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Lancer: Service Diskussion (trotz Garantie) bei fehlerhafter Kupplung

Mitsubishi Lancer 8 (CY0/CZ0)
Themenstarteram 24. August 2012 um 21:29

Hallo Motor-Talk-Forum,

 

der letzte Besuch liegt etwas zurück. Deswegen der alte Nick-Name, der nun nicht mehr ganz stimmt. Mein Astra ging in Zahlung und kaufte mir dafür einen Mitsubishi Lancer.

 

Und wie so oft, ersuche eure Tipps / Erfahrungen. Vorab die Problematik:

 

Ich habe seit einigen Wochen das Problem, dass oft kein Rückwärtsgang geschaltet werden kann. Sprich, ich versuche den Gang einzulegen, bleibe aber ab "im Rückwärtsgang" ab der Hälfte "hängen". Kein Schalten ist möglich. Erst wenn ich die Kupplung einige Male kurz trete, geht der Gang mit einem kurzen Ruck rein. Nachdem sich dieser Defekt oft bemerkbar macht, bestand ich auf eine Kontrolle beim Mitsubishi Händler. Die Werkstatt konnte es reproduzieren. Toll dachte ich, deswegen kaufe ich Neuwagen. Meiner ist nun erst 1 Jahr und 9 Monate mit erst 35.000 Kilometer. Jedoch nun das hier:

 

[..] Wir können gerne die Kupplung ausbauen und auf Beschädigungen prüfen. Sollten diese unter den Garantieanspruch fallen werden wir dies auch selbstverständlich mit Mitsubishi Deutschland über Garantie abrechnen. Sollte sich jedoch herausstellen, das es sich um Verschleiß handelt und Mitsubishi nicht für die Kosten aufkommt, müssen wir Ihnen diese in Rechnung stellen.[..]

 

Fakt ist, dass ich keinen Defekt bei einem neuwertigen Fahrzeug akzeptiere. Bei meinem Vorgänger-Fahrzeug und Fachhändler gab es solch eine Diskussion nicht - die Kupplung wurde getauscht, als die Werkstatt den Fehler feststellte. Nun führe ich diese die Diskussion mit dem Inhaber des Autohauses (sowie Inhouse-Werkstatt), bei denen ich nunmehr zwei Mitsubishi kaufte. Das ist der erste größere Servicefall, was für die Autos spricht, aber solch eine Behandlung ist einfach inakzeptabel und weit entfernt, kundenorientiert zu handeln!  Wie soll ich nach so kurzer Zeit eine Kupplung durch "Verschleiß" abnutzen?! Das ist lächerlich.

 

Die Kupplung werde ich tauschen lassen. Das ist Tatsache. Sollte es keine Probleme geben - gut. Sollte es heißen, dass kein Materialfehler oder sonstiges seitens Mitsubishi vorliegt und ich zur Kasse gebeten werden, wird folgendes passieren: a) kein Mitsubishi mehr b) Erfahrungen im www bekannt geben c) Anwalt einschalten.

 

Wie seht ihr die Sache? Gibt es dazu Erfahrungen? Besteht Kontakt zu Mitsubishi über das Forum?

 

Freue mich auf euer Feedback!

 

 

 

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8 Antworten

1. Ich glaube nicht, dass die Kupplung die Ursache für die Schaltschwierigkeiten ist. Bei dem Benziner kommt es öfter vor, dass sich die Zähne vom Rückwärtsgang genau gegenüber stehen, dann lässt sich der Gang nicht einlegen. Wenn du jetzt nochmal einkuppelst oder das Auto nur ein paar Zentimeter rollen lässt bewegen sich die Zahnräder im Getriebe und ein Zahn steht einer Lücke gegenüber und der Gang lässt sich schalten. Da lässt sich wenig dran ändern. Vielleicht bleiben die Zahnräder bei einem neuen Getriebe nicht so oft gegenüber stehen, vielleicht auch nicht.

Wenn die Kupplung nicht korrekt trennt (verzogen, Kupplungsbetätigung defekt) würde das zu Kratzgeräuschen beim Schalten führen. Logisch?

 

2. Dein Händler hat dich doch korrekt über die Sachlage aufgeklärt. Wenn Kupplung defekt, dann Garantiefall, wenn Kupplung verschlissen, dann keine Garantie

 

3. Wenn du meinst, ein Verschleiß kann nicht vorliegen, dann wird die Reparatur ja über Garantie erstattet. Du scheinst aber nicht davon überzeugt, sonst wäre ja alles klar ...

 

4. "......wird folgendes passieren: a) kein Mitsubishi mehr b) Erfahrungen im www bekannt geben c) Anwalt einschalten." ---- Na, wenn das dein "Problem" löst. Der Anwalt wird dir eine verschlissene Kupplung auch nicht bezahlen ;-)

 

 

Themenstarteram 25. August 2012 um 0:36

Zitat:

Original geschrieben von starion87

1. Ich glaube nicht, dass die Kupplung die Ursache für die Schaltschwierigkeiten ist. Bei dem Benziner kommt es öfter vor, dass sich die Zähne vom Rückwärtsgang genau gegenüber stehen, dann lässt sich der Gang nicht einlegen. Wenn du jetzt nochmal einkuppelst oder das Auto nur ein paar Zentimeter rollen lässt bewegen sich die Zahnräder im Getriebe und ein Zahn steht einer Lücke gegenüber und der Gang lässt sich schalten. Da lässt sich wenig dran ändern. Vielleicht bleiben die Zahnräder bei einem neuen Getriebe nicht so oft gegenüber stehen, vielleicht auch nicht.

Wenn die Kupplung nicht korrekt trennt (verzogen, Kupplungsbetätigung defekt) würde das zu Kratzgeräuschen beim Schalten führen. Logisch?

2. Dein Händler hat dich doch korrekt über die Sachlage aufgeklärt. Wenn Kupplung defekt, dann Garantiefall, wenn Kupplung verschlissen, dann keine Garantie

3. Wenn du meinst, ein Verschleiß kann nicht vorliegen, dann wird die Reparatur ja über Garantie erstattet. Du scheinst aber nicht davon überzeugt, sonst wäre ja alles klar ...

4. "......wird folgendes passieren: a) kein Mitsubishi mehr b) Erfahrungen im www bekannt geben c) Anwalt einschalten." ---- Na, wenn das dein "Problem" löst. Der Anwalt wird dir eine verschlissene Kupplung auch nicht bezahlen ;-)

Hi,

danke der schnellen Reaktion.

Das mit der Kupplung kam vom Fachhändler. Ein Tausch wurde von ihm vorgeschlagen. Ich will nur, dass das "Problem" behoben wird. Was auch immer es ist - dafür gibt es die Garantie. Normal kann das auch nicht sein, da von Beginn an die Schaltung top lief. Das ist auch nach wie vor der Fall, nur halt nicht mit dem Rückwärtsgang.

Und ja, ich bin mir sehr sicher, dass ein Verschließ nach nur 35.000 Kilometer nicht sein kann. Wie würdest du reagieren, wenn nach dieser kurzen Zeit Verschleiß zum Gespräch wird?! Das widerspricht doch sämtlicher Logik. Dann könnte ich die Kupplung öfter als die Reifen tauschen :)

Was sollte deiner Meinung nach geprüft werden, wenn nicht die Kupplung?

 

 

am 25. August 2012 um 9:11

Hallo,

wie schon erwähnt, glaube ich nicht, dass ein Kupplungstausch hier Abhilfe schafft. Ich hatte schon bei mehreren Fabrikaten diese Probleme, allerdings nicht bei meinem Mitsubishi. Durch nochmaliges Ein- und Auskuppeln ließ sich der Rückwärtsgang anschließend stets einlegen.

Die Aussage der Vertragswerkstatt ist m. E. fachlich korrekt. Ich hatte bei meinem Golf IV bei etwa 34.000 km Probleme mit einer durchrutschenden Kupplung. Wie ich in einem Forum damals erfahren habe, gab es wohl mal eine Serie mit unterdimensonierten Druckplatten. VW hat aber trotz mehermaliger Reklamation eine Kostenübernahme abgelehnt, obwohl der Wagen erst kurz aus der zweijährigen Garantie heraus war. Letztendlich hat die Anschlussgarantie-Versicherung (Allianz) den Schaden von ca. 700 EUR übernommen und ich musste nur einen SB von 50 EUR tragen.

Ich hatte mich damals auch an den Autobild-Kummerkasten gewannt, allerdings wurde mir auch von dort ein korrektes Verhalten von VW bestätigt. Die wollten w. nicht ihren Hauptwerbekunden verärgern. Auf anwaltlichen Beistand habe ich, nach Abwägung von Kosten und Risiko, verzichtet.

Ich will damit nur sagen, auch bei anderen Herstellern wirst Du bei dieser Laufleistung kaum Ersatz auf Werksgarantie bekommen, da die Kupplung erst einmal ein Verschleißteil ist. Man müsste schon eindeutig nachweisen können, dass ein Material- oder Einbaufehler vorliegt.

Viele Grüße

Tom

am 25. August 2012 um 9:50

Innerhalb der ersten zwei Jahren zumindest in Österreich, aber es sollte ja glaub ich ein EU Recht sein, hat das Fzg. Gewährleistung.

Ich hatte bei meinem Fiat einiges in den ersten 2 Jahren. ALLES (!) mussten die Anstandslos machen.

Sowas darf bei einem neuwagen net sein.

Es ist aber so, dass manche Getriebe nicht synchronisiert sind beim Rückwärtsgang oder wie man das nennt.

Beim Lancer glaub ich sollte das schon der Fall sein. Jedenfalls wenn das Fzg. steht mach ich es immer so, dass ich erst mal den 4. Gang reingeb (oder den 2. - eben einen der unteren) und dann den Rückwärtsgang einlegen kann ohne Probleme - sonst rofflt es ordentlich ^^

Wo ist beim Lancer der Rückwärtsgang bei deinem? Rechts unten mit dem Ring zum hochziehen?

Versuch das mal erst einen der unteren Gänge im Stand und dann Ring hoch und RW Gang rein :)

Sollte funzen - manche Getriebe sind da strenger.

Hi,

Verschleißteile sind auch bei der Gewährleistung ausgenommen. Und es wäre wenn man es drauf anlegt kein problem eine Kupplung in 30tkm oder sogar deutlich weniger Km fertig zu machen. Ähnliches gillt dür die Bremsen.

Wenn sowas unter garantie oder gewährleistung fallen würde,würden garantiert viele auf die Idee kommen die teile kurz vor Garantieende noch zu himmeln.

Allerdings vermute ich auch das es sich bei dir nicht um verschleiß handelt und somit sollte die reparatur auch unter garantie fallen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von starion87

1. Ich glaube nicht, dass die Kupplung die Ursache für die Schaltschwierigkeiten ist. Bei dem Benziner kommt es öfter vor, dass sich die Zähne vom Rückwärtsgang genau gegenüber stehen, dann lässt sich der Gang nicht einlegen. Wenn du jetzt nochmal einkuppelst oder das Auto nur ein paar Zentimeter rollen lässt bewegen sich die Zahnräder im Getriebe und ein Zahn steht einer Lücke gegenüber und der Gang lässt sich schalten. Da lässt sich wenig dran ändern. Vielleicht bleiben die Zahnräder bei einem neuen Getriebe nicht so oft gegenüber stehen, vielleicht auch nicht.

Wenn die Kupplung nicht korrekt trennt (verzogen, Kupplungsbetätigung defekt) würde das zu Kratzgeräuschen beim Schalten führen. Logisch?

Würde ich auch so sagen.Ich denke das "problem" ist normal.

Themenstarteram 14. September 2012 um 16:57

Einige Zeit später möchte ich euch ein Update geben.

Vor wenigen Tagen wurde die Kupplung auf Anraten der Mitsubishi-Werkstatt getauscht. Und: einige von euch hatten Recht. Es scheint nicht die Kupplung gewesen zu sein. Nach kurzer Zeit tritt der Effekt wieder ein, dass ich nicht in den Rückwärtsgang schalten kann. Ich müsste also mittlerweile den Betreff des Topics ändern...

Kurzum: Habe neue Kupplung nach nicht mehr zwei Jahren drinnen, Problem besteht weiterhin. Bin gespannt, ob die Zentrale die Kosten übernimmt. Die Kupplung hatte zwar noch einen anderen "Defekt", was aber nichts mit meinem Anliegen zu tun hat (Fläche wurde nicht komplett genutzt, keine einheitliche Abnutzung).

Und ich muss mich wieder mit dem Mitsubshi-Händler in Verbindung setzen. Eventuell ist ein Teil, was für eine synchrone Funktion der Zahnräder sorgen soll, nicht mehr gut oder oder oder ...

hallo arbeite selbst bei Mitsubishi würde mal die Kupplungsflüssigkeit tauschen bzw entlüften ist schon öfters vorgekommen das sich luft in der betätigung befindet... hatten einige lancer und colts mit dem gleichen problem...

mfg

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