ForumTraktoren & Landmaschinen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Traktoren & Landmaschinen
  5. Lanz 2816

Lanz 2816

Themenstarteram 1. November 2018 um 19:11

Hallo zusammen,

mein Gartennachbar restauriert gerade sein Lanz 2816.

Er ist momentan mit der Elektrik neu verkabeln,u.a. weil viel drin rumgepfuscht wurde.

Meine Frage bezieht sich auf den Blinkgeber in Verbindung mit dem Blinkschalter.

Wie ist der Stromverlauf bei Blinker aus/an?

Hab mal nen Schaltplan in Anhang gestellt,wie es original verdrahtet sein sollte.

Da es den originalen Blinkgeber nicht mehr gibt,muss ein neuerer verbaut werden,der allerdings andere Klemmenbezeichnungen hat.

Die originale Blinkanlage ist wohl vom Vorbesitzer ausgebaut worden bis auf den Blinkerschalter,das ist das Indiz,dass mal eine eingebaut war.

Kennt sich da jemand aus?

Gruss Hans

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 2. November 2018 um 07:33:51 Uhr:

Lt. vorliegendem Schaltplan ist der Blinker extra und nicht in Verbindung mit dem Bremslicht.

Das ist mir schon völlig klar!

Die Frage ist nur, ob dies auch der Realität entspricht u. wie es zukünftig werden soll. So einen Oldtimer verschandeliert man nicht leichtfertig mit neuen 3 Kammerleuchten.

9 weitere Antworten
9 Antworten

Hallo Baqggerspezi,

 

bissel Erfahrung mit so alten Kisten habe durch die Restauration von einem alten Hanomag R 324S aus dem Jahr 1960.

Zu damaliger Zeit, war es nicht üblich, wie in deinem Schaltplan, an der rückwärtigen Beleuchtung, Bremslicht, Schlusslicht u. Blinkleuchten zu verbauen.

Bei Fahrzeugen bis 20 km/h, war beispielsweise kein Bremslicht erforderlich. Wenn der Schlepper dann > 20 km/h kann, dann war das wesentlich komplizierter, dies in einer 2 Kammerleuchte zu realisieren. Heißt, das Bremslicht war im Blinker integriert und da liegt die Krux begraben. Hast du auf der Bremse gestanden, haben beide Blinkleuchten aufgeleuchtet. Wurde dazu der Blinker gesetzt, wurde aus dem Dauerleuchten der Blinker ein einseitiges Dauerleuchten und auf der Seite, wo der Blinker geschaltet war, das Intervall leuchten geschaltet.

Jetzt wird der schöne Lanz restauriert und hier ist jetzt die Frage, was für Rückleuchten der Bursche hat o. bekommen soll. Kommt ja drauf an, wie authentisch die Restauration werden soll. Ist er schneller als 20 km/h, braucht er meines Wissens das Bremslicht. Ob dies heute noch ein Tüffy weiß, kann ich nicht sagen.

Wenn mit Bremslicht u. 2 Kammerleuchte, so brauchst einen speziellen Blinkerschalter. Da wird dann auch das Bremslicht drüber geführt.

Dies solltest auf alle Fälle zuvor klären.

Des weiteren gibt es ja auch verschiedene Möglichkeiten, der Warnblinkeinrichtung. Einmal ist es nur ein Schalter, andermal Schalter mit integriertem Warnblinkgeber. Den Warnblinker sehe ich auf deinem Schaltplan überhaupt nicht. Wenn der zugelassen werden soll, muss der ran. Da gab es eine Pflicht zur Nachrüstung.

Für eine 3 Kammerrücklichtanlage kann ich dir einen Stromlaufplan zukommen lassen von meinem MF 274S aus 1980.

 

Jetzt ist erst mal die Verwirrung perfekt, wenn der Blinker alleine schon sorgen macht.

 

Gruß

Edit:

Vielleicht habe ich sogar noch so einen Blinkerschalter mit Bremslichtschaltung liegen.

am 2. November 2018 um 6:33

Lt vorliegendem Schaltplan ist der Blinker extra und nicht in Verbindung mit dem Bremslicht.

Eine "Umrüstung mit einem neuen elektr.Blinrelais ist kein Problem.

Die Kabelbezeichnungen sind alte Bosch -Norm und eindeutig zuzuordnen.

Muss mir aber nochmal die Kontrollleuchten Ansteuerung ansehen.

hast du 6 oder 12 Volt ?.

 

Mache dir mal am Wochenende eine Schaltung.

Bopp19

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 2. November 2018 um 07:33:51 Uhr:

Lt. vorliegendem Schaltplan ist der Blinker extra und nicht in Verbindung mit dem Bremslicht.

Das ist mir schon völlig klar!

Die Frage ist nur, ob dies auch der Realität entspricht u. wie es zukünftig werden soll. So einen Oldtimer verschandeliert man nicht leichtfertig mit neuen 3 Kammerleuchten.

am 2. November 2018 um 8:26

Natürlich gebe ich dir hier völlig recht ,anderseits ist es doch aus meiner Sicht kein Problem mal ein elrktr,Relais einzuschleifen und die Funktion zu testen.

B 19

Themenstarteram 2. November 2018 um 18:17

Erst mal vielen Dank fürs mitgrübeln,

habe mich,wenns stimmt,etwas schlauer gemacht.

Zum einen sind Zwei-Kammer-Rückleuchten für Rücklicht und Bremslicht verbaut und die Blinkerleuchten Extra.

Das müsste,wie auch auf dem Schaltplan,historisch korrekt sein.

Bordspannung beträgt 12 Volt.

Zum anderen,da wisst ihr evtl. mehr,muss bei Zulassung mit H-Kennzeichen nicht zwingend eine Warnblinkanlage installiert sein,wenn werksseitig nichts vorgesehen war,um eine Bauartänderung zu vermeiden und dadurch die H-Zulassung zu verlieren.

Könnte mir vorstellen,dass es da Landkreis-abhängig Unterschiede gibt,was diese Regelung angeht.

Der Restaurator will auch mal beim hiesigen TÜV anfragen,was Vorschrift ist und was nicht.

Bin nächste Woche wieder vor Ort.

Zitat:

@Baqggerspezi schrieb am 2. November 2018 um 19:17:44 Uhr:

Erst mal vielen Dank fürs mitgrübeln,

gegrübelt hat von uns noch niemand.:)

Zitat:

Zum einen sind Zwei-Kammer-Rückleuchten für Rücklicht und Bremslicht verbaut und die Blinkerleuchten Extra.

Das müsste,wie auch auf dem Schaltplan,historisch korrekt sein.

Bordspannung beträgt 12 Volt.

Dann ist die größte Hürde schon mal vom Tisch. Habe da auch noch eine Unterlage gefunden.

Hier kannst auch noch paar Infos absaugen:

http://...freunde-oberreichenbach.de/.../E_BlinkAnlg.htm

Da sollten eigentlich alle deine Fragen beantwortet sein.

Achten sollte man beim Blinkgeberkauf, dass die Ausgänge für die Kontrollanzeigen (C; C2 u. C3) vorhanden sind. Dann ist wichtig, auf die Anzahl der Leuchtmittel zu achten, wenn dann der Warnblinker über einen reinen Schalter realisiert wird, so muss der Blinkgeber dem auch Stand halten. Das wären 42 Watt am Zugfahrzeug + 1 o. 2 x 42 Watt für die Anhänger. Die elektronischen sind heute auch robuster als die früher üblichen elektromechanischen Ausführungen. Den Blinkgeber nicht höher absichern als nötig.

 

Zitat:

Zum anderen,da wisst ihr evtl. mehr,muss bei Zulassung mit H-Kennzeichen nicht zwingend eine Warnblinkanlage installiert sein,wenn werksseitig nichts vorgesehen war,um eine Bauartänderung zu vermeiden und dadurch die H-Zulassung zu verlieren.

Das glaube ich nicht, weil in den siebzigern die Nachrüstung Pflicht war.

 

Zitat:

Der Restaurator will auch mal beim hiesigen TÜV anfragen, was Vorschrift ist und was nicht.

Sehr guter Gedanke.

am 3. November 2018 um 10:10

Danke für diese informative Seite

B 19

Eigl. sollte der Schaltplan doch mitm Blinkrelais Funktionieren?

früher war da evtl. mal ein Blinkgeber drin der einen kleinen Motor hatte, um das Blinken zu realisieren, die gibts nichmehr.

Heute geht das per Relais, was sind denn deine Nummern aufm Relais?

Themenstarteram 11. November 2018 um 22:49

Zitat:

@madin20VT schrieb am 11. November 2018 um 18:51:09 Uhr:

 

Heute geht das per Relais, was sind denn deine Nummern aufm Relais?

Wie gesagt,das originale Blinkrelais/-geber ist vom Vorbesitzer ausgebaut worden.

 

War heute wieder draussen und nun sind wir schlauer.

Hiesiger TÜV sagt,egal bei welcher Art Zulassung muss eine Warnblinkanlage rein.

Ebenso eine Dreikreis-Rücklichtsignalanlage,in diesem Fall Zweikammerleuchten mit extra Blinker.

Zweikreisanlagen,wo die Bremslichter auch als Blinker funktionieren,sind nicht mehr erlaubt.

Somit ist jetzt das System neu aufgebaut worden und funktioniert prächtig.

Vielen Dank für eure Infos und Hilfestellungen,habt ihr mir doch gut weiterhelfen können.

Gruss Hans

Deine Antwort