Mängel nach Verkauf an Händler

Hallo,
folgender Fall:
Privatmensch verkauft gebrauchten PKW an Händler...Auto wurde besichtigt und probegefahren.
Hdl. kommt nach ein paar Tagen an, das Auto hätte schwerwiegende Schäden und möchte einen Teil Geld zurück - ist dies rechtens bzgl der Gewährleistung/Sachmänglehaftung? Also hat er da Recht drauf oder was wäre sonst eine Einigung?

Danke und Gruss

17 Antworten

Das ist aber sehr frei übersetzt...

Damit wird so ziemlich die Gewährleistung für jeden Mangel ausgeschlossen, der bei einer normalen Besichtigung/Probefahrt festgestellt werden kann. Und bei einem Händler dürften da höhere Kenntnisse vorausgesetzt werden.
Probleme bekommst du nur, wenn dir wesentliche Mängel bekannt sind, die so auf Anhieb nicht entdeckt werden können, und die die verschwiegen hast. Ebenso auch, wenn du Fragen wissentlich falsch beantwortest haben solltest.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juni 2024 um 18:52:34 Uhr:


Nummer blockieren und Arschlecken, wenn man es etwas vulgär ausdrücken wollte.

Hüstel!

Moorteufelchen/Moderator

Solange du nicht einen bekannten gravienden Schaden oder Mangel verheimlicht hast (Tacho gedreht, Unfall, Motor- oder Getriebeschaden, hoher Ölverbrauch, o.ä.) dann bist du safe.

Wenn du die Kiste wegen eines dir bekannten absehbaren Schadens verkauft hast, dann wird es spannend.

Gruß, der.bazi

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