Kurzkennzeichen beantragen
guten abend,
ich habe eine frage bezügliche eines kurzkennzeichens. dafür ist ja diese evb nummer von der versicherung notwendig. ich habe jetzt vor morgen bei der versicherung anzurufen und diese zu beantragen. ich wollte dann meine freundin zur zulassungsstelle schicken um das kennzeichen abzuholen, weil ich es zeitlich selber nicht schaffe. brauch sie dafür eine art vollmacht mit meinem namen? weil die versicherung über meinen bzw. meinen vater läuft.
oder braucht meine freundin nur eine vollmacht wenn sie das auto nächste woche (auto bekommen wir am samstag) anmeldet? weil ich muss der halter sein wegen der versicherung und die prozente von meinem vater.
wisst ihr vielleicht weiter?
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wieso, nach der Online Zulassung kann man dann mit einer ausgedruckten Bescheinigung zum Rathaus gehen und die Siegel selber auf den Schildern machen.
Tüv/Asu auch?
sicherlich, wenn man den beleg der bestandenen pruefung vorlegt.
beim ummelden( anderer zulassungsbezirk/ neue schilder) wird doch nichts anderes gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wieso, nach der Online Zulassung kann man dann mit einer ausgedruckten Bescheinigung zum Rathaus gehen und die Siegel selber auf den Schildern machen.Richtig, es hapert noch an die Indentifizierung.
Allerdings stelle ich es mir caotisch vor, wenn morgens im Versicherungsbüro 50 Kunden sitzen und ihr KFZ anmelden wollen.
Alles aus einer Hand = Gewerbe - Autokauf - Anmeldung oder Makler/Agentur - Versichern - Anmeldung.
Ich könnte mich ja dann gar nicht um meine anderen Kunden kümmern, geht nur, wenn ein paar Teilzeitkräfte eingestellt werden.
Zitat:
Es gibt keine endgültige Online-Zulassung ! Schon gar nicht klebt sich jeder die Siegel selbst auf die Schilder auch kann kein Fremder die ZUB I + II unterschreiben und siegeln. Zum Führen eines Dienstsiegel muss man befugt werden, dass darf nun mal nicht jeder !
Das Führen eines Dienstsiegel befugt Dich ggf. auch Beglaubigungen durchzuführen und Erklärungen an Eides statt (jedenfalls beinhaltet das meine Befugnis).
Du solltest also nicht einfach hier sowas in den Raum schreiben, was nicht zutrifft.
@Beste44
Vermutlich muß dann für Teil I + II nur noch jeweils eine elektronische Checkkarte bespielt werden, z.B. in der Perso und/oder FS.
Das Dienstsiegel wird dann elektronisch aufgespielt aus Flensburg (wenn denn überall das I-Net verfügbar ist).
Hier wird es dann wohl eine europäische Lösung geben.
Da freuen sich dann die Komunen, die dann die Kosten ihrer Zulassungsstellen sparen können.
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Vermutlich..............Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@Beste44Vermutlich muß dann für Teil I + II nur noch jeweils eine elektronische Checkkarte bespielt werden, z.B. in der Perso und/oder FS.
Das Dienstsiegel wird dann elektronisch aufgespielt aus Flensburg (wenn denn überall das I-Net verfügbar ist).
Hier wird es dann wohl eine europäische Lösung geben.Da freuen sich dann die Komunen, die dann die Kosten ihrer Zulassungsstellen sparen können.
Ich stelle also fest, dass Du es nicht weißt !
Warum schreibst Du dann hier so etwas. Mit solchen Vermutungen, verunsichert man nur die User.
Nicht für ungut 😉
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Tüv/Asu auch?Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wieso, nach der Online Zulassung kann man dann mit einer ausgedruckten Bescheinigung zum Rathaus gehen und die Siegel selber auf den Schildern machen.
Die AU - Plakette gibt es nicht mehr 😉
Man(n) weiß das zwar, aber man(n) schreibt oder spricht es schon fast aus Gewohnheit. Passiert aber ganz vielen. 🙂
@beste44
Ein Forum ist auch für Gedankenspiele offen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@beste44Ein Forum ist auch für Gedankenspiele offen.
Andere könnten meinen, dass Du Recht hast. Vielleicht solltest Du dazu schreiben, dass Du gerade Gedankenspiele machst. 😉