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Leasing-Rückgabe: Teurer Steinschlag. Wie kann ich vorgehen?

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 11:44

Hi,

ich habe die Artikel zu Leasingrückgabe und Steinschlag gelesen und finde leider keine passende Antwort für meinen Fall.

Vom Leasinganbieter bekam ich die finale Rechnung zusammen mit Dekra Zustandsbericht (nach einer Zustimmung wird nicht gefragt).

Das Lackieren des Stoßfängers vorne wegen eines Steinschlags wird mit ca. 600 EUR aufgeführt und ein Minderwert von ca. 330 EUR berechnet. Zu meinen Lasten.

Zudem wird mir die HU mit einem Minderwert von 101 EUR belastet.

Das Auto wurde genau nach 36 Monaten zurückgegeben (mit 10.000 Mehrkilometern, die entsprechend berechnet sind). Wartung und Verschleiß waren im Vertrag drin. Bei Rückgabe hatte Händler keine Beanstandungen und ich habe auch keinen Steinschlag gesehen (vielleicht einen sehr kleinen übersehen).

Zwischen Abgabe und Dekra-Bericht liegt 1 Monat und ca. 100 km Tachostand. Im Dekra-Bericht steht kein Vorschaden, dabei hatte der Wagen an selbigem Stoßfänger eine Reparatur (mit Selbstbeteiligung) wegen eines tiefen Kratzers gleich nach Leasingbeginn.

Mir kommt das mit dem Steinschlag nicht richtig vor (z.B. auch Smart Repair möglich?). Wie kann ich nun vorgehen? Ist der Leasinganbieter mein Ansprechpartner, bei dem ich zumindest einmal Beweise für den Schaden (Fotos) verlangen kann?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Viel Glück und halte uns bitte auf dem laufenden

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Da Dir das angelastet wird hast Du auch das Recht haben das nachzuvollziehen. Die müssen nachweisen dass Dir das passiert ist (Mehrkilometer 100). Solltest Du das bezahlen müssen kannst Du auch die Werkstatt bestimmen in der das repariert wird. Ich würde mich damit nicht zufrieden geben!

Bei Rückgabe waren keinerlei Beanstandungen wenn Du das schriftlich hast brauchst Du meiner Meinung nach auch nichts bezahen denn Du kannst nachweisen dass das Fahrzeug bei Rückgabe keine Mängel hatte.

Auch eine Wertminderung in Höhe von € 330 scheint mir total überzogen. Normalerweise werden 10% der Reparaturrechnung als Wertminderung angesetzt. Die Stoßstange lackieren kostet bei meinem Händler insgesamt € 340.00 also € 600 sind auch überzogen.

Ich selbst hatte auch schon ein Leasingfahrzeug abgegeben und mir wurde bescheinigt dass alles in Ordnung ist. Ich habe auch vor der Rückgabe Bilder gemacht. Nun, nach 14 Tagen bekam ich eine rechnung dass der Kotflügel etwas eingedrückt war. Ich bezahlte nicht und die ganze Sache ging vor Gericht. Ich habe gewonnen denn ich hatte die Bescheinigung von Händler. Wie sich herausgestellt hat ist jemand bei dem Händler Rückwärts dagegen gefahren und abgehauen.

Warum wird Dir die HU belastet? War die abgelaufen?

am 16. Mai 2019 um 16:55

Hallo,

ganz klarer Fall: Ab zum Anwalt. Keine Diskussion!

Vor 3 Wochen hast Du mir übers Forum einen Virus gesandt, der meine gesamte IT- Anlage für Tage lahmgelegt hat. Jetzt fordere ich von Dir Schadensersatz von mind. einem Schokohasen!

Bekloppt? Richtig und doch im Kerngrunde sind beide Sachverhalte vergleichbar..

Bezahlst Du den Schaden, will ich meine Schokolade! ;-)

Gruss vom Asphalthoppler

Nach 36 Monaten ist die HU bei einem Neufahrzeug das erste Mal fällig. Wurde hier also zurecht berechnet.

Bei dem Steinschlagschaden würde ich auch jede Zahlung verweigern, denn der Händler hat schließlich eine vertragskonforme Rückgabe bestätigt.

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 17:45

Besten Dank für die Antworten! Tolle Sache!

Ok, wegen Steinschlag werde ich was unternehmen. D.h. mein "Gegner" ist die Leasuingesellschaft, die auch das Geld haben will (nicht der Händler), richtig?

Im Prinzip ja, aber normalerweise wickelt der Händler das für die Leasinggesellschaft ab.

Steinschläge werden mittlerweile von den Gerichten als "Gebrauchsspuren" anerkannt. Die Leasingfirma darf nach 3 Jahren nicht erwarten ein Neufahrzeug zurück zu bekommen.

Zitat:

@vw570 schrieb am 16. Mai 2019 um 16:38:37 Uhr:

 

Auch eine Wertminderung in Höhe von € 330 scheint mir total überzogen. Normalerweise werden 10% der Reparaturrechnung als Wertminderung angesetzt. Die Stoßstange lackieren kostet bei meinem Händler insgesamt € 340.00 also € 600 sind auch überzogen.

Warum wird Dir die HU belastet? War die abgelaufen?

Wenn du schon geleast hast müstest du eigentlich den Unterschied zwischnn Minderwert und Wertminderung kennen...

Für die Berechnung der HU müsste man den Leasingvertrag lesen

600.- für eine Frontschürze finde ich normal bei einer Vertragswerkstatt.

Ob Smart-Repair möglich gewesen wäre kann man so nicht beurteilen,ebenso ist die Größe des Steinschlags unbekannt.Die Größe und Anzahl auf einer bestimmten Fläche ist normalerweise festgelegt

Diese Festlegung ist ein Joke, da sie unabhängig von der Kilometerleistung angesetzt wird. Dabei ist einsichtig, dass die Mehrleasingrate bei 30tkm p.a. zu 10 tkm p.a. sich in den akzeptablen Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßer Nutzung niederschlagen muss (Steinschläge entstehen ja auch bei vertragsgemäßer Nutzung).

Seriöse Leasinggesellschaften definieren Schäden, die als gebrauchsüblich angesehen werden, von vornherein. Man bekommt bei einigen Gesellschaften bei der Auslieferung des Autos eine Broschüre ausgehändigt, wo diese üblichen Gebrauchsspuren anhand von Bildern und Schablonen dargestellt sind.

Wenn man ein Protokoll hat, das bei der Übergabe erstellt wurde und das keine größeren Schäden ausweist, muss man sich später keine Schäden anrechnen lassen. Ich würde also im Fall des TE auf die Forderung nur mit einem kurzen Brief reagieren und auf den Umstand hinweisen, dass der Schaden wohl erst nach der Abgabe entstanden sein kann. Erst wenn die Bezahlung trotzdem gefordert wird, würde ich mir die Mühe machen, zum Anwalt zu gehen.

Wenn es Schäden gibt, die über das übliche Maß hinaus gehen, muss man nur die daraus resultierende Wertminderung bezahlen. Das ist vereinfacht gesagt, der Selbstkostenpreis der Werkstatt, der bei der Reparatur entstehen würde.

Es ist nicht richtig, dass man nur 10 % der Reparaturkosten bezahlen muss. Die 10 %-Regelung bezieht sich auf den Fall, dass das Fahrzeug während der Laufzeit einen Schaden hatte, der repariert worden ist. Dann wird nämlich eine zusätzliche Wertminderung von 10 % der Reparaturkosten in Rechnung gestellt, weil man damit die Wertminderung bezahlt, die eingetreten ist, weil das Auto nicht mehr unfallfrei ist.

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 12:58

Ich denke ja auch, ein Auto ohne Abnutzungsspuren zu bewegen ist nicht möglich. Allerdings finde ich die Mehrkilometer-Berechnung sehr human.

Dank der Antworten hier und dem Urteil, das ich fand (https://www.leasing-hilfe.de/.../), gehe ich das Gespräch mit dem Leasinggeber offensiv an.

Vielen Dank!

Viel Glück und halte uns bitte auf dem laufenden

Wo ich stutzig werde ist das Full Service Leasing. Da ist die HU meist mit drin und muss nicht nochmal gezahlt werden. Prüf das mal.

Bin gerade etwas verwirrt. Muss bei einem kleinerem Schaden nicht sowieso NUR der Minderwert bezahlt werden?! Hier also 330€. (Ob in diesem Fall gerechtfertigt, sei mal dahingestellt). So kannte ich es bei den Leasingverträgen bisher. Z.b. Felge hat einen Kratzer, ist aber 100% funktionsfähig. In diesem Fall kann die Leasinggesellschaft nicht einfach eine komplette Felge verlangen sondern eben nur den Minderwert (z.b. 100€).

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 16. Mai 2019 um 18:57:48 Uhr:

Nach 36 Monaten ist die HU bei einem Neufahrzeug das erste Mal fällig. Wurde hier also zurecht berechnet.

In der Regel nicht.

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