Mängelkarte was nun?
Hallo liebe Leute,
Wie in einem vorherigen Thread von mir zulesen war (der andere kann geschlossen werden), wurde ich vor paar Tagen von der Polizei angehalten.
Diese beiden netten Polizisten haben sich das Auto angeguckt und mir ein Bußgeld aufgeschrieben für folgende Punkte:
- Sportfahrwerk nicht eingetragen
- Gelbe Folie auf Nebelscheinwerfer
Soweit sogut, desweiteren wurde mir neben dem Bußgeld auch eine Mängelkarte ausgehändigt, in dieser steht folgendes drin:
- Sportfahrwerk eintragen
- Folie auf Nebelscheinwerfer entfernen
- ABE für die Felgen vorzeigen
So, bei mir geht es hauptsächlich um den letzten Punkt bezüglich der Felgen. Diese wurden ja von ihm nicht im Bußgeld erwähnt, lediglich auf der Mängelkarte. Er hat aber gesehen das die Felgen sowie das Fahrwerk nicht eingetragen war, weswegen er ja für die Felgen eine ABE sehen will.
Für das nicht eingetrage Fahrwerk + gelbe Folie auf NSW gab es ja auch 3 Punkte + 50€ + Mängelkarte und ich durfte weiterfahren.
Kommen wir nun zu meiner eigentlichen Frage. Da ich keine ABE für die Felgen habe (was aber in der Mängelkarte gewünscht wird), sondern nur ein Teilegutachten (habe dies erst heute besorgen können, sprich zum Tatzeitpunkt gab es auch kein Teilegutachten) - ich aber alles jetzt eingetragen habe (Felgen + Fahrwerk) , kann es jetzt im Nachhinein zu einem weiteren Bußgeldverfahren kommen da kein ABE vorhanden sondern nur ein Teilegutachten obwohl er wusste das die Felgen nicht eingetragen waren, keine ABE und Teilegutachten vorhanden war, dafür sind jetzt aber alle Sachen eingetragen.
Frist bis 20.04.14
Kann mir da jemand evtl was genaues zu sagen?
Liebe Grüße
Edit: Normalerweise müssten die Felgen ja auch im Bußgeld aufgelistet sein oder? Sprich jetzt im Nachhinein erneut Punkte zu geben für etwas (hierbei Felgen) was zu der Tatzeit eh nicht eingetragen war und diese das gesehen haben wäre ja auch blödsinn (?) oder?
Beste Antwort im Thema
Wie kommt man nur auf die bescheuerte Idee gelbe Folie auf die Nebelscheinwerfer zu kleben. 😕
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Die Sache ist doch ganz einfach.Zitat:
Original geschrieben von koko1010
Würde jetzt deswegen weitere Probleme auf mich zu kommen? Sprich erneut Punkte im Nachhinein da ich keine ABE vorzeigen kann und auch nicht zulassen kann aber neue Felgen drauf mache die zulässig sind? Wie schon erwähnt, in der Tatzeit waren die Felgen eh nicht eingetragen was ja auch der Beamte gesehen hat.
Zum Zeitpunkt der Anhaltung hattest du Felgen am Auto die nicht eingetragen und somit nicht zugelassen waren.
Jetzt sind zulässige am Auto und die Sache ist i.O.
Auch wenn ich den Forderung, was in der Mängelliste des Beamten wegen der ABE aufgelistet ist, nicht nachkommen kann?
Mit der Eintragung ist das doch erledigt, das Fahrzeug entspricht nun den Vorschriften.
Zitat:
Original geschrieben von STan.X
Mit der Eintragung ist das doch erledigt, das Fahrzeug entspricht nun den Vorschriften.
Mir gehts aber um die Eintragung von anderen zulässigen Felgen und nicht die die zur Tatzeit dran waren da ich diese nicht zulassen kann
Dann ist Dein Auto doch jetzt auch vorschriftsmäßig.
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Zur "Tatzeit" hatte der Wagen mehrere Mängel, die zum Erlöschen der BE und dieser Strafe geführt haben.
Die Mängelkarte ist eine Auflistung dieser Mängel und eine Fristsetzung, bis wann die Mängel beseitigt sein müssen - und damit die BE wieder hergestellt ist.
Wie die Mängel beseitigt werden, Eintragung, Reparatur, Abbauen, Umbau mit etwas anderem, ... völlig egal, die Mängel dürfen nicht mehr vorhanden sein.
Und was das "Erlöschen der BE" an geht, das ist eine Zustandsbeschreibung wie "tot", das ist nur ein mal möglich, egal ob Du nur von einer oder 300 Kugel getroffen wurdest.