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Leasingfahrzeug verkaufen

Themenstarteram 28. Dezember 2020 um 23:29

Hallo!

Leider hab ich durch Corona meine Arbeitsstelle verloren und kann mir mein Leasingfahrzeug nicht mehr leisten. Soweit ich mich eingelesen hab, gäbe es die Möglichkeit es entweder an ein Autohaus (zurück) zu verkaufen oder privat (Ich weiß, dass ich in jedem Fall zuerst beim Leasinggeber anfragen muss, ob dieser mit einer Weitergabe an Dritte überhaupt einverstanden ist). Jetzt weiß ich nicht, unter welchen Voraussetzungen ein Autohaus ein Auto zurücknehmen würde (habe es ursprünglich über ein Autohaus gekauft). Außerdem weiß ich nicht genau, wie das finanziell aussehen würde, sprich was man verlangen kann. Geht es dabei um den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs und/oder spielt die Restdauer des Leasings dabei eine Rolle?

Danke für alle Tipps & Erfahrungen!

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36 Antworten

Immer wieder schön zu lesen, wie alle Begriffe durcheinander geworfen werden. Du hast das Auto ganz sicher nicht über ein Autohaus gekauft.

Suche bitte nach Leasing ablösen. Gibt es hier im Forum jede Woche in irgendeiner Form.

In Kurzform: Du kannst das Auto meist nur rauskaufen und dann selber verkaufen. Einige Banken bieten auch die Übernahme durch einen anderen Leasingnehmer an. Die Zusatzkosten trägst du. Und um einen neuen Leasingnehmer zu finden wirst du viel Geld hinlegen müssen.

Noch kürzer: Es wird teuer.

Themenstarteram 29. Dezember 2020 um 1:16

Zitat:

Du hast das Auto ganz sicher nicht über ein Autohaus gekauft.

Sie wissen ganz genau was gemeint ist, also ist übersteigerter Purismus absolut nicht angebracht. Gleichzeitig haben Sie meine Frage überhaupt nicht beantwortet.

In Kurzform: Den Post hätten Sie sich komplett sparen können.

1. du kannst das Auto nicht verkaufen, weil es dir nicht gehört. Du hast es nicht gekauft.

 

2. du darfst außerordentlich kündigen, musst aber für alle Kosten aufkommen, insbesondere für den hohen nichtlinearen Wertverlust, der von den linearen Leasingraten - zumindest am Anfang des Vertrags - noch nicht abgedeckt ist. Die Kosten und Gebühren kannst du von der Leasinggesellschaft berechnen lassen.

 

3. es gibt Leasingbörsen (meist in Form von Plattformen im Internet), worüber du versuchen kannst, einen „Nachleaser“ zu finden. Die Leasinggesellschaft muss aber dennoch zustimmen.

2fat4u hat es ganz gut beschrieben.

 

Bei der Kündigung des Vertrages wird Dir die Leasinggesellschaft die offenen Raten berechnen. Du sparst also nur die lfd. Kfz kosten uns hast aber auch kein Fahrzeug mehr. Ein paar Zinsen können evtl. gespart werden. Aber bei Leasing sind das Peanuts.

 

Leasingbörsen sind da eher hilfreich wenn Dein Vertrag gute Konditionen hat und Du entsprechend beim Abschluss verhandelt hast.

 

Wie oben beschrieben muss die Leasinggesellschaft zustimmen und die Bonität des Übernehmers passen.

 

Eine Frage sei mir noch erlaubt... Du hast nicht zufällig den oft verteufelten Kreditschutzbrief / Restkreditversicherung abschlossen? Manchmal vergisst man das ...

Zitat:

@January16 schrieb am 29. Dezember 2020 um 02:16:12 Uhr:

Zitat:

Du hast das Auto ganz sicher nicht über ein Autohaus gekauft.

Sie wissen ganz genau was gemeint ist, also ist übersteigerter Purismus absolut nicht angebracht. Gleichzeitig haben Sie meine Frage überhaupt nicht beantwortet.

In Kurzform: Den Post hätten Sie sich komplett sparen können.

Die Frage ist komplett beantwortet.

Zur allgemeinen Bewertung ist es noch hilfreich, die verbleibende Laufzeit zu kennen und um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Dazu kommt noch, war der Leasingvertrag den du abgeschlossen mit einem guten Leasingfaktor versehen oder hast du teuer geleast.

Einen teuren Leasingvertrag wirst du privat nie los, da wird es wohl auf die bereits oben genannten alternativen Lösungen hinaus laufen.

Die Rückgabe des Fahrzeugs ist die teuerste aller Lösungen.

Man kann versuchen, einen "Nachmieter" zu finden, es gibt u.a. "Leasingmarkt, Leasingtime" uwm.

Der Leasinggeber (idR Bank) muss dem neuen Leasingnehmer zustimmen und man muss eine Gebühr für das Umititulieren bezahlen.

Oder man erfragt den Rüückkaufwert, löst das Fahrzeug aus und verkauft privat weiter. Den Marktwert kann man bei Mobile.de ermitteln, indem man möglichst vergleichbare Angebote sichtet.

Viel Glück!

Zitat:

@January16 schrieb am 29. Dezember 2020 um 00:29:30 Uhr:

Hallo!

Leider hab ich durch Corona meine Arbeitsstelle verloren und kann mir mein Leasingfahrzeug nicht mehr leisten. Soweit ich mich eingelesen hab, gäbe es die Möglichkeit es entweder an ein Autohaus (zurück) zu verkaufen oder privat (Ich weiß, dass ich in jedem Fall zuerst beim Leasinggeber anfragen muss, ob dieser mit einer Weitergabe an Dritte überhaupt einverstanden ist). Jetzt weiß ich nicht, unter welchen Voraussetzungen ein Autohaus ein Auto zurücknehmen würde (habe es ursprünglich über ein Autohaus gekauft).

 

Außerdem weiß ich nicht genau, wie das finanziell aussehen würde, sprich was man verlangen kann. Geht es dabei um den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs und/oder spielt die Restdauer des Leasings dabei eine Rolle?

Danke für alle Tipps & Erfahrungen!

Zitat:

@Qulor schrieb am 29. Dezember 2020 um 07:51:41 Uhr:

 

Eine Frage sei mir noch erlaubt... Du hast nicht zufällig den oft verteufelten Kreditschutzbrief / Restkreditversicherung abschlossen? Manchmal vergisst man das ...

Das ist für mich die wichtigste Frage, die geklärt werden sollte.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 29. Dezember 2020 um 18:26:17 Uhr:

Zitat:

@Qulor schrieb am 29. Dezember 2020 um 07:51:41 Uhr:

 

Eine Frage sei mir noch erlaubt... Du hast nicht zufällig den oft verteufelten Kreditschutzbrief / Restkreditversicherung abschlossen? Manchmal vergisst man das ...

Das ist für mich die wichtigste Frage, die geklärt werden sollte.

Das Fahrzeug ist geleast,warum sollte es da einen Kreditschutzbrief oder eine Restkreditversicherung geben ?

 

Es hilft nicht wenn du hier fragst.

Du must dich sofort mit dem Leasinggeber in Verbindung setzen.Nur der kann dir sagen welche Möglichkeiten es gibt und was es dich kostet.

Es wäre sicher besser erstmal irgend eine Arbeit anzunehmen damit alle laufenden Kosten gedeckt werden.

 

Es gibt Leasingraten - Versicherungen die im Falle von unverschuldeter arbeitslos die Ratenzahlung für einen begrenzten Zeitraum übernehmen.

Zitat:

@January16 schrieb am 29. Dezember 2020 um 00:29:30 Uhr:

Soweit ich mich eingelesen hab, gäbe es die Möglichkeit es entweder an ein Autohaus (zurück) zu verkaufen oder privat...

Dazu müßest du das Fahrzeug erst einmal aus dem Leasing herauskaufen, um selbst Eigentum daran zu erwerben. In einer Situation wie der von dir geschilderten ist das eher nicht zu empfehlen, da du dafür erst einmal eigene Liquidität (be)schaffen müßtest.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 29. Dezember 2020 um 20:35:06 Uhr:

 

Dazu müßest du das Fahrzeug erst einmal aus dem Leasing herauskaufen, um selbst Eigentum daran zu erwerben. In einer Situation wie der von dir geschilderten ist das eher nicht zu empfehlen, da du dafür erst einmal eigene Liquidität (be)schaffen müßtest.

Dazu müsste January16 aber erst einmal verstehen, was sie da überhaupt unterschrieben hat. Da sie glaubt, dass sie ein geleastes Auto "verkaufen" kann, scheint es da arge Verständnisprobleme zu geben. Deswegen bleibt der einzig richtige Rat, das Gespräch mit der Leasing-Bank zu suchen.

Stehe aktuell aus anderen Gründen vor dem gleichen Problem. Aber der Kontakt zur Bank ist hergestellt, die Optionen liegen auf dem Tisch. Billig wird es nicht.

Leasing sollte man privat nur machen mit irgendeine Art von Absicherung für den Fall von Arbeitslosigkeit hat. Man muss es sich leisten können, dann kann es auch günstiger sein.

Generell sollte man nur so hohe Belastungen haben das alle Forderungen bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit bedient werden können...

Oder entsprechend hohe Rücklagen haben

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