Leasing Freiberufler in Nebentätigkeit
Hi!
Könnt ihr mir sagen welche größere Autobank (VW, Ford, BMW…) Geschäftswagenleasing für Freiberufler in Nebentätigkeit bietet?
Tätigkeit seit mehreren Jahren, Umsatz mittlerer 5-stelliger Bereich, mit Umsatzsteuer und allem drum und dran.
Grüße,
Sebastian
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20 Antworten
Um die Konditionen für Gewerbekunden zu bekommen, spielt es keine Rolle, ob der Kunde Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. Wichtig ist, dass er ein Unternehmen hat. Dieses kann durchaus auch im Nebenberuf betrieben werden, solange ersichtlich ist, dass es sich nicht nur um ein Scheinunternehmen handelt.
Der einfachste Weg zum Ergebnis ist, den betreffenden Händler zu fragen. Einfach mal hingehen, die Karten auf den Tisch legen und fragen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um an die Gewerbekonditionen zu gelangen.
Zitat:
Wichtig ist, dass er ein Unternehmen hat. Dieses kann durchaus auch im Nebenberuf betrieben werden, solange ersichtlich ist, dass es sich nicht nur um ein Scheinunternehmen handelt.
Ein Freiberufler hat eben kein Unternehmen. Ein freier Beruf wie Journalist, Berater, Geburtshelfer, Heilpraktiker, Übersetzer, Lektor u.v.m. zeichnet sich dadurch aus, dass es 1-Personen-Selbstständige sind und keine funktionalen "Anhängsel" haben. (= Nur Zuarbeiten sind erlaubt, also Buchhaltung, Datensammlung etc., aber keine Mitarbeiter auf der gleichen Wissensebene.)
Der Heilpraktiker kann natürlich eine größere Praxis mit Angestellten aufmachen und der IT-Berater ein Systemhaus, aber dann sind diese Personen keine Freiberufler mehr sondern haben ein Unternehmen. Der Freiberufler hat eine ganz andere Buchhaltung, keine Berichtspflicht etc.etc.
Ich bin seit 1990 Freiberufler. Mein Osteopath ist zwei Tage in der Woche Freiberufler, die anderen drei arbeitet er angestellt in einer Praxis. Nebenberuflich darf also immer sein, das nimmt dem Freiberufler nicht seinen Status.
Beim Leasing ist es wichtig, dass die freiberufliche Tätigkeit noch "genug" ausgeübt wird. Bei Umsätzen im mittleren fünfstelligen Bereich ist das aber kein Problem. Und als freiberuflicher Journalist z.B. bekommt man bei BMW beispielsweise immer den Business-Preis, auch wenn man nur einen Wagen hat.
Die Diskussion ist sehr theoretisch. Auch viele Ärzte, Anwälte und Steuerberater sind freiberuflich tätig. Sogar wenn sie Angestellte haben.
Danke für eure Unterstützung. Ich stehe mit einem Verkäufer bei VW in Kontakt.
Übrigens: Zeit ist ein wesentliches Problem. Mal so die Händler abklappern ist nicht…
Angestellte kann man als Freiberufler selbstverständlich haben. Es geht nur darum, dass Freiberufler <> Gewerbe ist, und dass das Wort "Firma" im engeren Sinne nicht eine Fabrik bezeichnet, sondern den NAMEN, mit dem ein Gewerbe oder eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird.
Wenn Max Mustermann eine GmbH gründet mit der Fantasie-Bezeichnung "Max Mustermann geschmacklose Lebensmittel GmbH", dann ist der in Anführungszeichen stehende Text die Firma seines Unternehmens.
Als Freiberufler hat man keine solche Firma. Die selbstständige Tätigkeit wird unter dem eigenen Namen betrieben, ein Fantasiezusatz ist dabei möglich, hatte ich auch. Einen Betrieb im steuerlichen Sinne hat man dann aber dennoch.
Für das gerne zitierte "gwerbliche Leasing" braucht man eben kein Gewerbe, sondern man muss eine selbstständige berufliche Tätigkeit nachweisen, in welcher Rechtsform auch immer. In meinem Fall habe ich das getan durch den Nachweis einer Umsatzsteuer-Identnummer, Gewerbeschein hat man ja als FB nicht.
Zitat:
@Crashman1983 schrieb am 26. September 2024 um 08:13:42 Uhr:
Die Diskussion ist sehr theoretisch. Auch viele Ärzte, Anwälte und Steuerberater sind freiberuflich tätig. Sogar wenn sie Angestellte haben.
Richtig. Vergiss die Ausführungen von Atemschutzausbilder. Sie sind nämlich falsch, was die Ausführungen zum Unternehmerstatus des Freiberuflers angeht. Ich bin Freiberufler, habe 20 Angestellte und natürlich ein Unternehmen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 26. September 2024 um 08:21:58 Uhr:
Als Freiberufler hat man keine solche Firma. Die selbstständige Tätigkeit wird unter dem eigenen Namen betrieben, ein Fantasiezusatz ist dabei möglich, hatte ich auch. Einen Betrieb im steuerlichen Sinne hat man dann aber dennoch.
Richtig. Man hat keine Firma, aber ein Unternehmen.
Zitat:
Für das gerne zitierte "gwerbliche Leasing" braucht man eben kein Gewerbe, sondern man muss eine selbstständige berufliche Tätigkeit nachweisen, in welcher Rechtsform auch immer. In meinem Fall habe ich das getan durch den Nachweis einer Umsatzsteuer-Identnummer, Gewerbeschein hat man ja als FB nicht.
Richtig. Das entspricht meinen Ausführungen weiter oben.