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Lichttechnisches Gutachten

Themenstarteram 31. Juli 2003 um 15:01

Hallo,

ich habe ein Problem, ich suche für einen 1987 Caprice ein Lichttechnisches Gutachten für die Scheinwerfer. Mein Caprice hat keine Einzelscheinwerfer sondern die Ganzglaslösung.

Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit alles auf Einzelscheinwerfer umzubauen.

waaas iiich niiicht willll !!!!!!!!!!!!

MfG Peter

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12 Antworten

In Deutschland/EU verwendete Scheinwerfer MUESSEN das e-Zeichen haben (e-wasauchimmernummer und eine Wellenlinie).

Das mag seltsam klingen, Licht ist Licht, oder?!? Weit gefehlt!

Weltweit sind DOT (Department of Transportation) Scheinwerfer NUR NOCH in den USA zu finden (und erlaubt). DOT Richtlinien schreiben vor, dass ca. 30% des Lichtes NACH OBEN abgestrahlt werden muessen um die ueber der Strasse/Kreuzungen installierten Strassenschilder lesen zu koennen. Das erzeugt eine Blendung des Gegenverkehrs und resultiert in einer, nach deutschen Verhaeltnissen, schlechten Ausleuchtung der Strasse. Um die Blendung zu mindern sind viele sealed beam (Birne mit Scheinwerfer vergossen) auf auf 35 Watt begrenzt. Entweder Du schaust ob Dein "flaechenbescheinwerferter" Caprice irgendwohin legal nach Europa importiert wurde und dort ein Gutachten vorliegt oder e-spec Scheinwerfer zu finden sind. Schaue in der Schweiz und in Holland, da laufen viele Amis.

Tyguy

Themenstarteram 31. Juli 2003 um 21:39

Hi Tyguy,

ist ja richtig. Es existieren ja sicher solche Gutachten in Deutschland.

Ich suche jemanden der ein solches besitzt.

Das Lichttechnische Institut in Karlsruhe wird sicher sehr erfreut sein ein solches Gutachten zu erstellen. Was ich dan mit etlichen 1000 Euros honorieren darf.

Ich denke es fahren einige Caprice in Deutschland umher und irgend einer wird solch ein Gutachten haben, welches er gegen den entsprechenden Honorar bereitstellt.

MfG Peter

am 1. August 2003 um 8:06

Das entsprechende Gutachten hat immer eine Prüfnummer. Nur die weiss normalerweise niemand, der solch ein Auto fährt. Es gibt aber Firmen, die sich auf soetwas spezialisiert haben. Dort kann man meistens (nicht immer) solche Scheinwerfer TÜV-eintragen lassen, muss aber dort hinfahren und ebenfalls mehrere hundert Euro löhnen, weil diese Firmen ja auch viel Geld für das Gutachten investiert haben und logischerweise nichts umsonst machen. LEtztendlich ist es aber billliger als ein eigenes Gutachten mti unsicherem Ausgang erstellen zu wollen.

Harold

gibs die lampen nich bei opel ?

am 1. August 2003 um 13:25

Also bei meinem 89er sind sie eingetragen. War auch schon damit beim TÜV und die haben nichts gesagt.

Weiß aber nicht, ob du damit was anfangen kannst:

ABW.V.D.STVZO SICHERHEITSG.VERTGL.U.BELEUCHTUNG(AUßERKZ.-BEL.)OHNE NAT.OD.EG-BAUARTGEN.IN ETWA WIRKUNG NACHGEWIESEN*AUSN.GEN.GEM.§70 ERT.V.SEN.F.INNER.HANSESTADT BREM.F.FOLG.BESTIM.D.STVZO §22A81 SCHEINW.NICHT BAUARTGEN.(DOT 7474/76)§53A

 

Gruß, Muckl!

Themenstarteram 1. August 2003 um 20:34

Vielen Dank,

habe bei Dello neue Scheinwerfer bestellt. 400 € Die sind auch geliefert worden, sind aber auch amerikanische. Also ohne E1 Zeichen. Macht nichts. Die alten Scheinwerfer waren sowiso hin.

Da der TÜV auf einem Gutachten besteht und ich Ihn nicht erschlagen will, baue ich nun aus meinem 91 Camaro die Scheinwerer aus und fahre damit zum TÜV. --- und danach baue ich die neuen Scheinwerfer ein. Von da an habe ich Alzheimer und kann mich an nichts mehr erinnern.

War alles soo.?!?

MfG Peter

Aber wenn jemand doch ein Gutachten hat wäre es ganz schön.

Hallo

Genau das wollte ich auch anbringen. Es gibt sicher Scheinwerfer in der Größe, die man von einem anderen Auto da reinbauen kann.

Warum hast Du Dir nochmal "die falschen" Scheinwerfer gekauft? :(

Wenn Du Dir einfach Neue für den Camaro bestellt hättest und diese dann auch dringelassen hättest, wäre es doch sinnvoller gewesen - oder?

Ich denek, daß die vom Camaro ziemlich genau reinpassen, oder es zumindest Scheinwerfer gibt, die passen - muß ja nicht unbedingt vom Camaro sein. Ein paar Autos mich eckigen Scheinwerfern gibt´s ja. Dann kannst Du auch keinen Ärger bekommen, wenn mal was passiert und sie feststellen, daß Dein Caprice SO keine Zulassung hat. Unwissenheit (Alzheimer) schützt vor Strafe nicht...;)

Themenstarteram 2. August 2003 um 19:57

Hallo Claus,

jaaaa das ist alles nicht so einfach. Der Camaro hat rechteckige Einzelscheinwerfer und der Caprice hat einen Ganzglasscheinwerfer, also Fahrlicht und Abblendlicht nebeneinander. Ich habe nun einen Hammer genommen und die Gläser eindeschlagen. Auf das Gehäuse mit der Einstellerei habe ich eine Kunsstoffplatte geklebt, in die ich rechteckige Aussparungen gesägt habe und in diese habe ich die Camaroscheinwerfer gebaut.

Mein 87 Caprice hat nun mal diese Ganzglasscheinwerfer. Wollte ich es in eine Lichtanlage älteren Baujahres umbauen so bräuchte ich den kompletten Scheinwerfereinsatz mit Unterbau. (Einstellerei und so ).

Da andere ganze Bohrinseln im Meer versenken und ich nur bei den Scheinwerfern manipuliere werde ich hoffentlich nicht ins Gefängnis müssen. Hi Hi Hi

MfG Peter

im schlimmsten Fall "fahrlässige Tötung" - ist ja nicht so dragisch... ;)

Nein - im Ernst: Du hat ja sicher nicht den einzigen 87er Caprice in Deutschland und es kann ja nicht sein, daß es da keine "saubere" Lösung gibt.

Schau mal z.B. der hier:

http://www.franzknabe.de/ChevroletCaprice.htm

Schreib doch den aml danz höflich an und frag ihn, ob er Dir weiterhelfen kann...

oder er hier:

http://www.nataliaschorr.de/11.htm

das sind die Ergebnise von 2 Minuten Google in Deutschland...

Es gibt sicher eine Möglichkeit - man muß nur ernsthaft "dranbleiben"! :)

Ich hoffe, daß vielleicht einer der beiden ne Briefkopie rausrückt - würde ja vermutlich ausreichen!

Themenstarteram 5. August 2003 um 12:48

Nöööö,

eine Briefkopie reicht nicht laut TÜV, weil der Besitzer des Gutachtens Geld dafür bezahlt hat.

So muß ich also weiter überlegen.

MfG Peter

Dann muß ja irgendwo ein Gutachten vorliegen, das kann dem Tüv doch Schnuppe sein, wenn Dir ein netter Freund eine Kopie davon gibt - was ist denn das fürn TÜVler - wenn ein Gutachten existiert, dann hat der das einzutragen, eben weil für das Gutachten, das sie haben wollen bezahlt wurde.

Ein Gutachten für Felgen auf nem bestimmten Fahrzeug mach ich auch nur 1x und dann ist das gut, sonst müsste man ja jedes mal ein neues Gutachten machen - Gleiches Auto - Gleiche "Umstände" - GLEICHES GUTACHTEN! Da müßte ich mich schon ganz schwer irren, was ich nicht glaube!

Rechtlich unterschreibt der Herr vom TUV und kann sogar zur Rechenschaft gezogen werden wenn wirklich was schief geht - klar bei Lichtern ist das nicht soooo extrem. Die Beamten sind angehalten Gutachten nach dem Eintrag einzuziehen, mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen sieht es da wieder anders aus. Ich habe den Fall mit der Umschluesselung vom GMC Typhoon in DE. Technisch sind die 92er und 93er identisch aber man bekommt nur fuer die 93er (mit List, Tuecke und der richtigen Nummer in Ruesselsheim) ein Euro 3 oder 4, alle 92er sind nur bedingt schadstoffarm einzustufen. Verrueckt zumal die Autos auch in Kalifornien legal sind ... aber leider ist das nun mal so. Nur wenige TUV-Pruefer werden sich auf den Eintrag eines "Kumpels" im Brief oder Schein einlassen weil zu viel Schindluder getrieben wurde (...Anm.: ... und Geld damit verdient werden kann).

Tyguy

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