Leasing im Familienunternehmen

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem guten Leasingangebot und da mein Vater ein kleines Baubedarfs-Geschäft betreibt, kam ich auf die Idee mit dem Gewerbeleasing.
Kann mein Vater einen Wagen leasen und mir zur Verfügung stellen oder gäbe es da versicherungstechnische Probleme?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Leute, das hatten wir doch hier schon etliche male.

Der Vater least den Wagen auf die Firma, alle Kosten werden vom Konto des Sohnes (der Familienname dürfte vermutlich derselbe sein) abgebucht. Versichert wird der Wagen auf den Sohn mit abweichendem Halter (Vater) und alles ist steuerlich in trockenen Tüchern.

Gut der Leasinggesellschaft gegenüber ist es nicht ganz fair. Aber andererseits ist es auch nicht fair, dass ein Gewerbetreibender der ein einziges Fahrzeug least (also kein Flottenkunde) bessere Konditionen bekommt als ein Privatkunde.

XF-Coupe

22 weitere Antworten
22 Antworten

🙂

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 9. August 2019 um 09:33:30 Uhr:


Leute, das hatten wir doch hier schon etliche male.

Der Vater least den Wagen auf die Firma, alle Kosten werden vom Konto des Sohnes (der Familienname dürfte vermutlich derselbe sein) abgebucht. Versichert wird der Wagen auf den Sohn mit abweichendem Halter (Vater) und alles ist steuerlich in trockenen Tüchern.

Wenn ich beim Leasingantrag das Konto des Familienangehörigen angebe, kann ich ja gleich groß "PRIVAT" auf den Antrag schreiben. 🙄 Dann hat sich das mit den Gewerbekonditionen nämlich erledigt.

Ansonsten will ich nur noch anmerken, dass der Leasingnehmer ein Schuldverhältnis eingeht. D.h. wenn er selbst mal einen Kredit oder Leasingvertrag braucht, dann fallen ihm die offenen Raten auf die Füße. Weil irgendwann ist bei jedem das Limit erreicht.

Man kann auch im Vertrag das Konto des Leasingnehmers angeben und die Bankverbindung dann im Nachgang bei der Leasinggesellschaft ändern lassen. Hab ich auch so gemacht. Das mit dem Schuldverhältnis ist ein guter und wichtiger Hinweis.

Und was noch zu beachten ist:

ist das Unternehmen eine Personengesellschaft? Dann geht das mit Privatentnehme evtl..
Bei Kapitalgesellschaten (GmbH) geht das nicht! Die haben kein "Privatkonto"

Es kann auch sein, das die Leasinggesellschaft keine unterschiedlichen Bankkonten akzeptiert oder bei Gewerbekonditionen keine private Bankverbindung.

Das muß alles VORHER abgeklärt werden.

Ähnliche Themen

Hallo @StephanRE,

eine KapG schließt dies nicht grundsätzlich aus, schließlich müsste nur eine Weiterberechnung durchgeführt - ggfs. mit einer kleinen Gebühr - und eine belastbare Haftungsübernahme des Nutzer vorhanden sein. Dann gibt es auch keinen Nachteil mehr für die KapG.... .

Ob die Untervermietung durch den Leasinggeber erlaubt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Michael

Zitat:

@Deloman schrieb am 9. August 2019 um 14:34:13 Uhr:



Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 9. August 2019 um 09:33:30 Uhr:


Leute, das hatten wir doch hier schon etliche male.

Der Vater least den Wagen auf die Firma, alle Kosten werden vom Konto des Sohnes (der Familienname dürfte vermutlich derselbe sein) abgebucht. Versichert wird der Wagen auf den Sohn mit abweichendem Halter (Vater) und alles ist steuerlich in trockenen Tüchern.

Wenn ich beim Leasingantrag das Konto des Familienangehörigen angebe, kann ich ja gleich groß "PRIVAT" auf den Antrag schreiben. 🙄 Dann hat sich das mit den Gewerbekonditionen nämlich erledigt.

Ansonsten will ich nur noch anmerken, dass der Leasingnehmer ein Schuldverhältnis eingeht. D.h. wenn er selbst mal einen Kredit oder Leasingvertrag braucht, dann fallen ihm die offenen Raten auf die Füße. Weil irgendwann ist bei jedem das Limit erreicht.

Das Der Leasingvertrag natürlich auf die Fa. des Vaters läuft ist korrekt.

Nehmen wir mal an der TE heißt Müller und wohnt in Augsburg. Dann gibt man im SEPA-Mandat Müller, Augsburg ohne Vornamen an und gut.

Selbst mit dem Vornamen des Vaters würde es klappen, solange die IBAN stimmt und das SEPA-Mandat vom Kontoinhaber unterzeichnet ist.

Wir haben Anfang des Jahres unsere GmbH aufgespalten, weil das Kerngeschäft an die nächste Generation übergeben wurde. Der bisherige Immobilienbereich trägt nun eine andere Firmenbezeichnung. Aber auch Lastschriften, die noch auf den früheren Namen lauten (manche Versorger und Hausverwaltungen sind etwas träge oder wollen sich den Aufwand eines neuen SEPA-Mandats sparen), werden problemlos abgebucht.

XF-Coupe

Zitat:

@Sebis-Mondeo schrieb am 9. August 2019 um 10:29:30 Uhr:


Bei einigen Leasinganbietern (z.B. VAG oder BMW) reicht ein einfaches Nebengewerbe ohne regelmäßige Einkünfte aus. Die wollen lediglich die Gewerbeanmeldung sehen und dazu einen Nachweis deiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. letzte 3 Gehaltsabrechnungen), die eine ausrechende Kreditwürdigkeit gewährleisten.
Die Gewerbeanmeldung kostet um 30 Euro und du musst in deiner Steuererklärung eine weitere Anlage (ich meine Anlage G) ausfüllen. Somit kannst du privat der Halter und Fahrer sein, das Fahrzeug auf dich versichern und den Unterhalt von deinem Konto bezahlen.

Wann hast du das zuletzte so bei VW probiert?

Letzten Sommer bei Seat, ging problemlos. Davor zwei Mal bei BMW.

Deine Antwort
Ähnliche Themen