Leasing Sicherheiten

Hallo zusammen,

ich habe ein Leasingvertrag für einen Kona Elektro (Hyundai Capital Bank) als Freiberufler angeboten bekommen, bei dem folgende Sicherheiten gefordert sind:

Einkommensabtretung
Abtretung von Ersatzansprüchen/Versicherungsansprüchen
Pfandrecht an Forderungen des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber
Bürgschaften

Auch wenn ich das Fahrzeug gerne hätte (sofort verfügbar) bin ich am überlegen ob ich den Vertrag überhaupt abschließe, da ich die geforderten Sicherheiten für überzogen und unüblich halte. Ich möchte auch nicht erst meinen RA fragen was überhaupt die Abtretung und das Pfandrecht bedeutet. Wie seht Ihr das? Sind derartige Sicherheitsleistungen üblich?

Dies ist mein 2. Leasingvertrag, im ersten Vertrag unter gleichen Rahmenbedingungen bei Skoda war von Sicherheiten überhaupt keine Rede. Ich brauchte bei Vertragsabschluss nur die IBAN meines Firmenkontos angeben und das war es.

11 Antworten

Sind die wirklich alle gefordert?
Wenn die eine Bürgschaft wollen kannst du ja gar nicht einfach unterschreiben.

Ich hab den Vertrag Freitag vorabbekommen und morgen sollte der Unterschrieben werden. Es steht wortwörtlich drin das "Bürgschaften " (Plural) nach Unterzeichnung des Vertrages gefordert werden. Es ist nicht definiert welche. Und dazu kommt noch die ganzen anderen Sicherheiten. Das sehe ich genauso, dass ich das so gar nicht unterschreiben kann. Ich finde das als Leasingnehmer auch nicht sehr vertrauenserweckend. Besonders kann es nicht an meiner finanziellen Situation liegen, eine BWA oder sonstige Infos haben die nicht eingeholt und das sollte zeigen, das hier für den Risikogeber überhaupt Risiko vorliegt.

Ich habe nur wenig vergleiche ausser dem einen Skoda Leasingvertrag. Den fand ich deutlich vertrauenserweckender. Schade ich hätte gerne eine Kona Elektro gehabt aber so wird das nicht udn ich bleib wohl "zähneknirschend" beim VW-Konzern.

Einkommensabtretung - könnte an nicht ausreichender Bonität liegen.

Abtretung von Ersatzansprüchen/Versicherungsansprüchen - ist normal und zugleich Blödsinn, denn im Falle eines Unfalles wird nicht dein Auto, sondern das des Leasinggebers beschädigt.

Pfandrecht an Forderungen des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber - verstehe ich leider nicht, welche Forderungen hat der Leasingnehmer gegen den Leasinggeber? Falls das Auto Mist ist und zurück gegeben werden soll?

Bürgschaften - könnte an nicht ausreichender Bonität liegen.

Das Problem eines Freiberuflers ist halt das meist unregelmäßigen Einkommen, besonders, wenn man noch nicht lange selbstständig ist. Eigentlich sind auch die Einkommensabtretung und die Bürgschaften harmlos, weil du doch ohnehin vorhast, die Leasingraten pünktlich zu zahlen. Vielleicht mal als Alternative eine Anzahlung vereinbaren, nicht nur die 6.000,- € Elektroprämie.

Danke für Eure Antworten :-). Ich werde den Vertrag so nicht unterschreiben und zu einer anderen Marke wechseln. Schade im Herbst hatte ich vor unseren zweiten Waagen durch einen Ioniq 5 zu ersetzen.

Ja es könnte an nicht ausreichender Bonität liegenn, nur dazu hätten Sie diese überprüfen müssen.
Die haben diese Sicherheiten in den AGBs fest verankert. Das heist die gelten für alle Verträge mit freiberuflich tätigen Menschen. Es gibt genügend Freiberufler, die nicht von der Hand in den Mund leben, sondern eher zur höheren Einkommensklasse zählen.

Der Vertrag ist aus meiner Sicht nicht unterschreibbar. Ich unterschreibe keinen Vertrag , wo pauschal Bürgschaften gefordert ohne diese zu benennen. Die Kosten für die Bürgschaften sind nicht zu kalkulieren.

An meiner Bonität sollte es nicht liegen, die haben dies schlichtweg nicht geprüft. Ein Ergebnis laut BWA seit mehreren Jahren im 6 stelligen Bereich, durchfinanziertes Haus, keinerlei finanziellen Verpflichtungen sollten locker reichen - wie es dies bei anderen Leasinggebern bisher auch getan hat.

Ich war kurz am überlegen ob ich den Wagen bar bezahle, aber das sehe ich nicht ein. Naja wahrscheinlich vorläufig mein letzter Versuch dem VW-Konzern zu entfliehen.

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Ich hab mal in ein paar Leasingverträgen gewühlt, weil ich meine sowas schonmal gelesen zu haben.

Bei uns (Leasing über BMW Bank), steht in den Leasingverträgen eine ähnliche Liste mit Sicherheiten.
Die werden nicht wirklich alle gefordert, das ist nur eine Liste mit möglichen Sicherheiten auf die die Bank bestehen könnte, falls es nach der Bonitätsprüfung notwendig erscheint.
Außerdem nur beim Privatleasing, bei gewerblichen Kunden steht da nichts.

Ich würde mal vermuten bei deinem Leasingantrag ist es ähnlich, einfach pauschal so "drastische" Sicherheiten wie eine Bürgschaft zu fordern, ohne überhaupt eine Bonitätsprüfung durchgeführt zu haben, kommt mir schon komisch vor. Kannst ja am Montag mal nachfragen, bevor du wegen einem Missverständnis auf dein Wunschauto verzichtest^^

Verstehe das Problem nicht. Wenn sie Bürgschaften fordern unterschreibst du die oder nicht. Durch den Leasingvertrag an sich gehst du keine Bürgschaft ein. Und eine stille Einkommensabtretung hast du zu 99% bereits bei Eröffnung eines Girokontos unterschrieben.

In meinem Leasingantrag an die BMW Bank (privat) steht:
Im Rahmen der Bonitätsprüfung können ggf. weitere Sicherheiten (wie z.B. Bürgschaft oder Kaution) verlangt werden.
Tatsächlich wurde derartiges nach der Bonitätsprüfung aber nie verlangt, also war die Bonität wohl ausreichend für das gewünschte Fahrzeug.

Wenn die Bank eine Bürgschaft verlangen würde und der Antragsteller das ablehnen würde, dann käme der Vertrag wohl nicht zustande? Oder fürchtest du, dass die Hyundai Bank dann trotzdem auf Erfüllung pocht?

Danke für die vielen Antworten. Das hat mir sehr geholfen.

Laut Vertrag wäre ich verpflichte die entsprechenden Sicherheiten zu stellen, laut Vertragstext könnte ich das wenn ich es richtig verstehe nicht als Grund zur Auflösung des Vertrages nehmen. Genau das ist mein Problem. Eine Bürgschaft würde ich nicht beibringen. Der Vertrag ist von der Leasingrate ist eh schon nicht günstig und von mir nur auf Grund der sofortigen Verfügbarkeit interessant. Wenn dann noch Kosten für eine Bankbürgschaft hinzukämen, wäre das komplett unsinnig. Dann abonniere ich mir lieber ein E-Auto. Ich spreche mal heute Nachmittag mit dem Verkäufer.

Zitat:

@Enouk schrieb am 13. Februar 2022 um 22:23:38 Uhr:



1. Ja es könnte an nicht ausreichender Bonität liegen ./. An meiner Bonität sollte es nicht liegen

2. Ich war kurz am überlegen ob ich den Wagen bar bezahle, aber das sehe ich nicht ein.

3. Naja wahrscheinlich vorläufig mein letzter Versuch dem VW-Konzern zu entfliehen.

1. dies empfinde ich als Wiederspruch ... 😉

2. würde ich bei einem e-Fahrzeug wohl tendenziell auch nicht tun

3. nun habe ich gerüchteweise gehört, dass sich zwischen VW und Hyundai noch 2-3 weitere attraktive Hersteller tummeln ... 😉

Aber an sich würde ich - so der Hyundai das Objekt der Begierde tatsächlich ist - das nochmal hinterfragen. Ansonsten würde ich - wenn ich keinen VW mehr haben wollte ("dem VW-Konzern entfliehen"😉 eben auch keinen mehr wählen. Der Markt ist ja doch was größer als nur 2 Marken.

Zitat:

@Enouk schrieb am 14. Februar 2022 um 09:00:22 Uhr:


Danke für die vielen Antworten. Das hat mir sehr geholfen.

Laut Vertrag wäre ich verpflichte die entsprechenden Sicherheiten zu stellen, laut Vertragstext könnte ich das wenn ich es richtig verstehe nicht als Grund zur Auflösung des Vertrages nehmen. Genau das ist mein Problem. Eine Bürgschaft würde ich nicht beibringen. Der Vertrag ist von der Leasingrate ist eh schon nicht günstig und von mir nur auf Grund der sofortigen Verfügbarkeit interessant. Wenn dann noch Kosten für eine Bankbürgschaft hinzukämen, wäre das komplett unsinnig. Dann abonniere ich mir lieber ein E-Auto. Ich spreche mal heute Nachmittag mit dem Verkäufer.

  • Das sind Standardformulierungen, die mit Sicherheit nicht alle und nur bei Bedarf zum Tragen kommen. Einzelheiten werden zudem auch nicht genannt, daher bedarf es weiterer Ausführungen.
  • Was AGB‘s angeht: auch diese müssen sich an geltendes Recht halten. Grundsätzlich kann da drin stehen , was will. Wenn das mit den den hier geltenden Gesetzen nicht vereinbar ist, wird die entsprechende Klausel nichtig; evtl. sogar die kompletten AGB‘s.
  • Bürgschaften kosten kein Geld.
  • Wenn Du das Fahrzeug bar bezahlen kannst, kannst Du die Bürgschaft doch problemlos eingehen.
  • Ein Autoabo ist nach meinen bisherigen Recherchen erheblich teurer als ein simples Leasing. Ausser Du hast eine extrem schlechte Versicherungseinstufung.

Wir leasen auch als Freiberufler und die Bonitätsprüfungen etc. kamen immer erst nach Vertragsunterzeichnung.
Der Leasinggeber möchte natürlich nicht auf seinen Kosten/Forderungen sitzen bleiben. Daher können die Sicherheiten auch nicht den Wert des KFZ überschreiten.
Wenn Du Dir die Raten leisten kannst, sollte das doch alles kein Problem sein.
Bei Neukunden arbeiten wir übrigens (größtenteils) auch nur noch mit Vorkasse oder sonstigen Absicherungen.

Danke für Eure Antworten, die haben mir sehr weitergeholfen.

Vertrag ist unterzeichnet, das Thema Sicherheiten ist durch, die Bank hat vorher bestätigt das Sie keine weiteren Sicherheiten möchte. Alles in allem ein sehr kompetenter und geduldiger Verkäufer. In 2 Wochen kann ich den Waagen abholen und die haben noch einen fairen Preis für meinen 12 Jahre alten Passat gemacht :-). Ich persönlich bin begeistert in der heutigen Zeit die optimale Konfiguration und das Wunschfahrzeug sofort lieferbar innerhalb von 3 Wochen zu bekommen :-)

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