Leasingrückgabe - eingeschliffene Bremsen und Lackverätzungen
Hallo,
ich habe vor 4 Wochen meinen 5 Jahre alten Passat mit knapp 95000 km zurückgegeben. Da ich das Fahrzeug in der Nähe von München geleast habe und ich in Thüringen wohne, habe ich das Fahrzeug per ADAC Spedition abholen lassen. Die Abnahme fand dann dementsprechend ohne mich statt. Anders wäre es auch nicht möglich gewesen, da dass Auto direkt im Autohaus geprüft werden musste.
Im Anhang habe ich die Mängelliste + Bilder der Bremsanlage mit beigefügt. Die aufgeführten Sachen machen mich stutzig und ich bin mir nicht sicher, ob ich die eingeforderten Kosten so übernehmen soll. Gerne kann ich von den anderen Sachen auch noch Bilder vom Gutschten einstellen. Schon einmal Danke im voraus für Eure Hilfe.
Gruß Christian
45 Antworten
War die Reparatur des Schadens mit der Leasinggesellschaft vorab abgesprochen worden? Fachwerkstatt = Werkstatt des Herstellers?
Und wer hat damals die Wertminderung des Unfalls bezahlt? War das ein Fremd- oder Eigenschaden? Wurde der Leasinggeber damals informiert und hat dieser die Werkstatt ausgesucht?
Wenn ich mir die Bilder so anschaue, sind die 1000 doch wenig.
Ein paar Stellen hätte man selbst weg polieren und die verschlissenen Bremsen vorher tauschen können.
Der verätzte Lack sieht echt übel aus. Ich würde das schnell zahlen und wegrennen..
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erstaunlich, dass wir erst jetzt von den Vorschäden erfahren - die zudem vermutlich nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.
Falls doch würde ich die dafür angesetzte Wertminderung entsprechend an den Betrieb weiter leiten, der die Instandsetzung durchgeführt hat.
Ansonsten sehe ich das auch wie windelexpress - Zahlen und zufrieden sein.
Eine Leasingkiste nicht beim Fachhändler instandzusetzen, ist wenigstens ... mutig. Ich würde sagen, eher fahrlässig.
Ist halt doch was anderes, als zu kaufen und dann runterreissen...
Die Lackschäden sind übel, wie schon geschrieben.
Auch wenn dirs nicht passt, zahlen. Lessons learned: das nächste Mal pfleglicher behandeln.
Noch eine Frage. Muss bei den Bremsen nur das Material oder die kompletten Wechselkosten getragen werden?
Wurde Dir die Vorabbewertung von Deinem Händler angeraten? Dann wäre es ein feiner Zug, so hast Du zumindest eine Hausnummer was Dich erwartet. Insgesamt betrachtet kommst aber trotzdem, wenn es denn zu der Endabrechnung kommen sollte, noch sehr gut weg.
Bitte immer daran denken, Leasing nur Besitz, nicht Eigentum!
Zitat:
Bitte immer daran denken, Leasing nur Besitz, nicht Eigentum!
Das können die meisten Menschen doch auch nicht unterscheiden.
Mach es noch einfacher: Leasing nur geliehen - nicht Eigentum!
Habe jetzt erst das PDF gelesen mit dem Bericht...
Das ist ja ein Wahnsinn. Du hast den mit zweieinhalb Jahren geleast, ihn an fast jeder Seite angefahren außer oben in der Dachmitte (und das waren keine kleinen Schäden), das ganze dann mehr schlecht als recht in irgendeiner freien Werkstatt hinwursteln lassen und beschwerst dich jetzt über 1200 Öcken Nachzahlung?
Zitat:
@herr koenig schrieb am 21. März 2021 um 23:11:40 Uhr:
Noch eine Frage. Muss bei den Bremsen nur das Material oder die kompletten Wechselkosten getragen werden?
Die Instandsetzung - also alles = Material + Arbeitslohn.
Nochmal: sei froh über nur 1.200€
Zahlen und glücklich darüber sein, dass es so wenig ist.
Du solltest folgendes nicht ausser Acht lassen:
- es sind lediglich die Netto Beträge bei nicht reparierten Beträgen zu zahlen
- Vorbewertung ist unverbindlich, kann durchaus teuer werden (Wert Minderung zum Beispiel)
Schließe mich an: Wenn das Angebot steht, dass mit den 1035€ alles abgegolten ist: sofort zahlen und noch eine Flasche Sekt mitschicken.
Sollte das nur eine unverbindliche(!) Vorbesichtigung gewesen sein, wird es schwieriger.
Diese Anmerkungen mit "Folgekosten möglich" sind normal bei diesen freiwilligen Begutachtungen. Der TÜV hat ja offenbar keinen Vertrag mit dem Leasinggeber und (Achtung!) richtet sich auch nicht nach dem vertraglichen Schadenkatalog, sondern nimmt den allgemeinen Katalog von der DAT oder den TÜV-eigenen (alle sehr ähnlich, nicht immer gleich). Deshalb ist dieses Gutachten offenbar nicht bindend, würde ich verstehen. Außer es steht im Leasingvertrag, dass das TÜV-Gutachten bindend ist.
Es könnte also bei der endgültigen Abnahme noch teurer werden, oder habt Ihr Euch auf dieses Gutachten geeinigt?
Nur mal so btw: Ich würde das PDF wieder rausnehmen, denn man kann deine Daten problemlos sehen (muss nur schnell einen Screenshot machen, bevor das PDF vollständig geladen hat. Interessanterweise werden die Zensurbalken erst später geladen, sodass man grob 0,4 s deine Daten sehen kann).
Bei Bedarf kann ich dir gerne den Screenshot zeigen auf dem ich deine Daten sehe (hat beim 1. Versuch geklappt 😁). Per PN versteht sich 😁