Mal eine Garantiefrage - eure Meinung !?

Volvo C70 2 (M)

Hallo,

wollte mal eure Meinung zu einer Garantiefrage haben !

Habe ja vor kurzem mal angefragt wegen eines knartschenden Geräusches an der Vorderachse. Wie von euch genannt bestätigte mir auch ein Volvo-Händler, dass es sich um das Domlager handelt.

Zwar sagte der Händler, es sei sicherheitstechnisch nicht relevant, aber auf die Nerven geht es mir trotzdem, weshalb ich das Problem auch gerne behoben haben möchte.

Da wir den Wagen vor erst 6 Monaten gebraucht gekauft haben, habe ich gehofft, die Reperatur auf Garantie zu bekommen. Zuerst habe ich direkt bei Volvo nachgefragt. Diese lehnten aber jedliche Kulanzleistung ab (nur 2 Jahre Garantie). Auch die mit dem Kauf abgeschlossenen CarGarantie lehnte eine Reperatur ab, da das Bauteil nicht im Vertrag erwähnt wird.

Ich bin aber weiterhin der Meinung, das hier ein Garantiefall vorliegt und habe somit direkt beim Händler angefragt, wo wir den Wagen gekauft haben. Hier warte ich jetzt auf einen Rückruf.

Wie seht ihr das ? Kann ich Garantieansprüche geltend machen ? Lohnt es sich, rechtlich vorzugehen, wenn der Händler die kostenlose Reperatur ablehnt (Rechtschutzversicherung vorhanden).

Bedanke mich im voraus !!

Gruß von der Froschfamilie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich würde mal, wenn sich der Händler weiter querstellt mit der Rechtsschutzversicherung winken. Hilft meistens.

hallo,

das wage ich aber zu bezweifeln. welcher händler lässt sich sofort an die wand stellen wenn jemand kommt und mit nem anwalt droht...?
das hat zur folge, dass der händler sofort blockiert und dann ich auch keinerlei verhandlungsspielraum mehr da!

die CG deckt dieses bauteil nicht ab da es sich um ein verschleissteil (wie z.b. ein radlager) handelt.

rechtlich gesehen erhälst du beim kauf gesehen eine 2 jährige sachmängelhaftung (beim verkauf von gewerblich an privat!).
das ist aber etwas kompliziert.
in den ersten 6 monaten ab kaufdatum muss bei einem schaden der händler beweisen, dass der schaden beim kauf noch nicht vorlag. ab dem 7 monat erfolgt dann die beweislastumkehr. dann bist du als käufer dem händler gegenüber in der beweispflicht.
da der schaden wahrscheinlich nicht sofort beim kauf vorlag (sonst hättest du ihn ja bestimmt gleich beanstandet) hat es der händler hier etwas einfacher.

daher würde ich den verkaufenden händler nochmals ganz höflich und freundlich kontaktieren und um eine einigung zum beiderseitigen einverständnis bitten.
eine drohung verbaut dir hier alle wege!

gruss

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In meinem Falle muss ich dazu sagen:

-> erstes Modelljahr
-> bin Vielfahrer
-> Tieferlegung vom Werk aus
-> 18" Felgen mit breiteren Reifen

Ab ca. 2008 sind die Domlager anders, denn da kommen die Probleme seltener vor.

Die Frage "Kinderkrankheiten hinnehmen" ist ne Sache, dass man für sich selbst entscheiden muss. Kinderkrankheiten treten immer auf. Neue Motoren, neue Klimaanlagen, neue Sitzbezüge, usw.

Willst du mal ein gutes Beispiel für Volvos Reaktion auf Beschwerden sehen? Schau dir mal den Thread hier an wegen den Rissigen Sitzbezügen an. Da gibt es ja schöne Beispiele. Fahrzeug knapp aus der Garantie raus. Wird nicht übernommen. Nach 2 Jahren verschlissene Sitze gelten als "normal".

Ich bin gespannt was dein Anwalt und ggf. das Gericht dir dazu sagen wird. Meistens ist aber ein Anruf bei Volvo Cars in Köln ausreichend und ein Volvo Händler KÖNNTE Kulanz gewähren...

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel



Ich bin gespannt was dein Anwalt und ggf. das Gericht dir dazu sagen wird. Meistens ist aber ein Anruf bei Volvo Cars in Köln ausreichend und ein Volvo Händler KÖNNTE Kulanz gewähren...

Denke nicht, das es vor Gericht geht. Ich schätze auch auf (zumindestens einer teilweisen) Reperatur auf Kulanz. Mehr will ich auch nicht.

Dann rufe einfach gleich bei Volvo an. Dann ersparst du dir ggf. irgendwelche Belastungen deiner Rechtsschutzversicherung, welches dann sowieso auf die Kosten der Allgemeinheit gehen würden!!!

Dass Volvo wirklich nach 6 Jahren bei einem gebrauchten Auto noch Kulanz gewährt halte ich für absolut blauäugig. Vielleicht zeigt sich ja die Versicherung einsichtig, die der Verkäufer abgeschlossen hat (ich denke mal es war kein 🙂 ), obwohl ich das ganz stark bezweifle (Verschleißteil). Wenn es frisch gekauft ist vielleicht. Letzendlich ist der Austausch der Domlager auch nicht so teuer und wenn man eben ein 6 Jahre altes Auto kauft sollte man mit Reparaturen an Verschleißteilen rechnen.
Trotzdem -Viel Glück!

Zitat:

Zudem habe ich mit dem Kauf eine einjährige gesetzliche Garantie. Diese gilt zwar nicht für Verschleißteile, aber nur wenn es sich um "normalen" Verschleiß handelt (siehe ersten Absatz).

Hinzu kommt das ich NATÜRLICH versuchen werden, das ganze freundlich und ohne Anwalt mit dem Verkäufer zu regeln. Meine Frage bezog eigentlich nur darauf, wenn der sich absolut querstellt.
Obwohl wir den Wagen noch keine 6 Monate besitzen ist das nämlich schon der zweite Fall. Der erste wurde allerdings von der CarGarantie übernommen. Wir haben uns einen neuen Gebrauchten gekauft, um erstmal von Reperaturen verschont zu bleiben. Und ich finde bei einer Laufleistung von unter 50.000 km kann man das auch erwarten.

hallo,

eine gesetzliche garantie gibt es nicht. es handelt sich, wie schon erwähnt, um die sachmängelhaftung die bei einem kaufvertrag aktiv wird. zur handhabung im mangelfall steht weiter oben schon etwas.

falls du aber die cargarantie meinst, das ist nix gesetzliches. das ist freiwillig vom verkaufenden händler zur zusätzlichen absicherung seinerseits.

desweiteren hast du dir einen gebrauchtwagen gekauft. und die rechtliche seite ist so, dass es eben ein "gebraucht"-wagen ist. wenn dir dort nach 3 monaten z.b. der auspuff kaputtgeht, dann liegt es am gebrauch. das haben selbst einige richter bereits so gesehen und auch mal den händler in streitfällen der vergangenheit recht gegeben (voraussetzung ist immer, dass bei auslieferung kein schaden vorlag). es händler ist schliesslich kein hellseher und kann nicht voraussagen, wann etwas kaputtgeht.

aber mal zum alter / kilometerstand:
selbst wenn das fahrzeug erst 5000km gelaufen hätte, wer soll das nach der langen zeit von 6 jahren absichern?
die garantie des herstellers (eine garantie ist im übrigen immer eine freiwillige leistung eines herstellers und nie gesetzlich vorgeschrieben) belief sich auf 2 jahre, unabhängig vom kilometerstand. und das ganze ist bei dir mitlerweile 4 jahre her. selbst wenn nun hier im forum einige oder auch viele das selbe problem haben wirst du wenig glück haben wenn du meinst, dass es ein fertigungsproblem ist.
wenn dir der händler hier nicht entgegenkommt, dann wirst du mit den kosten leben müssen.

gruss

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