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Lenkzeitüberschreitung
Hallo Fernfahrer,
ich bitte um eine Auskunft,
mein Sohn wurde im Februar 2006 kontrolliert, und hatte
Lenkzeitüberschreitung an drei Tagen um jeweils eine Stunde.
Heute am 08.12.2006 kam ein Anhöhrungsbogen.
Meine Frage, gibt es da nicht auch Fristen ?
Gruß Ronald
26 Antworten
Re: Lenkzeitüberschreitung
Zitat:
Original geschrieben von RoNic
Hallo Fernfahrer,
ich bitte um eine Auskunft,
mein Sohn wurde im Februar 2006 kontrolliert, und hatte
Lenkzeitüberschreitung an drei Tagen um jeweils eine Stunde.
Heute am 08.12.2006 kam ein Anhöhrungsbogen.
Meine Frage, gibt es da nicht auch Fristen ?
Gruß Ronald
hallo ronic,
als ich das gelesen habe was du geschrieben hast kommt mir das doch ein bisschen bekannt vor. Ich bin im Januar angehalten worden und habe am 25.11 den anhörungsbogen wegen fahrzeitüberschreitung bekommen. Mein Anwalt sagt das verjährt nach einem jahr, aber er hat auch gesagt das bei so einem langen zeitraum die chancen für mich gut stehen würden.
Vielleicht habe ich dir geholfen
mfg
Da stehen die Chancen keinesfalls gut, denn wie bereits von dir erwähnt, verjährt es erst nach einem Jahr (Fahrzeitpersonalgesetz) und die Beweismittel sind ja sicher noch bei der Behörde vorhanden und solange der Anhörungsbogen innerhalb eines Jahres zugestellt wird, kommst du aus der Nummer nicht raus. Am besten direkt wenn der Busgeldbescheid kommt zahlen, denn ein unnötiges rauszögern könnte die Behörde auf den Plan bringen mal den gesammten Betrieb zu kontrollieren und was dann los ist, kannst du dir sicher denken...
Zitat:
Original geschrieben von The Honk
Da stehen die Chancen keinesfalls gut, denn wie bereits von dir erwähnt, verjährt es erst nach einem Jahr (Fahrzeitpersonalgesetz) und die Beweismittel sind ja sicher noch bei der Behörde vorhanden und solange der Anhörungsbogen innerhalb eines Jahres zugestellt wird, kommst du aus der Nummer nicht raus. Am besten direkt wenn der Busgeldbescheid kommt zahlen, denn ein unnötiges rauszögern könnte die Behörde auf den Plan bringen mal den gesammten Betrieb zu kontrollieren und was dann los ist, kannst du dir sicher denken...
hallo
die können gerne den ganzen laden aufn kopp stellen, bin dort sowieso nich mehr beschäftigt weil die firma insolvenz angemeldet hat. Der chef war sowieso nen penner, ich bekomme immer noch von ihm 3.000 €.
mfg
Wie teuer kommt denn so eine Lenkzeitüberschreitung-
von 3x1Stunde?
Gruß Volker
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Wie teuer kommt denn so eine Lenkzeitüberschreitung-
von 3x1Stunde?
Gruß Volker
hallo volker
also halbe std 30 euro für den arbeitgeber das doppelte
Also Lenk&Ruhezeiten sind ja zum Schutz für den
Fahrer eingeführt worden.
Aber wegen 30min gleich ne Welle machen find ich übertrieben.
Wenn die Fahrer/innen eine Stunde überziehen um
in ihr eigenes Bett oder bei der eigenen Frau zu
liegen, sollten "Die" oder der BAG nicht so kleinlich
sein.
Ich mag mich jetzt irren, trotzdem:
Imho ist etwas dann verjährt, wenn innerhalb der Frist kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid existiert.
Der Anhörungsbogen selber hat nichts mit der Frist zu tun.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob die Frist durch Widerspruch gehemmt wird, sprich durch den Widerspruch die Laufzeit der Verjährung angehalten wird und erst nach Entscheidung weiterläuft.
mfg
ich habe gerade ein bisschen im internet gestöbert und bin da immer wieder auf seiten gestoßen wo stand das fast alle verkehrsordnungswidrigkeiten nach 3 monaten verjähren, außer alkohol über 0,8 promille.
mfg
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Verstöße nach der StVO oder StVZO, die Sozialvorschriften fallen da nicht darunter.
Auf den Anhörungsbogen würde ich draufschreiben, daß der Verstoß schon so lange her ist, daß man sich nicht mehr erinnern kann. Außerdem habe man ja die Schaublätter nicht und kann deshalb auch nicht nachschauen.
Nützt natürlich überhaupt nichts. Wenn das Gewerbeaufsichtsamt oder das BAG ein Bußgeld haben wollen, wird da wohl nichts dageben helfen.
pfisti
Früher waren das mal 50 DM in der halben Stunde. Könnte sein, daß das jetzt 50 Euro in der ganzen Stunde kostet, keine Ahnung aber! Hat da keiner Erfahrung im Forum?
pfisti
Lenkzeitüberschreitung bis zu einer Stunde kostet 30 Euro, jede angefangene weitere halbe Stunde weitere 30 Euro!
Der Chef zahlt das doppelte!
Die Verjährung tritt erst dann in Kraft, wenn in der vorgeschriebenen Verjährungsfrist (in dem Falle ein Jahr) überhaupt nichts von der Behörde kommt. Es langt schon der Anhörungsbogen und die Frist von einem Jahr beginnt aufs neue.
Im Klartext: Verstoss wird am 31.12.2006 begangen (in dem Fall Lenkzeitüberschreitung), dann ist die Frist für die Verjährung Am 31.12.2007 um 24 Uhr abgelaufen. Kommt jetzt am 31.12.2007 um 12 Uhr Mittags ein Anhörungsbogen, beginnt die Verjährungsfrist aufs neue und geht bis zum 31.12.2008.
Und den Satz auf dem Anhörungsbogen "Ich kann mich nicht mehr daran erinnern", brauchst du gar nicht erst drauf zu schreiben, denn bei der Kontrolle wurde mit Sicherheit a: Eine Kopie von der Tachoscheibe gezogen oder b: DieTachoscheibe beschlagnahmt und dem Fahrer ein Nachweis über eine beschlagnahmte Tachoscheibe in die Hand gedrückt mit dem genauso verfahren werden muss wie mit einer Tachscheibe, heißt Aufbewahrungspflicht von mindestens einem Jahr.
Hat die Kontrollbehörde a und b nicht gemacht, kann die Busgeldbehörde das Beweismittel auch vom Unternehmer einfordern, da dieser ja eine Aufbewahrungspflicht hat.
Zitat:
Original geschrieben von Harry-NRW
Der Chef zahlt das doppelte!![]()
Auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens?