wohnwagen VOR der ersten Fahrt ablasten zu lassen, sofern es Leergewicht und (mögliche) Zuladung noch zulassen.

Ablasten? Geht das so Einfach? ich bräuchte ja nur 50 kg weniger kann das der Tüv machen??

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Oder den PKW (wenn das denn möglich ist) denn Wohnwagen sind ja meist sowieso hart an der Grenze zum Überladen...

Wie das geht, weiß ich auch nicht.

MfG, HeRo

Führerschein B

Servus Leutchen,
ich weiss zwar nicht, ob der Fragesteller einen Anhängerführerschein hat oder nicht. Falls er einen besitzt, ist die Frage mit der Gesamtmasse von 3,5 to. hinfällig. Falls Du keinen Anhängerschein hast, darfst Du den Wohnwagen sowieso nicht ziehen, da du lediglich bis 750 kg. dranhängen darfst und " Betonung auf und" hierbei die Gesamtmasse von 3,5 to nicht überschreiten darfst.
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
Sonstiges: im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.

Hallo zusammen, Hallo Taucherhorst,

also ich berufe mich in solchen Fragen gerne auf den ADAC welcher unter Laut ADAC... (dritter Absatz) folgendes schreibt:

Für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg genügt ein Führerschein der Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Bei schwereren Anhängern ist deshalb ein genauer Vergleich der Gewichtsangaben notwendig, um sich nicht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar zu machen.

Hier noch ein Link und dort gilt 750kg ODER 3500kg nicht UND.
Klasse B

Alle Angaben ohne Flinte und bitte selbst überprüfen.

Gruß Manfred

Moin moin,

Soweit ich weiß, hat der wandernde Elch Recht. Siehe

[KFZ bis 3500kg] ... auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

heißt eindeutig:

Entweder: KFZ bis 3500kg plus Anhänger bis 750kg, zusammen also maximal 4250kg.

Oder: KFZ bis 3500kg plus Anhänger bis zur Leermasse des KFZ, wobei der Anhänger maximal das an zulässiger Gesamtmasse haben darf, was dem KFZ an 3500kg fehlt.

(alle Zahlen sind zulässige Gesamtmassen - ACHTUNG, nicht tatsächliche Massen!)

MfG, HeRo

edit: Das ganze nannte sich IIRC auch der "Wohnwagenparagraph" - wahrscheinlich da es genau auf ein Mittelklassefahrzeug plus Wohnwagen passt... 1500kg Leermasse, 2100kg zul. Gesamtmasse PKW, 1400kg zul. Gesamtmasse WW, das ist recht typisch...

Führerschein

Was anderes habe ich auch nicht geschireben.
Der wanderne Elch hat klar recht. In der Beschreibung von mir ist das auch so drin, oder ich kann nicht mehr lesen.

Zitat:

Original geschrieben von taucherhorst


...auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt...

HalloTaucherhorst,

ich habe noch einmal den von Dir zitierten Paragrafen zitiert und da steht "oder".
Deine persönliche Interpretation sagt aber, dass hier eine Und-Verknüpfung vorliegt und somit nur Anhänger bis maximal 750kg angehängt werden dürfen.
Ich interprtiere, dass 3.500kg Zuggewicht, bestehend aus "Zulässiges Gesamtgewicht des Hängers, welches kleiner sein muss als das Leergewicht der Zugmaschine, plus Leergewicht der Zugmaschine" angesetzt werden muss und die Summe 3.500kg nicht übersteigen darf.

Was ein Behördendeutsch, ich verstehe mich selbst kaum noch. 😕 😕 😕

Die hier angefragte Kombination ist bei Führeschein Klasse B jedenfalls strafbar, wobei ich vermute, dass hier sogar das zulässige Gesamtgewicht statt des Leergewichts der Zugmaschine angesetzt wurde. Hier dürfte auch kein Ab-/Auflasten helfen.

Bitte beruft euch nicht auf meine Interpretation sondern erkundigt Euch beim Amt, ich bin auch nicht vom Fach.

Gruß Manfred

Hallo Walking Elk

Erstmal Danke für die vielen Antworten

Also die Zugmaschiene hat ein Leergewicht von 1930 Kg und ein zul Gesamtgewicht von 2345 kg, der Wohnwagen wiegt 1200 Kg (Zul Gesamtgewicht )
Also wollte ich den Wohnwagen oder den Pkw um 50 Kg ablasten lassen dann liege ich ja bei 3495 kg das müste doch gehen oder hab ich mich verlesehn??

Und noch ne Frage das man den WW Ablasten kann ist mir ja bekannt , kann mann auch den Pkw so leicht ablasten???

Mfg Andreas

Hallo Andreas,

sorry, aber ich habe noch nie gehört, dass ein PKW in seiner zulässigen Gesamtmasse abgelastet wurde. Den WOWA würde ich auch nicht anpacken, da die Zuladung in der Regel eh schon das zulässige übersteigt. Die beste und einfachste Variante ist für mich der Führerschein BE, welcher dem Aufwand und den Kosten anderer Maßnahmen bestimmt gleich zu setzen ist.

Gruß Manfred

Hallo

war Heute bei der Dekra um Nachzufragen wie das läuft mit der Ablastung usw.. Man hat mir aber gesagt da sollte ich mir keine Gedanken machen es liegt immer in der Verantwotung des Halters also könnte ihn so fahren aber halt nicht voll bis auf max. Beladen bei einer Kontrolle wird das Tatsächliche gewicht Gewogen was das Gespann gerade hat und das darf nicht über 3500 kg liegen .
will in aber mal Leer wiegen lassen das ich ungefähr weiß was ich Laden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Andreas356


Man hat mir aber gesagt da sollte ich mir keine Gedanken machen es liegt immer in der Verantwotung des Halters also könnte ihn so fahren aber halt nicht voll bis auf max. Beladen bei einer Kontrolle wird das Tatsächliche gewicht Gewogen was das Gespann gerade hat und das darf nicht über 3500 kg liegen .

Hi

das würde ich aber nochmal bei der Polizei nachfragen. Für Tempo 100 ist klar, das liegt in der Verantwortung des Fahrers dass das Gewicht des Autos stimmt. Jedoch wenn es um die Führerscheinklassen geht ist das doch was anderes. In den Texten weiter oben steht eindeutig "zulässige Gesamtmasse" und nicht "tatsächlich Gesamtmasse". Ich darf mit meinem 3er auch keinen 10 tonner fahren, auch wenn er leer nur 6t hat.
Erkläre mal einem Polizisten, evtl. sogar einem Italienischen oder Französischen, das der Dekra gesagt hat es wäre alles ok nur in Papieren steht was anderes drin.
Ich würde mich da auf nichts einlassen, ablasten, oder Führerschein machen. Um letzteres kommst Du eh nicht mehr rum, solltest Du dir mal einen neueren größeren Wohnwagen kaufen.

Gruß
Steve

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