Leasingrückgabe eine ehem. Jahreswagen

Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Audi A4, den ich als Vorführwagen geleast habe, wieder abgegeben. Zum Leasingbeginn war das Auto 6 Monate alt. Vor der Rückgabe habe ich eine Außen- und Innenaufbereitung machen lassen. Nun bekomme ich das Rückgabeprotokoll, bei dem ein Schaden am Schweller (nur von unten sichtbar) festgestellt wurde, Kosten 2.300 Euro.

Mir war nicht bewusst, dass es diesen Schaden gibt und kann mich auch nicht erinnern so doll aufgesetzt zu sein.

Zu Leasingbeginn wurde kein Übergabeprotokoll o. ä. erstellt, daher könnte der Schaden auch schon damals am Auto gewesen sein. Wie verhält es sich rechtlich in diesem Fall, muss ich beweisen, dass der Schaden schon vorher da war?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

19 Antworten

Ich kenne einige Firmen die den Leasingpartner gewechselt haben, weil dort trotz Folgegeschäft keine Gesprächsbereitschaft bestand

Die Schadensbewertung vom Folgegeschäft abhängig zu machen finde ich ohnehin frech. Entweder ist es ein Minderwert oder nicht. Man kann sich konkret auf Nachlässe im Rahmen eines Neuvertrages einigen, aber das ein Bewerter nur grob drüber geht wenn ein Folgegeschäft in der Tür steht und ansonsten jede Schramme aufschreibt ist einfach assi.

Moment...du tust ja gerade so, als ob der Händler dir dann aus Boshaftigkeit jede Schramme aufschreibt. Ja, es gibt schwarze Schafe, aber die Regel ist doch eine andere.

Es werden alle Schäden dokumentiert und dann geschaut, wieviel nachgezahlt werden müsste. Und davon sieht der Händler ab, wenn ein Folgegeschäft im Raum steht. Finde ich völlig legitim.

Lieber auf 1000 Euro bei Rückgabe verzichten und dafür einen Kunden halten und weiter dran verdienen.

Geht der Kunde zur Konkurrenz, rechne ich ganz normal ab. Ich sehe da nichts asoziales dran.

Hallo,
ohne Übernahmeprotokoll hast Du den Wagen so abgenommen wie gesehen. Ob der Schaden nun dabei war oder nicht, Du hast es so akzeptiert. Wie willst Du beweisen das der Schaden schon vorher gewesen wäre?
Ich würde keinen Gebrauchten Wagen, dazu gehört auch ein Vorführwagen, ohne genauere Überprüfung nehmen. Probefahrt und den Wagen kurz checken, auch auf eine Hebebühne. Wenn ich mich nicht auskenne, einen Freund oder Sachverständigen dazu. Für wenig Geld macht das auch der TÜF oder die DEKRA.
Du könntest noch versuchen Dich Anwaltlich beraten zu lassen, um ggf. den Wert noch zu drücken. Ist allerdings ohne Erfolgsgarantie. Da wirst Du die bitte Pille schlucken müssen und bezahlen. Mach es beim nächsten Mal besser.

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Ja so sieht es leider aus. Ganz abgeneigt vom Thema Leasing bin ich nicht, aber ich weiß jetzt worauf ich das nächste Mal besser achten muss.

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