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Leasingsonderzahlung nicht erstattungsfähig?

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 17:15

Hallo!

 

Ich hoffe, ich bin mit meinem Thema im richtigen Forum hier.

 

Habe im Januar 2020 privat einen Vorführwagen geleast, dabei eine Sonderzahlung von 3.000 EUR geleistet. Im Februar 2020 kommt es dann zu einem Totalschaden infolge eines unverschuldeten Unfalls. Trotz einer eindeutigen Beweislage mit zwei Zeugen verweigert die Versicherung des Unfallverursachers eine außergerichtliche Einigung, versucht mir eine Teilschuld zuzuschreiben. Währenddessen wird der Leasingvertrag aufgrund eines Totalschadens aufgelöst, die Anrechnung erstellt, meine Vollkasko zahlt vorerst, kurz und knapp die übliche Geschichte.

 

Nach langem hin und her mit der gegnerischen Versicherung, die zuerst doch einer außergerichtlichen Einigung zustimmt und dann die Zustimmung widerruft, erwägt mein RA nun eine Klage. Als ich während des Telefonats mir dem Anwalt die Erstattung der geleisteten Sonderzahlung erwähne, meint er, dass diese Position grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist. Wie bitte? Ich zahle eine Sonderzahlung, die eigentlich der Reduzierung der künftigen Leasingsraten diesen soll. Nach nicht mal einem Monat und nach nur einer gezahlten Leasingsrate kommt es zur Vertragsauflösung aufgrund des Totalschadens. Bei der Endabrechnung der Leasingsgeberin wird meine Sonderzahlung mindernd berücksichtigt. Die Versicherung zahlt das, was in der der Abrechnung steht und nichts mehr. Wer erstattet mir jetzt die größtenteils unverbrauchte Sonderzahlung? Inzwischen habe ich ein neues Fahrzeug geleast, auch da habe ich die gleiche Sonderzahlung geleistet, nicht zuletzt weil ich mir ganz sicher war, die bisherige Sonderzahlung früher oder später erstattet zu bekommen.

 

Ist der Beklagte im Fall eines Schuldspruchs nicht verpflichtet, den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert hätte? Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig Ja. Wieso dann kann die Erstattung einer infolge eines Unfallereignisses verloren gegangenen Leasingsonderzahlung nicht Teil einer Erstattungsforderung werden? Denn wäre das Unfallereignis nicht eingetreten würde ich wohl kaum ein zweites Fahrzeug leasen und erneut eine Sonderzahlung leisten.

 

Für mich sieht das aktuell folgendermaßen aus: meine 3.000 EUR wurden mit der Abschlussforderung der Leasinggeberin verrechnet. Somit habe ich ein Teil des Schadenersatzes selber bezahlt, obwohl ich hier der Geschädigte bin. Gerechtigkeit sieht für mich anders aus.

 

Sollte mein RA in dieser Sache recht haben, gibt es noch andere Wege, die Leasingsonderzahlung erstattet zu bekommen?

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2020 um 21:13

Sorry für die Einmischung,

aber für Was hast Du eigentlich Deinen Rechtsanwalt???? Der sollte sich doch

einen Kopf um Deine 3.000.-€ machen. Ist jedenfalls meine Meinung.

20 weitere Antworten
20 Antworten
am 1. August 2020 um 12:20

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. August 2020 um 14:17:16 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 1. August 2020 um 13:48:15 Uhr:

Soweit das Grundproblem richtig skizziert??

Nicht so ganz;

Mit Anzahlung:

Zahlungen Leasingnehmer: 200 € + 80 € = 280,- Euro

Rückzahlung nicht verbrauchter Anzahlung Leasinggeber: 180 €

Zahlung Versicherung: 1000 € - 280 € 100 € = 720 Euro 900 Euro

Ohne Anzahlung:

Zahlungen Leasingnehmer: 80,- Euro 100 Euro

Zahlung Versicherung: 1000 € - 80 € 100 Euro = 920 Euro

900 Euro

Stimmt, beim unteren Teil hab ich nen Kopierfehler drin und vergessen die 80 durch die 100 zu ersetzen.

Wenn das so ist, dann versteh ich den Anlass des Threads nicht.

Wieviel der Leasinggeber bekommt hängt vom Buchwert ab.

Zahlt die VK den Kaufpreis / Neupreis und der Buchwert ist niedriger, bleibt der Restbetrag beim TE.

Interessant wird der Haftplichtschaden (sollte die generische Versicherung zu 100% regulieren):

Hier kommt eine dritte Partei ins Spiel: der Leasinggeber.

Bei einem Totalschaden nach Leasingvertrag, zahlt die gegnerische VS den Buchwert und alle bis dahin gezahlten Raten und Sonderzahlungen sind futsch. immerhin wurde das Auto ja eine gewisse Zeit genutzt.

am 1. August 2020 um 15:41

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 1. August 2020 um 14:49:53 Uhr:

 

Interessant wird der Haftplichtschaden (sollte die generische Versicherung zu 100% regulieren)

Also ich kenne kein Leasing-Fahrzeug für das die Vollkasko nicht vorgeschrieben ist.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 1. August 2020 um 17:41:11 Uhr:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 1. August 2020 um 14:49:53 Uhr:

 

Interessant wird der Haftpflichtschaden (sollte die generische Versicherung zu 100% regulieren)

Also ich kenne kein Leasing-Fahrzeug für das die Vollkasko nicht vorgeschrieben ist.

Der TE hat die VK nur in Anspruch genommen weil die Schuldfrage beim Unfall "noch" nicht geklärt ist.

am 1. August 2020 um 20:11

Und?

Ist doch eagl. Die VK endet eh mit Leasingende von daher kein Nachteil

Darum nie ein Leasing mit Sonderzahlung. Anscheinend ist die Beweislage nicht so eindeutig und der Klageweg ist die einzige Möglichkeit. Nun hast Du gleich schon wieder eine Sonderzahlung geleistet obwohl der Anwalt Dir seine Einschätzung gegeben hatte. Nun kannst Du Dir noch eine zweite Meinung hohlen bei einem anderen Anwalt aber ich denke die erste Anzahlung ist flöten. Hattest Du eine GAP in Deiner Versicherung? Die könnte eventuell die Differenz anteilig begleichen.

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