Kurzzeitzulassung ohne TüV seit 1.April 2015
Ich weiß leider nicht ob das das richtige Forum ist, mit Versicherung hat das ja nix am Hut, daher ist das Forum hier für Verkehr&Sicherheit ja wohl das naheliegendste.
In den nächsten Tagen möchte ich mir einen Golf 2 anschauen und diesen ggf. beim TüV vorfahren und bei entsprechend harmlosem Mängelbericht oder bestandener HU auch kaufen.
Allerdings bin ich mir seit der Gesetzesänderung vom 1. April nicht ganz sicher, was ich dafür brauch oder ob das so ohne weiteres überhaupt möglich ist.
Ich bin selbst Versicherungsmitarbeiter einer KfZ-Versicherung und weiß daher zumindest schonmal für den Teil bescheid.
Allerdings stellt sich mir die Frage, wie das gehandhabt wird beim StVA und ob ich da ohne aktuellen TüV-Bericht überhaupt ein KZK bekomme, bzw. wie sich das der Gesetzgeber überhaupt vorstellt.
Kann da vielleicht schon jemand aus eigener Erfahrung berichten?
Randinfo: das potenzielle FZG steht nur einen Steinwurf von meinem Wohnort entfernt. Daher wären zukünftiger Zulassungsbezirk, TüV-Bezirk und ausstellende Behörde für das KZK quasi am identischen Standort.
MfG
Chris
Beste Antwort im Thema
Wenn alles innerhalb eines Zulassungsbezirks passiert, ist es unkritisch:
Ohne HU ist die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle und die Rückfahrt erlaubt.
Weiterhin die Fahrt zur geeigneten Werkstatt auch innerhalb der unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirke.
29 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. April 2015 um 13:24:27 Uhr:
was machst Du, wenn der Zulassungsbezirk Kiel ist, Du das Auto aber in München holst?Zitat:
@Handschweiß schrieb am 23. April 2015 um 12:36:19 Uhr:
"Wenn der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung ...vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegt, dürfen ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden."
Hi,
ganz einfach dieser Fall ist nicht mehr vorgesehen. Also entweder vor Ort Reparieren und HU machen oder per Trailer überführen.
@Moers75 genau darum geht es doch, Fahrzeuge ohne HU sind erheblich günstiger und Hobbybastler können die unter umständen für relativ kleines Geld wieder flott machen. Selbst dann wenn sich die Reparatur in einer Werkstatt nicht mehr lohnt.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. April 2015 um 14:22:24 Uhr:
ganz einfach dieser Fall ist nicht mehr vorgesehen. Also entweder vor Ort Reparieren und HU machen oder per Trailer überführen.
natürlich ist das noch vorgesehen:
Zitat:
(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde (am Wohnort des Beantragenden; meine Anmerkung) oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen
ebenso klar steht im Gesetz, dass "nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden" dürfen.
Also kann es den Fall geben, dass der Zulassungsbezirk Kiel ist, das Auto aber in München steht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. April 2015 um 16:01:22 Uhr:
Also kann es den Fall geben, dass der Zulassungsbezirk Kiel ist, das Auto aber in München steht.
Ja wenn der Standort und der Heim-Bezirk so weit auseinander liegen ist es unmöglich ein FZG ohne Trailer zu transportieren.
Man kann nach neuer Regelung aber munter losfahren, sich Fahrzeuge ansehen und bei gewünschter Überführung/Probefahrt dann ein KZK vor Ort abholen und damit dann vor Ort in eine Werkstatt oder zum TüV fahren.
Hobbybastlern, wie ich es bin, ist es damit immernoch unmöglich ein FZG von weiter weg zu holen.
Bei dem Golf ist das praktische, das der bei mir um die Ecke (wortwörtlich) steht. Benachbarter Zulassungsbezirk wäre auch noch kein Problem.
Aber gerade der Young- und Oldtimermarkt bietet eben sowas so gut wie nie an, dass man TüV-fertige Autos bekommt, außer eben für ein Heidengeld.
Wenn man selbst ne Menge machen kann, dann ist das völliger Humbug dafür ne Werkstatt zu bemühen.
MfG
Chris
Bei mir wäre es z.B. ein Ex-Bundeswehrfahrzeug, ersteigert von einem Freund, wohnhaft in München, Standort des Fahrzeugs in Münster. Natürlich kein TÜV, nur eine Datenbestätigung vom Hauptfeldwebel Instandsetzung.
Damals: KZK in München geholt, mit dem Moped hingefahren, Moped auf den Unimog gewuchtet und ab die Post. Das ist wohl vorbei. Aber man wird ja auch nicht jünger für solche Aktionen.
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Mit Ex-BW-Fahrzeugen wird das wohl gar nix mehr.....
Die sind ja auch meistens viel zu schwer um die mit nem gewöhnlichen PKW zu ziehen.
Und die Autos, die HU haben, die sind dann schweineteuer beim Youngtimermarkt.
Deshalb sehe ich das so. Der private Schrauber oder private Schnäppchenjäger kriegt die Knüppel in die Speichen geschoben und die ganzen Händler/"Alis" lachen sich eins. Fahrzeug kriegt keine HU wegen eines feuchten Scheinwerfers, den man günstig selber reparieren kann (alleine so Mondpreise wie bei meinem Xenonlicht damals... 700 Euro wollte Opel haben, ich habe mir das Vorschaltgerät für 110 Euro gekauft, samstags repariert, Fünfer in die Kaffeekasse zum Einstellen der Scheinwerfer - fertig... wäre bei Opel ein halber Totalschaden gewesen) und wie schon gesagt, "Mach' ma TÜV-fertig" oder Angebot über ein fertiges Fahrzeug = Lizenz zum Gelddrucken.
So eine dicke Lobby in der Politik ist schon was Tolles...
cheerio
Hi,
ich bezweifle das "ein Ali´s" eine dicke Lobby haben.
Das Problem ist bzw. war einfach das die KZK massiv mißbraucht wurden. Einige Zulassungsstellen vor allem im Bereich der östlichen Landesgrenzen haben in einer Woche teils zig tausende KZK "verkauft" mit denen dann auch weiter munter Handel und Unfug getrieben wurde.
Du kannst dich also eher bei denen bedanken die dieses sinnvolle und relativ unbürokratische Mittel schamlos ausgenutzt haben.
Ich bin aber der Meinung eine feste Zuordnung auf ein Fahrzeug hätte erst mal gereicht um dem Wildwuchs etwas einhalt zu gebieten. Das mit der HU wäre echt nicht nötig gewesen.
GRuß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 24. April 2015 um 11:05:45 Uhr:
Ich bin aber der Meinung eine feste Zuordnung auf ein Fahrzeug hätte erst mal gereicht um dem Wildwuchs etwas einhalt zu gebieten. Das mit der HU wäre echt nicht nötig gewesen.GRuß Tobias
Der Meinung bin ich auch und daher gehe ich davon aus, dass man hier das Nützliche mit dem Angenehmen verbunden hat und mit dem vorgeschobenen Grund der Missbrauchseindämmung hier dem schwächelnden deutschen Automobilmarkt ein wenig auf die Sprünge helfen möchte.
Das man zeitgleich mit der Regelung nicht auch eine neue Abwrackprämie eingeführt hat, das ist auch alles 😛
So:
Ich war heute beim StVA und habe glücklicherweise vorher auch noch einmal angerufen und gefragt, was man alles braucht.
-eVB
-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ohne letzteren geht es auf keinen Fall.
Die Gebühren bei mir in Mönchengladbach betrugen 13,10€ und dank Internet-Termin war ich nach 20min inkl. Schilderanfertigung fertig.
Gekostet hats im Einzelnen:
-13,10€ für die Zulassung
-10€ für die Schilder
-25,95€ für die eVB für 3-Tageskennzeichen
Dann bekommt man einen FZG-Schein, der auch aussieht, wie ein ganz normaler FZG-Schein und der auch die gleichen Angaben enthält.
Auf der Rückseite steht dann als "Hinweis zur HU" ein ellenlanger Text, dass man mit dem FZG nur zum TüV im Zulassungsbezirk und zu Werkstätten maximal im benachbarten Zulassungsbezirk, sowie zurück fahren darf.
Von der Polizei wurde ich nicht ein einziges Mal angehalten und ob der Wagen TüV hat oder nicht, kann man nur anhand der Zulassungsbescheinigung feststellen, NICHT am Kennzeichen!!!
Beim TüV hat sich dann freundlicherweise ein Prüfer den Wagen angesehen und gecheckt, ohne dass dafür eine Gebühr verlangt wurde. Alle Mängel bewegten sich im Rahmen.
Alle Mängel ist dabei übertrieben, denn es handelt sich nur um zu alte Bremsflüssigkeit, angerosteten Endschalldämpfer und nicht ausreichend wirksame Hinterachs-Trommelbremse.
Also alles Sachen, die man recht günstig und schnell beseitigen kann.
MfG
Chris
Okay, hab dazu jetzt auch mal ne Frage.
Zu den zulassungsbezirken und fahren zur Werkstatt.
Dazu werd ich auch gern ein Bild mit den Bezirken anhängen.
Mein Problem is:
In wohn in Bezirk PAF würd aber gern zum Geiger nach München fahren. Aber dazwischen liegt DAH.
Dürft ich mir in DAH bzw FS die Kurzzeitkennzeichen holen und damit dann so zu sagen von PAF nach M fahren um das Auto dort in die Werkstatt zu bringen?
Zitat:
@papamechanika schrieb am 25. Juni 2015 um 01:20:32 Uhr:
Okay, hab dazu jetzt auch mal ne Frage.Zu den zulassungsbezirken und fahren zur Werkstatt.
Dazu werd ich auch gern ein Bild mit den Bezirken anhängen.Mein Problem is:
In wohn in Bezirk PAF würd aber gern zum Geiger nach München fahren. Aber dazwischen liegt DAH.
Dürft ich mir in DAH bzw FS die Kurzzeitkennzeichen holen und damit dann so zu sagen von PAF nach M fahren um das Auto dort in die Werkstatt zu bringen?
Ja, das darfst du.
Die Nutzung des KZKs ist zwar so vom Gesetzgeber nicht gedacht, aber warum nicht.
Ist einfach eine nette Lücke in dem neuen Gesetz.
@Kurzzeit-Parker
Was gilt jetzt
Erst schreibst du
Auf der Rückseite steht dann als "Hinweis zur HU" ein ellenlanger Text, dass man mit dem FZG nur zum TüV im Zulassungsbezirk und zu Werkstätten maximal im benachbarten Zulassungsbezirk, sowie zurück fahren darf.
Dann
Die Nutzung des KZKs ist zwar so vom Gesetzgeber nicht gedacht, aber warum nicht.
Ist einfach eine nette Lücke in dem neuen Gesetz.
Zitat:
@Kurzzeit-Parker schrieb am 28. April 2015 um 20:07:57 Uhr:
[.....]
Gekostet hats im Einzelnen:
[.....]
-10€ für die Schilder
[.....]Beim TüV hat sich dann freundlicherweise ein Prüfer den Wagen angesehen und gecheckt, ohne dass dafür eine Gebühr verlangt wurde. Alle Mängel bewegten sich im Rahmen.
[.....]
Darf ich mal fragen wo du wohnst? Eine HU ohne Gebühren und zwei Kennzeichen für 10 EUR hätte ich auch gerne.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 25. Juni 2015 um 07:40:13 Uhr:
@Kurzzeit-Parker
Was gilt jetzt
Erst schreibst duAuf der Rückseite steht dann als "Hinweis zur HU" ein ellenlanger Text, dass man mit dem FZG nur zum TüV im Zulassungsbezirk und zu Werkstätten maximal im benachbarten Zulassungsbezirk, sowie zurück fahren darf.
Dann
Die Nutzung des KZKs ist zwar so vom Gesetzgeber nicht gedacht, aber warum nicht.
Ist einfach eine nette Lücke in dem neuen Gesetz.
Ganz einfach:
Man darf mit dem neuen KZK ohne TÜV bis in den nächsten Zulassungsbezirk (vom Ausstellungsort des KZKs aus) fahren um eine Werkstatt aufzusuchen und von da aus zurückzufahren.
Wenn ich jetzt ein KZK einen Zulassungsbezirk weiter abhole, das zu bewegende Fahrzeug aber in einem anderen Bezirk steht, dann bin ich ja schon in einem benachbarten Bezirk.
Und da ich jederzeit zu einer Werkstatt oder von einer Werkstatt zurück fahren darf, kann man sich dadurch innerhalb des Zulassungsbezirks und aller Nachbarbezirke frei bewegen.
Die Frage war ja, on man so den Bewegungsraum vergrößern kann, indem man den Zulassungsbezirk, in dem man das KZK abholt, schlau auswählt.
Vom Gesetzgeber dürfte man ausschließlich zu Werkstätten und zum TüV fahren.
Überführungsfahrten über längere Strecken und/oder mehrere Zulassungsbezirke sind überhaupt nicht vorgesehen.
Ich hoffe ich habe mich da jetzt etwas verständlicher ausgedrückt.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 25. Juni 2015 um 12:36:35 Uhr:
Darf ich mal fragen wo du wohnst? Eine HU ohne Gebühren und zwei Kennzeichen für 10 EUR hätte ich auch gerne.Zitat:
@Kurzzeit-Parker schrieb am 28. April 2015 um 20:07:57 Uhr:
[.....]
Gekostet hats im Einzelnen:
[.....]
-10€ für die Schilder
[.....]Beim TüV hat sich dann freundlicherweise ein Prüfer den Wagen angesehen und gecheckt, ohne dass dafür eine Gebühr verlangt wurde. Alle Mängel bewegten sich im Rahmen.
[.....]
Ich komme aus Mönchengladbach.
Die 10€ waren für zwei Kurzzeitkennzeichen, normale Kennzeichen kosten bei dem Hersteller 16€/Paar.
Die kostenlose HU, war keine HU, sondern der Prüfer war einfach so nett "mal drüber zu gucken".
Für die HU, die mir nachher die Plakette eingebracht hat, hab ich auch standesgemäß löhnen dürfen 😉
MfG
Chris