Kurzzeitkennzeichen für Käufer besorgen?

Abend zusammen,

weiß einer wie es sich verhält, wenn ich für den zukünftigen Käufer meines Autos ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung besorgen möchte?

Ist das möglich?

Geht darum, dass ich mein Fzg. verkauft habe, und der Käufer selbiges im laufe der Woche abholen möchte und mit meinen Kennzeichen nachhause fahren will, Fahrzeug also zu dem Zeitpunkt noch angemeldet ist und er es dann Abmelden würde.
Da man hierzu aber alles mögliche liest, (von "xxx mal ohne Probleme gemacht", bis zu "einmal und nie wieder"😉, hab ich überlegt, das Auto abzumelden und für den Käufer KZK zu besorgen, da diese ja selbstständig nach 5 Tagen auslaufen, und die Kiste somit abgemeldet wäre, sollte sich der Käufer im anderen Fall nicht an die vertragliche Abmachung mit dem Abmelden halten.

Kaufvertrag sowie auch die Veräusserungsanzeigen sind selbstverständlich angefertigt & unterschrieben und Fotos von Perso, Führerschein etc. ebenfalls gemacht.

Was meint ihr? Möglich oder nicht? Den Stress wert, oder bedenkenlos angemeldet verkaufen?

Hab diesbezüglich leider keine halbwegs aktuellen Beiträge gefunden.

Vielen dank euch schonmal!

Grüße

23 Antworten

Am Tag der Abmeldung kann der Käufer auch mit den entstempelten Kennzeichen noch die Rückfahrt antreten. Evtl. fährst Du mit ihm sogar zur Zulassungsstelle und machst die Abmeldung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Februar 2022 um 11:10:42 Uhr:


Am Tag der Abmeldung kann der Käufer auch mit den entstempelten Kennzeichen noch die Rückfahrt antreten. Evtl. fährst Du mit ihm sogar zur Zulassungsstelle und machst die Abmeldung.

Ist das wirklich so?

Kann man das irgendwo offiziell nachlesen?

Ok, das hatte ich auch schon häufiger gelesen gehabt und wird daher sehr wahrscheinlich auch stimmen...
ABER: Eine Sekunde nach Mitternacht ist ja dann das Auto nicht mehr versichert, oder wie sehe ich das?!??
Das kann ja dann nur "genutzt" werden m.E., wenn es sich um sehr preiswerte Autos geht..., oder bin ich da irgendwie auf dem Holzweg?

wieso? 100 km nach Hause fahren und dann das Auto in eine Garage stellen. Ist dann halt nicht versichert so lange bis man es neu angemeldet hat.

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Ich glaub nicht daß das so im Sinne des Gesetzgebers war und Risikolos gestattet ist.
Der Sinn der Regelung ist selbstverständlich der , daß der im Brief ZB2 und ZB1 eingetragene Halter nach der Abmeldung wieder zu sich nach Hause an den Wohnort fährt.
Nicht ein in der Zwischenzeit neuer Eigentümer damit 100 km oder mehr, quer durch Deitschland tourt.

Was hat der Gesetzgeber da nur dagegen?
Wenn Kennzeichen am Tag der Abmeldung einfach noch bis 24 Uhr ohne örtliche Einschränkung gelten würden, wäre Autoverkauf bzw. -kauf einfacher.
Kein Verkäufer würde mehr angemeldet übergeben wegen all der damit verbundenen Risiken.
Kein Käufer müsste mehr vor der Besichtigung teure Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen, obwohl er das Auto dann vielleicht doch nicht kauft.

Zum wie vielten Male wird das jetzt in einem neuen Thread diskutiert...? *Lach*

Lass den Verkäufer voll bezahlen, er soll Papiere, Tüv-Bericht und Kennzeichen mitnehmen (oder schicken), und das Auto UMmelden.

Das ist (nach der Variante"angemeldet überführen"😉 der zweitbeste Weg.

Und zum wiederholten Male, Lach!
Fahrzeug vor Übergabe außer Betrieb setzen ist die sicherste Variante für den Verkäufer.
Angemeldet verkaufen holt man sich nur Ärger an Land

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Februar 2022 um 08:08:58 Uhr:


Und zum wiederholten Male, Lach!
Fahrzeug vor Übergabe außer Betrieb setzen ist die sicherste Variante für den Verkäufer.
Angemeldet verkaufen holt man sich nur Ärger an Land

So sieht die Welt aus...!!!

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