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Lichtfrage

Themenstarteram 27. November 2005 um 6:44

Hallo! Ich hab ne Gilera SP 125 und möchte, das beim fahren mit Fernlicht, auch das Abblendlicht mit leuchtet.Die Ausleuchtung der Straße bei Nacht wäre somit auch viel besser. Ist das machbar und wie verkraftet das die Lichtmaschine? Denn wenn ich Lichthupe drücke gehen ja auch alle zwei Lampen an!

14 Antworten

die Lichtmaschine verkraftet das sicher und der "Umbau" wäre mit einem einfachen Brückenkabel schnell gemacht.

ABER:

du biste dann

- ohne Betriebserlaubnis und Versicherungschutz unterwegs

- dein Scheinwerfer, der für "Dauerlichthupe" nicht gemacht ist könnte überhitzen

und, was ich persönlich am schlimmsten finde

- du bist als Dauerblender und potenzielles Verkehrsrisiko unterwegs

ich verstehe eh nicht was du am Scheinwerfer des Runners auszusetzen hast, ein besseres Licht wirst du in der 125er Klasse kaum finden und die Ausleuchtung ist normalerweise tadellos. Ich würde erst mal den Scheinwerfer ordentlich einstellen lassen, das bringt sehr warscheinlich abhilfe.

Themenstarteram 27. November 2005 um 10:24

Hallo. Mir geht es darum, ich fahre sehr früh (5Uhr) zur Arbeit und da ist bei mir auf der Landstraße sehr wenig los. Es ist also nur wenn ich Nachts fahre und auch nur wenn kein gegenverkehr ist. Den Scheinwerfer habe ich auch erst einstellen lassen. Trotzdem Danke für Deinen Tipp wegen der überhitzung der Scheinwerfer.

Hast eigentlich immer hilfreiche tipps, Speedguru. ( soll ein kompliment sein!!)

Gruß Nobby

eine bessere Möglichkeit (allerdings auch ohne ABE, aber ansich blendfrei und von der Lichtausbeute her auch top) ist die "Doppeloptik" von TNT die es bei den Versendern gibt.

Von den Auswirkungen bei einer evtl. Kontrolle gibt sich das nix zu deiner "Batellösung" her gleich, aber wesentlich sicherer.

Themenstarteram 27. November 2005 um 18:26

Hi! Wo finde ich die "Doppeloptik" von TNT??

bei Scootercenter z.b.

am 27. November 2005 um 19:58

eine frage: hast du separate lampen für fern-/abblendlicht? wenn nein: vergiss es. es wird keine 10 minuten dauern und die lampe hat ihre beste zeit hinter sich.

andernfalls kannst du (irgendwo zwischen fernlichtschalter und lampe) vom draht fürs fernlicht mit ein paar 4001-dioden (pro diode max 1A... daher mehrere parallel) eine brücke zum abblendlicht legen. somit leuchtet nun beim aktivieren des fernlichts auch das abblendlicht. sollte das kabel zum fernlicht nicht zu dünn sein dürfte es auch keine probleme wegen der mehrbelastung geben (querschnitt > 0,5mm²).

dies hat keinerlei auswirkungen auf die betriebserlaubnis oder versicherungsschutz, da alles im rahmen der stv(z)o bleibt.

es sind getrennte Lampen und die BE erlischt durch diesen Umbau natürlich.

Der Scheinwerfer ist geprüft für entweder NUR Fernlicht oder NUR Abblendlicht.

Das der "Selbstmurx" mit als Leuchtmittel nicht zugelassenen Dioden erst recht diese Wirkung hat ist auch klar.

Einem mir bekannten Runnerfahrer wurde genaut wegen diesem Umbau der Karren stillgelegt.

Mal ganz abgesehen davon das die "Doppelbelastung", die ja nur für die Lichthupe vorgesehen ist, so heiß wird das der Reflektor anfangen kann zu schmelzen (bekanntes Problem mit diesem, beim Runner öfters gemachten, Umbau).

am 27. November 2005 um 22:43

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

[...]Das der "Selbstmurx" mit als Leuchtmittel nicht zugelassenen Dioden erst recht diese Wirkung hat ist auch klar.[...]

wo steht denn was davon, dass die dioden als leuchtmittel eingesetzt werden? also wenn, dann leuchten die höchstens dunkelrot - und funktionieren danach entweder in beide richtungen oder in keine mehr ^^

dass diese veränderung die BE beeinflusst glaube ich erst, wenn mir das ein sachverständiger schwarz auf weiß gibt

sobald die Dioden im Scheinwerfer sind ist dessen BE erloschen und damit die des gesammten Fahrzeugs (Schon allein die verwendung eines ungeprüften bzw. nicht für diesen Scheinwerfer zugelassenen Leuchtmittels würde ja zum Verlust der BE führen) , schwarz auf weiß gibt dir das jeder TÜV-Ingenieur ;)

Das ist genau das gleiche wie mit der Unterbodenbeleuchtung, allein durch den Anbau (es muss noch nicht mal angeschlossen sein) ist die BE weg, das gilt für sämmtliche bauliche Veränderungen an einem KFZ für die kein Gutachten oder Eintragung vorliegt (ausgenommen einige wenige, die technischen Eigenschaften nicht beinflussenden).

am 28. November 2005 um 18:16

ok, werds jetzt nochmal - auch für dich - verständlich beschreiben: eine diode ist ein bauteil, dass strom lediglich in eine richtung durchlässt. bei halbleiterdioden (zb aus siliziumdioxid) wird dies duch den pn-übergang realisiert (je nach polung "vergrößert" - die diode wird leitend - oder "verkleint" sich dieser - die diode sperrt). nimmt man nun spezielle halbleiter-verbindungen, so emittiert dieses licht einer bestimmten wellenlänge (zb siliziumcarbid für blau) - dieses ding heiße dann logischerweise "light emitting diode" oder kurz LED. davon war aber gar nicht die rede. die dioden in meinem vorschlag dienen lediglich dazu, dass das fernlich nur leuchtet, wenn es auch per schalter aktiviert wurde und nicht permanent mit dem abblendlicht zusammen (es kann also nur strom vom "fernlicht-kabel" zum "abblendlicht-kabel" fließen, aber nicht anders rum)

zunächst mal weis ich was eine Diode ist (ich habe nie behauptet das du von LEDs sprichts, ich habe nur auf nicht zugelassene Leuchtmittel hingewiesen), zum anderen ist das was du da beschreibst eindeutig eine bauliche Veränderung da es von der serienmäßigen (zugelassenen) Schaltung des Scheinwerfers abweicht.

 

 

Das du micht hier für blöd hinstellst habe ich jetzt mal übersehen, eigentlich sollte man das Niveau hier schon wahren und nicht persönlich werden.

am 28. November 2005 um 18:22

es ist ne veränderung der elektrik und nicht der bauart (welche keine vorschriften verletzt)... aber mir is des jetzt ehlich gesagt auch wurst - werd mich jetzt nich mit dir darüber streiten. außerdem gehört das nicht mehr zum thema dieses threads

wie gesagt, GENAU ein derartiger Umbau (wenn auch nicht mit "komplizierter" Elektronik sondern auf die gute, alte Art mit Brückenleitung und Schalter) hat hier zur STILLEGUNG eines Runners geführt.

Ich habe aber ehrlich gesagt auch keine Lust mich hier zu streiten. Ob man wegen so einer Sache die Zulassung seines Fahrzeugs riskiert oder nicht sollte jeder selbst entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Huri-Kane

es ist ne veränderung der elektrik und nicht der bauart (welche keine vorschriften verletzt)... aber mir is des jetzt ehlich gesagt auch wurst - werd mich jetzt nich mit dir darüber streiten. außerdem gehört das nicht mehr zum thema dieses threads

du verzapfst einen mist, dass sucht seines Gleichen. Natürlich erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Durch das zusätzliche einschalten des Ablendlichts wird der Scheinwerfer außerhalb seiner Zulassung betrieben(aber sowas hast du mit sicherheit noch nicht gesehen, aber erst mal einen auf dicke Hose machen!). Auch brauch ich nicht zu sagen das sich das unabhängig davon wie man das macht, bei einem Unfall problemlos nachweisen läßt.

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