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Lenkzeitüberschreitung

Hallo Fernfahrer,
ich bitte um eine Auskunft,
mein Sohn wurde im Februar 2006 kontrolliert, und hatte
Lenkzeitüberschreitung an drei Tagen um jeweils eine Stunde.
Heute am 08.12.2006 kam ein Anhöhrungsbogen.
Meine Frage, gibt es da nicht auch Fristen ?
Gruß Ronald

26 Antworten

Wenn da noch was zu holen ist, wird dem Unternehmer sicherlich nichts geschenkt!

......laut meinem Kontroletti((BAG-Mensch))(ja,man hat auch mich "amArsch";)kostet jede Überschreitung der Lenkzeit 30Euro pro halbe Stunde....Verkürzung der Ruhepausen kosten 30Euro pro Stunde....
....hoffentlich kommt der Bussgeldbescheid erst nach Weihnachten....

wie ist denn das jetzt zu verstehen ?
Wenn ich z.B. offiziell 45min Pause machen muss, nach 30min aber schon wieder weiter fahre. Muss ich dann gleich für eine Stunde bezahlen ? Also in diesem Falle 30,-€ ?
Die können doch bei einer Pasuenverkürzung nicht nach Stunden abrechnen. Im Normalfall geht doch keine Pasue länger als 45min. Oder ist das nur bei der nächtlichen Ruhezeit so geregelt ?
Viele Grüße
Lars

....hast du deine Lenkzeit verkürzt und darfst zahlen.....wenn in den nächsten 15 Tagen jemand deine Scheiben kontrolliert....auch nachdem diese im Büro hinterlegt sind(Weil:mehr wie 15 darfste ja nich mitführen),und die Gewerbeaufsicht kommt inne Firma (warum auch immer),können se dir auch noch ein Bussgeld auferlegen ....

Das mit den "mehr als 15 darfst Du ja nicht mitführen" stimmt so nicht. Nach der neuesten Regelung musst Du alle Scheiben der laufenden Woche PLUS die der letzten 15 Arbeitstage mitführen. Sprich: Du kannst auf 21 kommen!

moin leute,
regt euch doch nicht über die 30 euro für ne halbe stunde so auf, woanders kostet das richtig geld.
in frankreich sind für so etwas rund 750 euro fällig!

In Frankreich ist vieles so teuer, dass direkt der Arbeitgeber mit dem Geldkoffern anrücken kann.
Und bevor hier noch mehr Unsinn erzählt wird: Es müssen die Tachoscheiben der aktuellen Woche mitgeführt werden und diejenigen der davorliegenden 15 * KALENDERTAGE *, nicht Arbeitstage!
Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von Soester


moin leute,
regt euch doch nicht über die 30 euro für ne halbe stunde so auf, woanders kostet das richtig geld.

Das hat doch nicht mit aufregen zu tun.

Nur aus meiner Sicht, wenn ich genauso bestraft werde, wenn ich nur 30min anstatt 45min Pasue mache, wie wenn ich gar keine Pasue mache. Dann ich ich mir die Pasue auch schenken,wenn ich noch fit bin. Ist zumindest meine Meinung.

Weil wenn ich nach 4,5Std zu meiner Pasue gezwungen werde und vielleciht mal eine halbe Stunde stehe (der Ordnung wegen) und dann noch bestraft werde.

Naja, ist auf jeden Fall gut zu wissen.

Vielen Dank für die Aufklärung.

Viele Grüße

Lars

@inserv.........das war absolut kein dummes Zeug. Schau auf der Seite des BAG und/oder in den Kommentierung zu Art. 15 (7) der EG/VO 3821/85 in der neuesten Fassung nach. Da steht (Zitat):
"2. Vom Fahrpersonal mitzuführende Unterlagen
Bisher waren bei Kontrollen die Fahrerunterlagen (Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke) der laufenden Woche sowie des letzten Tages der Vorwoche vorzulegen (Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85). Sei dem 1. Mai 2006 muss der Fahrer den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit die Fahrerunterlagen der laufenden Woche und die vom Fahrer in den dieser Woche vorausgegangenen 15 Tagen verwendeten Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke im Original vorlegen können (Art. 26 Abs. 4 i.V.m. Art. 29 VO (EG) Nr. 561/2006).
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2008 sind die Fahrerunterlagen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage vorzulegen (Art. 26 Abs. 4 VO (EG) Nr. 561/2006)."
Nachzulesen unter:
http://www.bag.bund.de/nn_46210/SharedDocs/News/2006/2006-05-31.html

Da steht doch genau das, was Inserv gesagt hat.
Alle Scheiben, die du in den letzten 15 TAGEN verwendet hast.
Also wenn heute Montag der 30. ist, dann gehst du zurück bis zum 15. und nimmst alle Scheiben mit die du zwischen 15. und 30. verwendet hast. Das heißt nicht dass du an allen 15 Tagen gearbeitet haben musst.
Dass viele Fahrer aus den TAGEN dann ARBEITSTAGE machen, ist reine Interpretation. Nehmt den Text doch einfach wie er dasteht, denn das ist Gesetzestext und der gehört nun mal wörtlich genommen.

Ok......ich gebe mich geschlagen!

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Ok......ich gebe mich geschlagen!

brauchst ja nicht böse zu sein. Denn die Formulierung ist ja auch etwas zweideutig. Aber selbst auf der BAG-Seite wird einmal von 15 Tagen und dann aber - in dem dazugehörigen PDF-Dokument von - 15 KALENDERtagen gesprochen.

Kalendertage sind definitiv richtig, obwohl da auch manches Kontrollorgan noch kleinere Schwierigkeiten hat

:)

Deutsche & europäische Gesetze/VO sind halt nicht logisch. Am besten machst du zwei Wochen Urlaub und wirst dann kontrolliert: Die aktuellen Scheiben hast du dabei, für die letzte Woche führst du einen Urlaubsnachweis mit und die andere vorhergegangene Woche brauchst du dank einer kleinen Gesetzeslücke nicht zu belegen. Was will man mehr

:mad:

Gruß, Frank

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