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Leasingabrechnung - Brutto oder Netto
Hallo.
Habe immer gelesen, dass man bei einem Mindertwert nur den Nettobetrag zahlen muss.
Stimmt das, oder muss ich tatsächlich die 617 zahlen? Habe ein Foto beigefügt.
LG
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18 Antworten
Ich kann mit dem was du geschrieben hast nichts anfangen...
Das Leasingrücknahmeprotokoll erstellt der Händler nach der Begutachtung und wird auch dort unterschrieben.
Die Leasing rechnet genau nach Protokoll ab
Wie das Fahrzeug danach weiter vermarktet wird spielt dabei keine Rolle
Der Gutachter wird vom Händler im Auftrag des Leasinggebers bestellt
Du schreibst, dass man das Leasingsrückgabeprotokoll mit dem Händler verhandeln kann. Das ist bei VWFS nicht der Fall! Unser VW-Händler ist nicht Vertragspartner. Bei uns läuft nach der Fahrzeugabgabe zum Gutachter als üder den Leasinggeber.
Also in dem Gutachten standen die Beträge Brutto ca 620 und Netto 518 €.
Alles gut soweit.
In dem Rückgabeprotokoll, welches ich hier nicht hochgeladen habe, war nur der Bruttobetrag aufgezeichnet als Endsumme. Diesen habe ich geweigert zu unterschreiben.
Erst nach drohen mit dem Anwalt,wurde der endgültige Betrag auf dem Rückgabeprotokoll auf den Nettobetrag korrigiert.
Die endgültige Abrechnung, wo noch die Minderkilometer abgezogen werden, bekomme ich von der Leasingbank.
Danke für die vielen Antworten. Hat mich sehr bestärkt.
Die Diskussion hättest du dir m. E. sparen können. In meinen Rücknahmeprotokollen standen auch die Minderwerte als Bruttobetrag. In der Endabrechnung von der Bank wurde dann die MwSt rausgerechnet