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Lichthupe

Themenstarteram 22. November 2006 um 9:51

Hallo Bin es schon wieder,

sagt mal hat der TS keine Lichthupe oder ist der Schalter defekt

Gruß Boss7777

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17 Antworten

diese typische lichthupe, wo man einfach nach hinten zieht ohne das es gleich einrastet kenn ich eigentlich von keinem ami.

Zugegebener Maßen sind bei vielen die Blinker/Lichthebel "etwas" arg lose dran. Zumindestens war es bei meinen jetzt so.

am 22. November 2006 um 10:27

Hebel? Hab nen Fußschalter hinter der Feststellbremse.

Lichthupe ist dann halt 2x treten.

Na mein Van und ein 4th Gen. Firebird haben auch nicht den Taster mein Olds aber schon.

Bei meinem '97er GrandPrix war diese Funktion vorhanden!

Bei all den anderen (älteren) Amis die ich hatte gabs dies nicht.

Hi.

Nur mal zur Info: mein Ponti hat auch keine. Der Mustang indessen schon.

Gruß,

Mario

Viele haben keine Licghthupe weil der Umblendschalter (das Pedal am Boden) nur zwischen Abblend und Fernlicht umschalten kann.

Also wenn kein Licht an ist, hat er überhaupt keine Funktion.

Aber sowas nachzurüsten ist kein Problem.

...war bei meinem 99er tahoe genauso: kein Licht an, dann auch keine Lichthupe.

bei meinem neuen 2006 dodge ram allerdings, ist das ganze wiederum wie bei einem "normalen" auto..also funktion auch bei ausgesch. licht.

Ton-Scheinwerfer, äh...

 

Lichthupe?

Hat mein 89er Cad (wie der 83er Caprice) auch nicht... :(

Die Funktion "Lichthupe" ist eine europäische Erfindung. In amerikanischen Autos ist sie in der Regel nicht zu finden. Ihr Nutzen als sicherheitsrelevantes Sinalzubehör ist eh fragwürdig. Ich habe nie gehört, daß eine Lichthupe bestimmungsgemäß eingesetzt wurde, sondern eigentlich nur als Ausdruckselement von Profilneurosen oder Beiwerk von Nötigungsdelikten eine Rolle spielt.

In den USA werden Auf-/Abblendeffekte der Haupt- oder Zusatzscheinwerfer nur von Einsatzfahrzeugen benutzt.

Der Einsatz der akustischen Hupe ist in USA eher im Autofahrer verankert als Lichtspiele.

Zitat:

Original geschrieben von spechti

...

Ihr Nutzen als sicherheitsrelevantes Sinalzubehör ist eh fragwürdig. Ich habe nie gehört, daß eine Lichthupe bestimmungsgemäß eingesetzt wurde, ...

Lt. § "Schlag mich tod" der StVo ist ein Überholen Nachts mit der Lichthupe anzukündigen.

Lustig ist, das ein jeder mit deutschem Führerschein dieses Wissen sollte. Lustiger wird´s, wenn man diese Regelung auch anwendet. Dann erntet man Grüße ohne Ende. ;) "Was will denn dieser Ars.. ?!" "Soll er doch überholen..." ... :D

Eben typisch für deutsche Lehrmeister: Belehren und selbst im dunklen tappen. ;)

Gruß,

Mario

PS.: natürlich nutze ich die Lichthupe auch nicht Nachts zum Überholen. Dann könnte ich auch gleich mein Licht einschalten. :p

Ich glaube, da kommt etwas durcheinander:

Das Überholen außerorts KANN mit Lichthupe angekündert werden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Das hat auch nichts mit 'nachts' zu tun.

Wenn mir einer den § raussucht, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. :)

 

Edit: Habe ich mal selber gesucht:

§16 STVO:

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

 

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

 

 

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Ich habe nie gehört, daß eine Lichthupe bestimmungsgemäß

eingesetzt wurde, sondern eigentlich nur als Ausdruckselement von Profilneurosen oder Beiwerk von Nötigungsdelikten eine Rolle spielt....

Mhhh, hat dich noch nie jemand "vorgelassen" und dies per

Lichthupe signaliesiert ????

Ich mach das übrigens öfters, bin ich nu ein "Profil-Neurotiker" ?

:D :D

Zitat:

Original geschrieben von Go}][{esZorN

Ich glaube, da kommt etwas durcheinander:

Das Überholen außerorts KANN mit Lichthupe angekündert werden, ...

mfg

Stimmt. Ich korregiere mich. Es ist nicht nur für Nachts vorgesehen. Und dann stolpere ich doch tatsächlich noch über diese olle Kannbestimmung.:mad: Dabei hätte ich es gleich besser wissen müssen, hantiere ich doch öfters mit Gesetzestexten herum. ;) Ich denke, es ist schon spät und Zeit für den Feierabend. :D Trotzdem meinen Dank.

ciao,

Mario

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