Mal eine Garantiefrage - eure Meinung !?

Volvo C70 2 (M)

Hallo,

wollte mal eure Meinung zu einer Garantiefrage haben !

Habe ja vor kurzem mal angefragt wegen eines knartschenden Geräusches an der Vorderachse. Wie von euch genannt bestätigte mir auch ein Volvo-Händler, dass es sich um das Domlager handelt.

Zwar sagte der Händler, es sei sicherheitstechnisch nicht relevant, aber auf die Nerven geht es mir trotzdem, weshalb ich das Problem auch gerne behoben haben möchte.

Da wir den Wagen vor erst 6 Monaten gebraucht gekauft haben, habe ich gehofft, die Reperatur auf Garantie zu bekommen. Zuerst habe ich direkt bei Volvo nachgefragt. Diese lehnten aber jedliche Kulanzleistung ab (nur 2 Jahre Garantie). Auch die mit dem Kauf abgeschlossenen CarGarantie lehnte eine Reperatur ab, da das Bauteil nicht im Vertrag erwähnt wird.

Ich bin aber weiterhin der Meinung, das hier ein Garantiefall vorliegt und habe somit direkt beim Händler angefragt, wo wir den Wagen gekauft haben. Hier warte ich jetzt auf einen Rückruf.

Wie seht ihr das ? Kann ich Garantieansprüche geltend machen ? Lohnt es sich, rechtlich vorzugehen, wenn der Händler die kostenlose Reperatur ablehnt (Rechtschutzversicherung vorhanden).

Bedanke mich im voraus !!

Gruß von der Froschfamilie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich würde mal, wenn sich der Händler weiter querstellt mit der Rechtsschutzversicherung winken. Hilft meistens.

hallo,

das wage ich aber zu bezweifeln. welcher händler lässt sich sofort an die wand stellen wenn jemand kommt und mit nem anwalt droht...?
das hat zur folge, dass der händler sofort blockiert und dann ich auch keinerlei verhandlungsspielraum mehr da!

die CG deckt dieses bauteil nicht ab da es sich um ein verschleissteil (wie z.b. ein radlager) handelt.

rechtlich gesehen erhälst du beim kauf gesehen eine 2 jährige sachmängelhaftung (beim verkauf von gewerblich an privat!).
das ist aber etwas kompliziert.
in den ersten 6 monaten ab kaufdatum muss bei einem schaden der händler beweisen, dass der schaden beim kauf noch nicht vorlag. ab dem 7 monat erfolgt dann die beweislastumkehr. dann bist du als käufer dem händler gegenüber in der beweispflicht.
da der schaden wahrscheinlich nicht sofort beim kauf vorlag (sonst hättest du ihn ja bestimmt gleich beanstandet) hat es der händler hier etwas einfacher.

daher würde ich den verkaufenden händler nochmals ganz höflich und freundlich kontaktieren und um eine einigung zum beiderseitigen einverständnis bitten.
eine drohung verbaut dir hier alle wege!

gruss

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Nein, kannst du nicht. Die Volvo Werksgarantie deckt es in den ersten 2 Jahren komplett ab. Danach ist nur Goodwill oder auch "Kulanz" gefragt.

Ich habe während der Werksgarantie eben vieles machen lassen - wie auch die Domlager. 2 Wochen nachdem die Garantie auslief, war es wieder so weit. Habe bei Volvo gefragt. Die Kulanz wurde seitens meines Händlers gewährt und nicht von Volvocars direkt. Kulanz ist zudem eine freiwillige Sache.

Vor ungefähr 3 Monate (hab das genaue Datum nicht mehr im Kopf) war es wieder so weit. Domlager kaputt. Wieder zu Volvo. Dieses mal KEINE Kulanz. Der Wagen ist gerade im 4. Lebensjahr. Das Fünfte beginnt in den nächsten Wochen(!). Trotzdem, Volvo gibt da nichts preis und will das auch nicht. Warum auch, man würde ja eingestehen, dass da irgendwas falsch war...

Hallo,
Du hast ab Kaufdatum, so ist jedenfalls bei mir, eine 12 monatige gebrauchtwagengarantie (GWG).
Darunter sollte auch das Domlager fallen.
Ich würde mal, wenn sich der Händler weiter querstellt mit der Rechtsschutzversicherung winken. Hilft meistens.
Allerdings weiss ich nicht, ob Domlager verschleissteile sind. Musst du vorher noch abklären bevor du da den lauten machst😉.

MfG
Ronny50

In der CarGarantie is das Domlager leider genauso wenig wie Risse in Sitzbezügen nicht enthalten...

Zitat:

Ich würde mal, wenn sich der Händler weiter querstellt mit der Rechtsschutzversicherung winken. Hilft meistens.

hallo,

das wage ich aber zu bezweifeln. welcher händler lässt sich sofort an die wand stellen wenn jemand kommt und mit nem anwalt droht...?
das hat zur folge, dass der händler sofort blockiert und dann ich auch keinerlei verhandlungsspielraum mehr da!

die CG deckt dieses bauteil nicht ab da es sich um ein verschleissteil (wie z.b. ein radlager) handelt.

rechtlich gesehen erhälst du beim kauf gesehen eine 2 jährige sachmängelhaftung (beim verkauf von gewerblich an privat!).
das ist aber etwas kompliziert.
in den ersten 6 monaten ab kaufdatum muss bei einem schaden der händler beweisen, dass der schaden beim kauf noch nicht vorlag. ab dem 7 monat erfolgt dann die beweislastumkehr. dann bist du als käufer dem händler gegenüber in der beweispflicht.
da der schaden wahrscheinlich nicht sofort beim kauf vorlag (sonst hättest du ihn ja bestimmt gleich beanstandet) hat es der händler hier etwas einfacher.

daher würde ich den verkaufenden händler nochmals ganz höflich und freundlich kontaktieren und um eine einigung zum beiderseitigen einverständnis bitten.
eine drohung verbaut dir hier alle wege!

gruss

ich würde schon meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen...nicht gegen den Händler, sondern gegen Volvo. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x


ich würde schon meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen...nicht gegen den Händler, sondern gegen Volvo. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Ja, man ist aber auch nicht gezwungen Volvo zu fahren. Das wird der Richter wenn es zu einem Prozess kommen würde auch sagen 😉

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x


ich würde schon meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen...nicht gegen den Händler, sondern gegen Volvo. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Das versteh ich nicht! Warum denn und mit welchen Erfolgsaussichten?

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x


ich würde schon meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen...nicht gegen den Händler, sondern gegen Volvo. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

hallo,

ok, jeder hat hier ne andere meinung.

aber es handelt sich beim TE um einen v50 mit einer EZ 2004. heisst also, dass die domlager (wahrscheinlich) 6 jahre alt sind. eine laufleistung ist zwar nicht erwähnt, wird sich aber sicher im 6stelligen bereich bewegen. eigentlich sagt das ja schon alles.

ich denke zu einer meinung seitens volvo würde es garnicht kommen, da jeder vernünftige anwalt hier sofort erkennen würde, dass die chance auf erfolg seeeehr gering ist...und somit von einer klage abraten würde (sollte).

gruss

ok...sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil....bei einem 6jährigen natürlich keine Chance...😠

p.s.Ich hab mal interressehalber auf deine Homepage geklickt....Ein kleiner Tipp: Wer sich und seine Familie so gläsern präsentiert, sollte sich nicht wundern, wenn es mal böse Überraschungen gibt.
Von einem, der sich u.A. mit Datenschutz befasst. Ist nur gut gemeint...sorry

Hallo nochmal,

hier nochmal ein paar Minungen/Infos meinerseits:

Der Wagen hat erst 47.000 km runter. Ich denke nicht, das sich da der Verschleiß in einem normalen Bereich befindet. Zumal mir hier gesagt wurde, dass es selbst nach dem Einbau neuer Domlager nach wenigen Monaten wieder zu den Knartschgeräuschen gekommen ist. Für mich hört sich das ganz nach einem Fabrikationsfehler bzw. einem nicht geeignete Domlager an.

Zudem habe ich mit dem Kauf eine einjährige gesetzliche Garantie. Diese gilt zwar nicht für Verschleißteile, aber nur wenn es sich um "normalen" Verschleiß handelt (siehe ersten Absatz).

Hinzu kommt das ich NATÜRLICH versuchen werden, das ganze freundlich und ohne Anwalt mit dem Verkäufer zu regeln. Meine Frage bezog eigentlich nur darauf, wenn der sich absolut querstellt.
Obwohl wir den Wagen noch keine 6 Monate besitzen ist das nämlich schon der zweite Fall. Der erste wurde allerdings von der CarGarantie übernommen. Wir haben uns einen neuen Gebrauchten gekauft, um erstmal von Reperaturen verschont zu bleiben. Und ich finde bei einer Laufleistung von unter 50.000 km kann man das auch erwarten.

Dann noch zu unserer Homepage:
Sie existiert seit ber 5 Jahren. Bisher haben wir diesbezüglich keine negativen Erfahrung im Bereich Datenschutz gemacht. Über die Gefahr bin ich mir aber duchaus bewußt, ich habe aber eigentlich nichts zu verbergen - zumindestens nichts, was ich auf der Homepage schreibe. Solange ich dort nicht meine Kontodaten angebe !

Gruß Bernd

Meine ersten Domlager hatten gerade mal 20.000 km auf der Uhr... Die Zweiten dann ich irgendwo 50tkm. Die 3. Aktion war dann bei der letzten Reparatur. Mein Auto hat JETZT gerade mal ca. 85.000 km runter und der Domlager auf der Beifahrerseite knarzt nun auch deutlich...

Es sind bescheidene Domlager verbaut wurden. Angeblich gab es eine Änderung dabei... Ich bin gespannt. Aktuell ist bei mir auf der Fahrerseite ein neues Domlager verbaut. Also, einer der "neuen Sorte". Mal schauen wie lange das hält.

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel


Meine ersten Domlager hatten gerade mal 20.000 km auf der Uhr... Die Zweiten dann ich irgendwo 50tkm. Die 3. Aktion war dann bei der letzten Reparatur. Mein Auto hat JETZT gerade mal ca. 85.000 km runter und der Domlager auf der Beifahrerseite knarzt nun auch deutlich...

Es sind bescheidene Domlager verbaut wurden. Angeblich gab es eine Änderung dabei... Ich bin gespannt. Aktuell ist bei mir auf der Fahrerseite ein neues Domlager verbaut. Also, einer der "neuen Sorte". Mal schauen wie lange das hält.

Und genau diese Berichte sind für mich ein Grund, dagegen notfall rechtlich vorzugehen. Wozu gibt es die gesetzliche Garantie und die Rechtschutzversicherung. Aber noch gibt es ja die Möglichkeit, einer vernünftigen Klärung. Der Händler ist am Zug.

Danke deppen_daemel

Wie hier schon gesagt, es wird auch rechtlich nichts bringen. Domlager sind eben Fahrwerksteile an denen besondere Ansprüche gestellt werden. Das ist korrekt. ABER beachte:

Du hast ein 2004er V50. 2004... Da klingelt was... Erstes Modelljahr. Kinderkrankheiten (wie bei meinem C30 -> 1. MJ...) sind da normal. Und das wissen wirklich alle Bürger der BRD. Egal ob Gebrauchtwagen oder Neuwagen. Und darauf wird es hier auch hinauslaufen. Ob nun ein Domlager 50tkm oder 150tkm halten sollte, das steht dabei nicht zur Frage. Klar sollten sie lange halten. Am besten sehr lange. Aber hier ist die Frage: wie kannst du beweisen dass es vorher da war? 6 Jahre Ruhe und JETZT kommt es!? Wie war es vorher?

Mach es doch mal einfacher...

Frag mal direkt bei Volvo Cars in Köln an. Im Vida System ist es möglich nach zu vollziehen, welche Reparaturen während der Garantiezeit etc. gemacht wurden. Frag ob du da eine Übersicht (wie gesagt, weiß nicht ob das möglich ist) zugesandt bekommen kannst, um die Historie deines Autos zu "erkunden" - manche Menschen wollen das haargenau wissen, weshalb das drin sein sollte - und dann kannst du, wenn sowas möglich ist, schauen ob die schon mal getauscht wurden sind. Wenn nein, dass ist es altersbedingter Verschleiß, denn nach 6 Jahren stehen bei den meisten Volvos auf dem Tacho dann 120tkm an. Und dann kommt es auch hin. Aber selbst so, nach SECHS (habe ich mit Absicht ausgeschrieben) Jahren ist es kein "Weltuntergang". Material altert. Auch vom Stehen gehen Lager usw. kaputt (da ist immer die gesamte Last der Vorderachse drauf! Egal ob beim Fahren oder Stehen).

Ich denke, nein, finde dass es hier einfach allgemeiner Verschleiß ist. Der Wagen ist 6. Die Kilometerzahl ist Wurscht. Es ist 6 Jahre alt. Der Wagen ist fast so alt, wie der Fuhrparkdurchschnitt in Deutschland. Da sind eben Reparaturen notwendig. Dass es nicht von der Garantie getragen wird, ist natürlich schade. Sieht aber bei Volvo genauso mau aus. Aber hier wird das "hineinbeissen" in den sauren Apfel wohl bei rauskommen...

Naja,ob es allgemeiner Verschleiß ist - ich sage nein, Volvo sagt ja. Und wenn es dann noch wie bei dir wiederholt auftritt, wo ist es dann noch NORMAL ?? Solles doch notfalls das Gericht entscheiden. Dafür habe ich die Rechtschutzvericherung. Und die RV wird es schon ablehnen, wenn es kein Erfolg verspricht. Und dann gebe ich ich auch damit zufrieden.

Und wenn ich hier von mehreren lese, dass es bei einigen auch so früh oder sogar wiederholt aufgetreten ist, kann doch keine Rede von normalen Verschleiß sein - korrigiere mich, wenn ich es falsch sehe. Auf diese Aussagen baue ich und deshalb bleibe ich so hart.

Ausserdem verstehe ich es nicht, dass du Kinderkrankheiten als normal ansiehst und man sie hinnehmen muss. Das Auto hat 2 Jahre später sicher auch nicht viel mehr gekostet, und da sollten die Fehler ja wohl behoben sein.

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